In der Ortsgemeinde Wendelsheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 19 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 02. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Wendelsheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes neben der Gemeindehalle der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:
In der Nacht von Samstag, dem 06.09.2025 auf
Sonntag, den 07.09.2025 — Beginn: 2.00 Uhr
In der Nacht von Sonntag, dem 07.08.2025 auf
Montag, den 09.09.2025 — Beginn: 2.00 Uhr
Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 17 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.