Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wöllstein auf dem Grundstück Flur 6 Parzelle 44, gem. Kennzeichnung im beigefügtem Plan, in der Ortsgemeinde Wöllstein beschlossen.
Ziel der Teiländerung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der OG Wöllstein.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.