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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 37/2022
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Verbandsgemeinde Wöllstein in der Ortsgemeinde Wöllstein

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wöllstein auf dem Grundstück Flur 6 Parzelle 44, gem. Kennzeichnung im beigefügtem Plan, in der Ortsgemeinde Wöllstein beschlossen.

Ziel der Teiländerung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der OG Wöllstein.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gau-Bickelheim, den 08.09.2022
gez. (Siegel)
Gerd Rocker, Bürgermeister