| Datum: | 29. August 2022 |
| Ort: | Rathaus Wonsheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 19:45 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Emrich, Jochen
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter Mann, Udo | entschuldigt |
| 2. Beigeordneter Matthes, Achim | |
| Ratsmitglieder: | |
| Gerhard, Hans-Jochen | |
| Gerhardt, Wolfgang | |
| Gradehandt, Kerstin | |
| Matheis, Berni | |
| Neuhaus, Mirco | entschuldigt |
| Roos, Benjamin | entschuldigt |
| Scheel, Sigrid | |
| Stumpf, Kai | entschuldigt |
| Trautwein, Jürgen | |
| Wiesel, Sascha | entschuldigt |
| Sonstige Anwesende: | 2 Besucher |
| VGV Frau Weber (zugleich Schriftführerin) | |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| 2. | Parksituation in der Schmittpforte - Anfrage aus der letzten Gemeinderatsitzung |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 3. | Altkleidercontainer in der Ortsgemeinde - Anfrage aus der letzten Gemeinderatssitzung |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 4. | Verlegung einer neuen Wasserleitung im Päonienweg - Antrag von Anliegern |
| Beratung und Beschlussfassung | |
| 5. | Antrag auf Installation einer Halterung/eines Ständers für einen Sonnenschirm vor dem Anwesen Untergasse 13 |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 6. | 1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Wonsheim; |
| Genehmigung durch die Kommunalaufsicht | |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 7. | Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023 |
| -Beratung und Beschluss- | |
| 8. | Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen; |
| Kommunalabgabe Windpark Mörsfeld | |
| - Beratung und Beschluss | |
| 9. | Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 10.1 | Erweiterung KiTa Sonnenschein; |
| - Nachtrag Schreinerarbeiten | |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 10.2 | Erweiterung KiTa Sonnenschein; |
| - Vergabe Kücheneinrichtung | |
| - Beratung und Beschlussfassung | |
| 11. | Baumpflegerische Maßnahmen aus dem Baumkataster OG Wonsheim |
| Beauftragung zur Maßnahmenausführung | |
| - Beratung und Beschlussfassung - | |
| 12. | Antrag auf Errichtung einer Einfriedung (Befreiungsantrag) auf dem Grundstück Flur 6 Nr. 85 |
| Beratung und Beschlussfassung | |
| 13. | Visuelle Begutachtung zur Feststellung der Verkehrssicherheit von 5 Pappeln entlang des Grabens an der Pferdekoppel; |
| Flur 2, Parzelle 5 | |
| - Beratung und Beschluss - | |
| 14. | Mitteilungen und Anfragen |
| Beratung und Beschlussfassung | |
Ortsbürgermeister Jochen Emrich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Zur Schriftführerin wird Frau Weber von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestellt. Ebenfalls begrüßt der Vorsitzende zwei Besucher.
RM Gradehandt spricht eine unrichtige Formulierung im Protokoll der letzten Sitzung unter Mitteilungen und Anfragen an und bittet um entsprechende Korrektur der Niederschrift vom 30.05.2022.
Ortsbürgermeister Emrich sagt eine Prüfung des Sachverhalts vor und wird die Richtigstellung im RIS veranlassen.
Herr Emrich bittet um Aufnahme des neuen TOP 13 „Visuelle Begutachtung zur Feststellung der Verkehrssicherheit von 5 Pappeln entlang des Grabens an der Pferdekoppel; Flur 2, Parzelle 5 - Beratung und Beschlussfassung“. Der Rat stimmt dem zu. Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.
I. Öffentlicher Teil
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Es liegen keine Anfragen vor
| TOP 2 | Parksituation in der Schmittpforte - Anfrage aus der letzten Gemeinderatsitzung |
| - | Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Parksituation in der Schmittpforte, die sich für einzelne Anlieger unbefriedigend darstellt, angesprochen.
Aussprache:
In der Vergangenheit hat sich der Gemeinderat bereits mehrfach mit Anfragen zur Parksituation an verschiedenen Stellen im Ort befasst. Bisher erging in allen Fällen der Beschluss, keine über die Regelungen der StVO hinausgehenden Maßnahmen einzuleiten. Der Bauausschuss war in seiner Sitzung am 15.08.2022 mehrheitlich der Meinung weiterhin keine über die StVO hinausgehenden Maßnahmen einzuleiten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und leitet keine weiteren Maßnahmen ein.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 3 | Altkleidercontainer in der Ortsgemeinde - Anfrage aus der letzten Gemeinderatssitzung |
| - | Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
In der Gemeinderatssitzung vom Mai wurde der unansehnliche Zustand im Umfeld der beiden Altkleidercontainer angesprochen. Daraufhin hat die Ortsgemeinde mit beiden Betreibern der Container Kontakt aufgenommen. Die Container wurden zwischenzeitlich geleert und der herumliegende Unrat beseitigt. Beide Betreiber haben auch für die Zukunft eine regelmäßige Leerung zugesagt.
Das DRK fragt darüber hinaus mit Schreiben vom Juli an, ob für deren Altkleidercontainer ein anderer Platz zur Verfügung gestellt werden kann, da es in der letzten Zeit immer schwieriger werde, mit dem LKW an den Standplatz in der Raiffeisenstraße zu kommen.
Aussprache:
RM Mattheis schlägt vor, die Altkleidercontainer auf dem Stellplatz „Im Flutgraben“ bei den Glascontainern aufzustellen. Die Stellfläche wäre ausreichend, was er auch anhand einer Präsentation darstellt.
Der Platz scheint den Ratsmitgliedern ein guter Vorschlag, da hier auch eine soziale Kontrolle bzgl. Vandalismus und Verunreinigungen gegeben sei.
Beschlussvorschlag
Herr Emrich wird den Vorschlag entsprechend dem DRK und den Maltesern unterbreiten.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 4 | Verlegung einer neuen Wasserleitung im Päonienweg - Antrag von Anliegern |
| Beratung und Beschlussfassung |
Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Beigeordneten Achim Mattheis und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Sachdarstellung
Zwei Eigentümer von Gärten im Päonienweg haben sich mit folgendem Anliegen an die Ortsgemeinde gewandt:
Die im Eigentum der dortigen Anlieger befindliche Wasserleitung ist defekt. Die schadhafte Stelle konnte trotz Unterstützung der VG nicht gefunden werden. Die Anfragenden haben sich daher entschieden, eine neue Wasserleitung im Päonienweg zu verlegen und bitten um Zustimmung der Ortsgemeinde.
Nach Rücksprache mit der VG kann dem Vorhaben entsprochen werden, mit der Auflage, dass Aufgrabung und Sperrung mit dem Ordnungsamt abgestimmt ist und die Arbeiten durch eine Fachfirma erfolgen und vorab eine entsprechende Leitungsabfrage einzuholen ist. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Weg wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Mit gleichem Schreiben fragen die Unterzeichner an, ob es möglich sei, dass sich die Ortsgemeinde finanziell an der Maßnahme beteiligt.
Die VG rät von einer finanziellen Beteiligung ab. Nach deren Einschätzung würde es sich hier um eine freiwillige Leistung handeln. Hierfür müssten Haushaltsmittel eingestellt sein. Darüber hinaus wäre bei gleichgelagerten Fällen anderer Gartengemeinschaften gleichgelagert zu handeln.
Der Bauausschuss kam in seiner Sitzung am 15.08.2022 zur Empfehlung, der von der VG vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen.
Aussprache:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt die Erlaubnis zur Verlegung einer neuen Wasserleitung unter den genannten Bedingungen. Eine finanzielle Beteiligung an der Maßnahme lehnt der Gemeinderat ab.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Die Besucher verlassen die Sitzung.
| TOP 5 | Antrag auf Installation einer Halterung/eines Ständers für einen Sonnenschirm vor dem Anwesen Untergasse 13 |
| - | Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Der Betreiber des Bistros in der Untergasse bittet die Ortsgemeinde um Erlaubnis, die Halterung/Ständer für den Sonnenschirm vor seinem Geschäft fest im Boden verankern zu dürfen. Im Fall der Beendigung seiner Geschäftstätigkeit verpflichtet er sich zum Rückbau.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.08.2022 die Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag zu entsprechen. Auch hier soll vorab eine Leitungsabfrage durch den Antragsteller erfolgen.
Aussprache:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat gibt dem Antrag statt. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen und die Verkehrssicherheit ist hierbei durch den Antragsteller zu gewährleisten.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 6 | 1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Wonsheim; |
| Genehmigung durch die Kommunalaufsicht | |
| - Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung aufgrund anstehender Investitionen einen Nachtragshaushalt beschlossen. Dieser wurde zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 22.06.2022 unter Auflagen genehmigt. Wesentliche Auflage ist die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer auf die Nivellierungssätze des Landes Rheinland- Pfalz ab dem kommenden Jahr. Diese betragen ab dem Jahr 2023 für die Grundsteuer A 345 v.H. (bisher 305), für die Grundsteuer B 465 v.H. (bisher 370) und bei der Gewerbesteuer 380 v.H. (bisher 370).
Aussprache:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt bereits heute die Anpassung der o.g. Sätze ab dem Haushaltsjahr 2023 auf die genannten Nivellierungssätze.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 7 | Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023 |
| -Beratung und Beschluss- |
Sachdarstellung
Durch die Einführung und Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ab in Krafttreten zum 01.01.2023 alle Gemeinden als Unternehmer zu sehen. Demnach erhält die Gemeinde umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, die vorher nicht umsatzsteuerrelevant waren. Entsprechende Informationen zur Einführung des §2b UStG wurden Ihnen bereits am 13.06.2018 in der Bürgermeisterdienstbesprechung überlassen.
Für die Gemeinde hat die Einführung des Paragraphen Auswirkungen auf die Vermietung der öffentlichen Einrichtungen, wie Gemeindehalle, Bürgerhäuser oder Grillhütten, wobei die Verwaltung aktuell noch prüft, ob für die OG Wonsheim die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen kann, wonach die betreffenden Umsätze ohne Mehrwertsteuer berechnet werden könnten.
Insbesondere die Rechnungstellung ist von den Auswirkungen betroffen. Zur Umsetzung des §2b UstG wird der Verwaltung ein Programm des Systemherstellers OrgaSoft bereitgestellt. Über das Programm werden Rechnungen vereinheitlicht mit fortlaufenden Rechnungsnummern erstellt. Die Erstellung erfolgt zukünftig ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung, weshalb die Mietverträge entsprechend angepasst werden müssen.
Um die Rechnungstellung zu vereinfachen und die notwendigen Stammsätze rechtzeitig anlegen zu können, ist es erforderlich die Satzung der Gemeinde für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen anzupassen. Die aktuelle Satzung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Folgenden Vorschlag hat die Verwaltung in Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister erarbeitet:
| Aktuell | Vorschlag | |
| Netto ab 2023 | ||
| Vermietung „Stenne“ | 70,00 EUR | 80,00 EUR |
| Vermietung „Stenne“ - weiterer Tag | 25,00 EUR | 30,00 EUR |
| Gemeindehalle* - Gastraum | 60,00 EUR | 70,00 EUR |
| Gemeindehalle* - Saal | 100,00 EUR | 120,00 EUR |
| Gemeindehalle* - Küchennutzung | ./. EUR | 30,00 EUR |
| Rathaussaal | 60,00 EUR | 80,00 EUR |
| Wartung Wasserentnahmestelle | 35,00 EUR | 35,00 EUR |
„Nach aktueller rheinland-pfälzischer Rechtsprechung ist die Vermietung von Gemeindeobjekten umsatzsteuerbar, es liegt ein Urteil vom FG B-W vor, welches die Vermietung der öffentlichen Einrichtungen als umsatzsteuerbefreit ansieht. Dies wird zurzeit geprüft.“
* Die Vermietung der Gemeindehalle erfolgt satzungsgemäß nur in folgenden Kombinationen: Gastraum mit Küche, Gastraum ohne Küche, Saal, Saal mit Gastraum ohne Küche, Saal mit Gastraum und Küche. Eine separate Vermietung der Küche erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt die Anpassung der Satzung und der Mietverträge zum 01.01.2023.
Sollte die Kleinunternehmerregelung nicht zur Anwendung kommen, werden, die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig
| TOP 8 | Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen; |
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| Kommunalabgabe Windpark Mörsfeld |
| - | Beratung und Beschluss |
Sachdarstellung
Die Fa. Abo-Wind wird im Windpark Mörsfeld eine weitere Windenergieanlage (WEA) im kommenden Jahr in Betrieb nehmen. Für diese WEA hat sich der Betreiber dafür ausgesprochen, den betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2,5 km Luftlinie um die WEA gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG eine Kommunalabgabe von 0,2 ct/kWh zu zahlen. Diese Summe wird dann auf alle betroffenen Gemeinden in diesem Umkreis anteilig der Flächenanteile aufgeteilt (siehe Anlage 2 zum Vertragsentwurf).
Innerhalb der VG Wöllstein sind die drei Gemeinden Stein-Bockenheim, Wendelsheim und Wonsheim davon betroffen. Es wurden entsprechende Musterverträge zur Durchsicht an die Ortsgemeinden und die VG-Verwaltung geschickt.
Die Betreiber rechnen anhand von Ertragsprognosen mit einem Ertrag von rund 8.100 MWh/Jahr, wodurch mit einem Gesamtentgelt von jährlich ca. 16.200 EUR (davon rund 980 EUR für die OG Wonsheim) gerechnet werden kann. Diese Angaben dienen jedoch nur zur groben Information. Die Kommunalabgabe berechnet sich immer nach den tatsächlich erwirtschafteten Erlösen im jeweiligen Jahr, sie kann demnach auch über oder unter dem genannten Wert liegen.
Die jeweiligen Flächenanteile der einzelnen Ortsgemeinden können der Anlage 2 des Mustervertrages entnommen werden.
Die Verträge wurden von der Verwaltung geprüft. Es wird empfohlen, diesen zuzustimmen.
Aussprache
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrags zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen mit der EWI Mörsfeld GmbH & Co. KG zu.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 9 | Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Erläuterungen
Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein Anfang 2008 einheitlich mit dem Wasserwerk sowie dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Januar 2008.
Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ende 2016 bzw. Anfang 2017 einheitlich mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage hier war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Oktober 2015.
Nach der Gründung der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) sollen die entsprechenden Verträge für alle Kommunen im Anstaltsgebiet einheitlich mit der AWW abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Verträge zudem auf das aktuelle Muster des Gemeinde- und Städtebunds vom Juli 2018 angepasst werden.
Die Mitbenutzungsverträge regeln neben der Straßennutzung durch Leitungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung im Sinne des Landesstraßengesetzes und deren Kostentragung auch die Übertragung der Straßenoberflächenentwässerung von den Gemeinden auf die AWW. Die Neufassung der Verträge entspricht inhaltlich weit überwiegend den bisher abgeschlossenen Verträgen und enthält hauptsächlich redaktionelle Änderungen (z. B. einheitliche Begriffsverwendungen). Inhaltlich neu ist die gegenseitige Gewährleistung nach dem Abschluss von Arbeiten, die bisher nur für die Werke gegenüber den Gemeinden geregelt war.
Da die Verträge für alle 21 Kommunen der beiden Verbandsgemeinden abgeschlossen werden sollen, ist eine Änderung der Vertragsinhalte gegenüber der vorgelegten Fassung nicht möglich.
Finanzierung
Die aus dem Mitbenutzungsvertrag resultierenden Kosten auf Seiten der Gemeinde sind gegenüber den bisherigen Verträgen unverändert und sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Straßenoberflächenentwässerung berücksichtigt.
Aussprache
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen mit der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR in der vorliegenden Fassung zu.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 10.1 | Erweiterung KiTa Sonnenschein; |
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| - Nachtrag Schreinerarbeiten |
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| - Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Die ausführende Firma Christ hat zu den Positionen 01, 02, 03 und 06 einen Nachtrag über 4.416,09 EUR vorgelegt. Der Nachtrag wurde entsprechend geprüft und die Preise als angemessen bewertet.
Der Bauausschuss Wonsheim hat in seiner Sitzung am 15.08.2022 empfohlen, den Nachtrag zu beauftragen.
Aussprache:
| TOP 10.2 | Erweiterung KiTa Sonnenschein; |
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| - Vergabe Kücheneinrichtung |
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| - Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Für die Lieferung und Montage der Kücheneinrichtung wurden Angebote eingeholt. Drei Anbieter haben ein Angebot abgegeben. Die Preise liegen zwischen 18.903,71 EUR und 23.851,00 EUR. Der Bauausschuss Wonsheim hat in seiner Sitzung am 15.08.2022 zunächst die Notwendigkeit einer neuen Kücheneinrichtung hinterfragt. Der ausführende Architekt hat hierzu mit Schreiben vom 17.08., das dem Gemeinderat vorliegt, eine entsprechende Begründung abgegeben.
Da die Kücheneinrichtung eine gesonderte Leistung ist, die nicht in der Kostenermittlung zur Erweiterung der KiTa Sonnenschein enthalten ist, wird die gleiche Kostenaufteilung zwischen den Ortsgemeinden Wonsheim und Stein-Bockenheim empfohlen, wie bei der Baumaßnahme (1/3 Stein-Bockenheim, 2/3 Wonsheim). Die Beauftragung soll bei entsprechender Beteiligung der OG Stein-Bockenheim erfolgen.
Aussprache:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Vergaben zu TOP 10.1 und 10.2. wie in den Beschlussvorlagen genannt.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 11 | Baumpflegerische Maßnahmen aus dem Baumkataster OG Wonsheim |
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| Beauftragung zur Maßnahmenausführung |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
Resultierend aus der eingehenden Baumuntersuchung in der Ortsgemeinde Wonsheim im Mai 2022 wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung 5 Firmen zur Preisabgabe für die Ausführung der festgestellten notwendigen Baumpflegearbeiten aufgefordert.
Es wurden zwei Angebote abgegeben.
Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft und konnten gewertet werden. Die erzielten Angebotspreise liegen zwischen 1.484,00 EUR netto und 3.570,00 EUR netto. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Baumpflege Evinger aus Kettenheim abgegeben.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Baumpflege Evinger aus Kettenheim für den Angebotspreis in Höhe von 1.765,96 EUR brutto zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 12 | Antrag auf Errichtung einer Einfriedung (Befreiungsantrag) auf dem Grundstück Flur 6 Nr. 85 |
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| Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
Der Bauherr beabsichtigt gemäß den vorliegenden Unterlagen die Errichtung einer Einfriedung (Zaunanlage) mit einer abweichenden Zaunhöhe von 120 cm.
Laut textlicher Festsetzung im Bebauungsplan ist an den Grenzen zum Straßenraum und zum Nachbargrundstück zwischen vorderer Baugrenze und Straße Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 80 cm zulässig. Auf weitere Vorgaben des Bebauungsplans wird seitens der Verwaltung verwiesen.
Die VG verweist in der Folge auf den Bauantrag, der den Festsetzungen des Bebauungsplans insgesamt entspricht und empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Aussprache:
RM Gradehandt rückt vor der Abstimmung vom Sitzungstisch ab und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
RM Gradehandt nimmt wieder am Sitzungstisch Platz.
| TOP 13 | Visuelle Begutachtung zur Feststellung der Verkehrssicherheit von 5 Pappeln entlang des Grabens an der Pferdekoppel; |
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| Flur 2, Parzelle 5 |
Sachdarstellung
Auf dem Grundstück Flur 2, Parzelle 5 und 6 wurde bereits 2003 ein Offenstall errichtet und das Grundstück als Koppel eingezäunt (Baugenehmigung liegt vor).
Bereits im Jahr 2018 wurde von der Grundstückseigentümerin gemeldet, dass die neben der Koppel stehende Pappelreihe mittelgroße bis sehr große Äste abwirft und die Einzäunung des Grundstücks Nr. 5 beschädigt haben.
Nachdem es in den letzten beiden Jahren immer wieder diverse Astbrüche gab, die seitens der Ortsgemeinde entfernt wurden, ist nun erneut ein belaubter Ast auf das Grundstück gestürzt und hat einen Teil des Zauns zerstört.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat der Ortsgemeinde im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht dringend angeraten, nun eine Begutachtung der Baumreihe durchführen zu lassen.
Hierfür wurde seitens der Verwaltung das Ingenieurbüro Funky Gardens aus Eckelsheim empfohlen.
Das o.g. Unternehmen führt innerhalb der Ortsgemeinde das Baumkataster und ihm sind auch die o.g. Bäume bereits bekannt.
Die Verwaltung wurde beauftragt ein Angebot für eine visuelle Begutachtung nebst Einschätzung der Verkehrssicherheit einzuholen.
Das Ingenieurbüro Funky Gardens hat ein Angebot mit einem Angebotspreis in Höhe von 375,00 EUR netto vorgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Preis angemessen.
Parallel zu den Aktivitäten der Verwaltung wurde seitens der Ortsgemeinde das Gespräch mit der Eigentümerin gesucht und diese informiert, dass das Thema bei der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen wird.
Weiterhin erfolgte eine Ortsbegehung mit dem Revierförster am 26.08.2022. Nach dessen Ansicht dürfte es ausreichend sein, regelmäßig das Totholz aus den Bäumen zu entfernen. Alternativ könne man die Bäume entlang des angrenzenden Weges über die komplette Höhe zurückschneiden. Unabhängig von den Maßnahmen, die die Ortsgemeinde ergreift, muss nach seiner Ansicht auch bei als gesund eingeschätzten Ästen immer damit gerechnet werden, dass es zum Astbruch kommt. Dies stellt eine natürliche Umweltgefahr dar, die sich nicht ausschließen lässt.
Sofern die Ortsgemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, haftet die Ortsgemeinde nach Ansicht der Verwaltung im Schadensfall eigenverantwortlich. Aufgrund der Dringlichkeit empfiehlt die Verwaltung das Ingenieurbüro Funky Gardens aus Eckelsheim mit der visuellen Begutachtung zum o.g. Angebotspreis zu beauftragen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde beschließt, den Auftrag an die Firma Funky Gardens aus Eckelsheim zum Angebotspreis in Höhe von 375,00 EUR netto zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss hierzu ergeht mit einstimmig.
| TOP 14 | Mitteilungen und Anfragen |
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| Beratung und Beschlussfassung |
Sachdarstellung
| 1. | Aufgrund von Lieferengpässen kann die Lüftung im Bestand der KiTa nicht wie geplant bereits in den Sommerferien installiert werden. Da die Förderung befristet ist, wurde eine entsprechende Verlängerung beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben und der Bewilligungszeitraum bis zum 30.03.2023 verlängert. |
| 2. | Mit Schreiben vom 25.07.2022 an den Bürgermeister der VG, Herrn Gerd Rocker hat die Freiwillige Feuerwehr Wonsheim einen Antrag auf Neubau des Feuerwehrgerätehauses gestellt. |
| 3. | Die Fa. GEG hat mit Schreiben vom Juli 2022 eine Preisanpassung über 12,85% zum 01.10.2022 angekündigt. |
| 4. | Mit Schreiben vom 06.07.2022 kündigt die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung nach §28p SGB IV im Zeitraum vom November bis Dezember 2022 an. |
| 5. | Für das Jahr 2023 wurden seitens der Ortsgemeinde Mittel aus dem Investitionsstock für die Sanierung des Dachs vom Anbau der Gemeindehalle beantragt. |
| 6. | In der Bauausschusssitzung vom 15.08.2022 wurde für die Straße „Am Holzweg“ das Pflaster City Pur der Fa. Ehl im Farbton Braun Nuanciert gewählt. Tiefborde, die Regenrinne sowie Treppenstufen werden im Farbton anthrazit ausgeführt. Für den Beginn des Ausbaus der Straße ist nunmehr Februar/März 2023 avisiert. |
| 7. | Der Bauausschuss empfiehlt weiterhin, im Zuge des Ausbaus der K3 durch den LBM die vorhandenen Tiefborde zwischen Schmittpforte und Theodor-Lutz-Straße auszutauschen. Die Position wird entsprechend im Haushalt 2023/2024 vorgesehen. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt gesondert. |
| 8. | In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 11.08.2022 wurde bzgl. des Themas „Energieeinsparung durch die Kommunen“ ein einheitliches und gemeinsam abgestimmtes Vorgehen vereinbart. Bzgl. evtl. Einsparmöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung wird die VG zentral auf das EWR zugehen. Weitere konkrete Einzelmaßnahmen sind noch zu vereinbaren. |
| 9. | Die Ortsgemeinde dankt allen Helfern, die den neuen Sand in die Sandkiste auf dem Kinderspielplatz eingebracht haben. Ein besonderer Dank geht an die Senioreninitiative 55+, die in Eigenregie den alten Sand aus der Sandkiste entfernt und weggefahren hat. |
| 10. | Am 20.08.2022 wurde der neue Wanderweg „Sonnenbergtour“ beschildert. Die Ortsgemeinde bedankt sich bei allen Helfern. Hier gilt der besondere Dank H. Wolfgang Klöß für die vorbereitenden Arbeiten und die Herstellung von zwei Bänken. Die offizielle Eröffnung erfolgt im Rahmen der Kerb. |
| 11. | Ortsbürgermeister Emrich informiert den Gemeinderat, dass der Böschungswinkel am Regenrückhaltebecken im Ackerschlägerweg aus Sicherheitsgründen abgeflacht werden muss. Die Arbeiten werden von der beauftragten Firma Waldmann im Zuge der Herstellung der Urnengrabreiche auf dem Friedhof ausgeführt. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jochen Emrich den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.45 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |