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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 38/2022
Stein-Bockenheim
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Niederschrift über die 19. Sitzung des Ortsgemeinderates Stein-Bockenheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

21. Juni 2022

Ort:

Gemeindehalle Stein-Bockenheim

Beginn:

19:00 Uhr, Ende: 20:55 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Jahn, Thorsten

Beigeordnete:

1. Beigeordnete Steinle, Isabell entschuldigt

2. Beigeordneter Lenz, Torsten

Ratsmitglieder:

Dexheimer, Hermann

Eckstein, Eva entschuldigt

Mann, Ingrid

Mees, Kerstin

Reiß, Marc

Scharbach, Ernst

Schön, Ernst entschuldigt

Schwarz, Sebastian

Stumpf, Ellen

Stumpf, Patrick

Sonstige Anwesende:

Herr Hofmann (WSW), von der Verwaltung: Herr Emrich, Frau Groß (Schriftführerin), Zu TOP 5 - Herr Greif

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

2.

Bebauungsplan "Am langen Graben II" der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim;

a.) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b.) Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO

c.) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

3. Abwassererschließung Neubaugebiet "Am langen Graben II"

a.) Vertrag mit der AWW (Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR)

- Beratung und Beschlussfassung

b.) Vergabe der Ingenieurleistungen

- Beratung und Beschlussfassung

4.

Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen

- Beratung und Beschluss -

5.

Satzungsänderung Friedhof Mörsfelder Straße

- Beratung und Beschlussfassung -

6.

Erweiterung Ruhewald Stein-Bockenheim;

Wegenutzungsvereinbarung zwischen Ortsgemeinde und AöR

- Beratung und Beschlussfassung -

7.

Veranstaltungen Ortsgemeinde

8.

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Thorsten Jahn eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Seitens des Rates gibt es keine Einwände zur letzten Niederschrift.

Ratsmitglied Ellen Stumpf bat um Ergänzung des TOPs - Mitteilungen - im nicht-öffentlichen Teil. Dieser wurde einstimmig der Tagesordnung hinzugefügt.

Der Vorsitzende begrüßt sodann Frau Groß, Herrn Greif (zu TOP 5) und Herrn Emrich von der VG-Verwaltung und Herrn Hofmann (WSW). Anschließend begrüßt er die anwesenden Zuschauer.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Ein Bürger bittet um Informationen bezüglich Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde. Nach Rücksprache mit dem EWR würden keine Glasfaseranschlüsse bereitgestellt.

Ortsbürgermeister Jahn wird sich informieren und das Ergebnis in einer der nächsten Ratssitzungen bekannt geben.

TOP 2 Bebauungsplan "Am langen Graben II" der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim;

a.) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b.) Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO

c.) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Sachdarstellung

a.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am langen Graben II“ lag in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 16.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung im amtlichen Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgte am 03.02.2022.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.02.2022 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 16.03.2022 gebeten.

Die eingegangenen Anregungen werden bekannt gegeben und durch den Ortsgemeinderat wie nachfolgend vermerkt behandelt (siehe Anlage).

b.

Die Satzung enthält auch örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen nach § 88 Abs. 1 LBauO. Um Rechtskraft zu erlangen, sind die örtlichen Bauvorschriften als Festsetzung in den Bebauungsplan nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO aufzunehmen.

c.

Im Anschluss hat der Ortsgemeinderat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am langen Graben II“ zu fassen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die im Plan festgesetzten Grundstücke in Stein-Bockenheim Flur 3, Parzellen 146/2, 147, 148, je ein Teilstück der Parzellen 307/3 und 308/1 (Wegeparzellen) sowie die Parzellen 153, 154/2 und 154/3 und ist im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Bestandteil der Satzung sind die Planurkunde mit den zeichnerischen Festsetzungen, die textlichen Festsetzungen (in der Fassung nach dem heutigen Satzungsbeschluss), sowie die Begründung. Der Bebauungsplan tritt nach Ausfertigung mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

TOP 2a: Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Herr Hofmann (WSW) informiert über den Sachstand. Es sind 22 Stellungnahmen eingegangen.

Die einzelnen Stellungnahmen werden erläutert.

TOP 2b:

Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO die örtlichen Bauvorschriften nach §§ 88 Abs. 1 LBauO als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Dachformen, Einfriedungen usw. müssen in den Bebauungsplan als textliche Festsetzungen

aufgenommen werden.

TOP 2c:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §10 Abs. 1 BauGB.

Hierzu ergeben sich keine Wortmeldungen.

Zum Umbau der Mittelspannungstrassen im Plangebiet informiert Herr Emrich mit Verweis auf dem Ratsbeschluss vom 21.01.2022, dass die kostengünstigere Variante mit Verbleib der Leitungen in der nördlichen Planstraße nicht zum Tragen kommt. Dies aufgrund weiterer Kosten für die Suchgräben in Höhe von ca. 12.500,-- € sowie der Unwägbarkeiten und Kostenrisiken bei den folgenden Tiefbauarbeiten.

Der Gemeinderat bittet um stetige Aktualisierung der Gesamtkosten des Neubaugebietes mit Kalkulation des Verkaufspreises.

Beschlussvorschlag

a.

siehe Anlage

b.

Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO die örtlichen Bauvorschriften nach §§ 88 Abs. 1 LBauO als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

c.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §10 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

a.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig

b.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig

c.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 3 Abwassererschließung Neubaugebiet "Am langen Graben II"

a.) Vertrag mit der AWW (Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR)

- Beratung und Beschlussfassung

b.) Vergabe der Ingenieurleistungen

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

a.) Vertrag mit der AWW (Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR)

- Beratung und Beschlussfassung

Sachdarstellung

Seit 01.01.2022 ist die AWW für die Abwasserbeseitigung zuständig (vormals VG-Werke Wöllstein).

Damit hat sich auch die Handhabung der Abwassererschließung in Neubaugebieten geändert.

Bislang haben die VG-Werke Wöllstein die Erschließungsarbeiten für Kanal, Regenentwässerung und Rückhaltebecken selbst durchgeführt, d.h. ein Ingenieurbüro beauftragt, die Ausschreibung vorgenommen und die Maßnahme baulich betreut. Als Gegenleistung wurden einmalige Beiträge erhoben.

Die AWW überträgt die o.g. Erschließungsarbeiten künftig auf den jeweiligen Erschließungsträger (Privater oder Ortsgemeinde). Die Durchführung der Abwassererschließung im Neubaugebiet „Am langen Graben II“ liegt damit bei der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim, die auch die tatsächlichen Kosten der Erschließung trägt. Näheres ist dem beiliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages zu entnehmen; weitere Erläuterungen erfolgen in der Ortsgemeinderatssitzung.

Der anliegende Vertragsentwurf bedarf ebenso der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der AWW. Die Sitzung des Verwaltungsrates ist im Juli geplant, anschießend kann der Vertrag unterzeichnet werden.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Stein-Bockenheim beschließt den Abschluss des anliegenden Erschließungsvertrages und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Vertragsunterzeichnung, ggfls. mit Änderungen gem. der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der AWW, sofern keine wesentlichen Inhalte betroffen sind.

Beschluss

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig

b.) Vergabe der Ingenieurleistungen;

- Beratung und Beschlussfassung

Die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim hatte in seiner Sitzung am 23.08.2021 bereits die Ingenieurleistungen für die Straßenerschließung an die mb.ingenieure GmbH aus Rockenhausen vergeben. Vorausgegangen war die Einholung von Angeboten von Ingenieurbüros gemeinsam mit den VG-Werken Wöllstein. Ziel war es, ein gemeinsames Ingenieurbüro zu finden, welches sowohl für die VG-Werke als auch für die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim die Planungen übernimmt, sodass Synergieeffekte bei der Umsetzung (z.B. bei Ortsbesichtigungen, bei der Bauausführung und der Gewährleistungsüberwachung) genutzt werden können. Die mb.ingenieure GmbH aus Rockenhausen haben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und die Leistungen nach der Honorarzone II zum Basishonorarsatz angeboten.

Nach der Aufgabenübertragung auf die AWW und mit Verweis auf o.g. Erschließungsvertrag sind die Ingenieurleistungen für die Abwassererschließung nun seitens der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim zu beauftragen.

Die Höhe des Ingenieurhonorars richtet sich letztlich nach den Kosten der Abwassererschließung.

Ausgehend von einer ersten groben Kostenermittlung in Höhe von ca. 665.000,--€ werden Honorarkosten in Höhe von insgesamt rund 70.000,-- € erwartet.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Abwassererschießung an mb.ingenieure GmbH aus Rockenhausen.

Beschluss

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig

TOP 4 Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Erläuterungen

Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein Anfang 2008 einheitlich mit dem Wasserwerk sowie dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Januar 2008.

Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ende 2016 bzw. Anfang 2017 einheitlich mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage hier war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Oktober 2015.

Nach der Gründung der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) sollen die entsprechenden Verträge für alle Kommunen im Anstaltsgebiet einheitlich mit der AWW abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Verträge zudem auf das aktuelle Muster des Gemeinde- und Städtebunds vom Juli 2018 angepasst werden.

Die Mitbenutzungsverträge regeln neben der Straßennutzung durch Leitungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung im Sinne des Landesstraßengesetzes und deren Kostentragung auch die Übertragung der Straßenoberflächenentwässerung von den Gemeinden auf die AWW.

Die Neufassung der Verträge entspricht inhaltlich weit überwiegend den bisher abgeschlossenen Verträgen und enthält hauptsächlich redaktionelle Änderungen (z. B. einheitliche Begriffsverwendungen). Inhaltlich neu ist die gegenseitige Gewährleistung nach dem Abschluss von Arbeiten, die bisher nur für die Werke gegenüber den Gemeinden geregelt war.

Da die Verträge für alle 21 Kommunen der beiden Verbandsgemeinden abgeschlossen werden sollen, ist eine Änderung der Vertragsinhalte gegenüber der vorgelegten Fassung nicht möglich.

Finanzierung

Die aus dem Mitbenutzungsvertrag resultierenden Kosten auf Seiten der Gemeinde sind gegenüber den bisherigen Verträgen unverändert und sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Straßenoberflächenentwässerung berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen mit der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR in der vorliegenden Fassung zu.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 5 Satzungsänderung Friedhof Mörsfelder Straße

- Beratung und Beschlussfassung -

Ortsbürgermeister Jahn dankt den Ratsmitgliedern Dexheimer und E. Stumpf für das Engagement und begrüßt Herrn Greif von der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ratsmitglied E. Stumpf erläutert die Änderungen der Gebührensatzung.

Zu den Gebühren für das neue Rasengrabfeld gibt es einige Wortmeldungen. Nach kurzer Diskussion stimmt der Rat einstimmig der Änderung der Gebührensatzung zu.

Die Änderungen in der Friedhofsatzung werden kurz erläutert und auch hier stimmt der Rat einstimmig zu.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 6 Erweiterung Ruhewald Stein-Bockenheim;

Wegenutzungsvereinbarung zwischen Ortsgemeinde und AöR

- Beratung und Beschlussfassung -

Da hier noch Klärungsbedarf besteht, wir einstimmig beschlossen diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 7 Veranstaltungen Ortsgemeinde

Am 17.07.2022 soll das Dorffest stattfinden. Hierzu werden noch Helfer benötigt.

Im Herbst 2022 soll eventuell eine Seniorenfahrt oder ein Seniorennachmittag stattfinden. Hierzu besteht noch Klärungsbedarf. Eine Bürgerversammlung ist für Ende September geplant Genauere Informationen folgen noch.

TOP 8 Mitteilungen und Anfragen

Bezüglich eines Schreibens betreffend der Nebenkostenversicherung gibt es vom GVV noch keine

Nachricht.

Der RTV Frankfurt wird am 31.07.2022 in Stein-Bockenheim einen Kontrollpunkt einrichten.

Herr Brand vom Ingenieurbüro wurde von der Firma AESKU beauftragt eine Bestandserhebung durchzuführen und mit dem Rat abzustimmen.

Betreffend der Standplätze von Windrädern wird es voraussichtlich noch im Juli mit der Firma PROCON aus Mainz einen Vororttermin geben.

Betreffend der ungepflegten Gehwege in der Gemeinde wird sich der Rat mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandgemeinde scheint nicht ausreichend zu sein. Gegebenenfalls werden die Anwohner explizit angeschrieben.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Thorsten Jahn den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:55 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzender)
(Schriftführer)