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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 38/2025
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Zustellung eines Vergnügungssteuerbescheides

Der Vergnügungssteuerbescheid vom für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 82344-177106, für die steuerpflichtige Person __________________, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Abs. 2 VwZG).

Der Bescheid von den Betroffenen bei der Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Fachbereich Finanzen, eingesehen werden.

Wöllstein, 10.09.2025
Bürgermeister Gerd Rocker
Im Auftrag
Sternberg