Der Vergnügungssteuerbescheid vom für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 82344-177106, für die steuerpflichtige Person __________________, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Abs. 2 VwZG).
Der Bescheid von den Betroffenen bei der Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Fachbereich Finanzen, eingesehen werden.