Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die einzusehenden Unterlagen (Planvorentwurf, Begründung und Umweltbericht) liegen in der Zeit vom
21.09.2026 bis einschließlich 21.10.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein öffentlich aus und können dort von jedermann montags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und dienstags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen während o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) und über das Geoportal unter https://www.geoportal.rlp.de/ abgerufen werden.