Datum: 19. September 2023
Ort: Dorfgemeinschaftshaus
Beginn: 19:00 Uhr Ende 21:10 Uhr
| Bürgermeisterin: | |
| Kinder, Annerose |
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| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter | Faust, Karl-Hans |
| 2. Beigeordneter | Ebling, Günther entschuldigt |
| Ratsmitglieder: | |
| Fischborn, Björn | entschuldigt |
| Franken, Bernward |
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| Helmer, Jens |
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| Hoffmann, Gerhard | entschuldigt |
| Kossatz, Herbert |
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| Kröhnert, Ulla |
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| Möbus, Karl Albrecht |
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| Schnabel, Mirjam |
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| Schön, Ragnar |
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| Seifert, Selina | entschuldigt |
| Vogel, Dirk |
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| Wagner, Daniel |
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| Zimmer, Maik |
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| Zimmermann, Jörg | entschuldigt |
| Sonstige Anwesende: | Herr Emrich, VGV Wöllstein Herr Becker, VGV Wöllstein, zugleich Schriftführer, 5 Zuhörer |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Bebauungsplan "In der Heidenhecke" der Ortsgemeinde Siefersheim nach § 13 b BauGB; |
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| • Information zum weiteren Verfahren aufgrund aktueller Rechtsprechung • |
| TOP 3 | Sanierung der Teufelsbrücke an der Katzensteiger Mühle; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen |
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| • Beratung und Beschluss • |
| TOP 4 | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein; Teiländerung "Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel" im Gewerbegebiet Krummgewann in der Ortsgemeinde Wöllstein; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) |
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| • Beratung und Beschlussfassung • |
| TOP 5 | Rahmenvereinbarung für Straßenunterhaltungs• und Reparaturmaßnahmen |
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| • Beratung und Beschlussfassung • |
| TOP 6 | Dorfgemeinschaftshaus |
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| a) Aktueller Kostenstand |
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| b) Sachstandsbericht zur Planung 4. Bauabschnitt |
| TOP 7 | Sanierungsarbeiten der KiTa Villa Regenbogen |
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| • Sachstandsbericht • |
| TOP 8 | Sportplatzneugestaltung; Erste Planungen; Gründung einer Arbeitsgruppe |
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| •Beratung und Beschluss • |
| TOP 9 | Toilettennutzung DGH bei öffentlichen Veranstaltungen; Erhebung einer Nutzungsgebühr |
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| •Beratung und Beschluss • |
| TOP 10 | Veranstaltungen der Ortsgemeinde |
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| a) Sachstandsbericht Herbstmarkt |
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| b) Sachstandsbericht Martini Kerb |
| TOP 11 | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 12 | Grundstücksangelegenheiten |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 13 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder eröffnet die Sitzung um 19.oo Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Zum Schriftführer wird Herr Becker bestellt.
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wurden folgende Fragen an die Ortsgemeinde gerichtet:
Sachdarstellung
Hierzu erteilte die Vorsitzende Herrn Emrich von der Verbandsgemeindeverwaltung das Wort. Herr Emrich erläuterte im Detail die veränderte Rechtslage. War bisher aufgrund des § 13 b BauGB ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren möglich, so wurde dieses vereinfachte Verfahren aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wieder abgeschafft. Alle bisher nach dem vereinfachten Verfahren laufenden Planungen mußten gestoppt werden. Daher muß auch die Ortsgemeinde Siefersheim zum geregelten Planungsverfahren zurückkehren. Dieses beinhaltet, im Gegensatz zum vereinfachten Verfahren, auch eine Umweltprüfung und die Ausweisung von Ausgleichsflächen. Zudem muß zunächst der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein geändert werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Herrn Emrich.
Sachdarstellung
Die Straßenbaulastträger haben im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für die Erhaltung Ihrer Verkehrsanlagen Sorge zu tragen. Ähnlich wie z. B. bei Bäumen oder Spielplätzen müs- sen auch die Brücken-/Ingenieurbauwerke einer regelmäßigen Zustandserfassung bzw. Dokumentation unterliegen. Als gängige Richtlinie kommt im Zuge der Prüfung und Dokumentation die DIN 1076 zum Einsatz. Die „Teufelsbrücke" im Bereich der Katzensteiger Mühle wurde im Februar 2023 entsprechend vor-
genannter DIN 1076 einer Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro Verheyen aus Bad Kreuznach unterzogen. Das Bauwerk befindet sich gemäß Untersuchungsbericht in einem „nicht ausrei-
chenden" Zustand. Es sollten umgehend Planungsmaßnahmen eingeleitet werden, um das Bauwerk kurzfristig sanieren zu können. Im Rahmen der Grundlagenermittlungen stellte sich heraus, dass das Bauwerk in der Denkmalliste Rlp. gelistet ist und somit unter Denkmalschutz steht. Nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms sollte zu- nächst die künftige Nutzerkreis der Brücke festgelegt werden (Fußgänger, Radfahrer, PKW, land- wirtschaftliche Nutzung). Erst nach dieser Festlegung können verlässliche Planungen und weitere Abstimmungen erfolgen und die Sanierungsart genauer besprochen werden. Ebenfalls ist die Festlegung der künftigen Nutzung ein Faktor bei der Ermittlung von Sanierungskosten.
Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung beschließt der Gemeinderat folgenden Nutzerkreis:
Fußgänger, Radfahrer, PKW und landwirtschaftliche Nutzung bis 3,5 t. Auch müßte der Weg zwischen dem Wanderparkplatz und der Brücke rd. 0,5 m tiefer gelegt werden, um künftig Hochwasserschäden zu vermeiden. Hier sollte eine Kostenermittlung durchgeführt werden.
Zudem wird die Verbandsgemeinde ermächtigt, von geeigneten Ingenieurbüros Angebote einzuholen.
Alle Beschlüsse ergingen jeweils einstimmig
Sachdarstellung
Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 11.07.2023 liegt nach der Abwägung ein zustimmungsfähiger Flächennutzungsplan vor. Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf es vor dem endgültigen Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Zustimmung von mindestens der Hälfte der Ortsgemeinden mit mindestens zwei Dritteln der Einwohner der Verbandsgemeinde. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden im bestehenden Gewerbegebiet „In der Krummgewann" in der Ortsgemeinde Wöllstein die Verkaufsflächen der Lebensmittelmärkte ALDI und LIDL auf jeweils max. 1.200 m2 und die Verkaufsflächen der vorhandenen Fachmärkte (Tedi, Kik und Rossmann) auf jeweils max. 550m2 (insgesamt 1.650m2) erweitert. Die Begründung der Teiländerung des Flächennutzungsplans und die Planzeichnung sind beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erteilt die Zustimmung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel" im Gewerbegebiet Krummgewann in der Ortsgemeinde Wöllstein.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
Sachdarstellung
Aufgrund des enormen zeitlichen Verwaltungsaufwandes zur Erstellung und Auswertung einzelner Preisanfragen sowie aus Gründen der Kostenersparnis plant die Verbandsgemeindeverwaltung, die Vergabe von Straßenunterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in den Ortsgemeinden künftig zu bündeln.
Die notwendige abzuschließende Rahmenvereinbarung, welche zwischen allen acht Ortsgemein- den, der Verbandsgemeinde und einem Nachunternehmer geschlossen werden soll, beinhaltet Maßnahmen wie z. B. Reparatur von defekten Bordsteinen, Sinkkästen oder anderweitigen akuten Fehlstellen. Zur Schaffung von Erfahrungswerten ist geplant die Rahmenvereinbarung vorerst auf ein Jahr zu beschränken.
Die Höhe der zukünftig anfallenden Kosten kann derzeit von Verwaltungsseite nicht verbindlich prognostiziert werden.
Als potenzieller Richtwert wurden für die Kalenderjahre 2019-2022 jährlich in der Ortsgemeinde Siefersheim für gleichgelagerte Leistungen Kosten Höhe von i. M. 2.481,19 € aufgewendet.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluß:
Die Gemeinde Siefersheim beteiligt sich an der Bündelausschreibung für Straßenunterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen und ermächtigt die Verwaltung zum Vertragsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Unternehmer.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
a) Aktueller Kostenstand
b) Sachstandsbericht zur Planung 4. Bauabschnitt
a) Aktueller Kostenstand
Sachdarstellung
Herr Emrich erläutert den Kostenstand für die bisherigen drei Bauabschnitte. Geplant waren Kosten von 2.000.000 €, bisher wurden 1.750.000 € verausgabt. Zwar stehen noch die einen oder anderen Auszahlungen an, allerdings darf man davon ausgehen,
dass der Kostenrahmen nicht überschritten wird. Bisher wurden 1.120.000 € an Zuschüssen abgerufen, 200.000 € stehen noch in Aussicht.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
b) Sachstandsbericht zur Planung 4. Bauabschnitt
Sachdarstellung
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Pläne für den 4. Bauabschnitt vorliegen. In Bezug auf die barrierefreie Nutzung des Jugendkellers wird derzeit noch nach einer umsetzbaren Lösung gesucht. Eine selbständige Nutzung des DGH durch Behinderte muß gewährleistet sein. Die Vorsitzende verlass dazu eine Stellungnahme der Kreisverwaltung.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Die Holzkonstruktion am Kindergarten ist schadhaft und muß renoviert werden. Zudem muß aufgrund des Kindergartengesetzes der Personalraum vergrößert werden und es muß eine weitere Toilette eingerichtet werden. Ein Zimmerer und Architekten haben zur Sachlage Stellung genommen.
Bevor jedoch weitere Maßnahmen erfolgen, klärt die Kreisverwaltung zunächst die Zuschußmöglichkeiten ab.
Es erfolgt auch eine Nachfrage wegen der noch nicht eingerichteten Notausgänge. Hierzu teilt die Vorsitzende mit, dass man mit den Möglichkeiten der Umsetzung mit Architekten im Gespräch ist.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
Sachdarstellung
Zu den Ergebnissen der Dorfkonferenz zählte unter anderem die Umgestaltung des Sportplatzes zu einem Mehrgenerationenplatz. Vertreter des Sportvereins wie auch die Vertreter der Ortsgemeinde befürworten die gemeinsame
Umgestaltung des Geländes. Ein erstes Vorgespräch fand am 28.07.2023 statt. Das Protokoll des Treffens ist beigefügt. Es wurde die Gründung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die sich aus Vertretern des Sportver-
eins und der Ortsgemeinde zusammensetzt. Die „Sportplatz AG" befasst sich mit:
Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet die Gründung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ortsgemeinde zur weiteren Planung der Umgestaltung des Sportplatzes.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
Sachdarstellung
In der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2022 wurde eine Gebührenverordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshaus erstellt. Nicht berücksichtigt wurde die Nutzung der Toilettenanlagen bei öffentlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen rund um das Dorfgemeinschaftshaus.
Beratung
Man war im Gemeinderat mehrheitlich der Auffassung, dass ortsansässige Vereine und Institutionen für die Benutzung der Toiletten des DGH keine Gebühr entrichten sollten.
Beschluss
Bei gewerblichen Veranstaltungen rund um das Dorfgemeinschaftshaus hat der Veranstalter Toiletten selbst vorzuhalten.
Bei Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Institutionen rund um das Dorfgemeinschaftshaus ist für die Nutzung der Toilettenanlagen keine Gebühr zu entrichten.
Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig
a) Sachstandsbericht Herbstmarkt
b) Sachstandsbericht Martini Kerb
a) Sachstandsbericht Herbstmarkt
Die Flyer für den Herbstmarkt sind gedruckt, die Werbung läuft auf vollen Touren. Es wurden für den Auf- und Abbau genügend Helfer gefunden. Die Landfrauen haben sich bereit erklärt, die Kuchentheke eigenständig zu betreiben. Am 20.09.2023 findet das Treffen der Planungsgruppe zur Festlegung der Stände statt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
b) Sachstandsbericht Martini Kerb
Die Vorsitzende gibt den Stand der Kerbeplanung zur Kenntnis. Der Elternausschuß des Kindergartens möchte am 11.11. 2023 keinen Martins-Umzug organisieren, da am selben Tag
auch die Fassenachtseröffnung stattfindet.
Der Martinsumzug soll am Montag, dem 13.11.2023 veranstaltet werden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Annerose Kinder den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.10 Uhr.