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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 39/2024
Gau-Bickelheim
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Niederschrift

über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

11. Juli 2024

Ort:

Rathaus Gau-Bickelheim

Beginn:

19:00 Uhr Ende: 22:31 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Mack, Wolfgang (o.RM)

2. Beigeordneter Lintgen, Michael (o.RM)

Ratsmitglieder:

Brunk, Markus

Fels, Sandra

Friedrich, Andreas

Frölich, Dieter

Gräsel, Hans

Groben, Manfred

Haßlinger, Thomas

Hollenbach, Peter

Dr. Janz, Johannes entschuldigt

Krollmann, Markus

Mayer, Frank

Noetzel, Thomas entschuldigt

Schnabel, Oliver

Vollmer, Martin

Werber, Anette

Zahn, Thomas

Sonstige Anwesende:

Herr Rocker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde

Frau Eichler und Herr Hammen vom Architektenbüro Eichler

Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde zugl. Schriftführerin

Weitere Besucher

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung

TOP 2

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

TOP 3

Ernennung des Bürgermeisters nach § 54 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung

TOP 4

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung nach § 54 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung

TOP 5

Verabschiedung der Mustergeschäftsordnung gem. § 37 GemO

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Resolution des Gemeinderates "So wollen wir zusammenleben"

Antrag der Wählergruppe Krollmann

- Beratung und Beschluss

TOP 7

Sanierung Schulturnhalle zur Wiederertüchtigung als Versammlungsstätte

a) Vorstellung Machbarkeitsstudie durch Planungsbüro Eichler

- Information

b) Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der Machbarkeitsstudie im Zusammenwirken und mit Kostenteilung der VG

- Beratung und Beschluss

c) Antrag an den VG-Rat auf Durchführung der Maßnahme im Zusammenwirken und mit Kostenteilung der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses

a) Sachstandsbericht

– Information

b) Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Kita Weltentdecker - Bericht über Baukostenentwicklung

- Information mit Beratung und Beschluss

TOP 10

Kita St. Martin

Weiterer Zuschussantrag der kath. Kirchengemeinde zu Sanierungsmaßnahmen

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Umgestaltung Friedhof

hier: Neufassung der Friedhofssatzung; Anpassung der Gebühren

- Beratung und Beschluss -

TOP 12

Bauangelegenheiten

- Beratung und Beschluss -

TOP 13

Glasfaserausbau - Sachstand

- Information

TOP 14

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die konstituierende Sitzung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass mit Schreiben vom 26.06.2024 form- und fristgerecht zur Sitzung eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Herr Vollmer begrüßt alle Ratsmitglieder zur 1. Sitzung in der Wahlperiode 2024-2029. Ebenfalls begrüßt er Herrn Bürgermeister Gerd Rocker und Frau Annette Faßbinder, die zur Schriftführerin bestellt wird, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer und die ehemaligen Ratsmitglieder.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag die Tagesordnung um den TOP : „Betrachtung verschiedener Möglichkeiten / Alternativen hinsichtlich der Sanierungsarbeiten an Turnhalle und Dorfgemeinschaftshaus mit Scheune und Jugendraum“ zu ergänzen. Da in der bisherigen Tagesordnung unter TOP 7 „Sanierung Schulturnhalle zur Wiederertüchtigung als Versammlungsstätte“ unter Unterpunkt 7 b) nach Vorstellung der Machbarkeitsstudie bereits ein Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und unter 7c) ein Antrag an den VG-Rat zur Durchführung und Kostenteilung mit der OG Gau-Bickelheim vorgesehen ist, schlägt Ortsbürgermeister Vollmer vor, den zusätzlichen TOP als neuen TOP 7 vor den bisherigen TOP 7 vorzuschalten. Bei einem positiven Beschluss zum neuen TOP 7 müssten dann die Beschlüsse zu den bisherigen TOPs 7 b) und 7c) zurückgestellt werden. Die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses ist unter dem bisherigen TOP 8 bereits vorgesehen, hier würde sich durch den neuen TOP nichts ändern.

Dem stimmt der Rat einstimmig zu. Alle weiteren TOP’s verschieben sich entsprechend um einen Punkt.

Einwände zur Tagesordnung werden nicht vorgebracht.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer begrüßt alle Mitglieder im neuen Gemeinderat für die kommende Wahlperiode 2024-2029. Er bedankt sich bei allen, die sich bei der Kommunalwahl erneut oder erstmals zur Verfügung gestellt haben. Als Ratsmitglied nimmt man eine wichtige Funktion in der Gemeinde ein. Es handelt sich um ein Ehrenamt im Sinne von § 18 GemO. Herr Vollmer informiert über die Pflichten eines Ratsmitgliedes u. A. Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und der Pflicht zur unabhängigen Wahrnehmung des Amtes gem. den Bestimmungen der §§ 20 und 21 der GemO. Einer besonderen Bedeutung kommt auch dem § 22 GemO „Ausschließungsgründe“ zu.

Gem. § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Die Ratsmitglieder, die in der heutigen Sitzung fehlen, werden in der nächsten Ratssitzung nachverpflichtet.

TOP 2 Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Vollmer spricht den anwesenden ausscheidenden Ratsmitgliedern Werner Fels und Adam Abel seinen Dank und Anerkennung für die geleistete Tätigkeit im Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim zum Wohle der Allgemeinheit aus. Dabei geht er kurz persönlich auf jeden der Ausscheidenden ein und überreicht eine entsprechende Dankesurkunde der Ortsgemeinde. Den beiden ausscheidenden Ratsmitgliedern Karl-Heinz Schnabel und Dominik Weil, die nicht anwesend sein können, wird die Urkunde nachgereicht.

TOP 3 Ernennung des Bürgermeisters nach § 54 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung

Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Wolfgang Mack ernennt den am 09. Juni 2024 gewählten Jürgen Vollmer nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes und durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim.

Herr Vollmer bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und wünscht sich auch für die nächsten 5 Jahre eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

TOP 4 Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung nach § 54 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung

Herr Vollmer bedankt sich bei den bisherigen Beigeordneten und lässt die gemeinsame Zeit in der Gemeindeverwaltung Revue passieren. Unter anderem habe man in der vergangenen, durch viele Baumaßnahmen geprägten Legislaturperiode, gemeinsam, manchmal mehrmals wöchentlich bei Wind und Wetter unzählige Baustellentermine, sei es in der Kita oder an der B420 war genommen.

Dafür und ein immer loyales Miteinander gilt besonderer Dank. Herr Lintgen hatte vor 5 Jahren das Ehrenamt des 2. Beigeordneten übernommen. Wolfgang Mack war insgesamt 15 Jahre lang ehrenamtlicher Beigeordneter. Unter Bürgermeister Friedel Janz zunächst 10 Jahre lang 2. Beigeordneter und in der letzten Legislatur unter Jürgen Vollmer 5 Jahre als 1. Beigeordneter.

Beide Beigeordnete treten nun aus Altersgründen nicht mehr an.

4.1 Erster Beigeordneter

Ortsbürgermeister Vollmer erläutert, dass die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung, in geheimer Wahl per Stimmzettel zu wählen sind. Er bittet um entsprechende Wahlvorschläge.

Herr Brunk schlägt Herrn Hans Gräsel für das Ehrenamt des 1. Beigeordneten vor. Unter der Leitung des Vorsitzenden erfolgt anschließend die geheime Wahl. Die Herren Mack und Lintgen werden vom Vorsitzenden laut § 25 Abs. 8, Satz 1 MgeschO zum Auszählen der Stimmen bestimmt. Von den 14 gültig abgegebenen Stimmen entfallen 14 Stimmen auf Herrn Hans Gräsel, sodass dieser zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim gewählt wurde. Über die Wahlhandlung wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.

Anschließend wird Herr Hans Gräsel durch Aushändigung der Ernennungsurkunde nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim ernannt. Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister den 1. Beigeordneten unter Erhebung der rechten Hand und führte ihn in sein Amt ein. Herr Gräsel bedankte sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Anschließend legt er sein Ratsmandat nieder. Als Nachrücker in den Gemeinderat verpflichtet Jürgen Vollmer Herrn Tom Stock gem. § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und des Ehrenamtes im Sinne von § 18 GemO. Herr Vollmer informiert über die Pflichten gem. der Bestimmungen u. A. der §§ 20 (Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht) der GemO.

analog zu TOP 1.

4.2 Zweiter Beigeordneter

Zum Ehrenamt des 2. Beigeordneten schlägt Markus Krollmann Herrn Thomas Haßlinger vor. In der anschließenden geheimen Wahl erhält Herr Thomas Haßlinger 13 Stimmen von 14 abgegebenen gültigen Stimmen bei 1 Stimmenthaltung. Herr Thomas Haßlinger ist somit zum 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim gewählt. Auch über diesen Wahlgang wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt.

Durch Aushändigung der Ernennungsurkunde wird Thomas Haßlinger nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim ernannt. Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister den 2. Beigeordneten unter Erhebung der rechten Hand und führte ihn in sein Amt ein. Herr Haßlinger bedankte sich ebenfalls für das in ihn gesetzte Vertrauen.

Anschließend legt auch er sein Ratsmandat nieder. Als Nachrücker in den Gemeinderat verpflichtet Jürgen Vollmer Frau Regine Krollmann gem. § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und des Ehrenamtes im Sinne von § 18 GemO. Herr Vollmer informiert über die Pflichten gem. der Bestimmungen u. A. der §§ 20 (Schweigepflicht) und 21 (Treuepflicht) der GemO, analog zu TOP1.

Anschließend gratulieren die Fraktionen den beiden neu gewählten Beigeordneten und wünschen Ihnen viel Erfolg in ihrem Amt. Dabei wird betont, dass es erfreulich sei, mit den Nachrückern weitere junge Ratsmitglieder gewonnen und auch den Frauenanteil im Rat weiter gesteigert zu haben.

TOP 5 Verabschiedung der Mustergeschäftsordnung gem. § 37 GemO

Gem. § 37 Abs. 2 der GemO ist die Geltung der Geschäftsordnung auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen.

In Rheinland-Pfalz ist es gängige Praxis, dass die Stadt- und Gemeinderäte die Mustergeschäftsordnung übernehmen. Dies ist auch bisherige Übung im Gemeinderat der OG Gau-Bickelheim.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Wöllstein empfiehlt daher dem Gemeinderat Gau-Bickelheim nachdrücklich ebenfalls die Beschlussfassung dieser Mustergeschäftsordnung. Der Beschluss hierzu muss mindestens mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erfolgen. Die Mustergeschäftsordnung gilt automatisch, ohne dass es eines Beschlusses des Gemeinderates bedarf, wenn innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl, d. h. bis zum 09.12.2024, der Gemeinderat keine eigene Geschäftsordnung nach § 37 Abs. 1 der GemO beschlossen hat.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen der Bestimmungen der GemO die Mustergeschäftsordnung, die sich in der abgelaufenen Wahlperiode bewährt hat.

TOP 6 Resolution des Gemeinderates "So wollen wir zusammenleben"

Antrag der Wählergruppe Krollmann

Die Mitglieder des Gemeinderates, die Beigeordneten Hans Gräsel, Thomas Haßlinger und Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer haben im Rahmen ihrer Sitzung am 11. Juli 2024 einstimmig die nachfolgende Erklärung beschlossen.

So wollen wir zusammenleben!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).

Die Menschenwürde und die Menschenrechte sowie Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundprinzipien unseres Gemeinwesens.

Sie bilden auch die Grundlage unserer Arbeit und Zusammenarbeit. So soll es auch bleiben.

Gemeinsam setzen wir uns für Zivilcourage und die Einhaltung und Stärkung dieser Grundprinzipien ein.

Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, mit allen Menschen in unseren Gemeinden Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu leben. Diese Werte gilt es zu schützen, damit Toleranz und Vielfalt in unserer Gemeinschaft weiter gedeihen und sich entfalten können.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang darf nicht durch rassistische, extremistische oder antisemitische Aussagen und Handlungen gefährdet werden. Das führt zur Spaltung der Gesellschaft und gefährdet und destabilisiert unser Gemeinwesen. Daher setzen wir uns entschlossen gegen jegliche Form von Diskriminierung, Ausgrenzung, Antisemitismus und Extremismus ein. Gemeinsam repräsentieren wir eine offene und demokratische Region, in der Kommunikation und Toleranz ein harmonisches und respektvolles Miteinander fördern.

Unser besonderes Augenmerk gilt der Gestaltung der Zukunft für Kinder und Jugendliche. Wir haben den Auftrag, sie politisch aufzuklären, zur Teilnahme und zum Engagement zu ermutigen und Fremdenfeindlichkeit in jeder Form entgegenzutreten.

Wir fordern alle Menschen in unserer Gemeinde dazu auf, uns in unserem gemeinsamen Engagement für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenwürde zu unterstützen.

Nur solidarisch, weltoffen und mit Achtsamkeit füreinander können und werden wir die anstehenden Probleme und Herausforderungen bewältigen.

Wir laden Sie ein und fordern Sie auf, an unserer Seite zu stehen und sich für ein freies, demokratisches und buntes Miteinander einzusetzen.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 7 NEU - Antrag CDU-Fraktion;

Betrachtung verschiedener Möglichkeiten / Alternativen hinsichtlich der Sanierungsarbeiten Turnhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Scheune und Jugendraum

Der Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Brunk von der CDU-Fraktion, der den nachstehend im Wortlaut aufgeführten Antrag kurz vorstellt:

Derzeit finden diverse Abstimmungen oder Beschlüsse zu diversen Sanierungsthemen statt (Turnhalle, DGH, alte Scheune, Jugendraum, Rathaus).

Die CDU-Fraktion bittet um folgende Prüfungen:

-

Was kostet es die Gemeinde die Sanierungsleistungen bei vollständiger Ausführung in maximaler Ausbaustufe? (für alle Vorhaben)

-

Was kostet es die Gemeinde die Sanierungsleistungen bei minimalster Ausführung, so dass der Mindeststandard hergestellt ist? (für alle Vorhaben)

-

Was kostet es die Gemeinde/Verbandsgemeinde, wenn wir die Turnhalle als Veranstaltungsort wieder in Stand setzen?

-

Was würde es kosten, wenn eine neue Kulturhalle in Gau-Bickelheim errichtet wird, anstatt alle anderen Objekte auf Maximalstufe auszubauen?

-

Welche Zuschussmöglichkeiten gibt es zum einen bei einer Sanierung der einzelnen Gebäude und zum anderen bei einer Neuerrichtung einer Kulturhalle?

Die CDU-Fraktion bittet um Aufstellung einer Kostenkalkulation versch. Varianten für weitere Diskussions- und Entscheidungsgrundlage

Wenn sich bspw. die Kosten für die Sanierung der oben genannten Objekte auf ca.3 Mio (Zahl ist fiktiv) belaufen sollten, dann müsse auch über alternative Möglichkeiten nachgedacht werden. Eine Kulturhalle hätte durchaus folgende Vorteile gegenüber den anderen Standorten (TH, DGH…):

Lärmschutz für anliegende Anwohner, Ruhestörung, neue Möglichkeiten für Künstler (auch externe) und sonstige Veranstaltungen, Vermietung, Ausreichend Parkplätze, ggfls. Gastronomie, Brandschutz wesentlich einfacher herzustellen, als nachzurüsten, evtl. Jugendraum integrieren, usw.

Im Vordergrund stehen nach wie vor Kosten und Nutzen! Dennoch möchte die CDU-Fraktion alle Möglichkeiten beleuchten, bevor es in kostenintensive Umsetzungen geben wird.

Soweit der Wortlaut des Antrages der CDU-Fraktion.

Ortsbürgermeister Vollmer erläutert, dass er in Absprache mit den Beigeordneten, die Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Sanierung der Schulturnhalle und Wiederertüchtigung als Versammlungsstätte unter Kostenaufteilung zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde bereits

für die heutige Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt habe, um im Hinblick auf die anstehenden Veranstaltungen möglichst schnell wieder eine uneingeschränkte Nutzung sowohl für Veranstaltungen als auch für die Gau-Bickelheimer Vereine zu ermöglichen. Er habe dies unabhängig von der Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses gesehen, für die die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie ebenfalls bereits auf der heutigen Tagesordnung steht.

Wenn der Rat vor einer Entscheidung zur Turnhalle zunächst auch die Kosten für mögliche Maßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus prüfen will, dann ist das für ihn kein Problem, dann können sowohl der Grundsatzbeschluss zur Turnhalle als auch der entsprechende Antrag an die VG wg der Kostenbeteiligung zurückgestellt werden.

Auch die beiden anderen Fraktionen unterstützen den Antrag der CDU, zunächst die verschiedenen Varianten zu untersuchen und entsprechende Kostenschätzungen zu ermitteln.

Dabei dürfe die Dringlichkeit des Punktes „Versammlungsstätte“ aber nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb solle die bereits auf der Tagesordnung vorgesehene Machbarkeitsstudie zum Dorfgemeinschaftshaus schnellstmöglich beauftragt und erstellt werden.

Bei einer Entscheidung für den Neubau einer eignen Kulturhallte müsse eine Überbrückungslösung bis zur Fertigstellung gefunden werden und es sind auch die Folgekosten für die Unterhaltung zu berücksichtigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag der CDU-Fraktion zu, zunächst eine Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten / Alternativen hinsichtlich der Sanierungsarbeiten der Turnhalle, DGH, Scheune und Jugendraum vorzunehmen.

TOP 8 Sanierung Schulturnhalle zur Wiederertüchtigung als Versammlungsstätte

a) Vorstellung Machbarkeitsstudie durch Planungsbüro Eichler

- Information

Die im Eigentum der Verbandsgemeinde befindliche Schulturnhalle ist in die Jahre gekommen und umfangreiche Sanierungen stehen an. Im Vorfeld dazu ist zu entscheiden, ob lediglich Sanierungen im Hinblick auf den Status als Schulturnhalle durchgeführt werden sollen (wobei 100% der Kosten von der VG als Schulträger zu zahlen wären) oder ob die Ortsgemeinde die Halle künftig auch wieder für Veranstaltungen der Ortsgemeinde nutzen will. In diesem Fall müsste nach den weitergehenden Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung saniert und umgebaut werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten wären dann Part der Ortsgemeinde.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen für besagte Nutzungen durch die Ortsgemeinde, hatte der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde und unter Kostenteilung mit der Verbandsgemeinde, das Architekturbüro Eichler/Alzey beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Schulturnhalle zu erstellen. Diese sollte Entscheidungsgrundlagen für ein entsprechendes Sanierungskonzept und auch zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Anlage liefern.

Frau Eichler übernimmt das Wort und stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Machbarkeitsstudie vor. Grundlage hierfür war zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme im Ist-Zustand. Die Kostenschätzung der Sanierungsmaßnahme wurden dann unterteilt in Sanierung als Schulturnhalle und in die Mehrkosten für die Wiederertüchtigung als Versammlungsstätte. Die daraus resultierenden Kosten wurden unterteilt in Kosten VG, Kosten OG sowie gemeinsame Kosten. Der Gesamt-Kostenaufwand wurde dabei auf € 1.575.000,-- geschätzt, von denen nach erster Prüfung ca. 60% ( ca. € 950.000,--) auf die Verbandsgemeinde und ca. 40% (ca. € 625.000,--) auf die Ortsgemeinde entfallen würden.

Als Referenzobjekt dazu dient die ebenfalls vom Büro Eichler betreute Sanierung der Halle der Otto-Hahn-Schule in Westhofen, welche im Vorfeld von der Gemeindeverwaltung besichtigt wurde.

Der anwesende Verbandsbürgermeister Rocker nahm die Studie zur Kenntnis und sagte eine Behandlung im Verbandsgemeinderat zu. Dabei verwies er auf die Notwendigkeit auch mögliche Zuschüsse zu klären.

Als Vergleich dazu wurden auch die Kosten für einen Hallenneubau (in gleicher Art und Größe) an anderer Stelle kalkuliert. Hier könne mit Erschließung mit Kosten von rund € 9.000.000,-- gerechnet werden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

b) Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der Machbarkeitsstudie im Zusammenwirken und mit Kostenteilung der VG

c) Antrag an den VG-Rat auf Durchführung der Maßnahme im Zusammenwirken und mit Kostenteilung der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

Aufgrund der einvernehmlichen Diskussion zum Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 7 bezüglich der Bitte um Einholung weiterer Vergleichskosten zu den Projekten Sanierung Schulturnhalle und DGH werden die TOP‘s 8 b) und 8 c) abgesetzt.

TOP 9.a Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses

Sachstandsbericht

-Information

Ortsbürgermeister Vollmer berichtet über den Sachstand bezüglich der angestrebten Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses.

TOP 9.b Sanierung und Umgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses;

- Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

Der Gemeinderat hat in seiner 35. Sitzung am 08.05.23 den Grundsatzbeschloss getroffen, den Gebäudekomplex Dorfgemeinschaftshaus einer Grundsanierung und zukunftsfähigen Ertüchtigung zu unterziehen. Dazu sollte als ersten Schritt ein Projektsteuerer gefunden werden.

Zwischenzeitlich fand sowohl eine Begehung mit dem Projektsteuerungsbüro H & S, Mainz zusammen mit der VG-Bauabteilung, als auch eine ergänzend erläuternde Begehung mit dem Architektenbüro Eichler Alzey statt.

Der Projektsteuerer empfiehlt dringend vor Einstieg in das eigentliche Architekten-Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie vorzuschalten, damit man eine Basis für eine entsprechende Ausschreibung hat. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der vom Büro Eichler/Alzey für die Sanierung der Schulturnhalle erstellten Studie und nach positivem Eindruck bei der vorgenannten Begehung wurde das Büro Eichler um Abgabe eines Angebotes über eine solche Machbarkeitsstudie auch für den Komplex des Dorfgemeinschaftshauses gebeten. Es geht dabei sowohl um das Kerngebäude mit Saal, Küche und Toiletten, als auch um die Wohnungen und die in den Nebengebäuden untergebrachten bzw. dort ggf. noch unterzubringenden Räumlichkeiten Römerkeller, Bücherei,

Eventscheune, Post und Jugendraum.

Das Angebot liegt vor und schließt mit € 9.808,58 brutto ab.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beauftragung des Architektenbüros Eichler/Alzey mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Grundsanierung und zukunftsfähiger Ertüchtigung des Dorfgemeinschaftshauses für € 9.808,58 brutto. Dies sowohl in minimaler Ausführung (Mindeststandard) als auch in maximaler Ausbaustufe.

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Verträge zu schließen.

TOP 10 Kita Weltentdecker - Bericht über Baukostenentwicklung

- Information mit Beratung und Beschluss

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung um eine Aktualisierung der Baukostenentwicklung gebeten.

In der 34. Sitzung v. 19.03.23 waren unter TOP 2 a die zum derzeitigen Zeitpunkt erwarteten Gesamtkosten mit € 3.500.000,-- beziffert worden.

Stand 26.06.24 liegen die erwarteten Gesamtkosten bei € 3.714.744,45

Die Differenz erklärt sich hauptsächlich durch die Mehrkosten der vergrößerten Außenanlage, der Mehrkosten für die Bürgersteig-Erneuerungen und der Preissteigerungen in Gewerken die wg. dem Brandereignis erst zeitverzögert vergeben werden konnten.

Davon sind die Zuschüsse von Kreis und Land abzuziehen, die teilweise bereits eingegangen sind.

Vorgenannte Angaben jeweils ohne Grundstückskosten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt einstimmig von dem vorgelegten Kostenverlauf Kenntnis und bestätigt die angefallenen Mehrkosten.

TOP 11 Kita St. Martin

Weiterer Zuschussantrag der kath. Kirchengemeinde zu Sanierungsmaßnahmen

- Beratung und Beschluss

Ratsmitglied Manfred Groben nimmt im Zuschauerraum Platz

Die kath. Kirchengemeinde als Träger der Kita St. Martin hat umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Kita vor. Ergänzend soll nun auch noch die Wasserversorgung im Erdgeschoss in allen Räumen erneuert werden. Details siehe Anlage.

Die veranschlagten Gesamt-Kosten für diese Maßnahmen betragen € 50.0000,-- brutto.

Gemäß vertraglicher Vereinbarung hat die Ortsgemeinde dazu einen Kostenanteil zu zahlen. Dieser beträgt nach Auflösung der Containergruppe 40%.

Die Arbeiten sollen während der Sommerferien ausgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Übernahme von 40% der Gesamtkosten für die Erneuerung der Wasserversorgung im Erdgeschoss in allen Räumen zu.

Ratsmitglied Manfred Groben nimmt wieder am Beratungstisch Platz

TOP 12 Neufassung der Friedhofsatzung; Anpassung der Gebühren

Auf Grund der Umstrukturierung des Gau-Bickelheimer Friedhofes sind weitere Bestattungsformen möglich. Der Friedhofsausschuss der Ortsgemeinde hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2024 mit möglichen Änderungen und Anpassungen beschäftigt.

Um die Wünsche und Neuerungen rechtlich umsetzen zu können, muss die Friedhofsatzung entsprechen geändert werden.

Für die neuen Bestattungsarten müssen entsprechend auch neue Gebühren veranschlagt werden.

Die Gebührensatzung (letzte Änderung 2014) sollte ebenfalls neu gefasst werden.

Die jeweiligen Vorschläge der Satzungen bzw. Gebühren liegen dieser Vorlage bei.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Friedhofsatzung und der Friedhofsgebührensatzung wie angegeben.

TOP 13 Bauangelegenheiten

- Der Ortsgemeinde liegt eine Bauvoranfrage für einen Hundeplatz am südlichen Ortsrand vor. Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Dieter Frölich. Dieser berichtet, dass viele Hundebesitzer sich schon lange einen solchen Platz wünschen. Das besagte Gelände sei bestens dazu geeignet. Ein entsprechender Verein soll gegründet werden, der den Platz anpachtet und sich eigenverantwortlich um diesen Platz kümmert. Der Hundeplatz soll eine für Hunde umzäunte Freilandwiese werden. Dies könne auch die Problematik von freilaufenden Hunden in der Gemarkung entschärfen.

Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde hat keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung und stellt das Einvernehmen nach § 36 BauGB in das Ermessen der Ortsgemeinde. Ggfls. soll geprüft werden, ob eine gewerbliche Nutzung für Hundetrainer möglich ist.

Der Platz soll vordringlich fußläufig über den Grasweg in Verlängerung des Martinsweges erschlossen werden. Die Ortsgemeinde erteilt aber auch die Erlaubnis bei Bedarf über den Wirtschaftsweg in Verlängerung des Flonheimer Weges anzufahren. Die untere Naturschutzbehörde wird den Antrag noch prüfen und sich dazu äußern.

Nach kurzer Beratung erteilt der Gemeinderat einstimmig bei 1 Enthaltung sein Einvernehmen.

- Der Ortsgemeinde liegt eine Anfrage eines Bürgers aus Wallertheim vor, eine Schutzhütte in der Gemarkung Gau-Bickelheim in der Nähe der Kapelle zu errichten. Nach kurzer Aussprache lehnt die Ortsgemeinde einstimmig die Erteilung des Einvernehmen ab.

TOP 14 Glasfaserausbau - Sachstand

- Information

Zum Thema Glasfaserausbau teilt der Ortsbürgermeister mit, dass derzeit insgesamt 5 Trupps im Ort zu Gange sind. Bis Ende des Jahres sollen die Hausanschlüsse fertig sein. Bisher klappt alles recht gut. Vordringlich wird derzeit Im Gutenbergring gearbeitet. Der Römer soll in der nächsten Woche gemacht werde, damit dieser bis zur Kerb fertig ist. Ob die EWR-Leerrohre in der Wöllsteiner und Wallertheimer Straße genutzt werden können ist nach wie vor noch nicht geklärt.

TOP 15 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

-

Die Ampelanlage an der Kirche wurde programmtechnisch nachjustiert. Der Ortsbürgermeister bittet um Rückmeldung ob alles so in Ordnung ist. Aus dem Rat gab es positives Feedback.

-

Die Verwaltungsspitze wird sich mit der Kita St. Martin in Verbindung setzen bezüglich der aktuellen Situation.

-

Die Verteilung der Ausschusssitze unter den Fraktionen bleibt unverändert. Die Vorschläge für die neuen Ausschussmitglieder sind rechtzeitig vor der nächsten Sitzung zu melden

-

Die Fraktionen der CDU und WG Gau-Bickelheim haben ihre neuen Fraktionssprecher gemeldet.

Bei der WG Krollmann bleibt der Fraktionssprecher unverändert

-

Ein Logo für die neue Kita Weltentdecker wurde in Auftrag gegeben. Das neue Logo liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Kosten plus Entwicklungskosten belaufen sich auf 540,-- € + MWST

-

Der VG Rat hat in seiner letzten Sitzung die Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen im Bergrutschgebiet am Südhang des Wißberges beschlossen. Die Maßnahmen dienen zur Kompensation des Eingriffs durch die Windkraftanlagen im Gebiet der VG Wöllstein.

-

Bei der Luftdurchlässigkeitsmessung, dem sogenannte Blower-Door-Test in der neuen Kita Weltentdecker wurden die Grenzwertanforderungen in Bezug auf die EnEV erfüllt. Ratsmitglied Brunk ergänzt dazu, dass wenn der Test schon während der Bauphase durchgeführt worden wäre er auch ergänzend Hinweise auf eventuelle jetzt nicht mehr feststellbare Undichtigkeiten hätte geben können, was eine größere Sicherheit vor späteren Bauschäden gegeben hätte

-

Die OG Wöllstein hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass der Wöllsteiner Jugendpfleger auch für die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim arbeiten darf, weshalb er seine Stunden aufstocken dürfe.

Hierfür müsse eine Zweckvereinbarung gemacht werden, die dann von der KV genehmigt werden müsse. Dann erst kann die VG den Arbeitsvertrag ändern. Zum 28.08. soll der Jugendpfleger seine Arbeit aufnehmen.

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Für die Toilettenanlage an der Kapelle habe die Ortsgemeinde den vollen Zuschuss in Höhe von 45.000,- € erhalten

-

Für den Johannesweg ist ein Zuschuss in Höhe von 205.000,--€ zu erwarten. Der Schlussverwendungsnachweis muss dazu noch im August bei der ADD eingereicht werden.

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Frau Butsch (Planerin Außengelände der neuen Kita) hat die Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereiches (Bodenwellen) vor der neuen Kita aufgrund der Arbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung in der Pestalozzistraße bis nach den Ferien zurückgestellt.

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Die Abrechnung der Sitzungsgelder soll künftig digital alle 6 Monate erfolgen. Die Fraktionen teilen noch der Verbandsgemeinde mit, ob fraktionsweise oder personenbezogen abgerechnet werden soll.

-

Lt. der mit WiWi ausgehandelten Zusatzvereinbarung zahlt WiWi für jeden falsch an die Windräder anfahrenden LKW der Gemeinde eine „Strafgebühr“ in Höhe von € 500,--. Bisher sind dabei € 4.500,- zusammen gekommen. Dieses Geld soll für die Instanthaltung der Wirtschaftswege genutzt werden.

Der Bürgermeister dankt hier allen aufmerksamen Landwirten, die falsch fahrende LKW’s melden.

-

Aus der Maßnahme KIPKI (kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation) hat die Verbandsgemeinde 351.000,--€ erhalten. Für die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim stehen daraus € 40.000,-- zur Verfügung zu Anschaffung eines E-Pritschenwagens für den Bauhof. Entsprechende Angebote sind noch einzuholen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

-

Im Ort mussten drei Bäume als Notfällung gefällt werden. Durch den Sturm und das Regenwetter waren diese umsturzgefährdet. Ersatzpflanzungen sollen erfolgen.

Anfragen.

-

Die Wieseneinsaat auf dem Friedhof ist bisher nicht zufriedenstellend. Das Unkraut überwiegt. Der Rat bittet, den Architekten Herr Hock für die nächste Sitzung einzuladen.

Ortsbürgermeister Vollmer nimmt hierzu Stellung. Trotz einem feuchten Jahr und idealen Einsaat-

Bedingungen war der Rasen miserabel gewachsen. Aus Gewährleistungsgründen wurde mit einem ersten abmähen gewartet. Die beauftragte Firma hat zwischenzeitlich komplett neu eingesät

-

Die im Jugendausschuss besprochenen Investitionen für Neuanstrich und Neumöblierung der Alten Post zur Umwandlung in einen Jugendraum werden in Kürze vorgenommen und vom Rat mitgetragen. Die Grauen werden die entsprechenden Arbeiten durchführen. Nicht benötigte Schränke werden im Archiv des Rathauses wiederverwendet.

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Im Gutenbergring hat die Gemeinde noch zwei freie Bauplätze. Es kommen immer wieder Fragen wann diese verwertet werden. Soll in der nächsten Ratssitzung nochmal besprochen werden.

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Die Ortsgemeinde hat Angebote über Piktogramme zur Markierung des neu ausgebauten Johannisweges erhalten. Diese müssen zusammen mit den neuen Schildern noch beauftragt werden..

-

Der LKW Verkehr über die B420 durch den Ort nimmt nachts wieder zu, obwohl eigentlich ein Nachtfahrverbot existiert.. Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizeistation Wörrstadt zuständig. Soll angesprochen werden.

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Bezüglich einer E-Ladestation am alten Feuerwehrhaus (Bauhof) soll der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Herr Zehmer angesprochen werden. Er ist auch Ansprechperson bezüglich einer Förderung.

-

Bezüglich der Nutzungsmodalitäten der Toilettenanlage an der Kapelle sollen sich die Fraktionen Gedanken machen. Soll für die nächste Saison geklärt werden.

-

Die untere Naturschutzbehörde hat das Projekt „Streuobstwiese - Wald zum Leben“ in der Bearbeitung. Das Grundstück kann jetzt von der Kirche gekauft werden.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:31 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)