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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 39/2026
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner 13. Sitzung am 01.09.2026 wie folgt beschlossen:

TOP 2 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein: Erweiterung der Gewerbefläche "Auf der Wöllsteiner Höhe II" in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

a)

Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer gewerblichen Baufläche in der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim östlich der bestehenden Gewerbefläche „Auf der Wöllsteiner Höhe II“ gem. Kennzeichnung im beigefügtem Plan (Anlage 1).

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des vorgelegten Planvorentwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gem. den Anlagen 1 und 2.

c)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPlG.

d)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

e)

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Fa. Sutter GmbH mit dem Inhalt der Beauftragung eines Planungsbüros und der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss.

TOP 3 Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein: Teilbereich Ortsgemeinde Gau-Bickelheim Sonderbaufläche "Wohnmobilstellplätze"

a)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme des vorgestellten Planentwurfs.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

TOP 4 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG)

a)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG).

b)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in der VG Wöllstein zur geschätzten Auftragssumme von brutto 70.000 € umzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 20% überschreitet.

TOP 5 Abschluss einer Interkommunalen Vereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Interkommunale Vereinbarung mit dem Landkreis Alzey-Worms bzgl. der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung.

TOP 6 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des kreisweiten geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Alzey-Worms

a)

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des kreisweiten geförderten Gigabitausbaus im Landkreis Alzey-Worms zu.

b)

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Verbandsgemeinde abzuschließen und die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

c)

Die Verbandsgemeinde erklärt sich zugleich bereit, den nach Maßgabe des Vertrages auf sie entfallenden kommunalen Eigenanteil für den Ausbau der in ihrem Gebiet gelegenen unterversorgten und förderfähigen Anschlüsse zu tragen.

TOP 7 Interkommunale Zusammenarbeit: 7a) Antragstellung zur Pilotförderung zur Einrichtung eines Zentralen Vergabe- und Fördermittelmanagement

1.

Der Verbandsgemeinderat spricht sich dem Grunde nach für die Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Stelle für das „Vergabe- und Fördermittelmanagement“ im Rahmen eines Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Verbandsgemeinden Sprendlingen-Gensingen, Gau-Algesheim, Bad Kreuznach und ggf. weiteren hinzukommenden Verbandsgemeinden aus.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Verbandsgemeinden den Entwurf einer Zweckvereinbarung nach §§ 12 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) zu erarbeiten und dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anmeldung des Vorhabens als IKZ-Projekt sowie die Stellung eines Antrags auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.

4.

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wird bevollmächtigt, den Förderantrag federführend für alle beteiligten Verbandsgemeinden - und damit auch für die Verbandsgemeinde Wöllstein - zu stellen und die Verbandsgemeinde Wöllstein im Antrags- und Bewilligungsverfahren gegenüber der Bewilligungsbehörde zu vertreten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben und die notwendigen Zuarbeiten zu veranlassen.

TOP 7 Interkommunale Zusammenarbeit: 7b) Antragstellung zur Pilotförderung zur Einrichtung eines gemeinsamen Maschinenparks der Bauhöfe

1.

Einer Interkommunalen Zusammenarbeit „Gemeinsamer Maschinenpark Bauhöfe“ zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde wird grundsätzlich zugestimmt.

2.

Die Verbandsgemeinde Wöllstein soll als koordinierende Kommune für die Kooperationspartner das Projekt vorbereiten.

3.

Mit Beauftragung durch die Kooperationspartner soll die Verbandsgemeinde Wöllstein im Rahmen der Pilotförderung zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) des Landes Rheinland-Pfalz einen Förderantrag stellen.

TOP 8 Grundschule Wöllstein: Gestaltung des Schulhofes

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Schulhof der Grundschule Wöllstein in einem maximalen Kostenrahmen von 45.000,00 Euro brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme und der Beantragung von entsprechenden Fördermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu veranlassen.

TOP 9 Realschule plus „Rheinhessische Schweiz“: 9a) Instandsetzung Flucht- und Rettungsweg

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten an der Brücke zum Schulgarten der Realschule Wöllstein an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 60.715,56 € brutto zu vergeben.

Zusätzlich werden die Kosten für die statische Berechnung genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

TOP 9 Realschule plus „Rheinhessische Schweiz“: 9b) Instandsetzung der Brandschutztüren

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Austausch der nicht mehr zugelassenen Brandschutztüren in den Treppenhäusern der Realschule Wöllstein und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung entsprechender Angebote. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag bei einer nichterheblichen Abweichung von der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.

TOP 10 Feuerwehrgerätehaus Stein-Bockenheim: Erneuerung der Heizungsanlage

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Austausch des alten Gasheizwertgerät gegen eine Wärmepumpe und Photovoltaik mit Batteriespeicher und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung entsprechender Angebote und der Beantragung der Förderung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die überplanmäßige Auszahlung gem. § 100 GemO.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag bei einer nichterheblichen Abweichung von der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

TOP 11 Klimaanpassungskonzept des Landkreises Alzey-Worms

Der Verbandsgemeinderat nimmt das vom Kreistag am 23.06.2026 beschlossene Integrierte Klimaanpassungskonzept und den dazugehörigen Maßnahmenkatalog für die VG Wöllstein zur Kenntnis.

TOP 12 Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wöllstein

a)

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 113 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

b)

Der Verbandsgemeinderat bewilligt alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Soweit diese entstanden sind, für die keine Genehmigung durch den Verbandsgemeinderat vorlag, wird diese nachträglich gemäß § 100 (1) GemO erteilt.

c)

Der Verbandsgemeinderat erteilt gemäß § 114 (1) GemO, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister und den ihn vertretenden Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung.

d)

Er beschließt gemäß § 114 (1) GemO die Feststellung der Jahresrechnung 2022 mit der Bilanzsumme von 48.462.382,17 €, dem Jahresfehlbetrag von 256.414,51 € sowie die Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 571.726,29 €.

Die vollständige Niederschrift der Sitzung ist unter der folgenden Adresse im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Einsicht verfügbar:

https://woellstein.gremien.info