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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 4/2025
Gumbsheim
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Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Gumbsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

10. Dezember 2024

Ort:

Gumbsheim Ratssaal der OG

Beginn:

19:00 Uhr Ende: 21:03 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Eich, Rudi

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Dexheimer, Gunter

2. Beigeordnete Unverzagt, Anne Esther

Ratsmitglieder:

Dexheimer, Laura  — entschuldigt

Hilterhaus, Martina

Hubrich, Axel

Schmahl, Julian

Schmahl, Lothar

Schröder, Nils

Schultheiß, Gernot  — entschuldigt

Sitzius, Kerstin

Staßen-Centmayer, Marina

Trautwein, Dorothee

Sonstige Anwesende:

Frau Hussain, mb ingenieure, zu TOP 2

Bürgermeister Gerd Rocker

Alexandra Geib, Verbandsgemeinde Wöllstein, als Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim

Satzungsbeschluss

1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen

sowie die Abwägungsergebnisse und den Entwurf des Bebauungsplans

"Südlich der Wöllsteiner Straße".

2. Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz.

3. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

TOP 3

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B,

Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025

Satzungsbeschluss

TOP 4

Festlegung der Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025

Satzungsbeschluss

TOP 5

Erweiterung der Gebührensatzung für ständige Gemeindeeinrichtungen

a) Gebührensatz Ratssaal

b) Gebührensatz Musikanlage

Satzungsbeschluss

TOP 6

Benennung des Wahlvorstandes anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025

Benennung und Beschluss

TOP 7

Arbeitsmedizinische und Erste-Hilfe-Ausstattung der Ortsgemeinde

a) Prüfung Gemeindehalle: EH-Material und Beschaffung

b) Prüfung Gemeindehalle: Arbeitsmedizinische Ausstattung und Beschaffung

c) Prüfung Trauerhalle: EH-Material und Ausstattung

d) Gemeindehalle: Beauftragung der Montage Defibrillator (Stromversorgung)

Beschlüsse a) - d)

TOP 8

Beschaffung eines Kühlschrankes für den Ratssaal

Beschluss

TOP 9

Parksituation in den Gemeindestraßen

Beschluss

TOP 10

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Niederschrift der 3. Sitzung wurden keine Einwände erhoben.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Einwand zur Niederschrift der 30. Sitzung vom 2. Mai:

Eine Zuschauerin weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 2 „Grünanlagen“ zwar ursprünglich vorgesehen war, jedoch nicht behandelt wurde und im Protokoll keine Erwähnung findet. Ortsbürgermeister Eich erklärt, den Sachverhalt zu überprüfen.

TOP 2

Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim

Satzungsbeschluss

1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsergebnisse und den Entwurf des Bebauungsplans "Südlich der Wöllsteiner Straße".

2. Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz.

3. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

1.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsergebnisse und den Entwurf des Bebauungsplans „Südlich der Wöllsteiner Straße“.

2.

Beschluss über die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz.

3.

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Sachdarstellung

Der Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“ wurde gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuches erarbeitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden ordnungsgemäß durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplans erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden abgegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro mb.ingenieure GmbH geprüft und bewertet. Die daraus entwickelten Abwägungsempfehlungen wurden der Verwaltung und dem Ortsgemeinderat vorgelegt. Ziel ist es, die Abwägungsergebnisse zu beschließen und über den finalen Entwurf des Bebauungsplans zu entscheiden.

Zudem wird empfohlen, gestalterische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) aufzunehmen, um eine einheitliche Gestaltung und Nutzung innerhalb des Plangebiets sicherzustellen.

Nach Abschluss der Abwägung soll der Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

Frau Hussain von mb.ingenieure GmbH erläutert die Abwägungsempfehlungen und trägt diese vor.

Die folgenden Ergebnisse werden festgehalten:

Zu 1.)

9 Ja-Stimmen/1 Enthaltung

Zu 2.)

Einstimmig

Zu 3.)

Einstimmig

Zu 4.)

Einstimmig

Zu 5.)

Einstimmig

Zu 6.)

Einstimmig

Zu 7.)

Einstimmig

Zu 8.)

Einstimmig

Zu 9.)

Einstimmig

Zu 10.)

Einstimmig

Zu 11.)

Einstimmig

Zu 12.)

Einstimmig

Zu 13.)

Einstimmig

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach den bisherigen Kosten des geplanten Neubaugebiets. Die bisher angefallenen Kosten belaufen sich auf ca. 640.000 Euro, wobei der größte Anteil von 617.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken aufgewendet wurde. Die weiteren Kosten umfassen Ausgaben für das Planungsbüro, Umweltanalysen und ähnliche Posten. Es fehlen lediglich noch Grundstücke von zwei Eigentümern, die grundsätzlich die Möglichkeit hätten, ihre Flächen selbst zu vermarkten. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Baugebiet an sich. Bislang wurden über 90 % der benötigten Grundstücke von der Ortsgemeinde Gumbsheim erworben. Es wird angemerkt, dass die Grundstücke beim Verkauf so kalkuliert werden müssen, dass ein Gewinn erzielt wird.

Nach Beendigung des Tagesordnungspunkts verlässt Frau Hussain die Sitzung. Ortsbürgermeister Rudi Eich bedankt sich für ihren Beitrag.

Beschlussvorschläge:

1.

Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan:

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgelegten Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsergebnisse und den Entwurf des Bebauungsplans „Südlich der Wöllsteiner Straße“ in der vorliegenden Fassung.

2.

Beschluss über gestalterische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen in den Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“, insbesondere zur Gestaltung von Gebäuden, Dachformen, Fassaden und Materialien, gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz.

3.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Anlagen

-

Abwägungsempfehlungen des Planungsbüros mb.ingenieure GmbH

-

Finaler Entwurf des Bebauungsplans „Südlich der Wöllsteiner Straße“

Beschluss

1.

Der Beschluss ergeht mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

2.

Der Beschluss ergeht einstimmig

3.

Der Beschluss ergeht mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

TOP 3

Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025

Satzungsbeschluss

Sachdarstellung

Mit Ablauf des 31.12.2024 endet die bisherige gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer A und B. Damit endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge.

Ab dem 01.01.2025 tritt die angekündigte Grundsteuerreform in Kraft. Hier beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.

Ohne eine gültige, genehmigte und veröffentlichte Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wäre es aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes nicht möglich zum Jahresbeginn die Grundsteuer A und B per Grundsteuerbescheid zu erheben.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat daher die Empfehlung ausgesprochen, die sogenannten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen. Die entsprechende Veröffentlichung sollte bis zum 31.12.2024 im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgen. Die Hebesatzung behält solange ihre Gültigkeit bis die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 der Ortsgemeinde öffentlich bekannt gemacht ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gumbsheim beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 4

Festlegung der Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025

Satzungsbeschluss

Sachdarstellung

Flächenbeiträge

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die o. a. Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 5

Erweiterung der Gebührensatzung für ständige Gemeindeeinrichtungen

a) Gebührensatz Ratssaal

b) Gebührensatz Musikanlage

Satzungsbeschluss

Sachdarstellung

a)

Die Gemeinde beabsichtigt neben der Vermietung der Gemeindehalle (Gebühren geregelt in der Haushaltsatzung) nunmehr auch den Ratssaal und die Musikanlage der Gemeinde zu vermieten.

Hinweis: Im Rahmen der zukünftigen Einführung des §2b UStG ab dem 01.01.2027 werden die Gebührenbeträge brutto ausgewiesen.

Die Gemeinde schlägt folgende Gebührensätze vor:

Gebührensatz für die einmalige Nutzung des Ratssaals 50,00€ (pro Tag)

Bei auswärtigen Benutzern wird die 1,5-fache Benutzungsgebühr erhoben.

Die neuen Gebührensätze werden in die Haushaltssatzung 2025/2026 mit aufgenommen.

b)

Im Rahmen der Diskussion über den Gebührensatz für die Nutzung der Musikanlage kommt der Vorschlag aus dem Rat auf, die Anlage fest zu verbauen, falls die Decke im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten ohnehin geöffnet werden muss. Derzeit ist die Anlage noch mobil, und die Frage nach einem geeigneten Standort bleibt offen. Ortsbürgermeister Eich erklärt, dass die Halle aufgrund massiver Wände möglicherweise keinen geeigneten Platz für eine feste Installation biete, sich jedoch erkundigen werde, ob ein Verbau grundsätzlich möglich ist. Der Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Sitzungen verschoben werden, bis die Frage des Verbaus geklärt ist.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat beschließt folgenden Gebührensatz

a)

Gebührensatz für die einmalige Nutzung des Ratssaals 50.00 € (pro Tag)

Bei auswärtigen Benutzern wird die 1,5-fache Benutzungsgebühr erhoben.

Beschluss

Der Beschluss ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

TOP 6

Benennung des Wahlvorstandes anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025

Benennung und Beschluss

Sachdarstellung

Gemäß §§ 9 und 10 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und § 6 der Bundeswahlordnung (BWO) ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/in, seinem/ihrem Stellvertreter/in sowie weiteren Beisitzern. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich, insbesondere für die Leitung des Wahlvorgangs und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Ortsgemeinde Gumbsheim hat folgende Personen für den Wahlvorstand vorgeschlagen:

Vorgeschlagene Besetzung des Wahlvorstandes:

1.

Wahlvorsteher/in: Rudi Eich

2.

Stellvertretung: Gunter Dexheimer

3.

Schriftführer/in zugleich Beisitzer/in: Axel Hubrich

4.

Stellvertretung zugleich Beisitzer/in: Tina Hilterhaus

5.

Beisitzer/in: Dorothee Trautwein

6.

Beisitzer/in: Kerstin Sitzius

7.

Beisitzer/in: Nils Schöder

8.

Beisitzer/in: Jörg Ruppenthal

9.

Beisitzer/in: Marina Staßen-Centmayer

Beschlussvorschlag

1.

Die Bildung des Wahlvorstandes gemäß den oben genannten Vorschlägen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die benannten Personen zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl zu treffen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

TOP 7

Arbeitsmedizinische und Erste-Hilfe-Ausstattung der Ortsgemeinde

a) Prüfung Gemeindehalle: EH-Material und Beschaffung

b) Prüfung Gemeindehalle: Arbeitsmedizinische Ausstattung und Beschaffung

c) Prüfung Trauerhalle: EH-Material und Ausstattung

d) Gemeindehalle: Beauftragung der Montage Defibrillator (Stromversorgung)

Beschlüsse a) - d)

Sachdarstellung

Im Rahmen der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist es unerlässlich, dass alle öffentlichen Einrichtungen mit einer angemessenen Erste-Hilfe-Ausstattung ausgestattet sind.

Eine Begehung fand am 25.11.2024 mit der Firma WERO und Frau Koch von der Verbandsgemeinde statt. Nachfolgend betrifft dies folgende Einrichtungen:

a)

Prüfung der Gemeindehalle (Küche und Theke)

b)

Prüfung des Freizeitgeländes der Gemeindehalle

c)

Prüfung der Trauerhalle (Friedhof)

Ziel:

Die Beschaffung von Erste-Hilfe-Ausstattung für die genannten Einrichtungen soll sicherstellen, dass im Notfall schnell und effektiv gehandelt werden kann. Flüssigkeiten müssen nach drei Jahren ausgetauscht werden, sterile Produkte nach fünf Jahren.

Die Kosten für die Beschaffung der Erste-Hilfe-Ausstattungen können dem Angebot vom 29.11.2024 entnommen werden.

Gemeindehalle Theke & Küche  —  330,51 EUR netto

Gemeindehalle Freizeitgelände  —  30,59 EUR netto

Trauerhalle Friedhof  —  137,86 EUR netto

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Die Beschaffung der erforderlichen Erste-Hilfe-Ausstattung für die genannten Einrichtungen (Gemeindehalle - Küche und Theke, Freizeitgelände der Gemeindehalle, Trauerhalle auf dem Friedhof) wird auf Grundlage des Angebots der Firma WERO vom 29.11.2024 genehmigt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Bestellung und Installation der Erste-Hilfe-Ausstattung umzusetzen.

3.

Es wird festgelegt, dass Verbrauchsmaterialien wie Flüssigkeiten alle drei Jahre und sterile Produkte alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf ersetzt werden.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 8

Beschaffung eines Kühlschrankes für den Ratssaal

Beschluss

Sachdarstellung

Der Kühlschrank im Ratssaal ist defekt und muss durch ein neues Gerät ersetzt werden. In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass eine kostengünstige Variante ohne Gefrierfach ausreichend ist.

Beschlussvorschlag

Es soll ein kostengünstiger Kühlschrank ohne Gefrierfach angeschafft werden. Esther Unverzagt und Gunter Deheimer werden Ortsbürgermeister Eich ein Modell vorschlagen und vor einem Kauf wird der Rat, in der nächsten Sitzung, informiert.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmg.

TOP 9

Parksituation in den Gemeindestraßen

Beschluss

Sachdarstellung

Die Park- und Verkehrssituation innerhalb der Ortsgemeinde, insbesondere im Bereich Siefersheimer Weg und Gosselsheimer Straße, wird von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern als problematisch empfunden. Zudem bestehen in anderen Bereichen des Dorfes ebenfalls Engstellen oder Verkehrssituationen, die die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden könnten oder den Verkehrsfluss beeinträchtigen.

Eine systematische Analyse dieser neuralgischen Punkte durch eine Begehung, verbunden mit der Einbindung des Ordnungsamtes, erscheint angebracht, um die Situation sachgerecht zu bewerten und fundierte Lösungen zu entwickeln. Dies dient nicht nur der Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Steigerung der Lebensqualität der Anwohner bei.

Ziel ist es, die bestehenden Probleme in diesen Bereichen zu analysieren, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation, Verkehrsführung und -sicherheit zu diskutieren sowie Entscheidungen über weitere Schritte zu treffen.

Folgende Vorgehensweise ist vorstellbar:

1. Innerörtliche Begehung:

Es wird eine innerörtliche Begehung durchgeführt, um neuralgische Punkte und Engpässe im Dorf zu identifizieren.

2. Einbeziehung des Ordnungsamts:

Nach der Begehung wird das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde mit den festgestellten Problemstellen befasst, um eine fachliche Bewertung und mögliche Lösungsansätze zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die folgenden Maßnahmen:

1. Durchführung einer innerörtlichen Begehung:

Der Gemeinderat führt eine umfassende Begehung innerhalb des Dorfes durch, um neuralgische Punkte, Engpässe sowie problematische Verkehrssituationen zu identifizieren. Dabei sollen insbesondere Aspekte wie:

-

Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern,

-

unübersichtliche Verkehrsknotenpunkte,

-

mögliche Engstellen für den Begegnungsverkehr und

-

Konfliktpunkte zwischen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern, berücksichtigt werden.

2. Einbindung des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde:

Nach Abschluss der Begehung werden die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten und dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde zur fachlichen Bewertung übermittelt. Ziel ist es, gemeinsam mit den Experten des Ordnungsamtes praxisnahe Lösungen und ggf. erforderliche verkehrsrechtliche Maßnahmen zu erarbeiten.

3. Weitere Vorgehensweise:

Auf Basis der Rückmeldungen des Ordnungsamtes werden konkrete Handlungsempfehlungen und mögliche Maßnahmenkataloge erstellt, die zur Umsetzung im Gemeinderat beraten und beschlossen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Etwaige Kosten für die fachliche Beratung durch das Ordnungsamt oder für die Umsetzung von Maßnahmen werden gesondert geprüft und im Gemeinderat diskutiert.

Der Gemeinderat stimmt über die vorgeschlagenen Maßnahmen ab.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 10

Mitteilungen und Anfragen

1.

Axel Hubrich fragt nach, ob das Stuhllager mittlerweile aufgeräumt und aussortiert wurde.

Ortsbürgermeister Eich informiert, dass die Theke inzwischen fahrbar gemacht wurde. Im Frühjahr soll das Stuhllager aufgeräumt und nicht mehr benötigtes Mobiliar entfernt werden.

2.

Aus dem Rat wurde auf Mängel und Unebenheiten im Feldweg an der Siefersheimer Straße hingewiesen.

Ortsbürgermeister Eich teilt mit, dass bereits eine Begehung stattgefunden hat und eine Liste mit den festgestellten Mängeln erstellt wurde. Es wurde zugesichert, dass diese Mängel behoben werden.

3.

Anfrage Glasfaserausbau – Schäden an Straße.

Am 09.12.2024, 11h fand eine Begehung mit mb Ingeneieure statt, um die ausgeführten Arbeiten der Fa. Databau zu kontrollieren und Mängel beseitigen zu lassen. Ein Mängelbericht wird gefertigt über das Ingenieurbüro. Die Beseitigung erfolgt noch vor Weihnachten. Insbesondere sind die Übergänge zu den Randsteinen an diversen Stellen zu hoch, Verbände nicht schlüssig angelegt, Schotter im Kurvenbereich Gosselsheimer Straße ist gegen Mutterboden zu tauschen, Grube in Höhe Siefersheimer Weg ist nach Einbau einer Muffe zu schließen.

Eine abschließende Abnahme und Begehung findet voraussichtlich im Januar 2025 statt.

Bis dahin erfolgt noch die Gewässerquerung Wöllsteiner Straße 4-8 und Querung der Kreisstraße in Höhe Wöllsteiner Straße 46 / Radweg.

4.

Frau Kerstin Sitzius fragt an, ob Wohncontainer in den Gumbsheimer Gärten, Richtung Neubaugebiet, geplant sind. Ortsbürgermeister Eich antwortet, dass dort Wohncontainer nicht aufgestellt werden dürfen, da dauerhaftes Wohnen nicht erlaubt ist. Zudem wäre die Zustimmung des Ortsgemeinderats erforderlich.

5.

Am 02.12.2024 fand die Begehung mit Frau Funk von Funky Gardens aus Eckelsheim, statt. Anwesend waren neben Ortsbürgermeister Rudi Eich die Ratsmitglieder Kerstin Sitzius und Marina Staßen-Centmayer. Frau Funk beantwortete die Fragen zu der geplanten Umsetzung der Baumpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen zur vollen Zufriedenheit der Anwesenden. In der Folge wird der Maßnahmenplan zur Einholung von Angeboten erstellt und der Ortsgemeinde, sowie der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt.

6.

Die Aufstellung der Weihnachtsbäume erfolgte durch die Ratsmitglieder Gunter Dexheimer und Nils Schröder. Die Beleuchtung wurde durch Ortsbürgermeister Rudi Eich angebracht. Der Stromanschluss an der Kirche war defekt und konnte durch das EWR nach Störungsmeldung vom 02.12.2024, am 05.12 2024, instandgesetzt werden. Zwei Lichterketten waren defekt und wurden ausgetauscht.

7.

Am 28.11.2024 fand die Terminabsprache zwischen der Ortsgemeinde und den Vereinen statt. Ein Kalender mit den Terminen 2025 soll zum Jahreswechsel für die Gumbsheimerinnen und Gumbsheimer verteilt werden.

8.

Es liegt eine Anfrage für eine Bestattung auf dem Gumbsheimer Friedhof vor. Eine Zustimmung des Gemeinderates wird durch Ortsbürgermeister Rudi Eich empfohlen und liegt nun vor.

9.

Der Auftrag zur Herstellung des Splittweges auf dem Friedhof wurde erteilt. Die Maßnahme soll Ende des Jahres, spätestens Anfang 2025 umgesetzt werden. Die Aufstellung der Schilder an der Brücke erfolgt ebenfalls.

10.

Nutzung der Gemeindehalle: Es liegen Beschwerden vor, dass in der Vergangenheit wieder zu laut gefeiert und auch die Nachtruhe (ab 22.00h) missachtet wird.

11.

Die Firma Folz hat aufgrund von Personalmangel die Sinkkästenreinigung und -leerung erst für Januar/Februar 2025 eingeplant.

12.

Es wird ein neuer Standort für den Platz der Glascontainer gesucht. Herr Michel wird im Januar zu einer abschließenden Besprechung kommen. Mögliche Standorte werden dann mitgeteilt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:03 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender)
(Schriftführer)