Erteilung einer Änderung der Erlaubnis vom 05.09.2016 für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An der L 407“, 1. Änderung, OG Armsheim, in das Grundwasser
(Vollzug der Wassergesetze und des Verwaltungsverfahrensgesetzes)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Mainz, hat mit Bescheid vom 17. September 2024 die Änderung der Erlaubnis vom 05.09.2016 für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „An der L 407“, 1. Änderung, OG Armsheim in das Grundwasser erteilt.
Der Erlaubnisbescheid liegt zusammen mit den dazu gehörigen Unterlagen in der Zeit vom
04. Oktober 2024 bis 18.Oktober 2024
während der allgemeinen Dienststunden bei der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR, Energieallee 1, 55286 Wörrstadt, öffentlich aus.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR