Der Gemeinderat Gau-Bickelheim hat in seiner Sitzung vom 13.05.2024 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
Gebührenschuldner sind:
| 1. | Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, |
| 2. | bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. |
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
(3) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(4) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 16.02.2009 und aller Änderungen außer Kraft.
Einzelgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr — 150,00€
Einzelgrab ab vollendeten 5. Lebensjahr — 300,00€
weitere Beisetzung- nur Urne — 150,00€
Doppelgrab — 600,00€
jede weitere Grabstätte — 300,00€
Urnengrab — 200,00€
Urnenwand-Grab — 1050,00€
Rasengrabfeld - Einzelgrab — 1000,00€
jede weitere Bestattung - nur Urne — 200,00€
Rasen-Urnengrab — 600,00€
jede weitere Bestattung — 200,00€
Urnengrab -Baum — 600,00€
jede weitere Bestattung — 600,00€
Verlängerung von Nutzungsrechten
pro Grabstätte je Jahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr — 5,00€
pro Grabstätte je Jahr — 10,00€
pro Urnengrab — 7,00€
pro Urnenwand-Grab je Jahr — 50,00€
pro Rasengrabstätte je Jahr — 50,00€
pro Rasen-Urnengrab je Jahr — 30,00€
pro Urne-Baum je Jahr — 30,00€
Ausheben und Schließen von Gräbern
Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und / oder durch Bedienstete der Gemeinde durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben.
Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern zu erheben.
Benutzung der Leichenhalle
Für die Aufbewahrung
einer Leiche bis zu 4 Tagen — 80,00€
für jeden weiteren Tag — 26,00€
einer Urne bis zu 10 Tagen — 55,00€
für jeden weiteren Tag — 5,50€
Die Reinigung erfolgt grundsätzlich in Absprache mit dem Ortsbürgermeister durch die Hinterbliebenen. — 70,00€
Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann die Reinigung durch gemeindliche Bedienstete erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.
Errichtung von Grabmälern — 25,00€
Genehmigung Errichtung Grabmal
Räumung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung
Rasengrab oder Urnenstele (auch Baum) — 50,00€
Urnengrab — 200,00€
Einzelgrab — 280,00€
Familiengrab (mehrstellig) — 400,00€
Kindergrab — 200,00€