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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 40/2024
Wöllstein
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wöllstein für die Haushaltsjahre 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 19.06.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey- Worms vom 18.09.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. Im Ergebnishaushalt

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.953.525,00

EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.822.789,00

EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf2. Im Finanzhaushalt

130.736,00

EUR

2024

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

286.313,00

EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.420.000,00

EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.316.000,00

EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.896,000,00

EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.609.687,00

EUR

2024

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

14.709.904,00

EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

14.709.904,00

EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

zinslose Kredite auf

--

EUR

verzinste Kredite auf

0,00

EUR

insgesamt auf

0,00

EUR

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung mit dem Kreditgeber ergänzende Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken, sowie der Erzielung günsti- gerer Konditionen bei der Neubeschaffung, Umschuldung oder Prolongation von Krediten dienen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren ab 2025 zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Ver- pflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren ab 2025 vo- raussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird Festgesetzt auf 0,00 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Angabe erfolgt in Prozent 2024

Hebesatz Grundsteuer A 345

Hebesatz Grundsteuer B 465

Hebesatz Gewerbesteuer 380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2024

Hundesteuer erster Hund

42,00

EUR

Hundesteuer zweiter Hund

72,00

EUR

Hundesteuer dritter Hund und jeder weitere

72,00

EUR

Jahresbeitrag 1. gefährlicher Hund

600,00

EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalab- gabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

 —  2024

Beitrag zur Durchführung der Weinbergshut  — 10 EUR

Wegebau- und Unterhaltungsbeitrag  — 0 EUR

Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Ortsgemeinde Wöllstein

Die Gebührensätze für die Benutzung des Gemeindezentrums und für das Haus der Begegnung sind in der Gebührenordnung für Einrichtungen der Ortsgemeinde Wöllstein festgelegt.

Nutzung Gemeindezentrum und Haus der Begegnung

2024

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Festsaal mit Küche

65

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (ohne Eintritt, ohne Bewirtung)

130

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (ohne Eintritt, mit Bewirtung)

165

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (kulturell, mit Eintritt, mit Bewirtung)

190

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (Tanz mit Eintritt, mit Bewirtung)

180

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Vereine - Seniorenraum, Nebenraum

35

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Festsaal mit Küche

165

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Seniorenraum ohne Küche

65

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Seniorenraum mit Küche

95

EUR

Reinigung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 - Kom- plettes Gemeindezentrum

120

EUR

Reinigung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 - Seni- orenraum, inkl. Küche, Toilette

80

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (Tanzveranstaltung)

260

EUR

Benutzung des Hauses der Begegnung, Alzeyer Str. 18 Nutzung durch auswärtige Bürger und Vereine

170

EUR

Reinigung des Hauses der Begegnung, Alzeyer Str. 18

65

EUR

Nutzung des Gemeindezentrums für Veranstaltung gewerblicher Art durch Wöllsteiner Einwohner bzw. Firmen:

Gebühren wie zuvor, zzgl. 25% Aufschlag

Nutzung des Gemeindezentrums durch auswärtige Privatpersonen und Vereine:

Gebühren wie zuvor, zzgl. 40% Aufschlag

Nutzung des Gemeindezentrums durch auswärtige Gewerbetreibende und Privatpersonen für Veranstaltungen gewerblicher

Art:

Gebühren wie zuvor, zzgl.100% Aufschlag

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Eigenkapital

Jahresergebnis

31.12.2013

17.939.585

901.948

31.12.2014

18.491.567

555.612

31.12.2015

19.136.582

645.014

31.12.2016

19.308.930

172.348

31.12.2017

19.894.196

722.990

31.12.2018

20.412.224

518.028

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz

2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben und des Stellenplanes

-/-

Wöllstein, den
Johannes Brüchert (Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Donnerstag, 01.12.2023 bis einschließlich Montag, 14.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wöllstein, 55599 Gau-Bickel- heim, St. Floriansweg 8, Zimmer 1.05 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von An- fang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit

der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch

nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wöllstein, den 20.06.2024
Johannes Brüchert (Ortsbürgermeister)