Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, in seiner Sitzung am 19.06.2024 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey- Worms vom 18.09.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt
| 2024 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.953.525,00 | EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.822.789,00 | EUR |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf2. Im Finanzhaushalt | 130.736,00 | EUR |
| 2024 |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 286.313,00 | EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.420.000,00 | EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.316.000,00 | EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.896,000,00 | EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.609.687,00 | EUR |
| 2024 |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | 14.709.904,00 | EUR |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | 14.709.904,00 | EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 |
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| zinslose Kredite auf |
| -- | EUR |
| verzinste Kredite auf |
| 0,00 | EUR |
| insgesamt auf |
| 0,00 | EUR |
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung mit dem Kreditgeber ergänzende Vereinbarungen zu treffen, die der Steuerung von Zinsänderungsrisiken, sowie der Erzielung günsti- gerer Konditionen bei der Neubeschaffung, Umschuldung oder Prolongation von Krediten dienen.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren ab 2025 zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Ver- pflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren ab 2025 vo- raussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird Festgesetzt auf 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Angabe erfolgt in Prozent 2024
Hebesatz Grundsteuer A 345
Hebesatz Grundsteuer B 465
Hebesatz Gewerbesteuer 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2024 |
| |
| Hundesteuer erster Hund |
| 42,00 | EUR |
| Hundesteuer zweiter Hund |
| 72,00 | EUR |
| Hundesteuer dritter Hund und jeder weitere |
| 72,00 | EUR |
| Jahresbeitrag 1. gefährlicher Hund |
| 600,00 | EUR |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalab- gabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Beitrag zur Durchführung der Weinbergshut — 10 EUR
Wegebau- und Unterhaltungsbeitrag — 0 EUR
Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Ortsgemeinde Wöllstein
Die Gebührensätze für die Benutzung des Gemeindezentrums und für das Haus der Begegnung sind in der Gebührenordnung für Einrichtungen der Ortsgemeinde Wöllstein festgelegt.
Nutzung Gemeindezentrum und Haus der Begegnung
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| 2024 | |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Festsaal mit Küche | 65 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (ohne Eintritt, ohne Bewirtung) | 130 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (ohne Eintritt, mit Bewirtung) | 165 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (kulturell, mit Eintritt, mit Bewirtung) | 190 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (Tanz mit Eintritt, mit Bewirtung) | 180 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Vereine - Seniorenraum, Nebenraum | 35 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Festsaal mit Küche | 165 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Seniorenraum ohne Küche | 65 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durchWöllsteiner Privatpersonen - Seniorenraum mit Küche | 95 | EUR |
| Reinigung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 - Kom- plettes Gemeindezentrum | 120 | EUR |
| Reinigung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 - Seni- orenraum, inkl. Küche, Toilette | 80 | EUR |
| Nutzung des Gemeindezentrums Great-Barford-Str. 11 durch Wöllsteiner Vereine - Gemeindezentrum komplett (Tanzveranstaltung) | 260 | EUR |
| Benutzung des Hauses der Begegnung, Alzeyer Str. 18 Nutzung durch auswärtige Bürger und Vereine | 170 | EUR |
| Reinigung des Hauses der Begegnung, Alzeyer Str. 18 | 65 | EUR |
Nutzung des Gemeindezentrums für Veranstaltung gewerblicher Art durch Wöllsteiner Einwohner bzw. Firmen:
Gebühren wie zuvor, zzgl. 25% Aufschlag
Nutzung des Gemeindezentrums durch auswärtige Privatpersonen und Vereine:
Gebühren wie zuvor, zzgl. 40% Aufschlag
Nutzung des Gemeindezentrums durch auswärtige Gewerbetreibende und Privatpersonen für Veranstaltungen gewerblicher
Art:
Gebühren wie zuvor, zzgl.100% Aufschlag
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
| Eigenkapital | Jahresergebnis |
| 31.12.2013 | 17.939.585 | 901.948 |
| 31.12.2014 | 18.491.567 | 555.612 |
| 31.12.2015 | 19.136.582 | 645.014 |
| 31.12.2016 | 19.308.930 | 172.348 |
| 31.12.2017 | 19.894.196 | 722.990 |
| 31.12.2018 | 20.412.224 | 518.028 |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz
2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben und des Stellenplanes
-/-
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Donnerstag, 01.12.2023 bis einschließlich Montag, 14.12.2023 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Wöllstein, 55599 Gau-Bickel- heim, St. Floriansweg 8, Zimmer 1.05 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von An- fang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch
nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.