- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 28. September 2022 |
| Ort: | Gemeindehalle der Ortsgemeinde Gumbsheim |
| Beginn: | 18:00 Uhr Ende: 20:16 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Eich, Rudi | |
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter Matheis, Daniel | entschuldigt |
| 2. Beigeordneter Mumm, Mathias | |
| Ratsmitglieder: | |
| Antz, Manfred | |
| Dexheimer, Gunter | entschuldigt |
| Heckmann, Oliver | |
| Hubrich, Axel | entschuldigt |
| Kroh, Thorsten | |
| Schmahl, Julian | |
| Schmahl, Lothar | entschuldigt |
| Sitzius, Jens | |
| Trautwein, Dorothee | entschuldigt |
| Unverzagt, Esther | entschuldigt |
Sonstige Anwesende: Alexandra Geib, Verbandsgemeindeverwaltung,
zugleich Schriftführerin
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Ernennung des ehrenamtlichen 2. Beigeordneten, Vereidigung und Einführung in das Amt gem. § 54 Abs. 1 und 2 GemO |
| TOP 3 | Spendenübergabe |
| TOP 4 | Energiesparmaßnahmen |
| TOP 5 | Ergänzungssatzung "Backhausgasse" nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch |
| a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 (BauGB) | |
| b) Vorstellung und Annahme des Planvorentwurfs | |
| c) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 (BauGB) | |
| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - | |
| TOP 6 | Wasseruhren Kleingärten |
| TOP 7 | Repowering Windkraft |
| TOP 8 | Jugendraum |
| TOP 9 | Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023 |
| TOP 10 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Schriftführerin wird Frau Geib von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestellt. Ergänzungen zur Tagesordnung bestehen nicht. Einwände zur Niederschrift zur 16. Sitzung des Ortsgemeinderates bestehen nicht.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Ortsbürgermeister Eich begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Es liegen weder schriftliche noch mündliche Anfragen vor.
TOP 2 Ernennung des ehrenamtlichen 2. Beigeordneten, Vereidigung und Einführung in das Amt gem. § 54 Abs. 1 und 2 GemO
Als Nachfolger für das Amt des 2. Beigeordneten ist Herr Matthias Mumm zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO per Handschlag.
TOP 3 Spendenübergabe
Sachdarstellung
Im Rahmen des "Tag der offenen Tür" der Freiwilligen Feuerwehr Gumbsheim wurden Spendengelder gesammelt, die für die Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Gumbsheim bereitgestellt werden sollen.
Im Vorfeld hat der verantwortliche Wehrführer, Herr Roman Schröder, mit dem Vorsitzenden Kontakt aufgenommen. Seitens des Vorsitzenden wurde eine offizielle Übergabe im Rahmen der heutigen öffentlichen Sitzung vorgeschlagen, um die Übergabe in einem angemessenen Rahmen zu vollziehen und zugleich würdigen zu können.
Nach Übergabe der Spendensumme in Höhe von 210 € wird der Vorsitzende die notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Spenden nach §94 (3) GemO in einer der nächsten Sitzungen annehmen zu können.
Auszug aus Absatz 3: (3)
„Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die...“
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bedankt sich ausdrücklich bei der FFW und nimmt die Spende in Höhe von 210 €, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, an.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 4 Energiesparmaßnahmen
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutschland. Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Verbesserung der Situation. Sie geht vielmehr davon aus, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen. Es ist unklar, ob in Zukunft die Importmengen auf das Niveau der Vorjahre erhöht werden oder, ob Einsparpotentiale im Verbrauch und Erhöhungen der Importkapazitäten ausreichen. Dies gilt umso mehr, als Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und Erdgas als politisches Druckmittel einsetzt. Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen im Gegenteil noch weitergedrosselt werden. Die aktuelle Lage der Gasversorgung hat damit bereits das Stadium überschritten, in dem lediglich die Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen gegeben sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019 ausgerufen.
Dennoch sind zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit heraus.
Ausführungen des Vorsitzenden zum Thema Einsparpotenziale und Diskussion:
Maßnahmen für unsere Kommune ergeben sich aus der Verordnung zur Sicherung der mittelfristigen Energieversorgung
Im Bereich Gemeindehalle:
| - | Die Raumtemperatur in der Gemeindehalle wird auf 19 Grad, bei sportlichen Aktivitäten auf 18 Grad und in der Zeit ab 20.00 Uhr auf 16 Grad reduziert. |
| - | Kurzfristige Maßnahmen liegen im Bereich der Einsparungen zur Warmwasserbereitung |
| Im Bereich der Straßenbeleuchtung: | |
| - | Momentan sind 27 Straßenleuchten in der Ortsgemeinde Gumbsheim bereits auf LED umgestellt, 96 konventionelle Leuchten stehen noch aus; diese werden zeitnah ebenfalls mit LED-Technik ausgerüstet. |
| - | Die Halbnachtschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgte bisher von 23.00 Uhr bis 04.30 Uhr. Der Vorsitzende schlägt vor, diese künftig auf 22.00 Uhr bis 05.30 Uhr abzuändern. |
| - | Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten wird um 2/3 reduziert. |
| - | Die Beleuchtung des Brunnenplatzes wird nicht ausgeschaltet. |
Eine Teilabschaltung jeder 2. Straßenleuchte wird nicht empfohlen, da die Leuchtpunkte zu weit
auseinander liegen. Die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen ist so in den
Dunkelstunden nicht mehr gegeben.
Im Bereich des Freizeitgelände/Bolzplatz
| - | Die Bewässerung wird eingestellt; evtl. wird diese in den Sommermonaten des nächsten Jahres reduziert. |
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorab genannten Möglichkeiten zur Einsparung von Energie in der Ortsgemeinde Gumbsheim.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 Ergänzungssatzung "Backhausgasse" nach § 34 Absatz 4 Baugesetzbuch
| a) | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 (BauGB) |
| b) | Vorstellung und Annahme des Planvorentwurfs |
| c) | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 (BauGB) |
| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - |
Sachdarstellung
| a) | Die Ortsgemeinde Gumbsheim plant im Rahmen der örtlichen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen eine Ergänzungssatzung im Bereich „Backhausgasse“. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan kenntlich gemacht und umfasst die Grundstücke Flur 3, Parzellen 52/2, 52/3 (teilweise), 53 sowie die Straßenparzelle 89 (teilweise). Die städtebauliche Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB (Ergänzungssatzung) bezieht einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein und schafft hier erstmalig Baurecht. |
| b) | Das beauftragte Planungsbüro mb.ingenieure aus Rockenhausen, hat den beigefügten Planvorentwurf gefertigt. Dieser Entwurf soll nun im Folgenden beraten und durch den Gemeinderat angenommen werden. |
| c) | Es folgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
Beschlussvorschlag
| a) | Der Ortsgemeinderat Gumbsheim fasst den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung im o.g. Plangebiet „Backhausgasse“. |
| b) | Der Ortsgemeinderat Gumbsheim nimmt den Planvorentwurf wie vorgelegt an. |
| c) | Der Ortsgemeinderat beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
Beschluss
a) Der Beschluss ergeht eistimmig.
b) Der Beschluss ergeht eistimmig.
c) Der Beschluss ergeht eistimmig.
TOP 6 Wasseruhren Kleingärten
Sachdarstellung
Über die Verbandsgemeindeverwaltung wurde angekündigt, dass die Wasseruhren in den meisten Kleingärten nicht mehr abgelesen werden können, wenn die Schächte, in denen die Wasseruhren eingebracht sind, nicht vergrößert werden.
Bei den meisten Gärten ist dies wohl erforderlich.
Dies hätte zur Folge, dass auf die Grundstückseigentümer Kosten zukommen würden oder die Versorgung eingestellt werden muss. Um in diesem Zusammenhang eine geeignete Beratung zu ermöglichen, möchte der Vorsitzende eine Eigentümerversammlung in der Gemeindehalle vorschlagen, um mit der Verbandsgemeinde gemeinsam die Grundstückseigentümer zu beraten und gegebenenfalls Lösungsvorschläge zur Sicherung der Wasserversorgung zu erarbeiten. Das Beratungsangebot, organisiert über die Ortsgemeinde, soll die Verbandsgemeindeverwaltung und die zuständige Abteilung entlasten.
Aus dem Rat werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:
| - | Die Wasseruhren werden außerhalb des Schachtes montiert, hier entstehen allerdings wieder Kosten für eine Neuinstallation |
| - | Die Ortsgemeinde setzt für den gesamten Wasserverbrauch eine Hauptuhr und rechnet den Einzelverbrauch mit den Grundstückseigentümern ab. Ratsmitglied Heckmann führt an, dass die Ortsgemeinde hier eventuell umsatzsteuerpflichtig wäre, als Lösung wird die Gründung eines Kleingärtnervereins vorgeschlagen. |
Der Vorschlag von Ortsbürgermeister Eich einen Fragenkatalog zu erarbeiten und eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema abzuhalten wird positiv aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 7 Repowering Windkraft
Sachdarstellung
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der 4. und 9. Verordnung zum BImSchG (4. und 9. BImSchV) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung nach §16 BImSchG wegen der Änderung des Anlagentyps der am 26.07.2021 und 13.01.2022 genehmigten drei Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Flonheim und Gumbsheim der Fa.wiwi consultGmbH & Co.KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz
Sachverhaltsdarstellung:
Der Antrag betrifft die mit dem Bescheid vom 26.07.2021 genehmigte WEA in den Gemarkung Gumbsheim in Repowering. Eine erste Änderungsgenehmigung nach §16 Abs. 1 BImSchG zum Wechsel des Anlagentyps, wurde mit Datum vom 13.01.2022 genehmigt. Nunmehr wird der Wechsel des Anlagentyps General Electric GE 6.0-164 (cypress) auf Enercon E160 EP5 E3 (5,56MW), bei unveränderter Lage, beantragt. Die Kreisverwaltung bittet gemäß § 10 Absatz 5 BImSchG um Stellungnahme der Ortsgemeinde Gumbsheim bis zum 30.09.2022.
Dem Vorsitzenden wurden zum Zwecke der Befassung und Stellungnahme drei Aktenordner mit Planungsunterlagen zur Änderung des WEA-Typs überlassen. Nach Sichtung der Unterlagen und Rücksprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung ergeben sich lediglich geringe Veränderungen des Umfangs der dauerhaften Versiegelung auf Grund der Änderungen des Anlagentyps. Insgesamt verringert sich auch der Kompensationsbedarf geringfügig.
Durch die erneute Änderung des Vorhabens ergeben sich somit keine zusätzlichen oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen. Von einer ergänzenden Stellungnahme wird deshalb abgesehen, sofern sich für den Gemeinderat diesbezüglich keine weiteren Fragestellungen in Bezug auf das BImSchG ergeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Der Vorsitzende empfiehlt dem Gemeinderat einen Verantwortlichen der wiwi consult GmbH & Co. KG zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um einen aktuellen Sachstand zu Zeitplänen und Perspektivplanungen im Zusammenhang mit dem Windpark zu erhalten.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 8 Jugendraum
Sachdarstellung
Die Jugendarbeit sollte bereits im Sommer 2022 wieder aufgenommen werden. Dazu haben sich die Jugendlichen zweimal mit dem Vorsitzenden getroffen und Ihre Vorstellungen zur Revitalisierung des Jugendraumes bekannt gegeben. Zudem wurde der bereits verabschiedete Beschluss der Ortsgemeinde begrüßt, dass die Jugendlichen eine Betreuung im Rahmen eines Pilotprojekts zur Seite gestellt bekommen. Allerdings soll dies erst erfolgen, wenn die Jugendlichen wieder "starten". Bei einer Begehung des Jugendraumes wurde dann festgestellt, dass zwei Wände nasse Flecken und Salpeterausblühungen aufweisen, die instandgesetzt werden müssen.
Es ist davon auszugehen, dass sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Feuchtigkeitssanierung erforderlich ist. Ein Aufgraben der Außenwände ist nicht möglich, um eine Absperrung von außen durchzuführen.
Für eine horizontale Feuchtigkeitssperre eignet sich ein Injektionsverfahren. Dabei wird in ein Raster von Bohrlöchern eine Injektionscreme ins Mauerwerk eingebracht. Diese alkalische Injektionscreme (meist auf Basis von Wachs, Silikon oder Epoxydharz) verschließt die Poren, hydrophobiert die Mauer und verhindert so den kapillaren Wassertransport.
Für eine vertikale Feuchtigkeitssperre gibt verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung:
| - | Wandsanierung mittels Opferputz |
| - | Wandsanierung mittels Sanierungsputz |
| - | Wandsanierung mittels Kalziumsilikatplatten |
| - | Vorwandmontage mit Hinterlüftung |
Zunächst ist aber die Ursache des eindringenden Nässe abzuklären und abzustellen. Im Anschluss daran ist die Mauer zu trocknen.
Die Kosten hängen vom Umfang der Schäden und der genauen Ursache der Feuchtigkeit in der Mauer ab. Ein Fachmann kann in der Regel im Vorfeld abklären, welche Maßnahmen nötig sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Zugleich wurde bei der Begehung festgestellt, dass die im Jugendraum ausgebildete Bodenwanne teilweise beschädigt ist. Diese sollte ebenfalls saniert werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt den Vorsitzenden, die bestehende Wasserinstallation überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Beschädigungen beseitigen zu lassen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 9 Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023
Sachdarstellung
Durch die Einführung und Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ab Inkrafttreten zum 01.01.2023 alle Gemeinden als Unternehmer zu sehen. Demnach erhält die Gemeinde umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, die vorher nicht umsatzsteuerrelevant waren.
Für die Gemeinde hat die Einführung des Paragraphen Auswirkungen auf die Vermietung der öffentlichen Einrichtungen, wie Gemeindehalle, Bürgerhäuser oder Grillhütten. Insbesondere die Rechnungsstellung ist hiervon betroffen. Zur Umsetzung des §2b UstG wird ein Programm des System Herstellers OrgaSoft bereitgestellt. Über das Programm werden Rechnungen vereinheitlicht mit fortlaufenden Rechnungsnummern erstellt. Die Erstellung erfolgt zukünftig ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung, weshalb die Mietverträge entsprechend angepasst werden müssen. Um die Rechnungstellung zu vereinfachen, ist es erforderlich, die Satzung der Gemeinde für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen anzupassen.
Der Ortsgemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus die Gebühren zu vereinheitlichen. Folgende Änderungen werden in der Satzung aktualisiert:
| Bisher: | |
| Gemeindehalle (klein) 1/2 Tag | 40,00 € |
| Gemeindehalle (klein) je Abend | 45,00 € |
| Gemeindehalle (klein) - Familienfeiern/Tag | 80,00 € |
| Gemeindehalle (gesamt) 1/2 Tag | 55,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - je Abend 1 | 30,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - Familienfeiern je Abend | 80,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - Familienfeiern /Tag | 110,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - Trauerfeier | 45,00 € |
| Küchennutzung | 45,00 € |
| Küchennutzung Trauerfeier | 25,00 € |
| Jugendraum | 30,00 € |
| Bolzplatz/Freizeitgelände | 35,00 € |
| Neu: | |
| Gemeindehalle (klein) 1/2 Tag | 50,00 € |
| Gemeindehalle (klein) - 1 Tag | 80,00 € |
| Gemeindehalle (klein) - Trauerfeier | 25,00 € |
| Gemeindehalle (groß) 1/2 Tag | 80,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - 1Tag | 130,00 € |
| Gemeindehalle (groß) - Trauerfeier | 50,00 € |
| Küchennutzung | 50,00 € |
| Küchennutzung Trauerfeier | 25,00 € |
| Jugendraum | 35,00 € |
| Bolzplatz/Freizeitgelände | 45,00 € |
Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb von Gumbsheim wohnen, wird eine 1,5-fache Gebühr in Rechnung gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat folgt dem Vorschlag des Vorsitzenden und beschließt die Anpassung der Satzung und der Mietverträge zum 01.01.2023.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 10 Mitteilungen und Anfragen
| • | Eine Anwohnerin schlägt vor, das Schild „Rheinhessenblick“, welches bereits vor einigen Jahren in Gumbsheim angebracht war, wieder aufzustellen. Zusätzlich schlägt sie vor, den „Donnersbergblick“ mit einem Schild auszuweisen; auch die Möglichkeit hier zusätzliche Information mittels eines QR-Codes anzubieten, wird diskutiert. Grundsätzlich herrscht Zustimmung zu diesem Vorschlag. Ortsbürgermeister Eich wird sich über Preise und Möglichkeiten hierzu informieren. |
| • | Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über eine schriftliche Anfrage einer Bürgerin. Zu folgenden Themen in Bezug auf die Ortsgemeinde Gumbsheim möchte sie informiert werden |
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| - zukünftige Planung der Ortsgemeinde bezüglich Photovoltaikanlagen |
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| - Klimaneutralität |
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| - CO2-Abdruck |
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| - Klimamanagement |
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| Der Vorsitzende schlägt vor, diesen Fragenkatalog dem Umwelt-, Natur- und Landwirtschaftsausschuss der Ortsgemeinde Gumbsheim vorzulegen. Ziel ist es, Vorschläge zu erarbeiten, welche Möglichkeiten der Ortsgemeinde diesbezüglich gegeben sind. |
| • | Ratsmitglied Sitzius fragt an, welche Kosten der Ortsgemeinde für die Pachtung des Parkplatzes in der Friedhofstraße entstehen. Der Vorsitzende teilt mit, dass hier pro Reininigungszyklus (2 x im Monat) jeweils 35,00 Euro der Ortsgemeinde in Rechnung gestellt werden, da die Ortsgemeinde als Pächter der Unterhaltungspflicht nachkommen muss. Da die Ortsgemeinde selbst diese Parkplätze nicht nutzt, entscheidet der Rat diese als Pachtübernahme dem Eigentümer des Mietshauses in der Friedhofstraße anzubieten. Sollte hier keine Übernahme stattfinden, wird der Pachtvertrag gekündigt. |
| • | Ratsmitglied Schmahl weist auf ein Grundstück hin, welches wiederholt durch den Grünbewuchs die Sicht beeinträchtigt. Der Vorsitzende wird die Anwohner nochmals darauf hinweisen. |
| • | Der Glascontainer wird auch weiterhin an Sonntagen zur Entsorgung von Glas genutzt. Ortsbürgermeister Eich sichert zu hier ein Hinweisschild aufzustellen. |
| • | Auch weiterhin ist die Parksituation in der Wöllsteiner Straße ein Problem. Ein Vorort-Termin mit dem Landesbetrieb Mobilität steht noch aus. |
| • | Parkplätze Ausfahrt Steingasse: Der Vorsitzende erklärt, dass ein Antrag (Parkplatzmarkierungen) beim zuständigen Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung abgelehnt wurde, da lt. StVO beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von mindestens je 5 Meter von den Schnittpunkten eingehalten werden muss. |
| • | Ratsmitglied Schmahl bittet, den Feldweg im Bereich der Gosselsheimer Straße per Schild als landwirtschaftlichen Weg auszuweisen. Auch hier wird das Parken auf den Grünstreifen bemängelt. Der Vorsitzende wird dies dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wöllstein weiterleiten. |
| • | Durch die Vielzahl parkender Autos ist auch die Backhausgasse zeitweise nicht befahrbar. Hier soll ebenfalls vermehrt kontrolliert werden. |
| • | Der Vorsitzende berichtet, dass ein Antrag zur Ausweisung eines Sperrbereichs vor dem Spielplatz „Würzgarten“ abgelehnt wurde. |
| Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:16 Uhr. | |