- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 06. September 2022 |
| Ort: | Gemeindehalle der Ortsgemeinde Gumbsheim |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 22:00 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Rocker, Gerd
Beigeordnete:
Schnabel, Alfons
Heckmann, Oliver
Pitthan, Thomas, entschuldigt
Ratsmitglieder:
CDU
Bunn, Gernot
Faust-Marchert, Katharina, entschuldigt
Hahn, Stephan
Lechthaler, Hans-Günter
Mittrücker, Matthias
Müller, Lucia
Schnabel, Oliver
Schnabel, Sebastian
SPD
Brüchert, Johannes
Degen, Helmut
Eich, Rudi
Dr. Gerhardt, Günter ab 18.40 Uhr
Hollenbach, Peter
Jung, Ludwig
Knuth, Christine, entschuldigt
Krieg, Sabine, entschuldigt
Rathgeber, Achim
Weil, Dominik
FWG
Emrich, Jochen
Hahn, Ingo
Kinder, Annerose, entschuldigt
Wiesel, Sascha
Bündnis 90/Die Grünen
Angermann, Terrance, entschuldigt
Klemmer, Karin
Selzer, Alice
FDP
Dr. Pietrowski, Rolf
Ortsbürgermeister (o. RM):
Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim
Mann, Rainer, Eckelsheim
Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim
Von der Verwaltung: Herr Kapp
Fachbereich III, Herr Castor stellv.
Büroleiter zugl Schriftführer
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in der Ortsgemeinde Wöllstein |
| a.) | Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB); |
| b.) | Antrag auf Zielabweichung von den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes und Antrag auf landesplanerische Stellungnahme; |
| c.) | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung |
| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - | |
| TOP 3 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein; |
| Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude; | |
| Sachstandsbericht Gesamtkosten vom 29.08.2022 | |
| - Beratung und Kenntnisnahme | |
| TOP 3.1 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein; |
| Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude; | |
| Auftragsvergaben | |
| 3.1 | Elektroarbeiten |
| - Beratung und Beschluss | |
| TOP 4 | Pilotprojekt "Wege aus der Einsamkeit"; |
| Vorstellung durch Dr. Günter Gerhardt | |
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Fraktionsvorsitzende Klemmer (Bündnis 90/Die Grünen) beanstandet die Niederschrift der letzten Ratssitzung. Ihre Anfrage zur Beauftragung der Stiftung Naturlandschaft Rheinland-Pfalz sei nicht protokolliert. Sie bittet um Vermerk und Beantwortung der Anfrage.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Es sind keine Zuhörer anwesend, schriftliche Anfragen liegen nicht vor.
TOP 2 Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbaufläche "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in der Ortsgemeinde Wöllstein
a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB);
b.) Antrag auf Zielabweichung von den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes und Antrag auf landesplanerische Stellungnahme;
c.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung
- jeweils Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
a.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
Die Fa. JUWÖ Poroton-Werke GmbH beabsichtigt auf ihrem Grundstück in der Gemarkung Wöllstein Flur 6 Parzelle 44 (42.412 m²) Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieses Vorhabens sind nicht erfüllt. Die
Fläche ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe sind für diese Fläche die Ziele „Vorrangfläche Landwirtschaft“ und „Vorrangfläche langfristige Rohstoffsicherung“ definiert. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Zur Schaffung von Bauplanungsrecht ist auf Ebene der Verbandsgemeinde der Flächennutzungsplan zu ändern und eine Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ darzustellen; sh. Anlage 1.
Auf Ortsgemeindeebene ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erforderlich.
b.) Antrag auf Zielabweichung von den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes und Antrag auf landesplanerische Stellungnahme
Der Flächennutzungsplan ist nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Wie oben beschrieben, entspricht der FNP nicht den Zielen „Vorrangfläche Landwirtschaft“ und „Vorrangfläche langfristige Rohstoffsicherung“ im Regionalen Raumordnungsplan, weshalb ein Antrag auf Zielabweichung nach § 10 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der SGD-Süd (obere Landesplanungsbehörde) zu stellen ist. Dies gleichzeitig mit dem Antrag bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms auf landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LPlG.
Die Begründung zum Antrag auf Zielabweichung ist von der Fa. JUWÖ ausgearbeitet und als Anlage 2 beigefügt.
c.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Planung
Mit der Fa. JUWÖ (Vorhabenträger) wurde im Vorfeld erörtert, dass dieser das Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung beauftragt und alle diesbezüglichen Planungskosten trägt. Darunter fallen auch alle Kosten für sonstige erforderliche Leistungen (wie z.B. Umweltprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, weitere Gutachten), die für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für eine ordnungsgemäße Abwägung notwendig werden.
Die Planungshoheit bleibt vollständig bei der VG Wöllstein. Das Flächennutzungsplanverfahren wird von der VG Wöllstein betrieben und unterliegt in den einzelnen Verfahrensschritten der Abwägung und Beschlussfassung im VG-Rat.
Weiteres wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. JUWÖ und der VG Wöllstein geregelt. Insbesondere wird auch formuliert, dass beim Scheitern der Planung Schadenersatzansprüche der Fa. JUWÖ gegenüber der VG Wöllstein ausgeschlossen werden.
Die Fa. JUWÖ ist mit dem Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages einverstanden.
Aussprache
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Gerd Rocker, dass mit den beschriebenen Verfahren keine Anpassung des Flächennutzungsplanes, wie in 2021 beschlossen, vorgesehen ist. In diesem Falle würden die im vereinfachten „§13b-Verfahren“ dargestellten Flächen von der Gesamtfläche der Wohnbauflächen abgezogen werden. Hier ist es ratsam die weitgehende Bebauung der Flächen abzuwarten, da dann keine Anrechnung mehr auf die Wohnbauflächen erfolgt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage
wird ausführlich und kritisch diskutiert. Es werden Bedenken wegen des Verbrauchs von wertvollem Ackerland geltend gemacht. Im Abwägungsprozess spricht man sich auch dafür aus, den Porotonwerken in der derzeitigen Krisensituation die Verknappung und Verteuerung der Energie betreffend eine Hilfestellung zu geben.
Beschlussvorschläge
| a) | Der Verbandsgemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Ortsgemeinde Wöllstein auf dem Grundstück Flur 6 Parzelle 44 gem. Kennzeichnung in beigefügtem Plan. |
| b) | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung der Zielabweichung gem. § 10 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) sowie die Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPlG. |
| c) | Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Fa. JUWÖ mit dem Inhalt der Beauftragung des Planungsbüros WSW & Partner GmbH und der Kostenübernahme sowie der weiteren Regelungen wie oben beschrieben und ermächtigt den Bürgermeister zum Vertragsabschluss. |
Beschlüsse:
zu TOP 2a Änderungsbeschluss Flächennutzungsplan:
der Beschluss ergeht mehrheitlich mit 20 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung
zu TOP 2b Zielabweichungsverfahren:
der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung
zu TOP 2c städtebaulicher Vertrag:
der Beschluss ergeht einstimmig
TOP 3 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein;
Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude;
Sachstandsbericht Gesamtkosten vom 29.08.2022
- Beratung und Kenntnisnahme
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Rocker Herrn Hesse von der HS-Gesellschaft, die für die Verbandsgemeinde die Bauherreneigenschaft wahrnimmt.
Sachdarstellung
Am 01.06.2021 wurde nach umfangreicher Überarbeitung und Neuvorlage der Antragsunterlagen der Finanzierungsantrages in Höhe von 6.334.400,00 € zzgl. Mietkosten ca. 542.800,00 € über insgesamt 6.877.200,00 € Gesamtkosten eingereicht und am 14.12.2021 in Höhe von 6.348.614,00 € ohne „allgemeine und besondere Ausstattung“ anerkannt und bewilligt.
Übersicht:
Beantragte Gesamtkosten — 6.334.400,00 €
Miete Provisorium — 542.800,00 €
Gesamtkosten der Maßnahme: — 6.877.200,00 €
davon zuwendungsfähige Gesamtkosten — 6.348.614,00 €
Zuwendungen des Landes aus dem Investitionsstock — 3.750.000,00 €
Eigenanteil — 3.127.200,00 €
Im Nachgang zur Bewilligung übermittelte das Ministerium des Innern und für Sport mit Schreiben vom 16.02.2022 Schlussanmerkungen des Rechnungshofes: Demnach regt der Rechnungshof bei der Ausführung der Maßnahme weitere Planänderungen und Nachweise an. Insbesondere soll eine geänderte energetische Beurteilung erfolgen: Realisierung KfW 55 Standard mit verbesserter energetischer Qualität der Außenhülle, Weiterbetrieb des 16 Jahre alten Gasheizkessels.
Nach Angabe der ADD sind die damit verbundenen Planungsänderungen anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.
Planungsstand
Die Ausführungsplanung -Leistungsphase 5 (von 9) wurde von den Planern erstellt und wird baubegleitend je nach Anforderung weiter verfeinert.
Vergabe
Bisher wurden bis auf kleinere Planungsbeiträge alle Planer beauftragt.
Die Gewerke Abbruch, Rohbau, Blitzschutzinstallationen, Dachabdichtung, Fensterbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Estricharbeiten wurden bereits vergeben.
Übersicht erstes Vergabepaket:
| Gewerke | Kostenberechnung | Auftrag | Differenz |
| Abbruch | |||
| Abbruch | 26.050,00 | 15.965,57 | -10.084,43 |
| Rohbau | 579.816,41 | 662.239,72 | 82.423,31 |
| Blitzschutz | 11.790,00 | 7.608,98 | -4.181,02 |
| Dachabdichtung | 88.196,15 | 112.760,28 | 24.564,13 |
| Fensterbauarbeiten | 82.814,00 | 68.269,71 | -14.544,29 |
| Trockenbauarbeiten | 53.642,80 | 55.459,55 | 1.816,75 |
| Estrich | 15.093,50 | 8.685,54 | -6.407,96 |
| Summe 1. Vergabepaket | 857.402,86 | 930.989,35 | - 73.586,49 |
Aktuell sind folgende Gewerke zu vergeben:
| Gewerke | Kostenberechnung | Auftrag | Differenz |
| Metallbau | 106.493,34 | 110.373,93 | 3.880,59 |
| Innen- und Aussenputz | 79.959,64 | 78.246,37 | -1.713,27 |
| Maler | 43.597,39 | 27.844,81 | -15.752,58 |
| Fliesen und Platten | 13.562,70 | 7.266,14 | -6.296,56 |
| Schreiner/Türen | Ausschluss - erneute Ausschreibung | ||
| Bodenbelag | 45.120,10 | 31.445,45 | -13.674,65 |
| Schlosser | 44.347,30 | 46.731,54 | 2.384,24 |
| Elektro Stark/inf.-Anlag | 433.008,93 | 519.778,43 | 86.769,50 |
| Lüftung | kein Angebot; erneute Ausschreibung | ||
| Förderanlagen | 48.195,00 | 46.248,75 | -1.946,25 |
| Summe 2. Vergabepaket | 814.284,40 | 867.935,42 | 53.651,02 |
| Gesamtsumme | |||
| Erstes + zweites Vergabepkt. | 1.671.687,26 | 1.798.924,77 | -127.237,51 |
| Sanitär | 107.429,87 | 285.249,95 | 177.820,08 |
Das Gewerk wird wegen erheblicher Mehrkosten aufgehoben und neu ausgeschrieben.
Heizung
Das Gewerk kann wegen der ausstehenden Zustimmung zur Planungsänderung noch nicht vergeben werden.
Die Mehrkosten begründen sich insbesondere bei den baulichen Kosten durch die verbesserte
energetische Qualität der Außenhülle, sowie bei den technischen Gewerken durch die allgemeinen Kostensteigerungen.
Bautenstand
Zurzeit werden die Erdarbeiten vorbereitet. Der Abbruch der bestehenden Oberflächen hat stattgefunden. Die Dachreiter der Stromversorgung werden in Kürze verlegt.
Kosten
Die aktuellen Gesamtkosten betragen — 6.466.545,29 €
Die bewilligten Gesamtkosten betragen: — 6.334.424,25 €
Die aktuellen Mehrkosten betragen derzeit — ca. 132.121,04 €.
Ausgabenstand:
Bisher erteilet Aufträge — 1.828.586,28 €
zur Beauftragung anstehend incl. Kleinaufträge — 875.512,14 €
Der Bauausgabenstand beträgt aktuell — 277.026,53 €
Termine
| Baugenehmigung | 28.10.2021 |
| Bewilligung | 14.12.2021 |
| Baubeginn | 27.07.2022 |
| Spatenstich | 10.08.2022 |
| Rohbaufertigstellung Neubau | Ende/Anfang 22/23 |
| Fertigstellung Neubaugebäude | ca. Ende 2023 |
| Sanierungsbeginn Bestandsgebäude | ca. Frühjahr 2023 |
| bauliche Fertigstellung | ca. Frühjahr 2025 |
| Abrechnung | ca. Herbst 2025 |
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf.
Beschluss
Kein Beschluss erforderlich.
TOP 3.1 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein;
Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude;
Auftragsvergaben
3.1 Elektroarbeiten
- Beratung und Beschluss
Sachdarstellung
Die HS-Gesellschaft für Projektsteuerung und Baumanagement mbH hat auf der E-Plattform des DTVP das öffentliche Vergabeverfahren durchgeführt. In der Ersten Ausschreibungsrunde wurden keine Angebote abgegeben. Im zweiten Vergabeverfahren fand eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A nach fruchtloser öffentlicher Ausschreibung ebenfalls auf der E-Plattform des DTVP statt.
Es wurden insgesamt 9 Firmen angeschrieben und 3 Angebote abgegeben. Diese Angebote wurden fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich durch die Ingenieure PBS Quadrat GmbH, In den zehn Morgen 2, 55559 Bretzenheim, geprüft.
Das teuerste Angebot lag bei 742.428,74 € brutto. Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Frank Schmitz Elektrotechnik GmbH aus Emmelshausen abgegeben und betrug 519.778,43 € brutto.
Für die Elektroarbeiten wurde in der genehmigten Kostenberechnung eine Summe von 433.008,93 € brutto angegeben. Durch die Vergabe des Auftrages entstehen Mehrkosten i. H. v. 86.769,50 €. Diese Kosten werden zur Kostendeckung der Mehrkosten aus anderen Gewerken genutzt. Angaben zur Kostendeckung sind in der Gesamtkostenübersicht vom 29.08.2022 enthalten.
Mit den Arbeiten werden die Elektroarbeiten des Neubaus sowie der Anbindebereiche zum Altbau beauftragt. Die Elektroarbeiten für den Altbau werden zu gegebener Zeit gesondert ausgeschrieben.
Aussprache
Auf Nachfrage aus der Mitte des Rate erklärt Herr Hesse, dass in dem ausgeschriebenen Gewerk nur reine Elektroarbeiten und keine Heizungsarbeiten enthalten sind.
Beschlussvorschlag
Die hs GmbH wird ermächtigt, die Firma Frank Schmitz Elektrotechnik GmbH, Am Stadion 4, 56281 Emmelshausen auf Basis der Angebotsprüfung des Planers mit den Elektroarbeiten in Höhe von brutto 519.778,43 € zu beauftragen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Stimmenthaltung.
TOP 4 Pilotprojekt "Wege aus der Einsamkeit";
Vorstellung durch Dr. Günter Gerhardt
Ratsmitglied Dr. Gerhardt stellt ein Pilotprojekt „Wege aus der Einsamkeit“ vor. Er berichtet über Kenntnisse und eigene Erfahrungen als Hausarzt und erläutert ausführlich die Problematik der Vereinsamung insbesondere alter Menschen, die sich durch die Coronakrise noch deutlich verschärft hat. Dies ist die Motivation, das genannte Projekt anzustoßen. Ziel ist es, ältere Menschen in die digitale Welt einzuführen und so per Internet und Chat Kontakte zu anderen aufzubauen und zu pflegen. Ungeübte ältere Menschen sollen im Gebrauch von Internet und digitaler Medien angeleitet und unterstützt werden. Dazu werden Mitstreiter gesucht, die diese Aufgabe übernehmen können. Das Projekt ist mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung bereits abgestimmt und wird von dort begleitet. Das Ministerium bietet auch entsprechende Schulungskurse an.
Herr Dr. Gerhardt wirbt für dieses Projekt und beantwortet weitere Fragen aus der Mitte des Rates.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat begrüßt die Initiative und beschließt einstimmig, das Projekt zu begleiten und ggfs. auch finanziell zu unterstützen.
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
| 1. | Die Badesaison im Freizeit- und Erlebnisbad am Schlossstadion in Wöllstein wurde am Sonntag, dem 04. September 2022 offiziell beendet. Ein entsprechender Bericht erfolgt im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates. Der Pachtvertrag für den Kioskbetrieb ist mit Ablauf dieser Saison abgelaufen. Eine Ausschreibung im Nachrichtenblatt erfolgt. Bewerbungen liegen bereits vor. |
| 2. | Die Baumaßnahme Mensa Grundschule „Am Martinsberg“, Siefersheim ist bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 am 05. September 2022 wurde die Anlage in Betrieb genommen. |
| 3. | Die neu renovierte Tourist Information im Museum der Stadt Alzey wurde am 29. August 2022 offiziell eingeweiht. Die Einrichtung wird gemeinsam mit der Stadt Alzey und der Verbandsgemeinde Alzey-Land betrieben. Auf den entsprechenden Bericht im Nachrichtenblatt Ausgabe 36/2022 wird verwiesen. |
| 4. | Mit Schreiben vom 31.08.2022 hat die Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Alzey/Worms im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme mitgeteilt, dass im Zuge des Bauleitplanverfahrens zur Realisierung der Feuerwache am geplanten Standort in der Ortsgemeinde Wöllstein keine maßgeblichen Erfordernisse der Raumordnung betroffen sind. |
| Das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) kann daher planmäßig betrieben werden. | |
| 5. | Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim wird der Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim leihweise mobile Raumlüftungsgeräte zum Test zur Verfügung stellen. |
| 6. | Am Donnerstag, dem 08. September 2022 findet eine gemeinsame Sitzung des Schulträgerausschusses, Sozial-, Sport und Kulturausschusses und des Umwelt- und Klimaschutzausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein statt. Hier werden die notwendigen Einsparmaßnahmen im Rahmen der Energieverknappung und Verteuerung erörtert und vereinbart. Auf die entsprechenden Verordnungen wird verwiesen. An dieser Sitzung werden auch die Vertreter/innen der örtlichen Sportvereine teilnehmen. |
| 7. | Die Aktion „Stadtradeln“ fand vom 24. Juni bis 14. Juli 2022 statt. Hieran haben neben der Verbandsgemeinde Wöllstein alle Gebietskörperschaften des Landkreises Alzey-Worms teilgenommen. Die Verbandsgemeinde Wöllstein belegte nach der Stadt Alzey und der Verbandsgemeinde Wörrstadt den 3. Platz. In der Einzelauswertung erreichte der Teilnehmer des RSV Rheinhessische Schweiz Wendelsheim, Herr Hartwig Schwarzkopf mit 2633 gefahrenen Kilometern den 1. Platz in der Verbandsgemeinde Wöllstein und wurde mit diesem Ergebnis zugleich Zweitplatzierter auf Landkreisebene. Die drei Erstplatzierten erhalten entsprechende Präsente. |
| 8. | Bezüglich der Erneuerung von sechs Sirenenanlagen im Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein liegt ein Honorarangebot für die Ingenieurleistungen der Fa. TGA Planberater GmbH, Framersheim vor. Das Gesamthonorar beträgt hiernach 31.647,28 €. Die Verwaltung beabsichtigt die entsprechenden Ingenieurverträge abzuschließen. Der Verbandsgemeinderat wird im Rahmen seiner nächsten Sitzung um Bestätigung der Auftragsvergabe gebeten. Wie bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates informiert, sind die Aufträge für die Erneuerungen der Anlagen bis spätestens 31.12.2022 zu vergeben, um in den Genuss der zugesicherten Fördergelder zu kommen. Die noch ausstehenden fünf weiteren Sirenenanlagen im Bestand sollen im Rahmen der nächsten Fördermaßnahme ausgetauscht werden. |
| 9. | Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am Dienstag, dem 11. Oktober 2022, 18.00 Uhr im Gemeindezentrum in Wöllstein statt. |
Anfragen:
Ortsbürgermeister Brüchert fragt an, ob die Verwaltung im nächsten Jahr wieder Sommerferienspiele anbieten wird.
Bürgermeister Rocker gibt zur Auskunft, dass dies die feste Absicht ist.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:15 Uhr.
Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)