- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 27. August 2024 |
| Ort: | Rathaus Stein-Bockenheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 21:09 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Jahn, Thorsten
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Lenz, Torsten
2. Beigeordneter Dexheimer, Hermann Entschuldigt
Ratsmitglieder:
Ebner, Swen
Eckstein, Eva
Gillmeister, Dorothea
Klein, Jörg
Mannuß, Silke
Scharbach, Ernst
Schmidt, Franz
Schön, Ernst
Sichelschmidt, Björn, Entschuldigt
Steitz, Christian
Sonstige Anwesende:
Gernot Emrich, Leiter der Bauabteilung der VG Wöllstein
Nina Molitor als Schriftführerin
Weitere Zuhörer/-innen
Ortsbürgermeister Thorsten Jahn eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Tagesordnung
Ortsbürgermeister Thorsten Jahn stellt den Antrag die Tagesordnung um zwei weitere Tops zu ergänzen:
| Top 10: | die Annahme von Spenden |
| Top 11: | Markierungsarbeiten in der Gemeinde Stein- Bockenheim |
Der Rat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Verpflichtung weiterer Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 2 GemO |
| TOP 3 | Klage wegen Schutzmaßnahmen der Ortsgemeinde bei Hochwasser- und Starkregenereignissen im Bereich der Wonsheimer Straße; |
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| Vorstellung von Maßnahmen |
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| - Beratung und Beschlussfassung - |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Beschluss der neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim |
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| - Beratung und Beschluss - |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Bildung der Ausschüsse |
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| a) Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss |
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| b) Rechnungsprüfungsausschuss |
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| c) Bau- und Liegenschaftsausschuss |
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| d) Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss |
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| e) Kultur- und Festausschuss |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Bauvoranfrage gem. § 72 LBauO |
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| Errichtung Einfamilienhaus |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 7 | Bauangelegenheiten Neubaugebiet |
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| Bauantrag gem. § 67 LBauO |
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| - Information des Gemeinderates |
| TOP 8 | Mobile Endgeräte für die Ratsmitglieder (Zuschuss) |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 10 | Annahme von Spenden |
| TOP 11 | Markierungsarbeiten in der Ortsgemeinde |
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
| a. | Aus dem Zuschauerbereich ergeht der Hinweis, dass sich an zahlreichen Stellen im Ort Risse im Fugenband der Strasse gebildet haben. In anderen Orten werde eine Fugenvergussmasse eingesetzt. Diese habe den Vorteil, dass sie auch bei 30 Grad hart sei. Dies sei z. B. im Böllerweg nicht der Fall. Das hier verwendete Fugenband sei weich, und könne zu Beeinträchtigungen bei Fahrradfahrenden führen. Diese Mängel seien bei der letzten Begehung nicht festgestellt worden. |
| b. | Aus dem Zuschauerbereich wird die Frage nach dem aktuellen Stand des Glasfaserausbaus gestellt. Es erfolgt der Hinweis zur Ortsgemeinde Gumbsheim, die bei geplanter Umsetzung Ende 2026 an das Netz angeschlossen werden sollen. Es wäre daher dringlich geboten jetzt tätig zu werden. |
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| Der Ortsbürgermeister informiert darüber, dass es keine aktuellen Neuigkeiten zum Thema Glasfaser gibt. Der Anbieter, der aktuell in anderen Ortschaften der Verbandsgemeinde beauftragt wurde, zeigt derzeit kein Interesse an einem Glasfaserausbau in Stein- Bockenheim. |
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| Es besteht allerdings größtes Interesse der Gemeinde am Glasfaserausbau und in diesem Zusammenhang sollen weitere Anbieter kontaktiert werden. Der Ortsbürgermeister weist in diesem Zusammenhang auf Probleme bei der Durchführung der Arbeiten in anderen Ortsgemeinden hin. |
| c. | Eine weitere Anfrage betrifft die Ringstraße. Dort ist ein Kofferanhänger abgestellt. Es wurde die Frage gestellt, ob ein Bürger dort einen Anhänger abstellen könne. Es kommt der Hinweis, dass das Abstellen dort grundsätzlich zulässig ist, dies aber nur für 14 Tage erlaubt ist. |
TOP 2 Verpflichtung weiterer Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 2 GemO
Ortsbürgermeister Jahn begrüßt alle Mitglieder im neuen Gemeinderat für die kommende Amtszeit.
Er bedankt sich bei allen, die sich bei der Kommunalwahl erneut oder erstmals zur Verfügung gestellt haben. Als Ratsmitglied nehme man eine wichtige Funktion in der Gemeinde ein. Es handele sich um ein Ehrenamt im Sinne von § 18 GemO. Herr Jahn informiert über die Pflichten eines Ratsmitgliedes u. a. Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht und der Pflicht zur unabhängigen Wahrnehmung des Amtes gem. den Bestimmungen der §§ 20 und 21 GemO.
Eine besondere Bedeutung kommt auch dem § 22 GemO „Ausschließungsgründe“ zu. Gem. § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder Frau Eva Eckstein und Herrn Ernst Scharbach durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
TOP 3 Klage wegen Schutzmaßnahmen der Ortsgemeinde bei Hochwasser- und Starkregenereignissen im Bereich der Wonsheimer Straße;
Vorstellung von Maßnahmen
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Verweisend auf die Erörterung in der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 10.07.2024 zum Ausgang des Klageverfahrens, wurden in Verbindung mit dem Straßenbaulastträger geeignete Maßnahmen zum Schutz des Grundstücks des Klägers vor zufließendem Oberflächenwasser untersucht. In dem Ortstermin am 30.07.2024 zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität, der Straßenmeisterei Erbes-Büdesheim, der VG-Verwaltung Wöllstein sowie der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim wurden folgende Maßnahmen benannt:
| - | Errichtung eines Erdwalls östlich der K3 auf dem unbefestigten Seitenstreifen der K3 zwischen Fahrbahnrand und Grundstück des Klägers (Maßnahme 1). |
| - | Verbreiterung des Entwässerungsgrabens westlich der K 3 unter Hinzunahme des Wirtschaftsweges der OG Wonsheim (Maßnahme 2). |
| - | Verbesserung der Ableitung des Oberflächenwassers vom Seitenweg in den vergrößerten Graben durch bauliche Maßnahmen, z.B. Bordanlage (Maßnahme 3). |
Mit Schreiben vom 08.08.2024 hat die Gegenseite folgende Maßnahme vorgeschlagen:
- | Einbau von L-Scheiben auf der gesamten Grundstückslänge des Klägers (75 lfdm.) mit Kosten von rund 27.869,80 € (Maßnahme 4) |
Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass Oberflächenwasser von privaten Grundstücken nicht auf die Seitenstraße abgeleitet wird. Entsprechende Hinweise / Aufforderungen an die Grundstückseigentümer sind erforderlich.
Bewertung der Maßnahmen:
Maßnahme 1:
Diese kann umgesetzt werden. Erforderlich ist ein Abstand des Erdwalls von 80 cm zum Fahrbahnrand der K 3. Der Wall kann auf dem Kreisgrundstück angeschüttet werden. Die Breite des Kreisgrundstücks zwischen Fahrbahnrand und Grundstück des Klägers beträgt im Mittel ca. 2 m und ist hierfür ausreichend.
Maßnahme 2:
Diese kann in Verbindung mit der Maßnahme 1 umgesetzt werden (Verwendung der Erde aus der Grabenverbreiterung für den Erdwall). Die Zustimmung der Ortsgemeinde Wonsheim ist hierzu noch erforderlich.
Maßnahme 3:
Es ist noch zu prüfen, welche bauliche Maßnahme am effektivsten ist (z.B. Bordanlage). Zudem sind die Kosten zu ermitteln.
Maßnahme 4:
Bei Umsetzung der ebenso zielführenden Maßnahme 1 kann die Maßnahme 4 entfallen. Diese ist zudem kostenintensiv und mit den Haushaltsgrundsätzen nicht vereinbar.
Beratung
Im Rahmen der Beratung wird darauf eingegangen, dass im gemeinsamen Termin der Ortsgemeinde, der Bauabteilung und dem LBM (Landesbetrieb für Mobilität) zunächst der Abstand zum Fahrbahnrand gemessen wurde. Es wurde dabei festgestellt, dass die Errichtung eines kleinen, ca. 20-40 cm hohen Erdwalls als Maßnahme 1 möglich ist. Sinn und Zweck des Erdwalls ist es, den Wasserzufluss zu verhindern und das Wasser nach vorne in Richtung des Grabens abzuführen. Da der Landkreis Eigentümer des Grundstücks ist, wird eine entsprechende Zustimmung benötigt. Diese Zustimmung wurde bereits eingeholt. Die Kosten dafür können allerdings noch nicht genau beziffert werden.
Auf der gegenüberliegenden Seite Richtung Ortsgemeinde Wonsheim besteht ein Rohrdurchlass unterhalb der Kreisstraße. Dort sammelt sich das Wasser der Seitenstraße. Die Maßnahme 2 beinhaltet, dass dieser Bereich größer ausgekoffert wird, damit eine größere Versickerungsfläche für das Wasser entsteht. Da dieses Grundstück der Ortsgemeinde Wonsheim gehört, ist die Zustimmung dazu notwendig. Das ausgekofferte Material soll dann auf der anderen Seite für die Errichtung des neuen Erdwalls genutzt werden. Auch der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme sind derzeit noch nicht genau bezifferbar, allerdings wird nicht mit hohen Kosten gerechnet, da das Material wiederverwendet werden kann.
Als weitere potentielle Maßnahme wurde die Möglichkeit der Installation eines Hochboards angesprochen, wodurch das Wasser abgefangen, und in den offenen Bereich eingeleitet werden soll. Diese Maßnahme ist vorab erst noch durch das Ingenieurbüro abzuklären. Die Kosten hierfür könnten höher ausfallen, was auch vom Gemeinderat zu genehmigen wäre.
Die ersten drei Maßnahmen waren die Vorschläge der Fachleute zur Behebung der Problematik.
Der Ortsbürgermeister führt ebenfalls den Vorschlag der Gegenseite an, der auf der gesamten Grundstückslänge die Installation von L-Steine vorsieht. Dies sei allerdings mit Kosten i. H. v. 28.000 EUR verbunden. Dies wird als vierte Maßnahme bezeichnet. Für den Ortsbürgermeister kommt diese Maßnahme unter keinen Umständen in Frage. Der Grundstücksbesitzer möchte offensichtlich sein Grundstück zu Lasten der Allgemeinheit, nämlich der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim, aufwerten.
In diesem Zusammenhang kommt die Frage auf, was im Bebauungsplan in Bezug auf die Entwässerung der Reithalle steht. Herr Emrich führt aus, dass generell Oberflächenwasser vom eigenen Grundstück nicht auf die Straße geleitet werden darf. Ein konkreter Lösungsansatz hierzu liegt noch nicht vor. Mit den Eigentümern soll Kontakt diesbezüglich aufgenommen werden.
Ein Ratsmitglied fragt an, ob die auf dem Grundstück des Klägers stehenden Bäume weit genug von der Örtlichkeit entfernt sind um dort Maßnahmen umzusetzen. Dies wird bejaht.
Ein weiteres Ratsmitglied fragt nach, ob der Erdwall weggespült werden könnte. Dies wird vereint, da kein Wasser eindringen könne. Der Erdwall sollte nach Herstellung entsprechend verdichtet und begrünt werden.
Beschlussvorschlag
| a.) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme 1 in Verbindung mit der Maßnahme 2 und ermächtigt die Verwaltung zur Angebotseinholung, Auftragsvergabe und Umsetzung. |
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| Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen. |
| b.) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Weiterverfolgung der Maßnahme 3 |
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| Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen. |
| c.) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Maßnahme 4 nicht umzusetzen. |
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| Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen. |
TOP 4 Beschluss der neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim
- Beratung und Beschluss -
Sachdarstellung
Die Gemeinden haben eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln. Der Entwurf der neuen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die Änderung der Satzung betrifft im Wesentlich die Mitgliederzahl der Ausschüsse. In § 2 Abs.1 Nr. 1 der Satzung wurde der Ausschuss in „Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss“ umbenannt. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt grundsätzlich mit drei Mitgliedern und einem Stellvertreter. Der Bau- und Kulturausschuss und der Kultur und Festausschuss werden mit jeweils 5 Mitgliedern besetzt. Auch Abs. 3 von § 2 der Hauptsatzung wurde dahingehend geändert, dass mindestens die
Hälfte der Ausschussmitglieder, Mitglieder des Ortsgemeinderates sein sollen; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
Ferner gibt es folgende Änderung: dem Ortsbürgermeister/ der Ortsbürgermeisterin wird die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € übertragen gem. § 4 Abs.1 Nr. 1 der Satzung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der neuen Hauptsatzung.
Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen.
TOP 5 Bildung der Ausschüsse
a) Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss
b) Rechnungsprüfungsausschuss
c) Bau- und Liegenschaftsausschuss
d) Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
e) Kultur- und Festausschuss
Eine Übersicht mit den zu besetzenden Personen lag dem Gemeinderat vor.
Beschluss
Der Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen.
TOP 6 Bauvoranfrage gem. § 72 LBauO
Errichtung Einfamilienhaus
Sachdarstellung:
Die Ortsgemeinde soll über eine Bauvoranfrage beraten und beschließen.
Die Bauvoranfrage betrifft die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Pultdach. Nach textlicher Festsetzung des Bebauungsplanes muss die Mindestbaugrundstücksgröße für ein Einfamilienhaus mindestens 450qm betragen. Nach Teilung des Grundstücks würden 11qm zur Erfüllung der Mindestgröße fehlen. Die Teilung wird von Seiten der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde befürwortet. In der Waldstraße bestehen bisher keine Häuser mit einem Pultdach, dieses würde sich auch nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Das Einvernehmen, an dieser Stelle ein Pultdach zu errichten, sollte nach Hinweis der Verbandsgemeinde mit Verweis auf den geltenden Bebauungsplan versagt werden. Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte lange vor einer Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach, weshalb möglicherweise die Form eines Pultdaches jetzt angedacht ist.
Zwar kann die Ortsgemeinde Stein-Bockenheim eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abgeben, die finale Entscheidung obliegt jedoch der Kreisverwaltung. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass eine Erlaubnis auch Grundlage für künftige Anfragen sein kann. Das Gesamtbild der Straße und die bereits dort wohnhaften Anwohner sind dabei maßgeblich zu berücksichtigen.
Beschluss
Beschlussvorschlag a:
Die Ortsgemeinde erteilt die Zustimmung zur Bauvoranfrage.
Der Beschluss ergeht mit 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen.
Beschlussvorschlag b:
Die Zustimmung zu einem Pultdach entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan wird versagt.
Der Beschluss ergeht mit 8 Ja- Stimmen und 3 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen
TOP 7: Bauangelegenheiten Neubaugebiet
Der Gemeinderat soll über den ersten Bauantrag gem. § 67 LBauO informiert werden. Dieser Bauantrag entspricht ohne Abweichungen den Festsetzungen des Bauungsplanes. Der Ortsbürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat zukünftig nur noch vor jedem Grundstückskauf informiert wird.
Ein Gemeinderatsmitglied fragt, ob eine Verkaufszustimmung durch den Gemeinderat auch versagt werden kann. Dies bejaht Ortsbürgermeister Jahn.
TOP 8: Mobile Endgeräte für die Ratsmitglieder (Zuschuss)
In der Vergangenheit wurden mobile Endgeräte für neue Ratsmitglieder durch die Verbandsgemeinde angeschafft. Diese Vorgehensweise ist äußerst arbeitsintensiv.
(Bereitstellung und Wartung etc.).
Im VG-Rat und in den unter den Ortsgemeinden wurde darauf hingewirkt, jedem Gemeinderatsmitglied einen finanziellen Zuschuss für die selbstständige Anschaffung von Technik zu geben. Der Zuschuss für die Gemeinderatsmitglieder in Stein-Bockenheim soll sich auf 250 Euro je Ratsmitglied belaufen. Eine Rechnung muss nicht vorgelegt werden. Eine Rückgabepflicht der Altgeräte besteht nicht. Diese verbleiben im Besitz der Ratsmitglieder.
Beschlussvorlage: Der Gemeinderat stimmt dafür, dass jedes Ratsmitglied 250 EUR Zuschuss für die Anschaffung von neuer Technik erhält, ohne dass eine Rechnung vorgelegt werden muss.
Der Beschluss ergeht mit 11- Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen.
TOP 9 Mitteilungen und Anfragen
| a. | Der Pflanzenbewuchs auf dem Grundstück hinter der Feuerwehr soll zukünftig ein Mal im Jahr zurückgeschnitten werden. Es soll gerade kein monatlicher Rückschnitt erfolgen, weil dort auch ein Lebensraum für Tiere und Insekten gewähren werden soll. Hiermit wird eine Anfrage einer Bürgerin beantwortet. |
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| Für diesen Pflanzenrückschnitt ist eine Selbstaktion der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim geplant. |
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| In Zusammenhang mit dem Pflanzenrückschnitt wird auch der Bewuchs des Hanges in der Waldstraße erörtert. Auch dort sollte der Bewuchs der Böschung einmal im Jahr zurückgeschnitten werden. Diese Thematik wird im Bauausschuss nochmals erörtert werden. Auch muss geklärt werden, wie die Eigentumsverhältnisse dort sind. Auch ist ein Vororttermin mit dem ganzen Gemeinderat geplant und diese Örtlichkeit sollte mit aufgenommen werden. |
| b. | Der Ortsbürgermeister informiert über das Schreiben der Verbandsgemeinde Wöllstein zur vorläufigen Umlage. Danach werden voraussichtlich 78% der Steuereinnahmen zur Deckung der Umlagen benötigt. |
| c. | Bisher sind vier Grundstücke im Neubaugebiet verkauft worden. Ein weiterer Notartermin steht noch aus. In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass zur besseren Orientierung sowohl die Homepage als auch der Aushang zu den Grundstücken aktualisiert wird. Auch hat das Unternehmen Eli Lilly den Hinweis auf das Neubaugebiet veröffentlicht. |
| d. | Für die Wiesenkerb gibt es eine Helferliste die online gestellt wurde. Auch soll das Kerbeende für die Helfer auf 0:30 Uhr geändert werden. Dies passt insofern gut, da der DJ bis 01:00 Uhr gebucht ist. Ortsbürgermeister Herr Jahn wirbt in diesem Zusammenhang nochmals um tatkräftige Unterstützung aus der Gemeinde. |
| e. | Die Einweisung der Baustelle bis zur Einfahrt zum Ruhewald auf der K 3 ist bereits erfolgt. |
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| Baubeginn war der 21.08.2024. Die geplante Bauphase dauert voraussichtlich 8-10 Wochen bis zum 07.10.2024, allerdings rechnet man mit einem früheren Bauabschluss. Im Rahmen der Baustelle wird die Oberfläche abgefräst und das Material wiederverwendet. Eine neue Schicht wird aufgetragen. Insgesamt ist auch eine Verbreiterung der Straße vorgesehen. |
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| Dies dient auch dem Verkehr zum Ruhewald. |
| f. | Das Männerteam der Ortsgemeinde Stein-Bockenheim hat den Friedhof fertig hergerichtet. |
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| Ortsbürgermeister Herr Jahn bedankt sich nochmals im Namen der Ortsgemeinde für das ehrenamtliche Engagement. Mit wenig Aufwand konnte viel erreicht werden und so ein Vorzeigefriedhof geschaffen werden. |
| g. | In diesem Zusammenhang sind auch die Friedhofsdamen zu erwähnen, die je nach Witterung dienstags wieder aktiv für die Friedhofspflege unterwegs sind. Dies stellt keine Selbstverständlichkeit dar, da jeder Grabnutzer eigentlich selbst für die Grabpflege verantwortlich ist. |
| h. | Auf dem Bouleplatz wurde ein Findling platziert, um das Parken der Fahrzeuge direkt auf dem Gelände zu verhindern. Dies wurde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei der Begehung vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde befürwortet. |
| i. | Es soll ein Schilderhinweis aufgestellt werden, dass die Feuerwehrparkplätze bitte für Feuerwehrkräfte freizuhalten sind. In diesem Zusammenhang wurde die Herstellung von drei Treppenstufen vom Parkplatz Friedhof auf den Bouleplatz erörtert. |
| j. | Ellen Stumpf hat die der Ortsgemeinde gehörenden Pflanzstätten in der Hintergasse gepflegt und neu bepflanzt. Herzlichen Dank hierfür. |
| k. | Es ergeht der Hinweis von einem Gemeinderatsmitglied, dass für die Ortsbegehung Termine für Ende September/Anfang Oktober anberaumt werden sollen und alle Gemeinderatsmitglieder informiert werden sollen. |
| l. | Der Bau des Parkplatzes am Friedhof wird in Kürze fortgesetzt. |
| m. | Am Anwesen Guido Müller wurde die Beschilderung mit eingeschränktem Halteverbot wegen Anlieferung angebracht. Danke an Ernst Schön und Thorsten Jahn. |
| n. | Die Straßenbeleuchtung wurde auf LED umgerüstet. Diese Umrüstung war nicht zwingend erforderlich, sondern die Beleuchtung wurde aus Stromsparmaßnahmen getauscht. Vor diesem Hintergrund mussten die Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. |
| o. | Am Sonnenberg ist das Schild „Sackgasse“ zu entfernen, da die Straße keine Sackgasse mehr ist. |
Top 10: Annahme von Spenden
Es ging eine Spende von Sabina Schmitt „Sabina Optik und Akustik“ über einen Betrag in Höhe von 400 EUR zur Finanzierung des DJ ein.
Beschlussvorlage für die Annahme der Spende
Der Beschluss ergeht einstimmig. Thorsten Jahn bedankt sich im Namen der Ortsgemeinde.
Dieser Annahme muss nun noch von Seiten der Kreisverwaltung zugestimmt werden.
Top 11: Markierungsarbeiten
In naher Zukunft sind Markierungsarbeiten notwendig. Diese sind bereits mit der Ordnungsbehörde abgestimmt. Ortsbürgermeister Jahn informiert den Gemeinderat über die verschiedenen Markierungsmöglichkeiten. Es liegt ein Angebot einer Firma vor. Zwei weitere Angebote sollen noch eingeholt werden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Thorsten Jahn den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:09 Uhr.