Titel Logo
Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 42/2023
Gau-Bickelheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift

über die 33. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

05. Dezember 2022

Ort:

Bürgerhaus Gau-Bickelheim

Beginn:

19:06 Uhr Ende: 19:38 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Mack, Wolfgang (o.RM)

2. Beigeordneter Lintgen, Michael (o.RM) - entschuldigt

Ratsmitglieder:

Abel, Adam

Brunk, Markus

Fels, Heinrich Werner

Fels, Sandra

Friedrich, Andreas

Gräsel, Hans

Haßlinger, Thomas

Hollenbach, Peter

Janz, Johannes

Krollmann, Markus

Noetzel, Thomas

Schnabel, Karl-Heinz

Schnabel, Oliver

Vollmer, Martin

Weil, Dominik

Zahn, Thomas

Sonstige Anwesende:

Annette Faßbinder von der Verbandsgemeinde Wöllstein zugl. Schriftführerin

1 Besucher

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Kita-Neubau - Sachstand

- Information -

TOP 3

Ausbau Ortsdurchfahrt B420 - Sachstand zu Baufortschritt und Verkehrssituation

- Information -

TOP 4

Bauangelegenheiten

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Bebauungsplan "Zwischen den Höfen" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim;

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Änderung Bebauungsplan "Im Brühl"

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 7

Einrichtung WC-Anlage an der Kapelle

- weitere Auftragsvergaben; (Erdarbeiten) -

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 8

Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Verleihung des Ehrenbriefes der Gemeinde an verdiente Mitbürger

- Beratung und Beschluss -

TOP 10

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die 33. Sitzung des Gemeinderates um 19:06 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 25.11.2022 zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Schriftführerin wird Frau Annette Faßbinder von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestellt. Ebenfalls begrüßt wird ein anwesender Besucher. Einwendungen zur Tagesordnung sowie zum letzten Protokoll werden nicht vorgebracht.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine schriftlichen und mündlichen Anfragen vor.

TOP 2

Kita-Neubau - Sachstand

- Information -

Zum Baufortschritt des Kita-Neubaus gibt es seit der letzten Sitzung vor 14 Tagen nichts Wesentliches zu berichten. Aktuell wird der Neubau durch den Dachdecker „winterfest“ gemacht.

Die Stellenausschreibung über eine(n) Erzieher*in / pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Vollzeit, mit Aussicht auf Übernahme in die im Bau befindliche kommunale Kita Gau-Bickelheim sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretung wurde in KW 48 und 49 im Amtsblatt veröffentlicht. Die ersten Bewerbungen sind daraufhin eingetroffen. Die Bewerbungsgespräche stehen noch aus.

TOP 3

Ausbau Ortsdurchfahrt B420 - Sachstand zu Baufortschritt und Verkehrssituation

- Information -

Laut LBM sollen bis Weihnachten die Arbeiten der Tieferlegung der Bestandsleitungen abgeschlossen sein. Im neuen Jahr folgt sodann die Verlegung der Bordsteinkanten.

Ortsbürgermeister Vollmer teilt mit, dass die Position des Ortseingangsschildes noch zu dicht an der Querung steht. Hier gibt es Diskrepanzen zwischen dem Lageplan und dem Beschilderungsplan. Die künftige Position des Ortseingangsschildes wird geklärt.

Ebenso teilt Herr Vollmer mit, dass Fahrspuren in der neuen Fußgänger/Fahrradrampe ausgangs der Pestalozzistraße beanstandet wurden. Diese kamen zustande, da nicht nur Baufahrzeuge, sondern auch PKWs die Rampe hochgefahren sind. Unterhalb der Rampe werden Poller aufgestellt, um künftig das Befahren der Rampe mit Fahrzeugen zu verhindern. Der Weg wird nachverdichtet.

TOP 4

Bauangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nicht vor.

TOP 5

Bebauungsplan "Zwischen den Höfen" der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim;

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

- Beratung und Beschluss -

Die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim plant im Rahmen der örtlichen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen die Ausweisung eines weiteren Baugebietes.

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Gau-Bickelheim Flur 12, Parzellen 75/2, 46 und 74 teilweise (Wegeparzellen), 49, 50, 50/1, 50/2, 52, 53, 54, 55, 56 sowie die beiden Wegeparzellen Flur 15 Parz. 41/6 und 41/7 (jeweils teilweise).

Der Bebauungsplan kann nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt werden. Daraus resultieren einige Verfahrensvereinfachungen, insbesondere ist keine formale Umweltprüfung durchzuführen, auch sind keine ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen.

Aussprache

Herr Hollenbach spricht im Namen der Wählergruppe Gau-Bickelheim für den Aufstellungsbeschluss. Die Ortsgemeinde habe nach § 13b Vorteile. Die Nachfrage der Bürger nach Bauplätzen sei da. Es sei sinnvoll, diesen Beschluss zu fassen. Danach könne die Ortsgemeinde innerhalb einer Zwei- Jahresfrist selbst steuern, wie schnell das Baugebiet vorangeht.

Herr Gräsel teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese grundsätzlich auch für den Aufstellungsbeschuss sei. Da es jedoch keinen Fraktionszwang gibt, wird jedes Mitglied eigenverantwortlich abstimmen.

Die „Wählergruppe Krollmann“ ist prinzipiell nicht gegen ein Baugebiet, sieht jedoch derzeit keinen zwingenden Handlungsbedarf für ein zusätzliches Gebiet, da ja zunächst das Gelände hinter der Hofstatt entwickelt werden soll. Abgesehen davon sei es ratsam vorzugsweise den alten Ortskern zu beleben.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren, zur Ausweisung von Wohnbauflächen im o.g. Plangebiet.

Der Beschluss ergeht mit:

7 ja- Stimmen; 10 nein- Stimmen; 0 Enthaltungen;

Der Antrag wurde somit mehrheitlich abgelehnt.

TOP 6

Änderung Bebauungsplan "Im Brühl"

- Beratung und Beschlussfassung -

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer sowie die Ratsmitglieder Adam Abel, Martin Vollmer, Dominik Weil und Markus Brunk nehmen wegen Sonderinteresse im Zuschauerraum Platz.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Brühl“ soll der Betrieb von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb gem. § 13 a BauNVO ermöglicht werden.

Um in der gesamten Ortslage einheitliche Regeln für den Bau von Carports zu schaffen soll ferner der Bau von seitlich offenen Carports auch außerhalb des für Nebengebäude zulässigen Baufensters ermöglicht werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des B-Planes „Im Brühl“ zur Zulassung von Ferienwohnungen gem. § 13 a BauNVO und der Ermöglichung von seitlich offenen Carports auch außerhalb des zulässigen Baufensters für Nebengebäude.

TOP 7

Einrichtung WC-Anlage an der Kapelle

- weitere Auftragsvergaben; (Erdarbeiten)

- Beratung und Beschlussfassung -

In seiner 28. Sitzung vom 07.06.2022 beschloss der Rat den Bau einer WC-Anlage an der Kapelle und die Beauftragung von Fr. Nadine Scholl vom Büro Formstätte, Gau-Bickelheim mit der Planung. In der 30. Sitzung vom 18.07.2022 wurde die Planung vorgestellt und abgesegnet.

Mit Schreiben vom 24.08.2022 erhielten wir von der ADD den Zuwendungsbescheid über einen Zuschuss von Eur 45.491,04 was einer Förderung von 60% der zuschussfähigen Kosten von Eur 75.818,40 bei Gesamtkosten von Eur 79.265,55 entspricht.

In Absprache mit der ADD und der uns betreuenden Bauabteilung der VG-Wöllstein wurde eine freihändige Vergabe vereinbart. Auf dieser Grundlage startete Frau Scholl nun eine Angebotseinholung für das Gewerk Erdarbeiten.

Nach Auswertung der 3 eingegangenen Angebote empfiehlt Frau Scholl die Vergabe an den Günstigstbietenden, Fa. Holger Becker aus Gau-Bickelheim zur Auftragssumme von Eur 20.088,39 brutto.

Der Ortsgemeinderat beauftragt einstimmig für das Gewerk Erdarbeiten den Günstigstbietenden, Fa. Holger Becker aus Gau-Bickelheim für Eur 20.088,39 brutto

TOP 8

Umsetzung §2b UStG ab 01.01.2023

- Beratung und Beschluss -

Durch die Einführung und Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ab in Krafttreten zum 01.01.2023 alle Gemeinden als Unternehmer zu sehen. Demnach erhält die Gemeinde umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, die vorher nicht umsatzsteuerrelevant waren. Entsprechende Informationen zur Einführung des §2b UStG wurden Ihnen bereits am 13.06.2018 in der Bürgermeisterdienstbesprechung überlassen.

Für die Gemeinde hat die Einführung des Paragraphen Auswirkungen auf die Vermietung der öffentlichen Einrichtungen, wie Gemeindehalle, Bürgerhäuser oder Grillhütten. Insbesondere die Rechnungstellung ist hiervon betroffen. Zur Umsetzung des §2b UstG wird ein Programm des Systemherstellers OrgaSoft bereitgestellt. Über das Programm werden Rechnungen vereinheitlicht mit fortlaufenden Rechnungsnummern erstellt. Die Erstellung erfolgt zukünftig ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung, weshalb die Mietverträge entsprechend angepasst werden müssen. Grundsätzlich ist die Vermietung von Räumlichkeiten oder Liegenschaften die sich im Besitz der Ortsgemeinde befinden an Bürger steuerfrei. Vermietung an Gewerbetreibende ist Steuerpflichtig. Vermietungen von Betriebsvorrichtungen (u.a. Küche, Bühne, Technik) sowie die eigene Reinigung von Liegenschaften sind steuerpflichtig.

Um die Rechnungstellung zu vereinfachen ist es erforderlich die Satzung der Gemeinde für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen anzupassen. Die aktuelle Satzung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Folgenden Vorschlag hat die Verwaltung in Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister erarbeitet:

Bezeichnung

Betrag netto

Betrag brutto

Saal

200,00 €

200,00 €

Römerkeller

120,00 €

120,00 €

Gewerbliche Anmietung ist grundsätzlich steuerpflichtig!

Für die Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Bürgerhauses werden von den Ortsvereinen und Verbänden, die das Gemeindeleben tragen, sowie den kirchlichen Institutionen, keine Gebühren erhoben.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat folgt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt die Anpassung der Satzung und der Mietverträge zum 01.01.2023.

TOP 9

Verleihung des Ehrenbriefes der Gemeinde an verdiente Mitbürger

Aufgrund seiner vielfältigen Verdienste als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr und sonstigen Ehrenämtern in der Ortsgemeinde schlägt Ortsbürgermeister Vollmer vor, Herrn Frank Mayer den Ehrenbrief der Ortsgemeinde zu verleihen. Die gleiche Ehrung soll auch Herrn Peter Urfell aufgrund seiner Tätigkeit und in Würdigung seiner Verdienste bei der Renovierung der Kirche sowie der Kreuzkapelle und aufgrund seiner Tätigkeit in der Kita zuteilwerden. Der Rat beschließt einstimmig, die Ehrungen der beiden Vorgeschlagenen am Neujahrsempfang 2023 offiziell vorzunehmen.

TOP 10

Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen der Verwaltung liegen keine vor.

Anfragen:

-

Herr Krollmann teilt mit, dass der Wißbach im Bauchlauf stellenweise zugewachsen ist. Dieser müsse wieder freigeschnitten werden. Der Vorsitzende wird dies dem Wißbachverband bzw. der Kreisverwaltung melden.

-

Ebenfalls schlägt Herr Krollmann vor, den Jugendraum im Rathaus wiederzueröffnen. Dieser Punkt soll im Frühjahr bei der nächsten Jugendausschusssitzung auf die Tagesordnung.

-

Ratsmitglied Haßlinger berichtet, dass grüne Wirtschaftswege kaputtgespritzt wurden. Es sei unabdinglich, dass landwirtschaftliche Fläche gespritzt werden. Jedoch müssen die Landwirte darauf achten, nicht die Wirtschaftswege abzuspritzen. Herr Vollmer hat hierzu bereits einen Brief an die Landwirte verfasst.

-

Das heutige Sitzungsgeld spendet der Ortsgemeinderat einstimmig dem Wöllstein Tischlein.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben bedankt sich Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer für das abgelaufene Jahr, welches wegen Corona nicht ganz einfach war. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und konstruktive Unterstützung. Jedem Ratsmitglied wird das Heimatjahrbuch 2023 überreicht. Der Vorsitzende wünscht allen einen guten Start ins neue Jahr. Die Einladung für Neujahrsempfang am 14. Januar 2023 folgt in den nächsten Tagen. Der öffentliche Teil der Sitzung schließt um 19:38 Uhr.

Unterschriften:

(Ortsbürgermeister)

(Schriftführer)