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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 42/2024
Wendelsheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ Ortsgemeinde Wendelsheim

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Wendelsheim hat in seiner Sitzung am 17.09.2024

gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Auf dem Mühlberg“ beschlossen.

Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Verschattungsstudie, schalltechnischem Gutachten und geotechnischen Berichten) liegt in der Zeit vom

21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und kann dort

montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und

nachmittags nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06703/302-246 (Frau Rybok) von jedermann eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum werden diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) als zusätzliche Information zur Verfügung

gestellt. Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal mit folgendem Link zugänglich: www.geoportal.rlp.de

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt (E-Mail an j.rybok@vg-woellstein.org) oder am Ort der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Relief, Geologie und Boden, Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie die hieraus folgenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden geprüft und bewertet. Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden.

Wendelsheim, den 10.10.2024
(Siegel)
(Knuth)
Ortsbürgermeisterin