Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Wendelsheim hat in seiner Sitzung am 17.09.2024
gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Auf dem Mühlberg“ beschlossen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Verschattungsstudie, schalltechnischem Gutachten und geotechnischen Berichten) liegt in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und kann dort
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und
nachmittags nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06703/302-246 (Frau Rybok) von jedermann eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum werden diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) als zusätzliche Information zur Verfügung
gestellt. Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal mit folgendem Link zugänglich: www.geoportal.rlp.de
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt (E-Mail an j.rybok@vg-woellstein.org) oder am Ort der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:
| Art der Information | Verfasser | Inhalt |
| Umweltbericht zum Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ | WSW & Partner GmbH | Betrachtung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB sowie der abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen samt ihren entsprechenden Wirkungsfeldern, die sich durch die Planung ergeben: 7. Umweltbelange 7.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 7.2 Boden und Fläche 7.3 Wasser und Grundwasser 7.4 Klima und Lufthygiene 7.5 Orts- und Landschaftsbild 7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter 7.7 Mensch und GesundheitAusgleichskonzeption zum Eingriff durch das Baugebiet |
| Geotechnischer Bericht, Projekt: Ortsgemeinde Wendelsheim, B-Plan zwischen „Neugasse“ und „Schlossgasse“,
| ICP. Prof. Czurda und Partner mbH | Aussagen zur: 1. Bodenbeschaffenheit und Wasserempfindlichkeit: Die bindigen Böden, insbesondere Lössböden, sind stark wasserempfindlich und verlieren bei Durchfeuchtung ihre Tragfähigkeit. Dies kann zu Setzungen führen. 2. Versickerungseignung: Die Böden haben geringe bis mittlere Versickerungseigenschaften. Langanhaltende Wassereinwirkung kann kalkhaltige Böden schwächen. 3. Grundwasser und Wasserhaltung: Es wurde kein Grundwasser festgestellt, aber saisonale Schwankungen und Staunässe können auftreten. Langanhaltendes Wasser kann zu Erosion und Hohlraumbildung führen. 4. Abfalltechnische Untersuchung: Einige Böden überschreiten die Grenzwerte für organische Anteile und können dadurch an Tragfähigkeit verlieren, was die Wiederverwendung einschränken könnte. 5. Wiederverwendbarkeit des Aushubbodens: Stark durchfeuchtete Böden sind nicht verdichtbar und nicht wiedereinbaufähig, da sie Setzungsprobleme verursachen. 6. Erosionsgefahr und Schutzmaßnahmen: Böschungen müssen begrünt und geschützt werden, um Erosion und das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern |
| Entwässerungstechnische Voruntersuchung, Textur 2023 | WSW & Partner GmbH | Entwässerungskonzept für das geplante Neubaugebiet. Wesentliche Aussagen: 1. Untergrundverhältnisse: Der Boden im Plangebiet ist aufgrund seiner geringen Durchlässigkeit (kf-Wert) nicht für die Versickerung von Regenwasser geeignet. Es wird eine gedrosselte Ableitung des Oberflächenwassers empfohlen. 2. Vorfluter: Der Finkenbach dient als Vorfluter für das Plangebiet. Dieser Bach weist eine mäßige Gewässergüte (Klasse II) auf, was auf eine moderate Belastung hindeutet. Die strukturelle Güte des Bachs ist jedoch stark bis vollständig verändert. 3. Entwässerungskonzept: Die Entwässerung des Neubaugebiets erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in das bestehende Kanalnetz geleitet, während das Niederschlagswasser in Rückhaltemulden zwischengespeichert und gedrosselt abgeleitet wird. 4. Rückhaltevolumen: Das erforderliche Rückhaltevolumen für das Plangebiet beträgt 1008 m³, zuzüglich 111 m³ für das Außeneinzugsgebiet, was ein Gesamtrückhaltevolumen von 1119 m³ ergibt. 5. Vorbehandlung von Oberflächenwasser: Oberflächenwasser von Straßen (Belastungskategorie II) muss vor der Einleitung in ein Gewässer vorbehandelt werden, um Schadstoffeinträge zu minimieren. 6. Wasserhaushaltsbilanz: Es muss ein ausgeglichener Wasserhaushalt nachgewiesen werden, der sicherstellt, dass das Regenwasser nachhaltig bewirtschaftet wird. |
| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ in Wendelsheim | WSW & Partner GmbH | Die wesentlichen umweltrelevanten Informationen aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) umfassen folgende Punkte: 1. Betroffene Fläche: Das Plangebiet umfasst ca. 4,4 Hektar, hauptsächlich bestehend aus intensiv genutzten Ackerflächen und unversiegelten Wirtschaftswegen. 2. Flächeninanspruchnahme und Bauaktivitäten: Durch die Erschließung und Bebauung des Gebiets kommt es zur vollständigen Inanspruchnahme der Ackerflächen, was potenziell streng geschützte Tierarten, insbesondere Feldvögel, beeinträchtigen könnte. 3. Relevante Tierarten: Feldlerche: Diese bodenbrütende Vogelart wurde im Umfeld des Plangebiets mit Brutnachweisen beobachtet. Aufgrund der Nähe zu Bruthabitaten ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Feldhamster: Im Untersuchungsgebiet wurden keine Hinweise auf Vorkommen dieser streng geschützten Art gefunden, sodass keine spezifische Prüfung für den Feldhamster erforderlich ist. 3. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung:Bauzeitenregelung: Es wird empfohlen, Bauarbeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 01. Oktober) durchzuführen, um die Brutplätze der Feldlerche zu schützen. Maßnahmen gegen Vogelschlag: Fensterflächen sollen mit Vogelschutzglas oder Folien ausgestattet werden, um Kollisionen von Vögeln zu verhindern.Eingrünung: Zur Vermeidung visueller Störungen soll das Plangebiet an den Rändern durch Feldgehölzhecken eingegrenzt werden. 4. Auswirkungen auf geschützte Biotope: Es gibt keine geschützten Biotope im Plangebiet selbst. Biotope in der Umgebung, wie der Wiesbach, sind aufgrund der Entfernung und des Höhenunterschieds nicht nachteilig beeinflusst. |
| Verkehrsuntersuchung „Auf dem Mühlberg“, Wendelsheim | R+T Verkehrsplanung | Die wesentlichen umweltrelevanten Informationen zur Untersuchung „Auf dem Mühlberg“ in Wendelsheim umfassen die folgenden Punkte: 1. Verkehrsauswirkungen des Neubaugebiets: Die Erschließung des Neubaugebiets „Auf dem Mühlberg“ mit 82 Wohneinheiten und einer KiTa führt zu einer Zunahme des Verkehrs. Insgesamt werden täglich 806 zusätzliche Kfz-Fahrten erwartet. 2. Straßenbelastung und Verkehrslenkung: Es sind neue Anschlüsse an die L404 sowie an die Straße „An der Schanz“ geplant, um den Verkehr zu verteilen und das umliegende Straßennetz zu entlasten. 3. Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte: Die vorhandenen Knotenpunkte und Straßenabschnitte bleiben auch mit den prognostizierten Verkehrsmengen leistungsfähig, ohne dass größere Störungen im Verkehrsablauf oder der Verkehrssicherheit zu erwarten sind. 3. Lärmbelastung: Die ermittelten Verkehrsdaten dienen als Grundlage für eine schalltechnische Untersuchung, um potenzielle Lärmauswirkungen zu bewerten. Diese Informationen betreffen vor allem die Auswirkungen des Bauprojekts auf das lokale Straßennetz und die Verkehrssicherheit sowie den Lärmschutz. |
| Schalltechnisches Gutachten, Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ | Konzept dB plus GmbH | Die wesentlichen umweltrelevanten Informationen aus dem Lärmgutachten umfassen folgende Punkte:1. Verkehrslärm: Im Plangebiet wird überwiegend ein Beurteilungspegel von unter 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht erreicht. Nur entlang der Straße „An der Schanz“ wird der Grenzwert leicht überschritten, was aber als geringfügig eingestuft wird. Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.2. Zunahme des Verkehrslärms: Die Erschließung des Neubaugebiets führt zu einer Zunahme des Verkehrs auf den umliegenden Straßen, insbesondere in der Neugasse und Schlossgasse. Die Lärmbelastung steigt um etwa 2-4 dB, bleibt jedoch im Rahmen der zulässigen Grenzwerte.3. Anlagenlärm: Lärmemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und eine geplante Kindertagesstätte wurden untersucht. Es wird erwartet, dass die Lärmbelastung im Plangebiet insgesamt unkritisch bleibt.3. Schallschutzmaßnahmen: Aufgrund der erwarteten geringen Lärmbelastung sind keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.Insgesamt wird das Plangebiet als akustisch verträglich eingeschätzt, und es sind keine gravierenden umweltrelevanten Lärmauswirkungen zu erwarten. |
| Behördliche Stellungnahme zur Fundstellenkartierung vom 02.06.2022 | GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz | Kulturdenkmal „Schlossgasse 3“: Das Kulturdenkmal befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Planungsbereich und steht unter Erhaltungs- und Umgebungsschutz gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG).Umgebungsschutz: Der Umgebungsschutz bezieht sich auf angrenzende Bebauung, städtebauliche Zusammenhänge und Sichtachsen. Es ist wichtig, dass grelle und reflektierende Oberflächen in der Nähe des Denkmals vermieden werden, um den Umgebungsschutz zu wahren.Photovoltaikanlagen: Die Errichtung von Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe des Denkmals könnte eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich machen. Diese wird in einer Einzelfallentscheidung geprüft. |
| Behördliche Stellungnahme auf die Belange der Wasserversorgung vom 24.06.2022 | Wasserversorgung WVR | Im Brandfall kann eine Löschwassermenge von 48 m³/h für zwei Stunden bereitgestellt werden. Die Entnahme erfolgt über Unterflurhydranten in den öffentlichen Straßen. |
| Behördliche Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 27.06.2022 | SGD Süd, Regionalstelle Waser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz | Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz: Das Plangebiet liegt nicht direkt in einem Überschwemmungsbereich, jedoch sollte die Bebauung gegen Außengebietswasser bei seltenen Starkregenereignissen (z.B. 100-jährliches Ereignis) geschützt werden. Retentionsflächen im Norden und Westen des Gebiets sind vorgesehen, um das Außengebietswasser aufzunehmen. Abwasserbeseitigung: Das Schmutzwasser wird der kommunalen Kläranlage zugeführt, unter der Bedingung, dass es durch die Einleiterlaubnis abgedeckt wird. Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit der Böden (Lößböden) ist das Niederschlagswasser in Rückhaltebecken zu speichern und gedrosselt abzuleiten. Eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis ist erforderlich, und die Rückhalteflächen dürfen nicht bepflanzt werden.Bodenschutz: Das Gebiet ist im Bodenkataster nicht als bodenschutzrechtlich relevant erfasst, allerdings könnten durch landwirtschaftliche Nutzung Belastungen (z.B. durch Pflanzenschutzmittel) im Boden vorhanden sein. Eine Untersuchung des Bodenhorizonts wird empfohlen. Das Plangebiet ist derzeit unversiegelt, und die geplante Bebauung führt zu einer dauerhaften Zerstörung von Böden mit hoher Bodenfunktionsbewertung.Flächenneuinanspruchnahme:Die Versiegelung von etwa 3,4 Hektar bislang unversiegelter Böden im Außenbereich von Wendelsheim wird mit Blick auf den Klimawandel und die Bodenzerstörung kritisch betrachtet. |
| Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2022 | Kreisverwaltung Alzey-Worms | Hinweise zur Aufnahme von Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzgutachten, zum Ausschluss von Schottergärten sowie zur Begrünung von unbebauten Grundstücksflächen. Hinweise zur Beleuchtung, Vogelschutz und Insektenschutz. |
| Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 06.07.2022 | Landwirtschaftskammer RLP, Alzey | Begrüßung der Berücksichtigung des angrenzenden Weinguts im Lärmgutachten. Es wird darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftlich wichtigen Belange in der Planung und Ausführung des Bauvorhabens Beachtung finden sollten, um negative Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu vermeiden. |
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Relief, Geologie und Boden, Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie die hieraus folgenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden geprüft und bewertet. Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden.