Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Südlich der Wöllsteiner Straße“ beschlossen.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Entwässerungskonzept, schalltechnischem Gutachten, geotechnischen Bericht, Konzeption Artenschutz sowie artenschutzrechtliche Prüfung und Ergänzung) liegt in der Zeit vom
21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und kann dort
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und
nachmittags nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06703/302-246 (Frau Rybok) von jedermann eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum werden diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) als zusätzliche Information zur Verfügung gestellt.
Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal mit folgendem Link zugänglich: www.geoportal.rlp.de
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt (E-Mail an j.rybok@vg-woellstein.org) oder am Ort der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)
Umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenbereichen/Schutzgütern sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung verfügbar:
• Schutzgebiete und Schutzstatus
• Hinweise zu den folgenden Schutzgütern Menschen, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter mit jeweiligen Aufführungen zu Bestandsbeschreibung und -bewertung, Zielen, zu erwartenden Auswirkungen
• Beschreibung und Formulierung von Schutzmaßnahmen und deren Auswirkung
• Formulierung von Vermeidungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen stammen aus den in folgenden Berichten, Fachgutachten sowie Stellungnahmen:
| Art der Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen | Verfasser | Thematischer Bezug |
| Fachliche Beurteilung der Umweltbezogenen Belangein Form eines Umweltberichtes | mb.ingenieure GmbH; Stand September 2024 | Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insbesondere Wohn- und Erholungsfunktionen) Flora und Fauna (insbesondere die Auswirkungen der Planänderungen auf den Lebensraum sowie die Darstellung der Situation im Bereich der externen Ausgleichsfläche am Wiesbach), Boden ((insbesondere die Auswirkungen der Planänderungen auf die Versiegelung), Wasser (insbesondere der Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser), Klima/Luft (hier Einschätzung, inwieweit Belange tangiert werden können), Landschaft und Landschaftsbild (insbesondere die Auswirkungen der Planänderungen auf das Orts- bzw. Landschaftsbild), Kultur und sonstige Sachgüter sowie Aussagen zur Ermittlung des Eingriffs und dessen Kompensation. |
| Fachgutachten zum Bebauungsplan | ICP Rodenbach, Stand: 17.11.2020 | Geotechnischer Bericht mit weiterführenden geotechnischen und umwelttechnischen Untersuchungen zur Beurteilung des anstehenden Festgesteins und der abfallrechtlichen Deklaration der Aushubböden. |
| Viriditas Weiler, Stand: 16.04.2024 | Konzeption Artenschutz |
| Viriditas Weiler, Stand: 16.04.2024 | Artenschutzrechtliche Prüfung (Ergänzung) |
| Schalltechnisches Beratungsbüro GSB St. Wendel, Stand: 29.10.2021 | Schalltechnisches Gutachten zu dem Bebauungsplan mit Informationen zu den prognostizierten Schallemissionen sowie -immissionen und zu den erforderlichen Maßnahmen, um die angrenzende Bebauung auf Grundlage der TA Lärm ausreichend zu schützen. |
| mb.ingenieure Rockenhausen, Stand: September 2024 | Entwässerungskonzept |
| Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange | Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Naturschutzbehörde Stand 15.05.2024 | Hinweise zur Erstellung eines Umweltberichtes und einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen |
| Kreisverwaltung Alzey-Worms, Gesundheitsamt Stand 15.05.2024 | Hinweise auf Radonbelastung in der Bodenluft |
| Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz; Stand 10.05.2024 | Hinweise zur Berücksichtigung der neuen Sturzflutgefährdungskarte in die Planung und Aufnahme in das Entwässerungskonzept |
| Direktion Landesarchäologie in Mainz; Stand 16.05.2024 | Keine Hinweise auf archäologischen Funden, Empfehlungen einer geomagnetischen Voruntersuchung |
| Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Stand 15.05.2024 | Hinweise zur mögl. Erweiterung des Gewerbebetriebs bzgl. Lärmimmissionen sowie Eingrünung des Baugebietes als Lärmschutzmaßnahme |
| Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Relief, Geologie und Boden, Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie die hieraus folgenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden geprüft und bewertet. Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden. | ||