| 1) | Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Backhausgasse“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im anliegenden Lageplan kenntlich gemacht und umfasst die Grundstücke Flur 3, Parzellen 52/2, 52/3 (teilweise), 53 sowie die Straßenparzelle 89 (teilweise).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die örtlichen Entwicklung zur Deckung des Bedarfs an Wohnbauflächen.
| 2) | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der Ergänzungssatzung „Backhausgasse“ in der Ortsgemeinde Gumbsheim beschlossen.
Die einzusehenden Unterlagen liegen in der Zeit vom
31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022
in der Verbandsgemeindeverwaltung, St. Floriansweg 8 in 55599 Gau-Bickelheim während der Dienstzeiten - unter Beachtung und Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln - aus.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der aktuellen Schließung durch COVID-19 telefonisch einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Dies ist unter folgenden Telefonnummern möglich: 06703 / 302-49 (Hr. Kapp) oder 06703 / 302-0 (Zentrale).
Zusätzlich können die Unterlagen während o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice - Bauleitplanung - Bauleitpläne im Verfahren) und über das Geoportal RLP (https://www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.