- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 24. September 2024 | |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein | |
| Beginn: | 18:00 Uhr | Ende: 20:00 Uhr |
| Anwesenheitsliste | |
| Bürgermeister: | |
| Rocker, Gerd | |
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons | zugleich gewähltes Ratsmitglied |
| Hollenbach, Peter | ohne Ratsmandat |
| Pitthan, Thomas | ohne Ratsmandat |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Bunn, Gernot | |
| Frohnhöfer, Stephan | |
| Gräsel, Hans | |
| Hahn, Stephan | |
| Müller, Lucia | |
| Schnabel, Oliver | entschuldigt |
| Wagner, Norbert | |
| SPD | |
| Brüchert, Johannes | |
| Degen, Helmut | |
| Fischborn, Björn | entschuldigt |
| Dr. Gerhardt, Günter | |
| Knuth, Christine | |
| Kohn, Michael | entschuldigt |
| Krieg, Sabine | |
| Krollmann, Regine | |
| Schön, Ragnar | entschuldigt |
| FWG | |
| Emrich, Jochen | entschuldigt |
| Faust, Karl-Hans | |
| Hahn, Ingo | |
| Jahn, Thorsten | |
| Kinder, Annerose | |
| Steinle, Isabell | |
| Wiesel, Sascha | entschuldigt |
| Bündnis 90/Die Grünen | |
| Krüger, Robin | |
| Rathgeber, Achim | |
| FDP | |
| Müller, Sandra | |
| Dr. Pietrowski, Rolf | entschuldigt |
| Ortsbürgermeister (o. RM): | |
| Eich, Rudi, Gumbsheim | entschuldigt |
| Vogel, Hermann, Eckelsheim | |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim | |
| Von der Verwaltung: | Frau Molitor, Herr Idris, Herr Maurer, Herr Becker |
| Sonstige Anwesende: | Architektin Eichler, Architekt Hammen, Architekt Deibler, Elektrofachingenieur Schwarz |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Verabschiedung von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern |
| TOP 2 | Verpflichtung von Ratsmitgliedern gem. § 30 Abs. 2 GemO |
| TOP 3 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude |
| 3.1 Außenanlagen Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.2 Elektroarbeiten Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.2.2 Auftragsvergaben / Nachträge Elektro |
| 3.3 Heizungsarbeiten Auftragsvergaben |
| 3.4 Sanitärarbeiten Auftragsvergaben |
| 3.5 Tischlerarbeiten Auftragsvergaben |
| 3.6 Kanalarbeiten Außenanlage Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.7 Innenputz Sitzungssaal Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.8 Gerüstbau Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.9 Brandschutztüren Auftragsvergaben / Nachträge |
| 3.10 Aktueller Kostenverlauf (siehe Sachstandsbericht HS GmbH vom 12.08.2024) |
| 3.11 Auftragsvergaben / Nachträge Renovierungsarbeiten Fa. Back, IT- Raum |
| 3.12 Auftragsvergaben / Nachträge Dachbereich-Neudeckung |
| 3.13 Auftragsvergaben / Nachträge Fliesenarbeiten |
| 3.14 Auftragsvergaben / Nachträge Dämmarbeiten |
| TOP 4 | Bildung und Wahl der Ausschüsse gem. §§ 44 und 45 GemO |
| 4.1 Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss |
| 4.2 Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss |
| 4.3 Rechnungsprüfungsausschuss |
| 4.4 Schulträgerausschuss |
| 4.5 Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss |
| 4.6 Werksausschuss |
| 4.7 Umwelt-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsausschuss |
| 4.8 Personalausschuss |
| TOP 5 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein |
| 5.1 Besucherstatistik |
| 5.2 Einnahmen aus Eintrittsentgelten |
| 5.3 Wasserverbrauch |
| 5.4 Personalaufwand |
| 5.5 Betriebskosten |
| 5.6 Badesaison 2025 |
| TOP 6 | Grundschule St. Martin, Gau-Bickelheim |
| 6.1 Sanierung der Toilettenanlagen |
| - Bericht - |
| 6.2 Grundschule St. Martin, Gau-Bickelheim |
| Schulturnhalle Machbarkeitsstudie (Sanierungs- und Renovierungsarbeiten) |
| TOP 7 | Mittagsverpflegung in den Schulen der Verbandsgemeinde Wöllstein; Festsetzung des Elternbeitrages |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8 | Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Einheit Sutter; Schließung einer Vereinbarung mit der Firma Sutter |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 9 | Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein; Erneuerung der Sirenenanlagen; Erweiterung auf FRT-Empfang |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 10 | Umzug der Verwaltung nach Wöllstein; |
| Vergabe der Umzugsleistungen an ein Unternehmen |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 11 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder sowie die Architekten Hanna Eichler, Christian Hammen, Jörg E. Deibert, den Elektrofachingenieur Schwarz sowie Herrn Rhein von der Allgemeinen Zeitung Alzey. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Einwände zur Tagesordnung werden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung ernennt Bürgermeister Rocker Herrn Jörg Böhme durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Inklusionsbeauftragten der Verbandsgemeinde Wöllstein.
Herr Böhme erläutert anschließend sehr ausführlich sein Aufgabengebiet und bittet die Mitglieder des Rates um Unterstützung bei der Verwirklichung der vielfältigen Aufgabenstellung.
I. ÖFFENTLICHER TEIL
| TOP 1 | Verabschiedung von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern |
Sachdarstellung
In der konstituierenden Sitzung waren die dem neuen Verbandsgemeinderat nicht mehr angehörenden Ratsmitglieder Terrance Angermann, Matthias Mittrücker, Sebastian Schnabel und Alice Selzer nicht anwesend. Diese wurden zur heutigen Sitzung erneut eingeladen. Da von den vorgenannten ehemaligen Ratsmitgliedern lediglich Herr Sebastian Schnabel anwesend ist, bedankt sich Bürgermeister Rocker in Anerkennung der Verdienste von Herrn Schnabel um das Allgemeinwohl mit einer Dankesurkunde und einem Präsent.
| Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis. | |
| TOP 2 | Verpflichtung von Ratsmitgliedern gem. § 30 Abs. 2 GemO |
Sachdarstellung
Beigeordneter Thomas Pitthan hat sein Ratsmandat niedergelegt. Für Herrn Thomas Pitthan rückt Frau Sandra Müller als Ratsmitglied nach. Bürgermeister Rocker verpflichtet Frau Müller vor ihrem Amtsantritt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 3 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung Bestandsgebäude |
| TOP 3.1 | Außenanlagen Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Für das Aufstellen und die Anbindung der Wärmepumpe wurden folgende Aufträge (AT) an die Fa. Maaß erteilt.
| AT 48: | Treppenneusetzung: | 8.492,20 € |
| Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung unter einem beschränkten Bieterkreis durch Herrn Architekt Deibert. |
|
| AT 49: | Fundamentierung: | 9.435,51 € |
| Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung unter einem beschränkten Bieterkreis durch Herrn Architekt Deibert. |
|
| AT 50: | Tiefhof Schachtentwässerung: (Re = 19.465,00 €) | 9.813,45 € |
| Direktbeauftragung durch VG (freie Vergabe) | |
| AT 51: | Verfüllung Heizöltank (freie Vergabe, RE = 14.873,58 €) | 15.351,00 € |
| Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung unter einem beschränkten Bieterkreis durch Herrn Architekt Deibert. |
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| AT 55: | Brunnensicherung und Abdeckung (RE 9.747,05 €) |
|
| Direktbeauftragung durch VG (freie Vergabe) | 6.934,30 € |
| Summe der AT Maaß | 50.026,46 € |
Rechnungen:
| 24.061 Betonfundamente abgestemmt | 997,22 € |
| 24.072 Stahltüren mit Zarge ausgebaut 12.07.2024 | 673,54 € |
| 24.073 Mauerreparatur | 2.559,27 € |
| 24.074 Kellereingang erstellt | 19.465,40 € |
| 24.076 Rückbau Bereich Kellereingang | 5.189,76 € |
| 24.078 Keller Zwischenwand gestellt 29.07.2024 | 3.360,30 € |
| 24.083 Kanalanschluss am Gebäude 08.07.2024 | 4.658,75 € |
| 24.084 Bereich Obergeschoss 09.08.2024 | 3.525,20 € |
| 24.085 Bereich Kellergeschoss 0.08.2024 | 11.034,49 € |
| 24.088 Treppenarbeiten & Außenheizung 23.08.2024 | 22.003,66 € |
| 24.089 Mauerscheiben klimagerät Rückkühler | 15.286,95 € |
| 24.093 Durchbrüche EG/OG schließen | 8.850,70 € |
| 24.094 Tresor umgestellt | 971,04 € |
| 24.095 Wärmepumpe Fundament | 2.025,70 € |
| Summe der Einzelrechnungen Maaß | 100.601,98 € |
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Maaß i.H.v.50.026,46 € brutto sowie die Einzelleistungen der freien Vergabe durch die VG gem. der aufgeführten Rechnungen i.H.v 100.601,98 €
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.2 | Elektroarbeiten Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Nachträge Starkstromanlagen: Schmitz Elektrotechnik, AT 018 über 519.778,43 € KGr. 440.01 gem. NT 01 Zusatzleistungen über 73.447,28 €, Zuordnung IB Schwarz
Gem. Aufstellung des Elektrofachplaners vom 02.07.2024 wurde folgender NT erforderlich: Siehe auch Ergebnisprotokoll, Besprechung bei VG Wöllstein vom 09.08.2024
| 1. | Erhöhung Hausanschluss (Leistung 230KW), EVU Kabel |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| 40m Erdkabel vom KVT (vor dem Gebäude) zur Niederspannungshauptverteilung inkl. Nebenarbeiten |
| Begründung: |
| Leistungserhöhung durch PV, zukünftige Kraftwärmepumpe Altbau -KW-Pumpe ist bisher nur im Neubau geplant- und E-Mobilität, notwendig aufgrund Ergänzungen während des Projektablaufes und zukunftssichere Versorgung der Liegenschaft. |
| - Technisch erforderlich |
| 2. | PV- Anlage auf Neubau (Bauherrenwunsch) |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: Erforderliche Kabelanlage im Gebäude für die PV- Anlage, inkl. Nebenarbeiten |
| Begründung: Aufgrund des Baufortschritts, Nutzung bestehender Verlegesysteme, Putz- Malerarbeiten, Schließung Brandschottungen, Schließen Decken – mussten die Leistungen für die PV- Anlage vorgezogen werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch PV- Anlage auf Neubau |
| 3. | EDV- Raum, Ausstattung, Notstromeinspeisung |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Notstromeinspeisung und Ergänzungen EDV- Passivnetz, inkl. Nebenarbeiten |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch EDV- Abteilung |
| 4. | Deckenversorgungseinheit gem. Anordnung Tische Raum E13 |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: Versorgung der Arbeitstische der EDV- Abteilung von der Decke mittels Deckenversorgungseinheit (Boden-Decke). |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch EDV- Abteilung |
| 5. | Änderung „notwendiges TRH, Mitte UG, neue Türen zu TRH und Flur links, keine notwendigen Flure im UG, Nutzungseinheit Verwaltung / Soziales, Nachtragsposition Neubau, Änderung, Anpassung Raumaufteilung, Nachtragsposition Altbau, Anschlüsse Teeküche Raum E14 Elektroraum versetzen |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Themenfelder ENDE 2023, Abstimmungen Bauherr – Architektur, erforderliche Anpassungen Gewerk Elektrotechnik |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen und aus Gründen des Bauablaufs können diese Ergänzungen der Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch |
| 6. | Bestandskabel wurden beim Rückbau abgeschnitten bzw. beschädigt. EDV im DG wurde geprüft (Fa. Schmitz), 15 duplex- Kabel (Bestand), Eine Funktion ist nicht mehr gegeben, Erfordernis der EDV- Abteilung |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Versorgung EDV- Arbeitsplätze im DG, Einbindung in die neu EDV- Infrastruktur. |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch EDV- Abteilung, technisch erforderlich |
| 7. | Bestandsgebäude Strahler |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Lieferung und Montage Anbauleuchte (Strahler), ehemaliger Haupteingang. |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen kann diese Leistung (Ergänzung und Anschluss) in die neue Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch |
| 8. | Fensterbänke, Heizkörper, Bestandsgebäude, eine Befestigung an der Fensterbank ist statisch nicht möglich 58 Konsolen bis 450mm für Befestigung der Brüstungskanäle. |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Fachgerechte Befestigung der Brüstungskanäle im Bereich der Fensterbänke. |
| Begründung: |
| Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation Im Bereich der Installation- Brüstungskanäle nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| Aufgrund der Ausführung der Fensterbänke |
| - Technisch erforderlich |
| 9. | EDV- Raum: In Abstimmung mit der EDV- Abteilung, EDV- Schrank als Wandschrank für 152 Ports / 24 = 7 Patchfelder. |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: Ergänzung EDV- Passivnetz, EDV- Wandschrank im Neubaubereich |
| Begründung: |
| Abstimmung mit EDV- Abteilung, Zusätzliche Nutzung Fläche im EDV- Raum Neubau. Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation (EDV- Passivnetz) nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch EDV- Abteilung |
| 10. | EDV-Hausanschluss, Glasfaser 2025 |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: Ergänzung EDV- Passivnetz, Hausanschluss bis EDV- Raum |
| Begründung: |
| Abstimmung mit EDV- Abteilung, Versorgung EDV- Netz ab 2025 mittels Glasfaseranschluss. Vorgezogene Maßnahme, Verlegung der Kabel während der Bauphase, da einfache Verlegung und aufgrund Ausführung Brandschutz. Aus Gewährleistungsgründen können diese Ergänzungen der Elektroinstallation (EDV- Passivnetz) nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Bauherrenwunsch, Zusatzwunsch EDV- Abteilung |
| 11. | Wände im Bestandsgebäude sind nicht immer rechtwinklig deshalb Übergangswinkel und Endplatten aus optischen Gründen erforderlich. |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Ergänzung Verlegesystem |
| Begründung: |
| Abstimmung mit Architektur, Wände im Bestandsgebäude sind nicht immer rechtwinklig. Aus Gewährleistungsgründen (Ausführung Brüstungskanäle) können diese Ergänzungen der Elektroinstallation (Verlegesysteme, Übergangswinkel und Endplatten) nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Technisch und gestalterisch erforderlich |
| 12. | Änderung Konzept Haustechnik, Heizungsanlage |
| Leistung Fa. Elektro Schmitz: |
| Ergänzung Elektro- Installation |
| Begründung: |
| Änderung und Ergänzungen des haustechnischen Konzeptes (Wärmepumpe, Abschaltung gesetzlich Verpflichtung). Aus Gewährleistungsgründen kann diese Ergänzungen der Elektroinstallation nur von Fa. Schmitz ausgeführt werden. |
| - Technisch erforderlich |
Summe Fa. Schmitz AT 018 vom 18.06.2024, gepr. 02.07.2024 brutto 73.447,28 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die F. Schmitz. i.H.v. 73.447,28 € Brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
Anmerkung:
- Vergaberechtl. Begründung
Der NT beträgt ca. 14 % des Hauptauftrages und befindet sich damit innerhalb der üblich möglichen Toleranzgrenze eines Nachtrages i.H.v. ca. 20-25 %. Die Arbeiten waren nach Angaben des Fachplaners nicht vorhersehbar, da diese z.T. aufgrund der vorgefundenen Örtlichkeiten und wegen Bauherrenwünsche nachträglich entstanden sind und im Zusammenhang der Gesamtleistung steht.
| TOP 3.3 | Heizungsarbeiten |
| TOP 3.4 | Sanitärarbeiten |
| TOP 3.5 | Tischlerarbeiten |
Zu diesen drei Tagesordnungspunkten lagen noch keine Nachträge vor. Daher wird die Beschlussfassung hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
| TOP 3.6 | Kanalarbeiten Außenanlage Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Nachtrag 2 Rohbau- und Kanalarbeiten Fa. Gerharz
AT 005 über 662.239,72 € KGr. 380.12
bisher: NT 01 Entwässerung Regenwasser Bestand über 2.611,76 €
Zuordnung IB IPK und Architekt Deibert
Hauptauftrag (664.851,48) - abzgl. Abgerechnet (559.897,68) =
nicht abgerechnet Leistung = 104.953,80 €.
| Nachtrag Gerharz vom 08.11.2022 | Netto 140.988,72 € |
|
| Kanal- & Entwässerungsarbeiten Außenbereich |
|
|
| abzgl. Druckleitungen 3.02.350 | - 54.173,46 € |
|
| zzgl. Entwässerung linke Seite | + 29.201,68 € |
|
| Hebeanlagen Schachtentwässerung | + 18.450,00 € |
|
| Summe Nachtrag netto | 134.466,94 € |
|
| USt. 19% | 25.548,72 € |
| Summe | 160.015,66 € | 160.015,66 € |
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Fa. Gerharz i.H.v. 160.015,66 € Brutto für die Kanalarbeiten Außenanlagen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.7 | Innenputz Sitzungssaal Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Neuer Auftrag Innenputz Sitzungssaal Fa. Gashi AT 53 KGr. 345 über 7.611,36 € gem. beschr. Ausschreibung vom 12.08.2024 durch Architekt Deibert
Gem. Aufstellung des Architekten vom 02.07.2024 wurde folgender NT erforderlich:
01. Der Innenputz im Ratssaal muss erneuert werden. Aufgrund der vielen neuen techn. Leitungen kann der Innenputz nicht mehr saniert werden. Der Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung unter einem beschränkten Bieterkreis durch Herrn Architekt Deibert.
Summe Fa. Gashi vom 12.08.2024, gepr. 13.08.2024 brutto — 7.611,36 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Gashi i.H.v. 7.611,36 € Brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.8 | Gerüstbau Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Auftrag Gerüstbau Kaya AT 52 Kgr. 392 gem. über 7.140,00 €
Zuordnung Architekt Deibert
Gem. Aufstellung des Architekten vom 02.07.2024 wurde folgender NT erforderlich:
01. Gerüststellung im Treppenhaus für Innenseitige Nassputzarbeiten. Nach Angabe des Architekten wurden die Arbeiten kurzfristig benötigt, da die beauftragte Firma der Nassputzarbeiten entsprechendes Gerüst nicht stellen kann und die mit Außengerüst beauftragte Firma nicht in der Lage war, kurzfristig ein entsprechendes Arbeitsgerüst zu stellen.
Im Rahmen einer freien Vergabe wurden die Arbeiten von der VG vergeben. Die Grenze für freihändige Vergaben ist eingehalten.
Summe Fa. Kaya vom 09.02.2024, gepr. 02.07.2024 brutto — 7.140,00 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Kaya i.H.v. 7.140,00 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 3.9 | 3.9 Brandschutztüren Auftragsvergaben / Nachträge |
Sachdarstellung
Nachtrag 01 zusätzliche Brandschutztüren Epp Metallbau GmbH
AT Nr. 11, KGr. 380.33.2, Hauptauftrag 110.343,93 €,
Zuordnung Architekt Deibert
Gem. Aufstellung des Architekten vom 31.07.2024 wurde folgender NT erforderlich:
01. Zusätzliche Brandschutztüren – bereits ausgeführt
Durch Änderungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzkonzeptes, verbunden mit Überprüfung der Bestandstüren wurde erkannt, dass 3 weitere Brandschutz-Türelemente benötigt werden. Für die vorhandenen Elemente konnte die Brandschutzqualität nicht festgestellt oder bestätigt werden. Somit werden zur Einhaltung der Brandschutzvorgaben neue Elemente benötigt, die entsprechend der bereits beauftragten ausgeführt werden sollen. Der Unternehmer bietet die Türen gemäß bereits den vergleichbaren Türen aus der Beauftragung an. Insgesamt sind somit 3 Türen nach Art des Leistungsverzeichnisses mehr auszuführen. Der Unternehmer bietet dabei die Türen zu den Preisen des Hauptauftrags an. Es entfallen 2 Offenhaltungen (siehe Punkt 4)
Summe Fa. Epp vom 25.04.2024, gepr. 31.07.2024 brutto — 40.593,28 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Epp i.H.v. 40.593,28 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.10 | Aktueller Kostenverlauf (siehe Sachstandsbericht HS GmbH vom 12.08.2024) |
Sachdarstellung
Verweisend auf den anliegenden Kostenverlauf (Stand: 16.09.2024) betragen die aktuellen Mehrkosten derzeit 1.233.284,42 €.
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt die Mehrkosten.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.11 | Auftragsvergaben / Nachträge Renovierungsarbeiten Fa. Back, IT- Raum |
Sachdarstellung
Für das Herrichten des IT-Raumes im Kellergeschoß sind zusätzliche Arbeiten erforderlich Der Bauherr hat dazu ein Angebot der Fa. Back vom 21.08.2024 eingeholt.
| AT 48: | Renovierungsarbeiten IT Raum. |
| Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung des Bauherrn. |
| Direktbeauftragung durch VG (freie Vergabe) — 5.852,57 € |
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Backi.H.v.5.852,57 € brutto.
Sämtliche Leistungen wurden durch den Bauherrn vergeben. Alle Aufträge wurden ohne Einbindung der HS GmbH erteilt.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.12 | Auftragsvergaben / Nachträge Dachbereich-Neudeckung |
Sachdarstellung
Neuer Auftrag Neudeckung eines Dachbereichs im Altbau, Fa. Rheintal, AT 56 KGr. 380.20.01 über 18.802,00 € gem. beschr. Ausschreibung vom 02.09.2024 durch Architekt Deibert
Gem. Aufstellung des Architekten vom 02.09.2024 wurde folgender NT erforderlich:
01. Bei Sanierung des Daches durch den Hauptauftragnehmer Bennert AT 43_031 stellte sich bei den inneren Ausbauarbeiten heraus, dass die Dachfläche eines Pultdachbereichs erneuert werden muss. Aufgrund des Alters, des Bestands und der Lage genügen hier Ausbesserungsarbeiten auf Dauer nicht. Das Gesamtdach wurde nach Vorgabe der Genehmigungen der Denkmalpflege nur nachgebessert. Trotz fachlich sauberer Arbeit ist nach In-Augenscheinnahme die bestehende Schieferdeckung nicht mehr ausreichend. In diesem Bereich befindet sich der einzige Büroraum mit Dachschräge, auch diese wird hierbei inkl. Dämmung und Abdichtung erneuert.
Die Kosten für eine Gesamtsanierung werden auf ca. 9.500 € beziffert, wobei dennoch Schieferplatten nach veralteten Vorschriften verbleiben würden. Aufgrund der hohen Sanierungskosten hat der Bauherr entschieden, dass dieser Teilbereich erneuert werden soll. Der Auftrag erfolgt auf Basis einer Angebotseinholung unter einem beschränkten Bieterkreis durch Herrn Architekt Deibert.
Summe Fa. Rheintal vom 13.09.2024, gepr. 13.09.2024 brutto 18.802,00 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Rheintal i.H.v. 18.802,00 € Brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.13 | Auftragsvergaben / Nachträge Fliesenarbeiten |
Sachdarstellung
Nachtrag 01 Fliesenarbeiten Fa. Fliesen Mauz, AT 035 über 36.049,86 € KGr. 345 „Schnellestrich“, Zuordnung Architekt Deibert
Gem. Aufstellung des Architekten vom 05.09.2024 wurde folgender NT erforderlich:
02. Schnellestrich
Nach Entfernen der alten Fliesen hat sich ein anderer Untergrund gezeigt, als angenommen. Der Untergrund ist teilweise sehr ungleichmäßig und muss deshalb auch wieder höher aufgebaut werden als ursprünglich vorgesehen. Das Angebot enthält nur die Ausführungskosten für den Neuaufbau. Die entfallenden Kosten/Positionen werden unter Punkt 4 aufgerechnet.
Summe Fa. Fliesen Mauz vom 29.08.2024, gepr. 05.09.2024 brutto — 3.383,17 €
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die bereits erfolgten Auftragsvergaben an die Fa. Fliesen Mauz i.H.v. 3.383,17 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 3.14 | Auftragsvergaben / Nachträge Dämmarbeiten |
Sachdarstellung
Nachträge zusätzliche Dämmarbeiten Lindner Isoliertechnik GmbH AT Nr. 20, KGr. 420.02, Hauptauftrag 51.294,78 € NT 01-03, Zuordnung Fachplaner TGA HLS ipk Ingenieurgesellschaft für Planung und Konstruktion mbH
Gem. Aufstellung des Fachplaners vom 26.08.2024 und 04.09.2024 werden folgende NT erforderlich:
01. Verlängerte Ausführungsfristen (NT 1) – vertraglich erfasst
Gemäß Schreiben der Firma Lindner vom 04.09.2024 würde die Indizierung auf die ab Februar 2024 beginnend erbrachte Leistung sowie die noch auszuführenden restlichen Leistungen des Hauptauftrages angewendet und hat eine Wertigkeit abzüglich der bisher erbrachten Leistung Oktober 2023 in Höhe von 42.240,10€ netto. Daraus ergibt sich ein Anspruch als Zusatz über die Indizierung in Höhe von 8.067,86€ netto und 9.600,75 € Brutto
Mehrkostenmeldung (NT 2) – bereits ausgeführt
Zahlreiche Deckendurchbrüche müssen vermörtelt werden. Diese Leistung war bei keinem beauftragten Unternehmen beauftragt. Die Fa. Lindner wurde deshalb in Absprache zwischen Architekten und Fachplaner aufgefordert ein entsprechendes Nachtragsangebot zu erstellen. Die Prüfung hat ein marktübliches Angebot ergeben. Durch die umgehende Ausführung der an diesen Bereich ohnehin arbeitenden Firma Lindner konnte der Baufortschritt gewährleistet werden und drohende Verzugsschäden abgewendet. Eine diesbezügliche Mehrkostenanmeldung erfolgte mit Kostenvorlage vom 28.02.2024 und Unterzeichnung aller Planungsbeteiligten.. Die Höhe des NT gem. Angebot der Fa. Lindner vom 23.07.2024 beträgt Netto 13.223,53 € und 15.736,00 € Brutto.
02. Brandschottung (NT 3) – bereits ausgeführt
Die Abschottung war bereits im Auftragsumfang der Firma Apropos enthalten und gewährleistungstechnischen Gründen wurde dies von Firma Lindner direkt ausgeführt. Die Höhe des NT gem. Schreiben v. 29.07.24 beträgt 669,30 € netto; 796,47 € brutto
Summe Fa. Lindner Netto 21.960,69 € und — 26.133,22 € Brutto
Beschlussvorschlag
Der VG-Rat bestätigt die Auftragsvergaben an die Fa. Lindner i.H.v. 26.133,22 € brutto.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei einer Enthaltung.
| TOP 4 | Bildung und Wahl der Ausschüsse gem. §§ 44 und 45 GemO |
| 4.1 Bau-, Liegenschafts- und Gebäudemanagementausschuss |
| 4.2 Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss |
| 4.3 Rechnungsprüfungsausschuss |
| 4.4 Schulträgerausschuss |
| 4.5 Sozial-, Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss |
| 4.6 Werksausschuss |
| 4.7 Umwelt-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsausschuss |
| 4.8 Personalausschuss |
Sachdarstellung
Gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 kann der Verbandsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder auch zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Bildung der Ausschüsse hat der Verbandsgemeinderat in § 2 der Hauptsatzung geregelt. Die Ausschüsse haben hiernach 11 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter. Für die Zusammensetzung des Schulträgerausschusses gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes. Zusätzlich zu den 11 Mitgliedern und Stellvertretern sollen dem Schulträgerausschuss jeweils 1 Vertreter der Schulleitung und 1 Vertreter der Elternschaft der 4 Schulen der Verbandsgemeinde und 1 Schülervertreter der Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz" und die jeweiligen Stellvertreter angehören. Abweichend von der vorgeschriebenen Besetzung besteht der Personalausschuss aus jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen.
Alle Ausschüsse können aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gebildet werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Verbandsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen gemacht wird. Sollten, wider Erwarten, mehrere Wahlvorschläge gemacht werden, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes. Es wurde ein gemeinsamer Wahlvorschlag eingebracht, welcher folgende Besetzung der Ausschüsse vorsieht:
Gem. § 40 Abs. 5 2. Halbsatz kann die Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag in offener Form erfolgen. Dieses hat der Verbandsgemeinderat zu beschließen.
Beschlüsse
Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO.
Der Verbandsgemeinderat bestätigt einstimmig die Besetzung der Ausschüsse mit den Mitgliedern und Stellvertretern, wie im gemeinsamen Wahlvorschlag benannt.
| TOP 5 | Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein |
| TOP 5.1 | Besucherstatistik |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Statistik zu den Besucherzahlen wird verwiesen. Insgesamt haben in der Badesaison 2024 19.831 Gäste das Bad besucht.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 5.2 | Einnahmen aus Eintrittsentgelten |
Sachdarstellung
Die Gesamteinnahmen aus Eintrittsgeldern beliefen sich auf 34.015,74 €, welche sich wie folgt aufteilen:
| Artikel | Anzahl | Einzelpreis | Gesamt |
| Abzeichen Freischwimmer | 46 | 5,00 € | 230,00 € |
| Abzeichen Seepferdchen | 28 | 5,00 € | 140,00 € |
|
| gesamt | 370,00 € |
| Saisonkarte Alleinerziehend | 10 | 50,00 € | 500,00 € |
| Saisonkarte Einzel 1.&2. Kind & Jug. | 14 | 30,00 € | 420,00 € |
| Saisonkarte Einzel Erwachsen | 13 | 50,00 € | 650,00 € |
| Saisonkarte Einzel Sondertarif | 33 | 36,00 € | 1.188,00 € |
| Saisonkarte Familie | 11 | 85,00 € | 935,00 € |
| Tageskarte Kind & Jugendliche | 5480 | 1,50 € | 8.220,00 € |
| Tageskarte Erwachsen | 5865 | 2,50 € | 14.662,50 € |
| Tageskarte Sondertarif | 1147 | 2,00 € | 2.294,00 € |
|
| gesamt | 28.869,50 € |
zusätzlich Einnahmen über EC-Karte Transaktionen — 5.146,24 €
(incl. Abzüge der Gebühren)
Gesamteinnahme 2024 — 34.015,74 €
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 5.3 | Wasserverbrauch |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Statistik zu dem Wasserverbrauch wird verwiesen. Der Gesamtverbrauch für Filterspülungen, inklusive dem auftretenden Wasserverlust, beträgt 3.899 m. Der Wasserverlust entsteht zum einen durch Wasseraustrag durch die Badegäste, durch Verdunstung, als auch wahrscheinlich durch undichte Stellen im Leitungssystem. Eine Leckortung ist, aufgrund der Komplexität und der hohen Kosten, bis dato nicht erfolgt. Auch ist Wasserverlust im Bereich des Kleinkinderbeckens gegeben, da dieser Bereich gepflastert ist und durch die Fugen Wasser austritt.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 5.4 | Personalaufwand |
Sachdarstellung
Auf die der Anlage beigefügte Aufstellung wird verwiesen.
Die Kosten für die Bad- und Beckenaufsicht beliefen sich auf 30.779,37 €, die Kosten für die Reinigungs- und Pflegearbeiten auf 35.712,02 €
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 5.5 | Betriebskosten |
Eine detaillierte Betriebskostenrechnung wird den Ratsmitgliedern im Rahmen einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
| TOP 5.6 | Badesaison 2025 |
Sachdarstellung
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sollte man sich mit der Badesaison 2025 beschäftigen. Es liegt eine Studie vor, welche die Mängel der zum Teil in die Jahre gekommenen Anlagen im Schwimmbad auflistet. Hier soll zügig die Beseitigung dieser Mängel angegangen werden. Mit der Firma Barth aus Bad Sobernheim sollen Gespräche für die nächste Badesaison aufgenommen werden. Die Fa. Barth hat schon in der Vergangenheit im Schwimmbad Schwimmmeister und die Beckenaufsicht gestellt. Dies soll auch in der Badesaison 2025 so sein.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 6 | Grundschule St. Martin, Gau-Bickelheim |
| TOP 6.1 | Sanierung der Toilettenanlagen |
| - Bericht - |
Sachdarstellung
Nach Besichtigung durch den Bauausschuss und der Empfehlung der Verwaltung, hat der Verbandsgemeinderat im Rahmen seiner Sitzung am 28.06.2024 die Sanierung der Toilettenanlage an der Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim beschlossen. Planmäßig wurden die Sanierungsarbeiten in den Sommerferien durch die Firma Sanitär Haas, Wöllstein, ausgeführt. Die Arbeiten sind zur Zufriedenheit aller Beteiligten ausgeführt und im Ergebnis sind die vorher bestandenen Mängel behoben. Es stehen nunmehr moderne und funktionale Sanitäranlagen zur Verfügung. Die Gesamtkosten betragen 17.917,83 Euro (brutto). Hinzu kommen Kosten der Firma Back für Nacharbeiten in Höhe von 1.154,40 Euro (brutto). Regelmäßige Spülungen des Kanalnetzes werden künftig vorgenommen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 6.2 | Grundschule St. Martin, Gau Bickelheim Schulturnhalle Machbarkeitsstudie (Sanierungs- und Renovierungsarbeiten) |
Sachdarstellung
Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen seiner Sitzung am 27.02.2024 die Verwaltung beauftragt und ermächtigt gemeinsam mit der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die grundlegende Sanierung der Schulturnhalle Gau-Bickelheim zu erstellen. Hiermit wurde das Architekturbüro Eichler, Alzey-Weinheim, beauftragt. Die Machbarkeitsstudie ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt eingestellt. Im Rahmen der heutigen Sitzung stellen Frau Architektin Eichler und Herr Architekt Hammen die Machbarkeitsstudie und deren Ergebnisse detailliert vor. Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim wurde bereits im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung im August diesen Jahres mit der Thematik befasst. Im Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim wurden auch Überlegungen angestellt, inwieweit eine eigene Lösung, d. h. der Neubau einer Kulturhalle, erfolgen kann. Die Verwaltung empfiehlt es bei der bisherigen gemeinsamen Nutzung der Halle als Schulturnhalle und Kulturhalle zu belassen. Sollte sich die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim anderweitig entscheiden, sprich eine eigene Kulturhalle zu errichten, wäre der Sanierungsaufwand der Verbandsgemeinde auf die Aufgabenstellung als Schulturnhalle beschränkt. Der Ausbau als Versammlungsstätte käme dann nicht in Betracht.
Die heutige Information dient lediglich als Auftakt zu der Entscheidungsfindung in der Sache. Konkrete Abstimmungen, wer grundsätzlich welche Kosten zu tragen hat, also Orts- oder Verbandsgemeinde, müssen noch erfolgen. Zudem ist bei einer Realisierung der Maßnahme auch die Akquise von staatlichen Zuwendungen erforderlich. Hier kämen gegebenenfalls Zuwendungen aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz in Betracht. Für die Antragstellung von Fördermitteln ist allerdings sowohl eine konkrete Planung, als auch eine Kostenberechnung nach DIN 276, erforderlich. Die Frist für die Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2025 ist nicht einzuhalten, d. h. eine Realisierung der Maßnahme kann frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Zudem müssten die notwendigen Mittel im jeweiligen Haushalt bereitgestellt werden.
Frau Architektin Eichler erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentation, sowohl planerisch als auch kostenmäßig, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und beantwortet direkt die entsprechenden Fragen aus den Reihen des Rates.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
| TOP 7 | Mittagsverpflegung in den Schulen der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Festsetzung des Elternbeitrages |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Gem. § 4 der Satzung über die Erhebung des Elternanteils an den Verpflegungskosten für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der Mittagsverpflegung der Schulen der Verbandsgemeinde Wöllstein vom 01.08.2020 richtet sich die Höhe der Gebühr an den Sätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung und betrug bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 3,50 Euro. Mit Schuljahresbeginn 2024/2025 wurde diese Gebühr auf 4,00 Euro angepasst. Die entsprechende Satzung ist als Anlage eingestellt.
Im Rahmen der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Rates der Vorschlag unterbreitet, bei der Bekanntgabe von neuen Elternbeiträgen auch auf die möglichen Vergünstigungen hinzuweisen.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat bestätigt einstimmig ohne Enthaltung die Anhebung des Elternbeitrages ab dem Schuljahr 2024/2025 auf 4,00 Euro je Mahlzeit.
| TOP 8 | Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Einheit Sutter; |
| Schließung einer Vereinbarung mit der Firma Sutter |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG) ermöglicht unter § 2 Absatz 7 eine intensivere partnerschaftliche öffentlich-private Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und den kommunalen Aufgabenträgern, um das Ehrenamt in der Feuerwehr zu unterstützen, zu stärken und zu fördern. Die ortsansässige Firma Sutter GmbH möchte hierbei ein zuverlässiger und finanziell unterstützender Partner der Feuerwehr sein, um diese wichtige ehrenamtliche Aufgabe zu würdigen und zu unterstützen. Hierzu hat die Firma Sutter bereits den Bau eines eigenen Feuerwehrgerätehauses auf seinem Werksgelände verwirklicht, sowie ein Löschgruppenfahrzeug (LF20) und entsprechendes feuerwehrtechnische Material auf eigene Kosten beschafft.
Zusätzlich erhalten Mitarbeiter der Firma Sutter eine feuerwehrtechnische Ausbildung und können anschließend zur Unterstützung unserer Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Wöllstein eingesetzt werden. Wichtiger Punkt hierbei ist, dass sämtliche Kosten, welche aufgrund dieser zusätzlichen Einheit der Firma Sutter entstehen, auch von der Firma Sutter getragen werden, sodass für die Verbandsgemeinde Wöllstein keine zusätzlichen Kosten entstehen. Um diese partnerschaftliche Zusammenarbeit zu strukturieren und zu organisieren, wurde die als Anlage beigefügte Partnerschaftsvereinbarung erarbeitet.
Beschluss
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt einstimmig ohne Enthaltung, die Partnerschaftsvereinbarung für eine öffentlich private Zusammenarbeit zur Unterstützung und Förderung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein mit der Firma Sutter GmbH in der beigefügten Version abzuschließen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
| TOP 9 | Freiwillige Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Erneuerung der Sirenenanlagen; |
| Erweiterung auf FRT-Empfang |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket zur Förderung von Bund und Land der Sireneninfrastruktur und der Anbindung über den TETRA- Digitalfunk und das modulare Warnssystem (MoWasS), ein „Sonderförderprogramm Sirenen“ aufgestellt und hierfür entsprechende Mittel für die Kommunen bereit gestellt.
Ziel dieses Förderprogramms ist die Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Sireneninfrastruktur, damit neben der Alarmierung der Einsatzkräfte, künftig auch die Bevölkerung in Gefahrenlagen verstärkt durch akustische Signale gewarnt werden kann. Die neuen Sirenen werden auch in der Lage sein, vordefinierte Sprachdurchsagen abgeben zu können. Die primäre Ansteuerung der Sirenenalarmierung erfolgt in Rheinland-Pfalz über die integrierten Leitstellen im sogenannten POCSAG-Alarmierungsnetz. Damit auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK) die Sirenen bundesweit ansteuern kann, müssen die Sirenen redundant an das TETRA-Digitalfunknetz angeschlossen werden, da nur diese Ansteuerungstechnik einheitlich im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung steht.
Der aktuelle Sachstand zur Modernisierung der Sireneninfrastruktur in der Verbandsgemeinde Wöllstein (VG) stellt sich wie folgt dar: Die VG Wöllstein hatte bereits am 22.12.2021 einen Zuwendungsantrag aus dem vorgenannten Sonderförderprogramm Sirenen gestellt und hierbei insgesamt elf benötigte Sirenen zur Gesamtabdeckung des bewohnten Gemeindegebietes angemeldet. Aufgrund der hohen Nachfrage an diesem Förderprogramm wurden der VG Wöllstein zunächst nur sechs Sirenen bewilligt, für die fehlenden fünf Sirenen soll im Zuge einer Neuauflage des Förderprogramms ein erneuter Zuwendungsantrag gestellt werden.
Die bewilligten sechs Sirenen werden somit im ersten Schritt für die Standorte Eckelsheim (Feuerwehrgerätehaus), Gumbsheim (Feuerwehrgerätehaus), Siefersheim (Rathaus), Stein- Bockenheim (Feuerwehrgerätehaus), Wendelsheim (Feuerwehrgerätehaus) und Wonsheim (Feuerwehrgerätehaus) vorgesehen. Die Standorte Gau-Bickelheim und Wöllstein sollen dann im Zuge der Neuauflage des Förderprogramms folgen. Die Zuwendungen durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz für die sechs bewilligten Sirenen belaufen sich hierbei auf 10.850,00 € je Sirene, insgesamt 65.100,00 €. Aufgrund der völligen Auslastung der ausführenden Firmen zur Erneuerung der bundesweiten Sireneninfrastruktur, konnte die Modernisierung bis heute noch nicht abgeschlossen werden. Der Montagetermin ist uns von der beauftragten Firma nun für den Herbst 2024 angekündigt worden, der genaue Termin wird uns hierbei noch mitgeteilt.
Die damalige Kostenberechnung für die Modernisierung der sechs bewilligten Sirenen stellte sich folgt
dar:
36.664,96 €
116.406,99 €
Im Zuge der erfolgten Vor-Ort-Besichtigungen durch die beauftragte Firma Sonnenburg und dem Planungsbüro TGA Planpartner GmbH wurde festgestellt, dass noch weitere bisher nicht berücksichtigte Leistungen zu erbringen sind, die für die erforderliche redundante Ansteuerungstechnik der Sirenen (POCSAG- Alarmierungsnetz und TETRA-Digitalfunknetz, wie eingangs dieser Vorlage näher beschrieben) notwendig sind.
Folgende Mehrkosten fallen hierbei zu den vorgenannten Kosten an:
3.984,62 €
4.586,26 €
3.165,40 €
10.000,00 €
Somit sind für Erneuerung der zunächst sechs vorgenannten Sirenenanlagen mit voraussichtlich
Gesamtkosten in Höhe von 174.808,23 € zu rechnen.
Eine erste Teilzahlung in Höhe von 23.196,21 € für die Planungsleistungen der Firma TGA wurden bereits im Jahre 2023 überwiesen. Für das Haushaltsjahr 2024 fallen nach derzeitiger Sachlage und unter Berücksichtigung des Sicherheitsposten weitere Kosten in Höhe von 151.612,02 € für die Erneuerung der sechs Sirenenanlagen an.
Im Haushalt 2024 stehen für die Modernisierung der Sirenenanlagen noch 121.913,35 € zur Verfügung.
Der Differenzbetrag in Höhe von 29.698,67 € muss somit über eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden.
Beschlüsse:
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein beschließt einstimmig ohne Enthaltung
| 1. | die Auftragsvergabe für die im Sachbericht näher beschriebenen zusätzlichen Leistungen zur Modernisierung der Sireneninfrastruktur der VG Wöllstein |
| 2. | die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.698,67 € für die Umsetzung der erforderlichen Arbeiten zur Modernisierung der Sireneninfrastruktur der VG Wöllstein |
und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
| TOP 10 | Umzug der Verwaltung nach Wöllstein; |
| Vergabe der Umzugsleistungen an ein Unternehmen |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Der Umzug der Verwaltung in die sanierten und neugebauten Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein ist in der 47. KW vorgesehen. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist derzeit noch nicht sicher. Gegebenenfalls muss der Umzug um 1 oder 2 Wochen verschoben werden. Für die Umzugsleistungen ist ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 3 Firmen um die Abgabe von Angeboten gebeten. Als günstigster Bieter und nach Prüfung der entsprechend angebotenen Leistungen, wurde die Firma Hillebrandt, Mainz, zum Angebotspreis von 14.548,40 Euro (brutto) beauftragt. Diese Firma hat bereits auch die Umzugsleistungen von Wöllstein nach Gau-Bickelheim zur Zufriedenheit aller Beteiligten erbracht. Hinzu kommen die Kosten für die Umzugskarton, je nach Verbrach.
Die Auftragserteilung ist bereits erfolgt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Beauftragung der Firma Hillebrandt, Mainz, zum Angebotspreis von 14.548,40 Euro (brutto) für die Umzugsleistungen der Verwaltung von Gau-Bickelheim nach Wöllstein. Hinzu kommen die Kosten für die Umzugskartons, je nach Vebrauch.
| TOP 11 | Mitteilungen und Anfragen |
| 1. | An der am 19. September 2024 durchgeführten Seniorenfahrt auf Verbandsgemeindeebene nahmen 350 Seniorinnen und Senioren teil. Auf die beigefügte Kostenaufstellung wird verwiesen. Die Gesamtkosten betrugen demnach 18.203,79 €. Die Kosten der Seniorenfahrt im Jahr 2023belief sich auf rund 20.000,-- € |
| 2. | Im nächstjährigen Heimatjahrbuch des Landkreises Alzey-Worms wird ein Artikel über das historische Rathaus der Verbandsgemeinde Wöllstein in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein erscheinen. Dieser wurde von Herrn Gerhard Hoffmann, Siefersheim verfasst. |
| 3. | Ratsmitglied Norbert Wagner regt an, für die Pflege und Unterhaltung der Bachläufe (Gewässer III. Ordnung) sogenannte Bachpaten zu beschäftigen. Dieser Vorschlag ist zu begrüßen. Es wäre schön, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für die Übernahme so genannter „Bachpartenschaft“ zur Verfügung stellen würden. |
| 4. | Für das Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten steht zum 01.08.2025 ein Ausbildungsplatz zur Verfügung. Die entsprechende Ausschreibung ist erfolgt. |
| 5. | Im Rahmen des ausgelobten Balkon-PV Anlagen Förderprogramms sind bis heute 21 Anträge eingegangen, von denen 19 bewilligt wurden. |
| 6. | Das für den 12.09.2024 vorgesehene Verwaltungsauftaktgespräch Stellung eines „Hochwasser- und Starkregenkonzeptes“ musste in den Oktober verschoben werden. |
Anfragen:
Die CDU-Fraktion hat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
| Für den Bereich der Realschule plus | |
| 1. | Anzahl der Kinder in den einzelnen Klassen mit Nationalitäten und Wohnorten |
| 2. | Raumsituation |
| 3. | Lehrerversorgung |
| 4. | Sachstand zur Schulsozialarbeit |
| Für den Bereich der Grundschulen | |
| 1. | Anzahl der Einschulungen an den Grundschulen getrennt nach Standorten |
| 2. | Nationalitäten der eingeschulten Kinder getrennt nach Standorten |
| 3. | Anzahl der Kinder in den einzelnen Klassen mit Nationalitäten |
| 4. | Wechsel zu welchen Schulen zum Ende des letzten Schuljahres |
| 5. | Raumsituation an den einzelnen Standorten |
| 6. | Lehrerversorgung an den einzelnen Standorten |
| 7. | Sachstand zur Schulsozialarbeit |
Bei der Frage nach den Nationalitäten reicht ggf. eine Aufteilung Deutsch/sonstige aus, wenn das aus Gründen des Datenschutzes notwendig sein sollte.
Die jeweiligen Schulleiterinnen haben zur Anfrage ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt und sollen im Schulträgerausschuss behandelt werden, auch unter dem Aspekt der Inklusion.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:00 Uhr.
Unterschriften:
(Vorsitzender) — (Schriftführer)