- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 23. September 2024 | |
| Ort: | Gumbsheim Ratssaal der OG | |
| Beginn: | 19:00 Uhr | Ende: 21:25 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Eich, Rudi |
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| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter Dexheimer, Gunter | bis 20.25 Uhr |
| 2. Beigeordnete Unverzagt, Esther |
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| Ratsmitglieder: | |
| Dexheimer, Laura |
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| Hilterhaus, Martina |
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| Hubrich, Axel |
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| Schmahl, Julian |
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| Schmahl, Lothar |
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| Schröder, Nils |
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| Schultheiß, Gernot |
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| Sitzius, Kerstin |
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| Staßen-Centmayer, Marina |
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| Trautwein, Dorothee |
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| Sonstige Anwesende: | Frau Hussain, mb ingenieure, zu TOP 2 |
| Bürgermeister Gerd Rocker |
| Alexandra Geib, Verbandsgemeinde Wöllstein, als Schriftführerin |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Bildung und Wahl der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. §44 und 45 GemO |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Beschluss der neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Gumbsheim |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim; |
| a. Vorstellung des Planentwurfs incl. der Fachplanungen (insbes. Umweltbericht, Entwässerungskonzept, Schallgutachten, artenschutzrechtliche Prüfung) |
| b. Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf |
| c. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Vergabe Grünflächen, Reinigung und Winterdienst |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Ausweisung von Urnenerdgrabstellen auf dem Friedhof |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 7 | Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Gemeinde/Gemarkung – Fällungen/Rückschnitte |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgt ist und der Rat beschlussfähig ist. Der Vorsitzende heißt Frau Hussain von der Firma mb Ingenieure herzlich willkommen. Vor Beginn der Tagesordnung schlägt er vor, TOP 4 vorab als TOP 2 zu behandeln. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Gegen die geänderte Tagesordnung gibt es keine Einwände.
Frau Geib wird als Schriftführerin bestimmt.
I. ÖFFENTLICHER TEIL
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
Es sind sechs Zuhörer anwesend. Eine Zuhörerin ergreift das Wort und stellt sich als Vertreterin der Evangelischen Kirchengemeinde Gumbsheim vor. Sie weist darauf hin, dass im vergangenen Jahr anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Kirchengemeinde eine Spende zugesichert wurde, der entsprechende Betrag jedoch bisher nicht eingegangen sei. Der Ortsbürgermeister sichert zu, den Sachverhalt zu prüfen.
| TOP 2 | Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim; |
| a. Vorstellung des Planentwurfs incl. der Fachplanungen (insbes. Umweltbericht, Entwässerungskonzept, Schallgutachten, artenschutzrechtliche Prüfung) |
| b. Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf |
| c. Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat am 23.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich der Wöllsteiner Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB gefasst. Danach hat das BVerwG mit Urteil vom 18.07.2023 festgestellt, dass § 13 b BauGB gegen die europäische Richtlinie über die strategische Umweltprüfung verstößt und nicht mehr angewendet werden darf, weil eben gerade § 13 b BauGB keine Umweltprüfung vorsieht. Mit Wirkung vom 01.01.2024 wurde anschließend die Heilungsvorschrift § 215 a BauGB erlassen. Demnach hat die OG Gumbsheim nach entsprechender Vorprüfung und Behördenabstimmung einen Umweltbericht sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit den dazugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstellt, sodass das Verfahren nun rechtmäßig fortgeführt werden kann. Beachtlich ist, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan bis zum 31.12.2024 zu fassen ist.
| a. | Der Vertreter des Planungsbüros mb.ingenieure stellt ausführlich den Planentwurf incl. der Fachplanungen (insbes, Umweltbericht, Entwässerungskonzept, Schallgutachten, artenschutzrechtliche Prüfung) vor. |
| b. | Der Ortsgemeinderat hat den Planentwurf zu beraten und Beschluss über die Annahme zu fassen. |
| c. | Im weiteren Verfahren ist der unter Punkt b. beschlossene Planentwurf öffentlich auszulegen. Der Ortsgemeinderat Gumbsheim hat gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB den Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu fassen. |
Beschlussvorschlag
| a. | Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis. |
| b. | Der Ortsgemeinderat beschließt nach Einarbeitung der Änderungen und eingehender Beratung den geänderten Planentwurf anzunehmen. |
| c. | Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 3 | Bildung und Wahl der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. §44 und 45 GemO |
| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim entscheidet, ob neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) weitere beratende Ausschüsse gebildet werden sollen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist als Pflichtausschuss zu bilden. Der Ortsgemeinderat hat jedoch die Möglichkeit, weitere Ausschüsse zu schaffen, um bestimmte Themen und Aufgaben effizienter zu bearbeiten und zu vertiefen. In der Sitzung wird der Vorschlag diskutiert, neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) auch einen Sport- und Kulturausschuss, einen Bau- und Liegenschaftsausschuss, einen Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss sowie einen Umweltausschuss zu bilden. Im Rahmen der Beratung weist Ortsbürgermeister Eich darauf hin, dass die Nichtbildung weiterer Ausschüsse den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Mitwirkung an kommunalen Entscheidungsprozessen nimmt. Er betont, dass Ausschüsse ein wichtiges Instrument sind, um die Bürgerbeteiligung zu fördern und die Anliegen der Gemeindemitglieder zu berücksichtigen. Durch die Einbeziehung in verschiedene Ausschüsse können die Bürger aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitwirken und ihre Meinungen und Ideen einbringen. Nach eingehender Beratung entscheidet der Ortsgemeinderat mit Gegenstimmen, auf die Bildung dieser Ausschüsse zu verzichten. Es wird jedoch festgehalten, dass bei zukünftigem Bedarf oder relevanten Themen in diesen Bereichen, jederzeit die Möglichkeit besteht, nachträglich entsprechende Ausschüsse zu bilden. Die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses bleibt bestehen, da dieser als Pflichtausschuss gesetzlich vorgeschrieben ist.
Folgende Ausschussmitglieder werden für den Rechnungsprüfungsausschuss benannt:
| Sitzius, Kerstin | Staßen-Centmayer, Martin |
| Schmahl, Julian | Hilterhaus, Tina |
| Schultheiß, Gernot | Dexheimer, Laura |
| Hubrich, Axel | Trautwein, Dorothee |
| Schröder, Nils | Schmahl, Lothar |
| Mann, Ursula - |
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Beschlussvorschlag
Die Bildung der folgenden Ausschüsse wird abgelehnt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) wird als gesetzlich vorgeschriebener Ausschuss gebildet. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt Bedarf an spezifischen Beratungen in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Finanzen oder Bau entstehen, kann der Ortsgemeinderat die Bildung entsprechender Ausschüsse nachträglich beschließen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 4 | Beschluss der neuen Hauptsatzung für die Ortsgemeinde Gumbsheim |
Sachdarstellung
Die Gemeinden haben eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln. Der Entwurf der neuen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gumbsheim wird den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der neuen Hauptsatzung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 5 | Vergabe Grünflächen, Reinigung und Winterdienst |
Sachdarstellung
Von der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein wurden im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb sieben Firmen zur Abgabe von Angeboten auf Basis des von der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein erstellten Leistungsverzeichnisses aufgefordert. Es wurden von zwei Firmen Angebote abgegeben. Die Angebote wurden fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Die Angebotspreise liegen zwischen 34.905,08 € und 36.538,95 € brutto. Die Firma BF Gebäudeservice und Dienstleistungen GmbH aus Eckelsheim hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, die Auftragsvergabe an die Firma BF Gebäudeservice und Dienstleistungen GmbH wird empfohlen.
Beschlussvorschlag
Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Grünflächen, Reinigung und Winterdienst an die Firma BF Gebäudeservice und Dienstleistungen GmbH aus Eckelsheim zum Angebotspreis von 34.905,08 € brutto zu vergeben.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 6 | Ausweisung von Urnenerdgrabstellen auf dem Friedhof |
Sachdarstellung
Die Ortsgemeinde Gumbsheim hat im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung bereits die Möglichkeit geschaffen, Urnenerdgrabstellen auszuweisen. Es besteht aktuell eine Anfrage eine Urne auf dem Gumbsheimer Friedhof beizusetzen (Umsetzung). Seitens des Friedhofsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung bedarf es seitens der Ortsgemeinde der Festlegung eines Bereichs auf dem Friedhof, um die entsprechende Beisetzungsform zu ermöglichen. Der Bereich zwischen Friedhofsmauer und den Altgräbern bietet sich hierfür an, um ohne wesentlichen finanziellen Aufwand entsprechende Grabstellen auszuweisen. Einzig eine Zuwegung (evtl. Splitt Weg) wäre erforderlich. Für einen ersten Schritt könnte eine Reihe ausgewiesen werden. Die Grabstellen werden in der Größe 100cm x 100cm vorgesehen. Eine Grabumrandung aus Naturstein ist Nutzerseitig herzustellen. Grabsteine aus Naturstein sollten die Höhe von 60cm nicht überschreiten. Eine vollständige Abdeckung der Grabstelle ist möglich.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Einrichtung von Urnenerdgrabstellen im Bereich des Friedhofs wie vorgesehen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Einholung erforderlicher Angebote zur Herstellung einer kostengünstigen Zuwegung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 7 | Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Gemeinde/Gemarkung – Fällungen/Rückschnitte |
Sachdarstellung
Siehe Kurzdarstellung der Firma Funky Gardens, Frau Funk vom 18.09.2024. Im Haushalt der Ortsgemeinde wurden für 2024, 20Tsd. Euro eingeplant, um notwendige Maßnahmen im Bereich der Baumpflege vorzunehmen (unabhängig von bereits geplanten Maßnahmen aufgrund bestehender Baumkataster). Aus dem Rat ergibt sich die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn es zu Schäden durch beispielsweise herabfallende Äste kommt. Der Ortsbürgermeister erklärt, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit in der Gemeinde grundsätzlich bei der Ortsgemeinde liegt. Die Gemeinde ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu ergreifen und regelmäßig zu überprüfen. Im Falle von Schäden kann die Gemeinde haftbar gemacht werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden und eine ordnungsgemäße Pflege der Bäume erfolgt. Ein weiteres Ratsmitglied fragt an, ob die Firma Funky Gardens, die das Baumkataster anfertigt und beratend tätig ist, eventuell eine Mithaftung tragen könnte, falls durch ihre Arbeit Fehler entstehen, die zu Schäden führen. Der Ortsbürgermeister bestätigt, dass in der Regel auch die beratenden Firmen für ihre Empfehlungen und die Qualität ihrer Arbeit mithaftbar gemacht werden können. Die Verkehrssicherungspflicht allerdings obliegt der Ortsgemeinde. Es wird beschlossen Frau Funk, von der Firma Funky Gardens, zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.
Beschlussvorschlag
Die Ortsgemeinde folgt den Empfehlungen seitens der beratenden Firma Funky Gardens und ergreift die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Für die Umsetzung ist die Verbandsgemeindeverwaltung und die Fa. Funky Gardens unter Nutzung des bestehenden Rahmenvertrages mit der Firma Meyer, Badenheim, heranzuziehen. Die Aufnahme des Baumbestandes entlang des Bachlaufs und der Gräben in der Gemarkung Gumbsheim soll ebenfalls erfolgen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 8 | Mitteilungen und Anfragen |
1.
Für folgende Seminarangebote in Siefersheim seitens der Verbandsgemeinde gibt es noch Plätze:
Rechnungsprüfung in Rheinland-Pfalz, Teil I am Freitag, dem 25. Oktober 2024, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Referent: Markus Knorpp
Kommunalrecht; Das Ratsmitglied in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 31. Oktober 2024, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Referent: Thomas Schäfer
Kommunales Haushaltsrecht; Der Haushaltsplan; Ein Haushaltsjahr aus Sicht des Ratsmitgliedes
am Donnerstag, dem 07. November 2024, 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Referent: Sebastian Hermann
Bei Interesse bitte selbstständig über die Verbandsgemeinde, Frau Hummel, anmelden.
2.
Am 13.09.2024 fand in Siefersheim eine Informationsveranstaltung zum § 2b Umsatzsteuergesetz statt. Unter Teilnahme der Ortsbürgermeister wurde mitgeteilt, dass die Einführung und Verpflichtung der Kommunen zur Erhebung von Steuern voraussichtlich erst ab 2027 greifen wird. Dennoch sind in naher Zukunft Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen, um der Steuerpflicht nachzukommen. Eine Präsentation zum §2b UstG wird seitens der VG bereitgestellt und nach Erhalt den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
3.
Anfrage zur Anmietung der Gemeindehalle und des Ratssaales zur Durchführung von musikalischer Früherziehung „MusicKids und DanceKids“ (Konzeptpapier als Anlage). Vorgespräche wurden bereits geführt. Für den Ratssaal gibt es in der Nutzungsvereinbarung keinen festgelegten Mietpreis. Termine könnten für die Hallennutzung in die bestehende Hallenbelegung integriert werden. Es werden Sonderkonditionen angefragt (RS 20€/Halle 30€). Es bedarf einer Befassung und Entscheidung des Gemeinderates und bei positiver Bewertung entsprechende Ergänzungen in der Nutzungsvereinbarung, Planung Hallenbelegung, Unterstützung seitens der VG in Vertragsangelegenheiten. Der Ortsgemeinderat Gumbsheim stimmt dem zu.
4.
Anfrage zur Herstellung eines Urnengrabes / Grabfeldes auf dem Friedhof. Eine bereits beigesetzte Urne soll nach Gumbsheim überführt werden. Der Gemeinderat hatte sich in der Vergangenheit positiv zur Ausweisung eines Urnengrabfeldes geäußert. Gegebenenfalls bietet sich ein OT auf dem Friedhof an, um eine kurzfristige Umsetzung zu realisieren (Top 6).
5.
Die Ortsgemeinde Gumbsheim hat sich um Fördermittel im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes „Klimaschutz und Innovation“ bemüht, um die defekte Raumluftanlage der Gemeindehalle auszutauschen. Fördermittel in Höhe von 118.000€ stehen zur Verfügung. Die Befassung seitens der Verbandsgemeinde erfolgt ab Mitte/Ende September 2024. Seitens der Gemeinde sind frühzeitig Gespräche mit allen Hallennutzern zu führen, da die Gemeindehalle dann für mehrere Wochen in 2025 nicht zur Verfügung stehen wird. Ein Ratsmitglied fragt, wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern werden und ob die bereitgestellten 118.000 Euro Fördermittel ausreichen, um die Kosten zu decken. Der Ortsbürgermeister erklärt, dass diese Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können, da zunächst die Ausschreibung erfolgen muss, um ein Unternehmen zu finden, das die Arbeiten ausführt.
6.
Weitere Fördermittel für Sonnensegel und Pflanzmaßnahmen für Spielplatz/Freizeitfläche stehen
allen OG zur Verfügung. Absprachen hierzu sind noch zu treffen.
Seite 8 von 9 der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Gumbsheim am 23.09.2024 ÖT
7.
Am Würzgarten (Bereich des ehemaligen Wendehammers) waren Betonpoller lose und wurden mehrfach, vermutlich zur Durchfahrt, auf dem angrenzenden Wirtschaftsweg abgelegt. Um dies zu unterbinden und Unfälle zu verhüten wurden die Poller durch die Fa. Maaß (Auftrag über Rahmenvertrag der VG) befestigt.
8.
Seitens der VG wird der Austausch eines Verkehrsschildes (bspw. Einfahrt Am Würzgarten – Zone 30 Schild) vorgenommen, da dieses nicht mehr erkennbar ist; Kosten OG. Weitere lose Schilder sind zu befestigen und zwei Schilder an der Brücke hinter der Gemeindehalle aufzustellen (Anlage E-Mail-Ordnungsamt).9.
Die Kennzeichnungen „30 km/h“ auf den Ortsstraßen ist zu erneuern, da diese stark abgenutzt sind (Anlage E-Mail-Ordnungsamt). Es ist abzusprechen, welche Art der Markierung beauftragt werden soll (Kosten/Haltbarkeit).
10.
Der Rückschnitt im Bereich des Bachlaufs/Gräben (Gewässer dritter Ordnung) wird nach einer Ortsbesichtigung durch die VG beauftragt. Die Unterhaltung obliegt der VG. Es ist zu klären, welche Kosten für die OG entstehen im Bereich des Fußweges in der Ortsmitte, hinter den Gärten bis zum Rückhaltebecken (Hohl). Zugleich sind die Rückhaltebecken in Augenschein zu nehmen, Ein- und Auslauf zu kontrollieren und ggf. freizustellen, sowie erforderlicher Rückschnitt zu beauftragen.
11.
Im Bereich der Hauptstraße 16/21 gab es Absetzungen im Bereich der Wasserrinne (bis zu 3cm) und durch Unebenheiten im Bereich der Teerdecke kam es zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen. Nach mehreren Ortsterminen mit dem LBM und KS Bau wurde eine Instandsetzung veranlasst.
12.
Der TTC Gumbsheim möchte die Patenschaft für das Wingertshäuschen „Gosenheimerberg“ übernehmen. Die Restaurierung erfolgt eigenständig und es wird darum gebeten, dass die Ortsgemeinde die Kosten für notwenige Streicharbeiten übernimmt. Dem stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig zu.
13.
Der Vorstand des TTC fragt an, ob die Gemeinde eine Garage anmietet, um den Stuhlraum zu entlasten. Nach Rückfrage würden Kosten in Höhe von 100€/Monat entstehen. Es entsteht eine rege Diskussion über die Situation des Lagers in der Halle, das als sehr voll wahrgenommen wird. Neben Stühlen sind auch allgemeine Sportgeräte wie Matten und weiteres Equipment dort eingelagert. Einige Ratsmitglieder halten die Idee für sinnvoll und sehen Potenzial, einige dieser Geräte in die Garage zu verlagern, um den Raum zu entlasten. Jedoch äußert der Rat Bedenken bezüglich der Übernahme der monatlichen Kosten für die Garage. In der Diskussion wird angeregt, ein gemeinsames Gespräch mit den Vereinen zu führen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und mögliche Lösungen für das Platzproblem zu finden. Es wird daher vorgeschlagen, dass Kontakt zu den Vereinsvertretern aufgenommen wird, um ein Treffen zu organisieren. Ziel ist es, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und die Situation in der Gemeindehalle zu klären. Nach diesem Gespräch wird das Thema Stuhllager in einer der nächsten Sitzungen erneut beraten, um die Ergebnisse der Gespräche zu berücksichtigen und gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen.
14.
Es liegt eine Anfrage vor, in wie weit die Straßen „An den Gärten und Gosselsheimer Straße“ als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden könnten, da die benannten Straßen sehr eng und unübersichtlich sind (Reduzierung der Geschwindigkeit durch Zeichen 325.1 auf 7 km/h). Der Ortsbürgermeister stellt die Grundsatzfrage, ob eine solche Maßnahme überhaupt gewünscht ist. Falls ja, wären weitere Gespräche mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde notwendig.
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim stimmt dem zu.
Bürgermeister Rocker stellt klar, dass die Anlieger für die entstehenden Kosten, beispielsweise durch Pflanzkübel oder ähnliche Maßnahmen, aufkommen müssten.
Ratsmitglied Schmahl regt an, durch das Einrichten von Parkplätzen eine Verlangsamung des Verkehrs zu erreichen.
Ortsbürgermeister Rudi Eich erklärt, dass er zunächst ein Gespräch mit dem Ordnungsamt führen wird, um die Möglichkeiten und Anforderungen zu klären. Anschließend wird das Thema erneut im Rat besprochen, um die Ergebnisse des Gesprächs zu berücksichtigen und weitere Schritte zu planen.
15.
Am Würzgarten (Spielplatz) soll erneut geprüft werden, in wie weit zum Schutz der Kinder Verkehrsmaßnahmen ergriffen werden können. Ortsbürgermeister Rudi Eich erklärt, dass er in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt die Möglichkeiten zur Verlangsamung des Verkehrs untersuchen wird. Eine mögliche Maßnahme könnte die Installation von Pollern sein, um den Verkehr zu lenken und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Zusätzlich wird angeregt, ein Türchen am Zugang zum Spielplatz einzubauen, um die Sicherheit der Kinder weiter zu erhöhen und den Zugang zu kontrollieren.
16.
Am Ende des Siefersheimer Weges ist der dort aufgebrachte Teer gebrochen. Die losen Teilstücke erhöhen die Sturzgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Es ist zu prüfen, in wie weit hier eine Erneuerung erforderlich ist oder anderweitig Abhilfe geschaffen werden kann. Es wird beschlossen die losen Teilteerstücke zu entfernen.
17.
Ratsmitglied Schmahl erinnert an die bereits in einer der letzten Sitzungen beschlossene Aufstellung eines Schildes für einen Wirtschaftsweg. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:25 Uhr.
Unterschriften:
(Vorsitzender) — (Schriftführer)