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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 43/2025
Gumbsheim
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Niederschrift

über die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Gumbsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

09. Oktober 2025

Ort:

Gumbsheim Ratssaal der OG

Beginn:

19:05 Uhr

Ende: 21:30 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Eich, Rudi

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Dexheimer, Gunter

2. Beigeordnete Unverzagt, Anne Esther

entschuldigt

Ratsmitglieder:

Dexheimer, Laura

Hilterhaus, Martina

Hubrich, Axel

Schmahl, Julian

ab 19:12 Uhr

Schmahl, Lothar

Schröder, Nils

Schultheiß, Gernot

Sitzius, Kerstin

Staßen-Centmayer, Marina

entschuldigt

Trautwein, Dorothee

entschuldigt

Sonstige Anwesende:

Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Frau Alexandra Geib – zugleich Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Jahresrechnung der Ortsgemeinde Gumbsheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018

- Beratung und Beschluss -

TOP 2

Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Ortsgemeinde, Wöllsteiner Straße und Hauptstraße

- Sachdarstellung seitens des Ordnungsamtes

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Friedhofsangelegenheiten; Maßnahmen im Bereich der Altgräber

Sachdarstellung und Auftragsvergabe

TOP 4

Grünflächenpflege und Winterdienst

TOP 5

Aufhebung der Erhebung von Nutzungsgebühren für gemeindliche Räume/Flächen für örtliche Vereine (rückwirkend ab 01.01.2021, fortlaufend)

TOP 6

Kerb 2026

- Sachdarstellung

TOP 7

Bürgerveranstaltung "Erste Hilfe Maßnahmen unter Nutzung eines Defibrillators

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Lüftungsanlage Gemeindehalle - Entscheidung zu Entwurfsplanungen

- Beratung und Beschluss -

TOP 10

Nachpflanzungen aus Fällungen 2023-2025;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Ausschreibung und Vergabe Stromliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschluss -

TOP 12

Ausschreibung und Vergabe Gasliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Erstellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Anschließend bestellt der Ortsbürgermeister Frau Geib von der Verbandsgemeindeverwaltung zur Schriftführerin.

Einwendungen oder Ergänzungswünsche zur vorgelegten Tagesordnung bzw. zur Niederschrift der 9. Sitzung werden nicht geäußert.

Ortsbürgermeister Eich stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt TOP 9 „Kindergärtenbeiträge / Beteiligung an Personal- und Sachkosten auf Basis der bestehenden Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Wöllstein und Gumbsheim“ in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Der Ortsgemeinderat stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Es werden folgende neue Tagesordnungspunkte in den öffentlichen Teil aufgenommen:

TOP 11: Ausschreibung und Vergabe Stromliefervertrag 2026 - 2028

TOP 12: Ausschreibung und Vergabe Gasliefervertrag 2026 - 2028

Der Ortsgemeinderat stimmt der Ergänzung einstimmig zu, wodurch sich die Nummerierung der

nachfolgenden Tagesordnungspunkte entsprechend verschiebt.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Jahresrechnung der Ortsgemeinde Gumbsheim und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018

- Beratung und Beschluss -

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA), Frau Kerstin Sitzius, erläutert dem Rat, dass es ihr und dem Ausschuss nicht möglich war, die notwendigen Informationen und Unterlagen für eine Entlastungserteilung über die Verbandsgemeindeverwaltung rechtzeitig einzuholen. Der verantwortliche Mitarbeiter war nicht erreichbar.

Sie schlägt daher vor, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates zu verschieben. Zugleich empfiehlt der Vorsitzende im Hinblick auf die Kontaktaufnahme das zentrale Email-Postfach der Fachabteilung Finanzen anzuschreiben.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018 der Ortsgemeinde Gumbsheim und die Entlastungserteilung auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

TOP 2

Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Ortsgemeinde, Wöllsteiner Straße und Hauptstraße

- Sachdarstellung seitens des Ordnungsamtes

Sachdarstellung

Ortsbürgermeister Eich trägt die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung vor. Er erläutert u. a. die Situation in der Wöllsteiner Straße und der Hauptstraße anhand eines von ihm erstellten Handouts.

Das Handout beinhaltet eine detaillierte Übersicht über die relevanten Bereiche der Verkehrsmaßnahmen. Schwerpunkte sind hierbei die Parkmöglichkeiten, die Klarstellung von Rechts-vor-Links-Regelungen sowie die mögliche Einzeichnung von Parkflächen.

Nach eingehender Diskussion des vorgestellten Handouts und der Sachlage kommt der Rat überein, dass der Sachstand vor einer abschließenden Entscheidung nochmals vor Ort geprüft werden muss.

Der Rat stimmt einstimmig folgenden Vereinbarungen zu:

1.

Es wird ein erneuter Ortstermin abgehalten. Dazu sollen das Ordnungsamt und das RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) eingeladen werden, um u. a. Bereiche zu identifizieren, die für den Busverkehr problematisch sind.

2.

Ortsbürgermeister Eich schlägt vor, die geplanten Parkbereiche vor Ort farblich zu kennzeichnen (mit einer temporären, abwaschbaren Farbe) und mögliche Standorte für Verkehrsspiegel (Einsehspiegel) zu prüfen.

3.

Im Anschluss an den Ortstermin soll ein Lageplan der geplanten Maßnahmen erstellt und den Bürgerinnen und Bürgern von Gumbsheim vorgestellt werden.

Der Vorsitzende lädt alle Ortsgemeinderatsmitglieder zum Ortstermin ein.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu setzen, um über die Ergebnisse des Ortstermins und die finalen Planungen beraten und beschließen zu können.

TOP 3

Friedhofsangelegenheiten; Maßnahmen im Bereich der Altgräber

Sachdarstellung und Auftragsvergabe

Sachdarstellung

Projekt: Sanierung des Friedhofs Gumbsheim – Räumung von Altgrabstätten und Neuaufstellung erhaltenswerter Grabsteine

1. Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der gemeindliche Friedhof Gumbsheim weist eine Reihe von Altgrabstätten auf, die nicht mehr in Nutzung und vielfach nicht mehr standsicher sind. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr dauerhaft gewährleistet. Zugleich finden sich unter den Grabmalen einzelne historisch und ortsgeschichtlich wertvolle Steine, die ein bedeutendes Kulturgut für die Gemeinde darstellen. Der Erhalt dieser Grabsteine ist nicht nur ein Beitrag zur Ortsgeschichte, sondern auch Ausdruck eines würdigen und nachhaltigen Umgangs mit dem Erbe früherer Generationen.

2. Projektziele

-

Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Friedhof.

-

Würdiger Erhalt historisch wertvoller Grabsteine durch Neuaufstellung an der Friedhofsmauer.

-

Nachhaltige Friedhofsentwicklung: Verbesserung der Pflegefreundlichkeit und Reduzierung des künftigen Unterhaltungsaufwands.

-

Verknüpfung von Kultur und Klimaschutz im Sinne der Vorbildfunktion nach § 9 LKSG: Wiederverwendung bestehender Natursteine, Einsparung von Ressourcen und CO₂-intensive Entsorgung entfällt.

3. Maßnahmenbeschreibung

Räumung von 15 Altgrabstätten, die nicht mehr genutzt und nicht mehr standsicher sind.

Herstellung von 8 Fundamenten an der Friedhofsmauer.

Aufstellen und standsichere Befestigung (Verdübelung) von 8 ortsgeschichtlich wertvollen Grabmalen.

Ausbau und fachgerechte Entsorgung von 15 alten Fundamenten.

Entsorgung diverser Restmassen und Schutt.

Entfernung von 7 nicht mehr standsicheren Grabsteinen mit Sockeln.

4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 10 Abs. 1 GemHVO)

Die Maßnahme erfolgt unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Durch die Wiederverwendung entfallen Entsorgungskosten, die bei der Entfernung der Grabmale ansonsten anfallen würden. Mit einmaligen, überschaubaren Kosten für Transport und standsichere Aufstellung wird ein dauerhafter kultureller Mehrwert erzielt. Eine Zweitnutzung bestehender Materialien entspricht wirtschaftlichem Handeln und vermeidet zusätzliche Ausgaben für neue Gestaltungselemente. Zudem entfällt für die Ortsgemeinde künftig der Pflege- und Unterhaltungsaufwand für die aufgelassenen Grabstellen. Dies führt zu einer dauerhaften Reduzierung der laufenden Kosten.

5. Kosten- und Finanzierungsplan

Position

Umfang / Anzahl

Kosten netto (€)

Abbau von 15 Grabstätten

15

3.000

Herstellung von 8

8

2.300

Grabmalfundamenten an

der Friedhofsmauer

Aufstellen und Verübeln

8

3.300

von 8 Grabmalen

Ausbau und Entsorgung

15

7.500

von 15

Grabmalfundamenten

Entsorgung diverser

2.500

Restmassen

Entfernen von 7

7

700

Grabsteinen mit Sockel

Zwischensumme netto

19.300

Umsatzsteuer (19 %)

3.667

Gesamtkosten brutto

22.967

Finanzierung:

Förderung aus dem Investitionsstock Rheinland-Pfalz (beantragt: 60 % Förderung)

Restfinanzierung (Eigenanteil) durch die Ortsgemeinde Gumbsheim gemäß Bewilligungsbescheid.

6. Nachhaltigkeit und Vorbildfunktion (§ 9 LKSG)

Mit der Aufstellung historisch wertvoller Grabmale an der Friedhofsmauer wird nicht nur die Ortsgeschichte sichtbar bewahrt, sondern zugleich im Sinne von § 9 LKSG die Vorbildfunktion der Kommune beim Klima- und Ressourcenschutz wahrgenommen. Durch die Wiederverwendung der bestehenden Natursteine wird Abfall vermieden, Material eingespart und CO₂-Emissionen aus Abbau, Transport und Entsorgung reduziert. Das Projekt verbindet Klimaschutz mit Bewahrung von Ortsgeschichte und Kultur.

7. Alternative b: Liegende Sicherung der Grabmale

Für den Fall, dass keine Förderung aus dem Investitionsstock Rheinland-Pfalz bewilligt wird, besteht die Möglichkeit, die Maßnahme in reduzierter Form umzusetzen. Dabei werden die historischen Grabmale zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit liegend auf den Grabstellen gesichert. Ein Angebot zur Kostenermittlung wurde bereits angefordert; konkrete Zahlen liegen noch nicht vor. Die jährlichen Pflegekosten betragen ca. 900 €. Beim Legen der Grabsteine entstehen zusätzliche Kosten für das Verbinden mehrteiliger Grabsteine, und teilweise ist nur der Teilerhalt der Grabmale möglich. Diese Variante gewährleistet die Verkehrssicherheit, führt jedoch nicht zu einem kulturellen Mehrwert und hat höhere laufende Pflegekosten.

8. Abwägung und Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Gumbsheim soll entscheiden, ob bei einer möglichen Förderung aus dem Investitionsstock Rheinland-Pfalz (Förderquote 60 %) ein zeitlicher Verzug bis ins Jahr 2026 in Kauf genommen wird (Variante a) oder ob – im Falle einer Ablehnung – die Alternative b mit eigenfinanzierter Sicherung der Grabmale umgesetzt wird.

9. Schlussbemerkung

Die geplante Sanierung gewährleistet die Verkehrssicherheit und bewahrt zugleich ortsgeschichtliche Werte. Das Vorhaben verbindet Denkmalpflege mit nachhaltiger Ressourcennutzung und ist ein Beispiel für die Umsetzung kommunaler Verantwortung im Sinne von Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Kulturpflege.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionsstock Rheinland-Pfalz für die Maßnahme „Sanierung des Friedhofs Gumbsheim – Räumung von Altgrabstätten und Neuaufstellung erhaltenswerter Grabsteine“ zu.

2.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Förderantrag über die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein einzureichen.

3.

Sollte die Förderung nicht bewilligt werden, wird die Maßnahme gemäß Variante b (liegende Sicherung der Grabmale) unter Berücksichtigung der Kosten- und Pflegeaspekte weiterverfolgt.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 4

Grünflächenpflege und Winterdienst

Sachdarstellung

Die Ortsgemeinde Gumbsheim hat nach öffentlicher Ausschreibung im November 2024 den Auftrag für die Grünflächenpflege und den Winterdienst bis zum 31.12.2025 an die Firma BF Dienstleistungen, Eckelsheim, vergeben.

Im Vertrag ist eine Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen.

Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie den vorliegenden Rapportzetteln des Auftragnehmers ist ersichtlich, dass dieser die Leistungen im Sinne der Ortsgemeinde zuverlässig und ressourcenschonend (insbesondere auch kostenbewusst) erbringt.

Seitens der Verwaltung wird angestrebt, bei der möglichen Verlängerung geringfügige Anpassungen in der Leistungserbringung vorzunehmen, die – sofern seitens des Auftragnehmers keine Einwände bestehen – weitere Kostenreduzierungen ermöglichen. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass die Anpassungen nicht den Charakter der ursprünglichen Ausschreibung verändern und somit keine Neuausschreibung erforderlich machen. Vergaberechtliche Probleme sind dadurch auszuschließen.

Würdigung

Der Auftragnehmer erfüllt die vertraglich vereinbarten Leistungen zuverlässig.

Durch die mögliche Vertragsverlängerung können die bewährten Strukturen fortgeführt und die Verwaltung entlastet werden.

Anpassungen in der Leistungserbringung könnten weitere Einsparungen bewirken, solange sie im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibung bleiben.

Die Verwaltung empfiehlt, von der Option der Verlängerung Gebrauch zu machen.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Gumbsheim beschließt:

1.

Der bestehende Vertrag mit der Firma BF Dienstleistungen, Eckelsheim, zur Erbringung der Leistungen in der Grünflächenpflege und im Winterdienst wird über den 31.12.2025 hinaus um ein weiteres Jahr verlängert (bis 31.12.2026).

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Auftragnehmer über geringfügige Anpassungen der Leistungserbringung zu verhandeln, die – sofern seitens des Auftragnehmers keine Einwände bestehen – zu einer weiteren Kostenreduzierung führen können.

3.

Dabei ist sicherzustellen, dass die Anpassungen nicht den Charakter der ursprünglichen Ausschreibung verändern und vergaberechtlich unproblematisch sind.

4.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Vertragsverlängerung und ggf. erforderliche Anpassungen im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer vorzunehmen.

5.

Für das Jahr 2027 und folgende wird die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Leistungen spätestens mit Beginn des 2. Quartals 2026 vorzubereiten. Parallel dazu soll die Verwaltung Informationen zur möglichen Einstellung eines gemeindeeigenen Mitarbeiters auf geringfügiger Basis (inkl. Sachständen zu Arbeitssicherheit, Versicherung und dem möglichen Leistungsumfang etc.) zur Verfügung stellen, damit der Ortsgemeinderat eine fundierte Entscheidung über eine zukünftige Eigenleistung treffen kann.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 5

Aufhebung der Erhebung von Nutzungsgebühren für gemeindliche Räume/Flächen für örtliche Vereine (rückwirkend ab 01.01.2021, fortlaufend)

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Ortsgemeinde Gumbsheim möchte das ehrenamtliche Vereinsleben nachhaltig stärken. Seit 2022 haben die örtlichen Vereine nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie ihre Aktivitäten wieder aufgenommen (z. B. diverse Sportangebote, Kerb, Chorabende, Fastnacht, Wingertswanderungen, Ferienspiele). Die Verbandsgemeinde hat in diesem Zeitraum keine Nutzungsgebühren eingefordert. Um Planungssicherheit zu schaffen und die Vereine zu entlasten, wird vorgeschlagen, die Erhebung von Nutzungsgebühren für die Nutzung gemeindlicher Räume, Flächen und Infrastruktur durch örtliche, gemeinnützige Vereine rückwirkend ab dem Jahr 2021 einzustellen und dauerhaft nicht zu erheben.

Zur Einordnung: Im Jahr 2020 wurden aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen nur anteilige Kosten für Vereinsnutzungen erhoben. Im Jahr 2021 erfolgte keine Erhebung von Nutzungsentgelten, da die Gemeindehalle weitgehend geschlossen war und Vereinsaktivitäten bundesweit untersagt waren. Für das Jahr 2020 wurden die Nutzungsentgelte letztmalig abgerechnet:

TTC Gumbsheim, Nutzung anteilig für 6 Monate, 169,00 €

MGV Gumbsheim, Nutzung anteilig für 3 Monate, 32,50 €

Zudem wurden im Jahr 2021 – auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.04.2016 – zum letzten Mal die jährlichen Zuwendungen für das Jahr 2020 an die Ortsvereine angewiesen:

TTC Gumbsheim: 370,50 €

MGV Gumbsheim: 142,00 €

Förderverein Feuerwehr: 186,00 €

Bauern- und Winzerverein: 50,00 €

Landfrauen: 50,00 €

SV Gumbsheim: keine Zahlung (Gründung im Jahr 2021)

Damit wurden die Vereine bis einschließlich 2020 unterstützt. Mit der nun vorgeschlagenen Regelung soll die Entlastung durch Gebührenbefreiung für die Folgejahre verstetigt werden.

Zielsetzung

Stärkung des Vereins- und Dorflebens.

Administrative Vereinfachung.

Gleichbehandlung aller Vereine.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gumbsheim beschließt:

1.

Die Ortsgemeinde stellt die Erhebung von Nutzungsgebühren für die Nutzung gemeindlicher Räume, Flächen und Infrastruktur durch örtliche, gemeinnützige Vereine (z. B. MGV, TTC, SV u. a.) und die Zahlung der jährlichen Zuschüsse mit Wirkung rückwirkend zum 01.01.2021 ein.

2.

Diese Regelung gilt fortlaufend bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.

3.

Die bestehende finanzielle Unterstützung für den Bauernverein, Landfrauen und den Förderverein der Feuerwehr wird zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nicht weiter fortgeschrieben; die Verwaltung prüft mögliche alternative Unterstützungsformen (z. B. zweckgebundene Zuschüsse), die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 6

Kerb 2026

- Sachdarstellung

Ortsbürgermeister Eich berichtet über ein kürzlich stattgefundenes Treffen mit den örtlichen Vereinen, das der Nachbesprechung der Kerb 2025 und der Planung der Kerb 2026 diente.

Er informiert den Rat, dass vonseiten der Vereine Kritik an der Durchführung der Kerb 2025 geäußert wurde. Hierzu zählen insbesondere die unzureichende Kommunikation im Vorfeld der Veranstaltung sowie die als ungenügend empfundene Unterstützung durch den Ortsgemeinderat bei der Durchführung.

Der Ortsbürgermeister erläutert die Pläne für die Kerb 2026: Die Vereine möchten sich zukünftig wieder einbringen, bitten jedoch darum, dass die Planungen besser ausgearbeitet und koordiniert werden.

Der Rat vereinbart, innerhalb der nächsten zwei Wochen ein erneutes Treffen abzuhalten. An diesem Treffen sollen jeweils zwei Mitglieder aus jedem Verein und mindestens vier Ratsmitglieder teilnehmen. Ortsbürgermeister Eich lädt jedoch ausdrücklich jedes Ratsmitglied zur Teilnahme ein. Zudem wird beschlossen, für die Zukunft vier Ratsmitglieder zu bestimmen, die künftig als ständige Ansprechpartner für die Vereine bezüglich der Kerb-Organisation dienen.

TOP 7

Bürgerveranstaltung "Erste Hilfe Maßnahmen unter Nutzung eines Defibrillators

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Ortsgemeinde Gumbsheim verfügt seit 2024 über einen öffentlich zugänglichen Defibrillator (AED). Dazu erschien ein Artikel im Nachrichtenblatt Wöllstein, der die Bedeutung und Verfügbarkeit des Gerätes für die Bevölkerung hervorhob.

Bereits Vereinsvertreter sowie Übungsleiter aus Gumbsheim wurden im Umgang mit dem Gerät und in grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult. Um auch die breite Bevölkerung einzubinden, soll nun eine Bürgerveranstaltung „Erste Hilfe Maßnahmen unter Nutzung eines Defibrillators“ durchgeführt werden. Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Deutsches Rotes Kreuz oder Malteser). Die Ortsgemeinde übernimmt die entstehenden Kosten (Raum, Material, Honorare).

Zielsetzung

Aufklärung und Sicherheit für die Bevölkerung durch praktische Einweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Vermittlung von Handlungssicherheit und Abbau von Hemmschwellen im Notfall.

Ergänzung der bereits durchgeführten Schulungen für Vereine und Übungsleiter.

Vorbildcharakter der Gemeinde im Bereich Gesundheitsvorsorge und Prävention.

Beschlussvorschlag

1.

Zunächst soll im Nachrichtenblatt Wöllstein eine Interessensabfrage für die Bürgerveranstaltung „Erste Hilfe Maßnahmen unter Nutzung eines Defibrillators“ veröffentlicht werden.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veranstaltung erst dann endgültig zu organisieren, wenn mindestens 10 verbindliche Zusagen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorliegen.

3.

Die Ortsgemeinde übernimmt die hierfür anfallenden Kosten (Raum, Material, Honorare).

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisation und Terminierung der Veranstaltung in Kooperation mit geeigneten Organisationen (z. B. DRK, Malteser) vorzunehmen, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 8

Lüftungsanlage Gemeindehalle - Entscheidung zu Entwurfsplanungen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Für die Gemeindehalle Gumbsheim wurde eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplant. In der Entwurfsplanung wurden verschiedene Varianten untersucht. Nach Auswertung der Pläne und Kostenermittlungen wird die Dachvariante favorisiert.

Diese Variante sieht die Aufstellung des Lüftungsgerätes auf dem Hallendach vor (Gerät: EXHAUSTO VEX170 CF, Leistung ca. 4.560 m³/h). Die Leitungsführung erfolgt von oben in den Hallenbereich. Die Dachlösung bietet gegenüber einer Unterbringung im Gebäude entscheidende Vorteile:

Kein Verlust von Stauraum in der Halle oder in Nebenräumen, da die Anlage außerhalb des Nutzungsbereiches platziert wird.

Geringe Mehrkosten im Vergleich zu einer innenliegenden Lösung.

Einfache Zugänglichkeit für Wartung und Service durch Dachaufstellung.

Keine Einschränkung der Nutzung der Bühne, Lagerräume und Nebenflächen.

Die beigefügten Kostenaufstellungen dokumentieren, dass die Dachvariante wirtschaftlich darstellbar ist und im Verhältnis zu den Nutzungsvorteilen als die sinnvollste Lösung erscheint

Zielsetzung

Entscheidung über die favorisierte Entwurfsvariante zur weiteren Planung und Ausschreibung.

Sicherstellung einer modernen, effizienten Lüftungsanlage für die Gemeindehalle.

Gewährleistung optimaler Nutzung der vorhandenen Räume ohne Stauraumverlust.

Umsetzung einer wartungsfreundlichen und zukunftssicheren Lösung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gumbsheim beschließt:

1.

Die Umsetzung der Dachvariante der Lüftungsanlage (Aufstellung des Gerätes auf dem Hallendach gemäß Entwurfsplanung).

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser Variante die weiteren Planungs- und Ausschreibungsschritte einzuleiten.

3.

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Kostenaufstellung; eventuelle Mehrkosten gegenüber einer Innenvariante werden aufgrund der funktionalen Vorteile in Kauf genommen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 10

Nachpflanzungen aus Fällungen 2023-2025;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Im Zuge der Baumkontrollen in den Jahren 2023 und 2024 wurden Ende 2024 und 2025 auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs des Ingenieurbüros Funky Gardens diverse Fällungen von Fachfirmen durchgeführt.

Für die daraus resultierenden, notwendigen Nachpflanzungen wurden im Zuge der freihändigen Vergabe drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Von drei Fachfirmen hat die Verwaltung zwei Angebote und eine Absage erhalten.

Die beiden vorliegenden Angebote sind fristgerecht und vollständig abgegeben worden und konnten gewertet werden.

Die Angebotssummen liegen zwischen 70.463,40 € brutto und 103.595,45 € brutto.

Die Verwaltung hat die Angebote fachtechnisch und rechnerisch geprüft und stuft diese als wirtschaftlich ein.

Die Firma Hahn und Singer aus Armsheim hat das günstigste Angebot abgegeben.

Es ergeben sich hieraus folgende Einzel-Bruttobeträge:

Ortsgemeinde Eckelsheim = 1.314,95 €

Ortsgemeinde Gau-Bickelheim = 7.824,25 €

Ortsgemeinde Gumbsheim = 1.267,35 €

Ortsgemeinde Stein-Bockenheim = 4.585,00 €

Ortsgemeinde Wendelsheim = 36.437,80 €

Ortsgemeinde Wöllstein = 12.001,15 €

Ortsgemeinde Wonsheim = 3.623,55 €

Die Verwaltung empfiehlt den Auftrag an die Firma Hahn & Singer aus Armsheim zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Gumbsheim vertagt die Entscheidung über die Auftragsvergabe zur Durchführung der Nachpflanzungen.

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.

eine Übersicht der konkret betroffenen Fällungen (einschließlich Standorte und Gründe) vorzulegen,

2.

die vorgesehenen Pflanzstandorte zu benennen, und

3.

zu prüfen, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Ersatzpflanzung besteht (ggf. Vorlage einer Stellungnahme der Kreisverwaltung / Unteren Naturschutzbehörde).

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 11

Ausschreibung und Vergabe Stromliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die bestehenden Stromlieferverträge mit der EWR AG für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden (inkl. Straßenbeleuchtung) und der Verbandsgemeinde enden nach 3-järiger Laufzeit am 31.12.2025.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben.

Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 3 Jahre bis zum 31.12.2028.

Es wird ein Festpreis für 3 Jahre Vertragslaufzeit gefordert mit 100 % Ökostrom (wie bei den aktuellen Verträgen).

Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis. Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen umhergehend.

Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen.

Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat / Ortsgemeinderat bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Stromlieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 12

Ausschreibung und Vergabe Gasliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die bestehenden Gaslieferverträge mit der E.ON Energie Deutschland GmbH für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde enden am 28.02.2026.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben.

Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 2 Jahre und 10 Monate bis zum 31.12.2028.

Es wird ein Festpreis für die Vertragslaufzeit gefordert mit einem Anteil von mindestens 10% Biogas (höhere Biogasanteile sind laut Fachanwalt auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer erhältlich).

Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis. Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen umhergehend.

Da der Gaspreis sich stündlich ändert, wurde die Bindefrist auf eine Stunde nach Gebotseröffnung festgelegt. Die Zustimmung der einzelnen betroffenen Kommunen innerhalb dieser Frist wird problematisch. Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen.

Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat / Ortsgemeinderat bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Gaslieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 13

Mitteilungen und Anfragen

Auf dem Friedhof ist die Einmessung der Urnengrabstellen noch nicht erfolgt. Die Verwaltung wurde letztmalig am 06.10.2025 erinnert.

Der Werksvertrag zur Grabherstellung mit der Firma Herzog kann entgegen der letzten Mitteilung verlängert werden. Seitens der Verwaltung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Ortsgemeinde Gumbsheim möchte die Dienste der Firma Herzog weiter in Anspruch nehmen.

Die Weinbergshut ist beendet.

Die Vermessung/Abmarkung zur Gemarkungsgrenze fand am 02.09.2025 statt. Der Ortstermin zur Teilungsvermessung fand am 30.09.2025 statt. Bis dato gab es keine Einwendungen. Für den einzurichtenden Umlegungsausschuss sind zwei Mitglieder aus dem Gemeinderat zu bestimmen. Zusammen mit dem Beigeordneten Dexheimer wird Ortsbürgermeister Eich Gesprächstermine mit den beiden Privateigentümern führen.

Das Protokoll zur Wegeherstellung im Außenbereich Richtung Eckelsheim liegt vor und soll in der nächsten Woche übergeben werden. Darin hat die Bauabteilung festgelegt, wie die Wiederherstellung der betroffenen Wirtschaftswege vorzunehmen ist.

Frau Funk hat die Maßnahmenkataloge zu Rückschnitten und Fällungen am 08.10.2025 zur Verfügung gestellt. Der Maßnahmenkatalog enthält Sofortmaßnahmen (Ausführungsfrist 14 Tage) und die Planungen zur Umsetzung bis Ende Februar 2026. In Kenntnis der Beigeordneten werden die Sofortmaßnahmen seitens der Verwaltung umgesetzt.

Im Rahmen der Beigeordneten Besprechung hat Herr Dexheimer die erforderlichen Rückschnittmaßnahmen im Bereich der Gemarkung (Gräben) angesprochen. Die erforderlichen Rückschnitte sollen nach Festlegung der Bereiche über die Verwaltung beauftragt werden. In diesem Zuge sollte auch das Regenrückhaltebecken im Bereich an der Hohl freigeschnitten werden.

Die Glasfaserarbeiten gehen weiter. Nach Rückmeldung der Westconnect, Frau Mandel-Schieck, werden die Tiefbauarbeiten bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die Bauarbeiten, mit Vollsperrung im Bereich der Steingasse, an den Wasserleitungen sollen nach Rücksprache mit dem Bauleiter der Firma KM bis kommende Woche Dienstag beendet sein.

Die Toilettenspülung in der Trauerhalle ist defekt. Der Auftrag zur Reparatur bzw. Austausch des Spülkastens ist erfolgt.

Die Niederschrift zur Sitzung vom 06.03.2025 wurde am 22.09.2025 erneut bei Bürgermeister Rocker angefordert.

In der zweiten Herbstferienwoche finden die Ferienspiele in der Gemeindehalle statt. In dieser Woche pausieren alle anderen sportlichen Angebote der Vereine.

Seitens der Feuerwehr wurde gestern noch die Unterstützung im Rahmen des Sankt Martin Umzuges angefragt. Der Kauf und die Verteilung der Buweschenkel erfolgte in der Vergangenheit durch die Ortsgemeinde und soll so beibehalten werden. Der Bereitstellung der Gemeindehalle steht ebenfalls nichts entgegen.

Ratsmitglied Hubrich weist darauf hin, dass neue Gläser für die Gemeindehalle angeschafft werden müssen. Der Vorsitzende führt aus, dass dies bereits Inhalt der letzten Sitzung war und nach Durchführung einer Inventur geplant ist.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)