| Datum: | 11. Oktober 2023 |
| Ort: | Gumbsheim Ratssaal der OG |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:16 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Eich, Rudi | |
| Beigeordnete: | |
| 2. Beigeordneter Mumm, Mathias | |
| Ratsmitglieder: | |
| Dexheimer, Gunter | |
| Heckmann, Oliver | |
| Hubrich, Axel | |
| Kroh, Thorsten | entschuldigt |
| Schmahl, Julian | |
| Schmahl, Lothar | |
| Sitzius, Jens | |
| Sitzius, Kerstin | |
| Trautwein, Dorothee | |
| Unverzagt, Esther | |
Sonstige Anwesende:
Bürgermeister Gerd Rocker
Gernot Emrich - Fachbereich III - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen
Alexandra Geib - Verbandsgemeindeverwaltung - zugleich Schriftführerin
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| Top 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| Top 2 | Verabschiedung/Verpflichtung Ratsmitglied gem. § 30 Abs. 2 GemO |
| Top 3 | Besetzung von Ausschüssen |
| Top 4 | Sachstand Repowering Phase 3a & Antrag gemäß §16b BImSchG der wiwi consult GmbH & Co.KG; |
| Stellungnahme | |
| Top 5 | Fortschreibung ROP, Windenergie; |
| Stellungnahme | |
| Top 6 | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
| Teiländerung "Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel" im Gewerbegebiet Krummgewann in der Ortsgemeinde Wöllstein; | |
| Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) | |
| - Beratung und Beschlussfassung - | |
| Top 7 | Neubaugebiet / Planungsstand und aktuelle Situation; |
| Folgen nach einem Urteil des BuVwGerichts zu § 13b BauGB; | |
| Sachstandsmitteilung der Verwaltung | |
| Top 8 | Veranstaltungen |
| a) Sachstandsmitteilung zur Sitzung des JuKuS | |
| b) Kerb 2023 - Information des Gemeinderates | |
| Top 9 | Rohrbruch der Heizungsleitung in der abgehängten Decke im Thekenraum der Gemeindehalle Gumbsheim; |
| Auftragsvergabe | |
| - Beratung und Beschlussfassung - | |
| Top 10 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Schriftführerin wird Frau Geib von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestellt.
Ergänzungen zur Tagesordnung bestehen nicht.
Ortsbürgermeister Eich informiert, dass die Niederschrift der vorangegangenen Sitzung noch in Bearbeitung ist.
Weiterhin teilt er mit, dass die Unterlagen für Tagesordnungspunkt 8b, betreffend der Kerb 2023, noch nicht vollständig vorliegen, weshalb dieser Tagesordnungspunkt verschoben werden muss.
Diese wurden durch die Staatsanwaltschaft Mainz beschlagnahmt und bis dato noch nicht freigegeben. Vonseiten des Ortsgemeinderats wird die Forderung erhoben, dass sämtliche Unterlagen künftig in vollständiger Form vorliegen müssen. Ortsbürgermeister Eich sichert dies zu und erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Belegprüfung durchführen kann, sobald die Unterlagen vorliegen.
I. Öffentlicher Teil
Top 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Von einem Mitglied des Publikums wird die Frage aufgeworfen, ob im kommenden Jahr erneut eine Kerb stattfinden wird. Der Ortsbürgermeister kann eine definitive Zusicherung diesbezüglich nicht geben, ist jedoch optimistisch für eine mögliche Fortführung der Veranstaltung.
Top 2 Verabschiedung/Verpflichtung Ratsmitglied gem. § 30 Abs. 2 GemO
Sachdarstellung
Herr Manfred Antz hat sein Mandat als Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Gumbsheim niedergelegt.
Herr Antz ist nicht anwesend. Der Ortsbürgermeister wird ihm eine Dankesurkunde persönlich nachreichen.
Frau Kerstin Sitzius wird gem. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO als neues Ratsmitglied verpflichtet. Der Bürgermeister verpflichtet das Ratsmitglied vor dem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch symbolischen Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Top 3 Besetzung von Ausschüssen
Sachdarstellung
In den Ausschüssen der Ortsgemeinde Gumbsheim stehen mehrere Positionen als Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter zur Neubesetzung an. Der Vorsitzende bittet um Vorschläge aus der Mitte des Gremiums. Einige Mitglieder des Rates bemängeln unzureichende oder zu kurzfristige Informationen bezüglich der Einladungen zu Ausschusssitzungen.
Bürgermeister Gerd Rocker erläutert daraufhin das Verfahren in Bezug auf Einladungen zu den Ausschüssen und die gesetzliche Grundlagen hierzu.
Julian Schmahl erkundigt sich nach den notwendigen Schritten, um aus den Ausschüssen auszutreten, Bürgermeister Rocker erklärt, dass hierfür eine schriftliche Erklärung erforderlich ist.
Einige Mitglieder des Ortsgemeinderates äußern den Wunsch nach einer vorübergehenden Aussetzung der Ausschussarbeit. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine solche Aussetzung möglich ist, jedoch der Rechnungsprüfungsausschuss als Pflichtausschuss bestehen bleiben muss.
In diesem Zusammenhang wird folgende Vereinbarung getroffen: Die Tätigkeit der Ausschüsse wird bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode ausgesetzt. Veranstaltungen, die noch anstehen, wie beispielsweise die Kerb und St. Martin, werden künftig in Zusammenarbeit mit dem Ortsgemeinderat organisiert. Der Ortsgemeinderat verzichtet auf die Neubesetzung der Ausschüsse.
Für die Position des stellvertretenden Ausschussmitglieds (Ausschussmitglied Oliver Heckmann) im Rechnungsprüfungsausschuss wird Frau Kerstin Sitzius als Neubesetzung benannt.
Im Vorfeld hatten mehrere Mitglieder des Rates um die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes gebeten. Herr Rocker hatte schriftlich darauf hingewiesen, dass dies möglich ist, sofern mindestens drei Ratsmitglieder zustimmen und der betreffende Tagesordnungspunkt konkret benannt wird. Diese Benennung war bisher nicht erfolgt. Es wird daher beschlossen, nun zwei weitere Tagesordnungspunkte mit der Bezeichnung "Zusammenarbeit des Ortsgemeinderates mit dem Organ Bürgermeister" und "Aussprache über den Prüfbericht" aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
| a) | Es wird beschlossen, keine neuen Besetzungen der Ausschüsse vorzunehmen, und dies bis zum Ende der Legislaturperiode im Juni 2024 so beizubehalten. |
| b) | Frau Kerstin Sitzius wird als neues stellvertretendes Ausschussmitglied (Ausschussmitglied Oliver Heckmann) im Rechnungsprüfungsausschuss benannt. |
Beschluss
| a) | Der Beschluss ergeht einstimmig. |
| b) | Der Beschluss ergeht einstimmig. |
Top 4 Sachstand Repowering Phase 3a & Antrag gemäß §16b BImSchG der wiwi consult GmbH & Co.KG; Stellungnahme
Sachdarstellung
Das mit dem vorliegenden Änderungsantrag gemäß §16b BImSchG beantragte Repoweringvorhaben – Gesamtphase 3 / Teilphase 3a – von Windenergieanlagen (WEA) im Bereich des „Windparks Gau-Bickelheim bzw. des Vorranggebietes Nr. 9 gemäß des maßgeblichen Regionalen Raumordnungsplans 2014 der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (ROP 2014 – Teilfortschreibung 2016), bestehend aus der endgültigen Betriebsbeendigung und dem Abbau von insgesamt sechs (6) des Bestands-WEA (Gesamtphase 3; davon vier (4) WEA in Teilphase 3a sowie zwei (2) WEA in Teilphase 3b) der Typen Kenersys K110 (insgesamt 5 WEA, davon 4 WEA in Teilphase 3a und eine in Teilphase 3b) sowie Enercon E-48 (eine WEA in Teilphase 3b)) und der Ersetzung dieser durch die Neuerrichtung von insgesamt acht (8) modernen, effizienteren und leistungs- bzw. ertragsstärkeren WEA (davon 6 WEA in Teilphase 3a und 2 WEA in Teilphase 3b) des Typs Enercon E-160 EPS E3 R1 mit einer Gesamtbauwerkshöhe von jeweils ca. 247 m über Grund an überwiegend nahezu identischen bzw. nur vergleichsweise gering verschobenen Einzelstandorten in den Gemarkungen der Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim und Gumbsheim (alle Verbandsgemeinde Wöllstein) sowie Flonheim (Verbandsgemeinde Alzey-Land) entspricht unter Berücksichtigung der Regelungen des § 245e Abs. 3 BauGB i. V. m. § 16b Abs. 2 BlmSchG den maßgeblichen raumordnerischen und bauplanungsrechtlichen Zielen und Vorgaben.
Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund der effizienteren Nutzung der schon seit Beginn des letzten Jahrzehnts bestehenden Konzentrationszone bzw. des konkreten Windfarmstandortes, i. S. einer deutlichen Steigerung der installierten Leistung bzw. der Stromerzeugung, der Eingriff in Natur und Landschaft bzw. die Umweltauswirkungen gegenüber der Erschließung von Neustandorten deutlich vermindert werden kann.
Bei der Bewertung der von den neu geplanten Anlagen ausgehenden Umwelteinwirkungen wurden neben den beantragten neu zu errichtenden WEA, z. T. schutzgutabhängig bzw. abhängig von den fachlichen bzw. fachgesetzlichen Vorgaben bzw. Anforderungen, weitere im Umfeld des Plangebietes in Betrieb befindliche sowie genehmigte WEA als Vorbelastung berücksichtigt, z. B. die bereits zugelassenen Phasen 1 und 2 des Repowering.
Aus Sicht des Immissionsschutzes ist das Vorhaben nach Einschätzung des Vorhabenträgers, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 16b Abs. 3 BlmSchG, auf Basis der fachgutachterlichen Bewertungen und Fachgutachten, die Bestandteil der hier vorgelegten Antragsunterlagen sind, in der beantragten Form zulässig; schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft i.S. des BlmSchG werden nicht hervorgerufen.
Unter Berücksichtigung der vom Vorhabenträger vorgesehenen bzw. in den Fachgutachten dargestellten Vermeidungs-, Verminderungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der vorgezogenen Kompensationsmaßnahme {CEF-Maßnahme; zu Gunsten der Feldlerche) gehen vom beantragten Vorhaben keine unzulässigen nachteiligen Umweltauswirkungen aus; auch werden durch das Vorhaben insgesamt keine Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst. Dies gilt insbesondere auch ohne die Anwendung der Regelungen in §6 WindBG, die für einen Teil der mit den vorliegenden Antragsunterlagen beantragten WEA der Gesamtphase 3 / Teilphase 3a des Repowering anzuwenden ist.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat schließt sich in seiner Stellungnahme der Bewertung der Kreisverwaltung Alzey-Worms an. Die Bewertung, das Vorhaben in der beantragten Form insgesamt als zulässig einzuordnen wird geteilt. Im Rahmen der Stellungnahme gibt es keine weiteren Ergänzungen seitens des Gemeinderates.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig bei 1 Enthaltung.
Top 5 Fortschreibung ROP, Windenergie; Stellungnahme
Sachdarstellung
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe informiert über die dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe. Als von den darin vorgestellten Änderungen betroffene Gemeinde sind wir zur Stellungnahme aufgefordert. Die maßgebliche uns betreffende Änderung im ROP betrifft das Sachgebiet Windkraft:
Auf dem beiliegenden Kartenausschnitt (Anlage) ist die schraffierte Fläche zu erkennen, die der momentan im ROP festgelegten Fläche entspricht. Die Umrandung stellt die geplante Neuabgrenzung dar. Im Norden soll die Fläche geringfügig erweitert werden (Reduktion des Siedlungsabstandes von 1000 auf 900 m). Damit würde auch eine außerhalb der Vorrangfläche gelegene Anlage nordöstlich von Gumbsheim einbezogen, die vorhandenen Anlagen sind durch Punkte gekennzeichnet. Weitere Erweiterungen finden im Westen in Gumbsheim und Eckelsheim statt, wo auf die bisherige Aussparung verzichtet werden soll.
Zudem gibt es eine größere Erweiterung nach Süden auf Flonheimer Gemarkung, weil dort ohnehin ein Repowering erfolgen soll.
Bürgermeister Gerd Rocker erläutert die Vorgehensweise. Mehr als 5 % der Fläche der Verbandsgemeinde sind bereits mit Windrädern bebaut, wobei die Konzentration vor allem auf das Gebiet des Streitberges (Gau-Bickelheim) fällt. Alle anderen Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde sind ausgeschlossen, da sie beispielsweise als Landschaftsschutzgebiete oder Vogelfluggebiete ausgewiesen sind. Dennoch müssen die Klimaziele des Landes Rheinland-Pfalz erreicht werden.
Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, wurden die Abstandsflächen zu Wohngebieten auf 900 Meter reduziert. Des Weiteren wurden die bestehenden Windenergieanlagen durch sogenanntes "Repowering" modernisiert, wobei die Anlagen durch die Vergrößerung der Rotorblätter nun außerhalb des Flächennutzungsplanes liegen.
Dies ist der Grund für die Verringerung des Abstands zu Wohngebieten.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Gumbsheim befürwortet die vorgenommenen Änderungen hinsichtlich weiterer Flächen für Windenergie und damit die Möglichkeit den Zielen der Energiewende näher zu kommen. Um die landesweiten Klimaziele zu erreichen, müssen alle vorhandenen Potenziale zum Ausbau von erneuerbaren Energien ausgeschöpft werden. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist auch der wirtschaftliche Aspekt einzubeziehen.
Die Potentialfläche lässt aus laienhafter Sicht Raum für weitere Windräder. Seitens der Ortsgemeinde Gumbsheim steht einer Änderung des ROP nicht entgegen.
Beschluss
Der Beschluss wird mit 4 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Top 6 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein; Teiländerung "Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel" im Gewerbegebiet Krummgewann in der Ortsgemeinde Wöllstein; Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 11.07.2023 liegt nach der Abwägung ein zustimmungsfähiger Flächennutzungsplan vor. Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf es vor dem endgültigen Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Zustimmung von mindestens der Hälfte der Ortsgemeinden mit mindestens zwei Dritteln der Einwohner der Verbandsgemeinde. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden im bestehenden Gewerbegebiet „In der Krummgewann“ in der Ortsgemeinde Wöllstein die
Verkaufsflächen der Lebensmittelmärkte ALDI und LIDL auf jeweils max. 1.200 m² und die Verkaufsflächen der vorhandenen Fachmärkte (Tedi, Kik und Rossmann) auf jeweils max. 550 m² (insgesamt 1.650 m²) erweitert. Die Begründung der Teiländerung des Flächennutzungsplans und die Planzeichnung sind beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat erteilt die Zustimmung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel“ im Gewerbegebiet Krummgewann in der Ortsgemeinde Wöllstein.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Top 7 Neubaugebiet / Planungsstand und aktuelle Situation; Folgen nach einem Urteil des BuVwGerichts zu § 13b BauGB; Sachstandsmitteilung der Verwaltung
Sachdarstellung
In dieser Angelegenheit erläutert Gernot Emrich den aktuellen Stand der Situation. Eine Klage, die durch ein Naturschutzverein eingereicht wurde, hatte zur Folge, dass der § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) abgeändert wurde. Dieser Paragraph ermöglichte zuvor einen vereinfachten Flächennutzungsplan, der jedoch in Konflikt mit EU-Normen stand. Konkret bedeutet dies, dass es nicht länger gestattet ist, Umweltprüfungen durchzuführen, die sich nicht am Flächennutzungsplan orientieren, und auch eine Beteiligungsphase ist nunmehr zwingend erforderlich. Die zuvor gewährten Verfahrenserleichterungen gelten nicht mehr.
Diese Veränderung hat nicht nur Auswirkungen auf die Ortsgemeinde Gumbsheim, sondern betrifft auch andere Gemeinden. In der Konsequenz wird es künftig notwendig sein, den Flächennutzungsplan anzupassen, Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen und umfassende Umweltprüfungen durchzuführen. Das Bundesbauministerium hat bereits eine Handlungsanweisung herausgegeben, allerdings steht die endgültige Vorgehensweise noch nicht abschließend fest. Dies hat zur Folge, dass die Verfahrensdauer sich verlängern wird, Verzögerungen auftreten können, und selbstverständlich werden dadurch auch Mehrkosten entstehen.
Sobald weitere konkrete Informationen vorliegen und die genaue Vorgehensweise definiert ist, wird der Ortsgemeinderat darüber informiert.
Darüber hinaus informiert Gernot Emrich über eine Mitteilung des Landesbetriebes Mobilität.
Demnach ist eine Linksabbiegerspur in das geplante Neubaugebiet nicht mehr erforderlich.
Allerdings fordert der Landesbetrieb Mobilität Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung. Dies ist in finanzieller Hinsicht vorteilhaft, da diese Maßnahmen kostengünstiger sind als die Errichtung einer Linksabbiegerspur.
Herr Emrich erläutert den aktuellen Planungsfortschritt des Neubaugebiets, informiert über den Stand des Grundstücksankaufs und beantwortet Fragen seitens des Rates. Die erforderlichen Grundlagen für das Neubaugebiet, wie beispielsweise das Lärmgutachten, sind bereits verfügbar.
Dies ermöglicht eine beschleunigte Umsetzung, sobald die Planung wieder aufgenommen wird.
Er bekräftigt, dass im Zuge einer erneuten Überprüfung bereits existierende Ausgleichsflächen in das Projekt integriert werden können.
Gerd Rocker informiert zusätzlich über die geplante Größe des zukünftigen Neubaugebiets, die Planung der Grundstücke sowie den Verkauf und die Zuteilung der Parzellen.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Top 8 Veranstaltungen
a) Sachstandsmitteilung zur Sitzung des JuKuS
Sachdarstellung
Die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses konnte aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit nicht abgehalten werden. Dieser Ausschuss sollte in Kooperation mit den örtlichen Vereinen die Organisation künftiger Veranstaltungen in der Ortsgemeinde übernehmen.
Es wird vereinbart, dass die Veranstaltung anlässlich des St. Martinsfestes von der Feuerwehr Gumbsheim ausgerichtet wird. Das traditionelle Gebäck in Form von "Weckmännern" wird, wie in jedem Jahr, von der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt und finanziert. Die Vereine und der Ortsbürgermeister werden sich erneut am 19. Oktober 2023 um 19:00 Uhr treffen, um zu besprechen, wie die Veranstaltungen für das Jahr 2024 gestaltet werden sollen.
Beschluss
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Top 9 Rohrbruch der Heizungsleitung in der abgehängten Decke im Thekenraum der Gemeindehalle Gumbsheim; Auftragsvergabe
- Beratung und Beschlussfassung -
Sachdarstellung
An der abgehängten Decke im Thekenraum der Gemeindehalle Gumbsheim wurde ein Wasserfleck bemerkt. Daraufhin wurde die Fa. Lokama Leckortung beauftragt, eine Messung durchzuführen, um den Wasserschaden zu lokalisieren. Mit einem Endoskop wurde festgestellt, dass ein Heizungsrohr undicht ist.
Es liegt ein Sanierungsangebot der Fa. Back Baudekoration für die Decke in Höhe von 2052,75 € brutto vor. Dieses beinhaltet abkleben, alte Brandschutzdecke entfernen, neue Brandschutzdecke herstellen und streichen. Das Angebot wurde fachtechnisch, rechnerisch und wirtschaftlich durch die VG-Verwaltung geprüft, die Auftragsvergabe an die Fa. Back wird empfohlen.
Die Ratsmitglieder teilen Herrn Rudi Eich mit, dass das Leck im Thekenraum weiterhin besteht und die Schimmelbildung noch nicht beseitigt ist. Die Firma Back öffnet nach dem Beschluss die Decke, damit eine Heizungsfirma die Leckage beseitigen kann. Danach wird der Schimmel beseitigt und die Decke wieder verschlossen.
Finanzierung
Die Kosten werden komplett von der Versicherung übernommen.
Vergaberecht
Da die Bauleistung unter 3.000 € netto liegt, ist eine Direktvergabe ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens möglich. Es sind keine Vergleichsangebote erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Firma Back soll gem. Auftrag die notwendigen Arbeiten ausführen. Der Vorsitzende wird einen Folgeauftrag vergeben, um die Leckage im Thekenraum zu beseitigen. Diese Kosten werden laut Verbandsgemeinde auch von der Versicherung übernommen.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Top 10 Mitteilungen und Anfragen
| • | Die Mandatsniederlegung von Daniel Matheis zum 06.10.2023 wird bekanntgegeben. |
| Infolgedessen muss nun über seine Nachfolge und die erforderliche Wahl des 1. Beigeordneten beraten werden. | |
| • | Die Betreuerin für den Jugendraum beendet ihre Tätigkeit, indem sie den Vertrag zum 31.10.2023 auslaufen lässt. Infolgedessen wird eine Ausschreibung für ihre Nachfolge durchgeführt. In der Übergangszeit, bis eine neue Betreuung gefunden ist, wird der Jugendraum freitags geöffnet bleiben. Wenn eine neue Betreuung gefunden wurde, wird der Jugendraum auch dienstags geöffnet sein. |
| • | LED-Straßenbeleuchtung - |
| Die Gesamtkosten belaufen sich auf 24.850 €. Dabei erfolgt eine Förderung von 20 % durch das Land und 30 % durch den Bund. Der Eigenanteil beträgt 12.425 €. Dieser ist von der Ortsgemeinde zu tragen. | |
| • | Es sind Rückschnitte erforderlich, sowohl in den Flächen der Ortsgemeinde als auch auf den Gartengrundstücken entlang des Wirtschaftsweges "An den Gärten". Die zukünftige Höhe der Hecken sollte auf 2 Meter begrenzt werden, und diese Vorgabe sollte bei den zukünftigen Pflegeschnitten berücksichtigt werden. |
| • | Die Schilder für die Fußgängerbrücke werden an die Ortsgemeinde geliefert, und die Verbandsgemeindeverwaltung soll die Montage klären. |
| • | Es sind folgende Reparaturen geplant: |
| Bei Elektro Funke wurde am 02.10.2023 die Bestellung von Ersatzteilen aufgegeben, der Liefertermin ist derzeit nicht bekannt. | |
| Die Überprüfung der Beleuchtung am Brunnenplatz und der Steckdosen im Thekenraum wurden durch mehrere E-Mail-Anfragen am 08.09., 11.09., 28.09. und 02.10. immer wieder erbeten. | |
| Die Firma Schaberger hat am 19.10.2023 einen Termin vereinbart, bei dem Dichtungen, Wasserhähne und die Filterkartusche ausgetauscht werden. | |
| Die Firma Hahn wird eine Überprüfung des Außenwasserhahns durchführen, auch hier wurde bereits mehrfach angefragt. | |
| • | Der Menhirplatz bedarf aufgrund von Vandalismus dringend einer Instandsetzung. Hierbei hat die Verbandsgemeinde Maßnahmen eingeleitet, um Angebote für die Reparatur und Wiederherstellung des Platzes einzuholen. |
| • | Am 12.10.2023 hat die Dachdeckerei Firma Unverzagt einen Termin angesetzt. In diesem Rahmen sollen verschiedene Arbeiten durchgeführt werden. An der Halle sind Reparaturen an den Ziegeln geplant, um die Dachintegrität zu erhalten. Des Weiteren steht die Reinigung der Dachrinne auf dem Programm, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen. |
| Außerdem wird ein Hinweisschild instand gesetzt. | |
| • | Die RLT-Anlage (Raumlufttechnische Anlage) in der Gemeindehalle ist nach der Feststellung der Firma Dornhöfer irreparabel defekt und wird als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet. |
| Infolgedessen hat Herr Höhne, Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, eine Untersuchung durchgeführt, und ein ausführlicher Bericht steht noch aus. | |
| Die Kosten für die Reparatur der RLT-Anlage werden voraussichtlich zwischen 30.000 und 40.000 Euro betragen. Es ist zu prüfen, ob Fördermittel aus dem KIPKI-Programm (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz) für diese Maßnahme in Frage kommen. | |
| Die Auswirkungen des Defekts sind erheblich. Sowohl der TÜV als auch die Kreisverwaltung haben festgestellt, dass Veranstaltungen in der Gemeindehalle unter den gegebenen Umständen nur eingeschränkt stattfinden können, da die Luftqualität und -zirkulation nicht den erforderlichen Standards entspricht. | |
| Eine mögliche Lösung könnte in der Verwendung mobiler Luftreinigungsgeräte liegen, um die Luftqualität in der Halle zu verbessern und den Betrieb für Veranstaltungen sicherzustellen. Dies ist ein weiterer Aspekt, der in der anstehenden Untersuchung und dem Bericht von Herrn Höhne berücksichtigt werden sollte. Sobald ein Gespräch mit dem TÜV stattgefunden hat, kann die Weiternutzung der Halle konkret dargestellt werden. | |
| • | Der bestehende Gasliefervertrag mit der Firma EON wurde zum 31.12.2023 von EON gekündigt. |
| • | Der Rückbau der Bestands-Windenergieanlage WEA06, gelegen in der Flur 10 auf dem Flurstück 25, ist Teil des Projekts Repowering Phase 2. Dieses Vorhaben wurde bereits Ende 2022 im Rat der Gemeinde behandelt. |
| • | Die Beschaffung von Weihnachtsbäumen für die Ortsgemeinde obliegt der Verantwortung des Bürgermeisters. Der Gemeinderat wird gebeten, Angaben zur gewünschten Größe und Menge der Bäume zu machen. Es sind zwei Bäume mit einer Höhe von bis zu 4,50 Metern für die öffentlichen Plätze zu bestellen, sowie ein kleinerer Baum für die Gemeindehalle. |
| Zusätzlich liegt dem Gemeinderat ein Angebot vor, das die Lieferung, das Aufstellen und das Ausrichten der Weihnachtsbäume abdeckt. Dieser Vorschlag soll sicherstellen, dass die Aufstellung der Bäume professionell und effizient erfolgt. | |
| • | Die EWR Herznet und Deutsche Glasfaser haben kein Interesse am Ausbau an einer Glasfaser-Infrastruktur in der Ortsgemeinde Gumbsheim bekundet. Infolgedessen wird die Möglichkeit einer Prüfung von Glasfaserplus in Betracht gezogen, und zwar in Kombination mit Wöllstein, um eine zukunftsfähige Breitbandversorgung in der Region sicherzustellen. |
| • | Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge plant eine Sammlung im Zeitraum zwischen dem 31. Oktober 2023 und dem 25. November 2023. Für die Durchführung dieser wichtigen Sammlung werden freiwillige Helfer gesucht, die sich engagieren möchten. |
| Die Ortsgemeinde prüft ebenfalls, ob die Jugendvertretung an der Sammlung teilnehmen kann und so einen wertvollen Beitrag zur Erinnerung an die Kriegsopfer und zur Unterstützung der Kriegsgräberfürsorge leisten kann. | |
| • | Die Bestellung von Heimatjahrbüchern zum Preis von 5 Euro pro Exemplar in einer Menge von insgesamt 10 Exemplaren wird vorgeschlagen. Der Gemeinderat wird um seine Zustimmung gebeten, die er auch gewährt. |
| • | Der Ortsbürgermeister informiert über das Projekt "AufLeben". Im Rahmen dieses Projekts ist geplant, die Lebensqualität und Freizeitmöglichkeiten in der Gemeinde zu verbessern. |
| Der Sportverein SV 2020 Gumbsheim e. V. wird an diesem Wochenende über das Projekt informiert. Im Rahmen dieser Mitteilung hat der SV 2020 Gumbsheim e. V. den Wunsch geäußert, zu prüfen, ob die Schaffung einer Sitzgelegenheit auf dem Freizeitgelände oder entlang des Rundwegs auf dem Parcour möglich ist. Ein Mitglied des Sportvereins wird diesbezüglich bei einer der nächsten Sitzungen berichten. | |
| • | Ratsmitglied Julian Schmahl fragt an, ob es möglich ist die Jahresabschlussfeier der Freiwilligen Feuerwehr Gumbsheim in der Gemeindehalle abzuhalten. Ortsbürgermeister Eich bejaht dies. |
| • | Es erfolgt eine Anfrage aus den Reihen der Ratsmitglieder. Diese Anfrage betrifft die kürzlich erfolgte Beschlagnahmung von Briefumschlägen aus dem Tresor im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bezüglich nicht eingezahlter Gelder von Veranstaltungen. Der Ortsbürgermeister bestätigt die Richtigkeit dieser Information und gibt weiterführende Erläuterungen. |
| Es wird nachgefragt, um welches Geld es sich bei den beschlagnahmten Beträgen handelt. | |
| Ortsbürgermeister Eich erklärt, dass es sich hierbei um die Einnahmen aus dem letzten Rockschoppen, den Erlös aus drei Veranstaltungen Dorfcafé, sowie um eine Spende handelt. Diese Gelder sollen zeitnah freigegeben werden und anschließend unverzüglich bei der Verbandsgemeindekasse eingezahlt werden. | |
| Während der Sitzung des Ortsgemeinderats wird eine tiefgreifende Diskussion ausgelöst, in der die Ratsmitglieder ihr Misstrauen gegenüber dem Ortsbürgermeister zum Ausdruck bringen. Der Hauptgrund für dieses Misstrauen liegt in Zweifeln an der Vorgehensweise des Ortsbürgermeisters in Bezug auf Einnahmen aus Veranstaltungen. | |
| Es entsteht eine emotionale Debatte darüber, ob die Handlungen des Ortsbürgermeisters im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Geldern aus Veranstaltungen angemessen und transparent waren. Die Ratsmitglieder diskutieren ihre Bedenken hinsichtlich der Verwaltung der Gemeindefinanzen und fordern die Aufklärung der Umstände, die zu dieser Situation geführt haben. | |
| Es wird betont, wie wichtig es ist, dass finanzielle Angelegenheiten transparent und gemäß den geltenden Vorschriften behandelt werden. |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Rudi Eich den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:16 Uhr.