Der Vergnügungssteuerbescheid vom 26.08.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 82344-177106, für die steuerpflichtige Person[FA1], Frau Yosma Romanci-Gül, kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung[FA2] der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Abs. 2 VwZG).
Der Bescheid kann von der Betroffenen [FA3] bei der Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Fachbereich Finanzen, eingesehen werden.