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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 45/2022
Eckelsheim
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Niederschrift

23. Sitzung des Ortsgemeinderates Eckelsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

05. Oktober 2022

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:32 Uhr

Ende:

21:16 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Mann, Rainer

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Vogel, Hermann entschuldigt

2. Beigeordneter Stosic, Alexander

Ratsmitglieder:

Karken, Stefan

Klenk, Armin entschuldigt

Klenk, Claus-Peter

Lahm-Stosic, Natascha —  entschuldigt

Rosag, Thorsten

Schwind, Ottmar —  entschuldigt

Wolf, Peter

Sonstige Anwesende:

Jana Hempel, Gerhard Hempel

Tamara Koch, Verbandsgemeindeverwaltung zugleich Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Baumpflegemaßnahmen in der Ortsgemeinde Eckelsheim aus Maßnahmenkatalog-, bzw. Erfassung 2021/2022

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 3

Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Eckelsheim 2016 bis 2021;

Unterrichtung des Ortsgemeinderates gemäß § 33 Abs. 1 und 5 der Gemeindeordnung

TOP 4

Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Pflegemaßnahme an der Bellerkirche durch den GEOR (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie RLP e. V.)

- Information und Beratung -

TOP 6

Neubeschaffung Abfallbehälter

TOP 7

B-Plan "Am Kirchpfad";

Vergabe der Prüfung der detektierten Störpunkte/Anomalien im Rahmen der Geomagnetik (Kampfmittel)

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Ladesäule für E-Auto

- Information, Beratung -

TOP 9

Beauftragung Gestaltung der Weinbergshäuser

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

TOP 10

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Rainer Mann eröffnet die Sitzung um 19:32 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Schriftführerin wird Frau Koch von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestellt.

Ergänzungen zur Tagesordnung bestehen nicht. Einwände zur Niederschrift zur 21. Sitzung des Ortsgemeinderates bestehen nicht.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Ortsbürgermeister Mann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Eine Bürgerin erfragt nach dem Stand der Dinge des B-Plan-Gebiet „Am Kirchpfad“. Hierzu erklärt der Ortsbürgermeister Mann, dass Baumaßnahmen noch nicht feststellbar sind und verweist auf TOP 7 was hierzu später erläutert wird. Die Einwohnerin regt an, ob es generell möglich wäre, Vergaben vorzuziehen um das Verfahren zu beschleunigen. Der Vorsitzende wird Rücksprache mit der Bauabteilung von der Verbandsgemeinde Wöllstein halten.

TOP 2

Baumpflegemaßnahmen in der Ortsgemeinde Eckelsheim aus Maßnahmenkatalog-, bzw. Erfassung 2021/2022

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Nach Durchführung der diesjährigen Baumkontrolle des Ingenieurbüros Funky Gardens aus Eckelsheim wurden diverse notwendige Pflegemaßnahmen innerhalb der Ortsgemeinde Eckelsheim festgestellt und in einem Maßnahmenkatalog festgehalten.

Da im Jahr 2021 keine Maßnahmen durchgeführt wurden, enthält der Katalog sowohl Maßnahmen aus dem Jahr 2022 als auch 2021.

Im Zuge der Freihändigen Vergabe wurden seitens der Verwaltung für die Ausführung der Arbeiten vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Zum Abgabetermin wurden 2 Angebote vorgelegt; die beiden übrigen Firmen haben Absagen erteilt. Die Verwaltung hat die vorgelegten Angebote geprüft. Die Angebotssummen liegen zwischen 25.513,60 € brutto und 36.161,72 € brutto.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Meyer, Garten- und Landschaftsbau aus Badenheim abgegeben. Aus Sicht der Verwaltung ist das Angebot als wirtschaftlich einzustufen.

Nach fachlicher Beurteilung des Ingenieurbüros sind die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde zwingend fristgerecht bis Ende 2022 auszuführen. Es wird daher empfohlen, den Auftrag an die Firma Meyer Garten- und Landschaftsbau aus Badenheim zur Auftragssumme in Höhe von 25.513.60 € brutto zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt über einen Nachtragshaushalt, da im Haushalt 2022 für diese Maßnahme kein Geld zur Verfügung steht.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Meyer Garten- und Landschaftsbau aus Badenheim zu dem erzielten Angebotspreis in Höhe von 25.513,60 € brutto zu vergeben.

Nach den Ausführungen von Ortsbürgermeister Mann erklärt dieser den Ratsmitgliedern, dass dieser Auftrag von dem Ingenieurbüro gemäß den Baumkontrollrichtlinien festgelegt wurde und vollzogen werden muss da die Kontrollzeiträume dies so vorgeben.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig bei 1 Stimmenthaltung.

TOP 3

Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Eckelsheim 2016 bis 2021;

Unterrichtung des Ortsgemeinderates gemäß § 33 Abs. 1 und 5 der Gemeindeordnung

Sachdarstellung

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat eine überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Eckelsheim zum Prüfungszeitraum 2016 bis 2021 durchgeführt. Die entsprechenden Prüfungsmitteilungen vom 29.07.2022 wurden dem Ortsgemeinderat bereits per Mail übersandt.

Der Ortsgemeinderat wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 und 5 der Gemeindeordnung unterrichtet. Die Verwaltung wird wie gefordert zu den Rand-Nummern 3, 11 und 22 bis zum 30.09.2022 Stellung nehmen. Nach Vorliegen wird der Gemeinderat über die Stellungnahme der Verwaltung informiert.

Der Prüfbericht und die Stellungnahme der Verwaltung wird für die Dauer von 7 Werktagen öffentlich ausgelegt. Dies wird im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein unter Eckelsheim / Amtliche Mitteilungen entsprechend bekanntgemacht.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Eckelsheim nimmt Kenntnis vom Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Eckelsheim 2016 bis 2021.

Beschluss

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

TOP 4

Mitbenutzungsvertrag Gemeindestraßen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Erläuterungen

Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wöllstein Anfang 2008 einheitlich mit dem Wasserwerk sowie dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Januar 2008.

Die bisherigen Verträge zur Mitbenutzung der Gemeindestraßen wurden von den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt Ende 2016 bzw. Anfang 2017 einheitlich mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde abgeschlossen. Grundlage hier war der Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz vom Oktober 2015.

Nach der Gründung der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) sollen die entsprechenden Verträge für alle Kommunen im Anstaltsgebiet einheitlich mit der AWW abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Verträge zudem auf das aktuelle Muster des Gemeinde- und Städtebunds vom Juli 2018 angepasst werden.

Die Mitbenutzungsverträge regeln neben der Straßennutzung durch Leitungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung im Sinne des Landesstraßengesetzes und deren Kostentragung auch die Übertragung der Straßenoberflächenentwässerung von den Gemeinden auf die AWW.

Die Neufassung der Verträge entspricht inhaltlich weit überwiegend den bisher abgeschlossenen Verträgen und enthält hauptsächlich redaktionelle Änderungen (z. B. einheitliche Begriffsverwendungen). Inhaltlich neu ist die gegenseitige Gewährleistung nach dem Abschluss von Arbeiten, die bisher nur für die Werke gegenüber den Gemeinden geregelt war.

Da die Verträge für alle 21 Kommunen der beiden Verbandsgemeinden abgeschlossen werden sollen, ist eine Änderung der Vertragsinhalte gegenüber der vorgelegten Fassung nicht möglich.

Finanzierung

Die aus dem Mitbenutzungsvertrag resultierenden Kosten auf Seiten der Gemeinde sind gegenüber den bisherigen Verträgen unverändert und sind im Rahmen der Haushaltsplanung für die Straßenoberflächenentwässerung berücksichtigt.

Aus dem Rat wird die Aussprache angeführt, dass der Vertrag so nicht geprüft werden kann, da ein Altvertrag im Vergleich nicht vorliegt. Es wird aufgeführt, dass es sich hierbei um keine Verschlechterung handele. Der Ortsbürgermeister empfiehlt dem Gemeinderat zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen mit der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR in der vorliegenden Fassung zu.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig bei 1 Stimmenthaltung.

TOP 5

Pflegemaßnahme an der Bellerkirche durch den GEOR (Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie RLP e. V.)

- Information und Beratung -

Ortsbürgermeister Mann informiert den Rat über den Termin mit der SGD mit Frau Dr. Lehr. Diese bieten an ohne Kosten, eine Teilfläche an der Beller Kirche, in Pflege zu nehmen. Nach der Ausführung des Vorsitzenden ist es den Ratsmitgliedern wichtig, dass es zu keinen Einschränkungen der Beller Kirche kommt und dass kein Vertrag mit Kosten entsteht. Danach spricht sich der Ortsgemeinderat einstimmig dafür aus.

Beschluss

Der Beschluss ist hier nicht erforderlich.

TOP 6 Neubeschaffung Abfallbehälter

Sachdarstellung

An der Dreispitz am Bubenstein wird ein neuer Abfallbehälter benötigt.

Wenn möglich, sollte es die gleiche Bauart, wie am Biotop sein.

Preis ca. 300,00 €

Ratsmitglied Claus-Peter Klenk erläuterte, dass Am Dorfbackofen auch ein neuer Abfallbehälter benötigt wird. Der Ortsgemeinderat nimmt hiervon Kenntnis und beschließt die Beschlussvorlage auf einen weiteren Abfallbehälter zu ergänzen.

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Anschaffung von zwei weiterer Abfallbehälter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 7

B-Plan "Am Kirchpfad";

Vergabe der Prüfung der detektierten Störpunkte/Anomalien im Rahmen der Geomagnetik (Kampfmittel)

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde von der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie empfohlen, eine geomagnetische Untersuchung des Plangebiets vorzunehmen.

Im Vorgriff auf die folgenden Erschließungsarbeiten, soll ebenfalls eine Auswertung in Bezug auf die Kampfmittelfreiheit im Plangebiet erfolgen, da die Tiefbaufirmen auf die VOB verweisen und ohne eine solche Bestätigung der Kampfmittelfreiheit nicht mehr tätig werden.

Die Flächensondierung der Geomagnetik mittels Mehrkanalmesssystem mit anschließender Auswertung/Dokumentation für Archäologie und Kampfmittel des Plangebiets „Am Kirchpfad“ in Eckelsheim wurde abgeschlossen und ein Abschlussbericht der Ortsgemeinde zugesandt. Es wurden 96 Störpunkte/Anomalien entdeckt, welche mittels eines sprenggeschützen Baggers und entsprechend geschultem Kampfmittelpersonal geöffnet und beurteilt werden müssen.

Die Fa. Exom, welche bereits die geomagnetische Detektion durchführte, hat ein Angebot i.H.v. 6.650,00 € netto abgegeben. Aufgrund der Anzahl der Störpunkte und der Größe der Fläche ist dieses Angebot angemessen.

Das Angebot wurde von der Verwaltung geprüft und ist verhältnismäßig.

Diese Arbeiten sind unumgänglich, da auch die Tiefbauer für die Erschließungsarbeiten eine Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit fordern und vorher keine Erschließung erfolgen kann.

Ferner muss die GDKE (Generladirektion kulturelles Erbe) in Mainz über diesen Eingriff informiert werden, was ggf. weiterführende Kosten und ebenfalls Grabungen der Archäologie nach sich ziehen könnte. Die Verwaltung wird versuchen diese Maßnahmen wenn möglich zu bündeln.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Eckelsheim beschließt die Prüfung der detektierten Störpunkte/Anomalien im B- Plan-Gebiet „Am Kirchpfad“ an die Fa. Exom aus Bad Kreuznach zu vergeben.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 8

Ladesäule für E-Auto

- Information, Beratung -

Ratsmitglied Thorsten Rosag berichtet von dem Gespräch mit der EWR. Für die Aufstellung der drei Ladesäulen (Standort: Hauptstraße, Beller Kirche und Dorfgemeinschaftshaus) würden bei der Installation dieser Standorte, Erstinbetriebnahme, Hardware und Vertrag Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.000,- EUR anfallen. Aktuell sind die Verträge unattraktiv und nicht wirtschaftlich. Der Ortsgemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, vorläufig keine öffentliche Ladesäulen in Eckelsheim zu installieren.

Beschluss

Der Beschluss ist nicht erforderlich.

TOP 9

Beauftragung Gestaltung der Weinbergshäuser

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Die Winzerzunft will den Weinwanderweg reaktivieren und die Weinbergshäuschen neugestalten. Es wurden 3 Künstler eingeladen die ihre Vorstellungen präsentierten.

Ruth Hoffmann präsentierte römische Motive bezugnehmend auf die römischen Wurzeln zur heutigen Weinkultur.

Rüdiger Ditterich hat eine andere Stielrichtung. Verzierungen die zu dem umrankten zugewachsenen Zustand des Häuschens am Wäldchen passen.

Der natürliche Bewuchs wird als Inspiration aufgenommen und an die Wände projiziert.

Michael Stefan gestaltet als professioneller Tätowierer sein Werk in den Stilen von Graffiti und Modern Art als farbenfroher Blickfang.

Frau Hoffmann und Herr Ditterich wollen nur die Kosten für das Material erstattet bekommen. Und sonst eine Spendenquittung für den Aufwand.

Herr Stefan ist berufstätig und sieht einen Zeitaufwand von 50 – 70 Stunden als realistisch und bittet um 500 € pro Wand.

Nach Ausführung des Ortsbürgermeister Mann und näherer Erläuterung der Stil-Richtungen wurden aus dem Rat heraus Vorschläge unterbreitet, ob hier evtl. Fördergelder zur Verfügung stehen oder ggf. an Prämierungen von Weinbergshäuschen teilgenommen werden kann. Der Rat sprach sich für die Gestaltung der Weinbergshäuschen positiv aus. Es ist demnach zu klären, ob die Winzerzunft etwas dazu steuert.

Beschlussvorschlag

Der Rat akzeptiert die Angebote der Künstler und bittet um Ausführung im Jahr 2023 nach Absprache.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 10 Mitteilungen und Anfragen

Schriftliche Anfragen liegen nicht vor.

Ortsbürgermeister Rainer Mann erläutert, dass nach Vorstellung von Herrn Hassenflug der WiWi Plan keine weitere Rückmeldung erfolgt ist. Die Ortsgemeinde Eckelsheim spricht sich den Repowering- Anlagen gegenüber positiv aus. Durch eine neue Gesetzeslage steht der Gemeinde finanzielle Zuwendungen zu. In einem Umkreis von 2,5 km einer Windkraftanlage erhalten die Gemeinden, anteilig der Gemeindeflächen in diesem Kreis, Zuwendungen. Für die Ortsgemeinde Eckelsheim könnte dies grob geschätzt ca. 50.000,- € pro Jahr bedeuten. Nähere Informationen wird ein Mitarbeiter von WiWi dem Rat in einer der nächsten Sitzungen berichten. Die Nutzungsentgelte für Wege und Kabelverlegung werden von rund 8.000,- € auf 10.000,- € erhöht.

Die Einwohnerin Frau Jana Hempel bestätigt, dass das Landesenwicklungsprogramm (LEP)

Gestaltungs- und Ordnungsrahmen von Rheinland-Pfalz geändert wird und das Land mehr auf Erneuerbare Energien setzt.

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass ein Heckenrückschnitt Gemarkung Eckelsheim um die Brunnenanlage, bei der Verbandsgemeinde Wöllstein / Herrn Steinmetz, angemeldet wurde.

Der Ortsgemeinderat informiert sich über den bevorstehenden St. Martinsumzug und Weihnachtsmarkt.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Rainer Mann den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:16 Uhr.

Unterschriften:
 — (Vorsitzender)  — (Schriftführerin)