Anfang November erhalten alle Hauseigentümer*innen bzw. Anschlussnehmer*innen ein Schreiben zur diesjährigen Jahresverbrauchsabrechnung.
In diesem Schreiben - mit Ablesepostkarte - werden Sie zur Abgabe des aktuellen Zählerstandes Ihres Wasserzählers aufgefordert.
Wir bitten Sie um zeitnahe Abgabe Ihrer Wasserzählerstände durch Rücksendung der ausgefüllten Ablesepostkarte oder per Eingabe im Online-Portal.
Den Link für die Online Zählerstandseingabe finden Sie auch auf der Startseite unserer Homepage: www.vg-woellstein.org
Die Zählerstände dienen gleichzeitig der Ermittlung der Abwassermenge (ausgenommen Abzugszähler oder sonstige Besonderheiten)
Es werden keine Ableser*innen zur Ermittlung der Wasserzählerstände in der Verbandsgemeinde unterwegs sein. Auch Schächte sind selbst abzulesen!
Gemäß § 20 Satz 1 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 07.12.2011 sind Wasserzähler auf Verlangen der Verbandsgemeinde vom Gründstückeigentümer selbst abzulesen.
Bei eventuellen Fragen sind wir wie folgt erreichbar:
06703 / 302-233 oder 06703 / 302-244
wasserwerk@vg-woellstein.org
Wöllstein, November 2023
Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein