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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 45/2024
Siefersheim
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Sperrzeitregelung Siefersheimer Kerb 2024

In der Ortsgemeinde Siefersheim, Landkreis Alzey-Worms, wird gemäß § 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 1971 in der zur Zeit gültigen Fassung anlässlich der Siefersheimer Kerb für den Bereich des Festplatzes am Dorfgemeinschaftshaus der allgemeine Beginn der Sperrzeit wie folgt hinausgeschoben:

In der Nacht von Freitag, dem 08.11.2024 auf

Samstag, den 09.11.2023

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Samstag, dem 09.11.2023 auf

Sonntag, den 10.11.2023

Beginn: 2.00 Uhr

In der Nacht von Sonntag, dem 10.11.2023 auf

Montag, den 11.11.2023

Beginn: 22.00 Uhr

Die allgemeinen Sperrzeitregelungen für konzessionierte Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 18 Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz bleiben hiervon unberührt.

Wöllstein, den 28.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
-Örtliche Ordnungsbehörde-