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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 45/2024
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ Ortsgemeinde Wöllstein

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 11.07.2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen.

Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Umweltbericht) liegt in der Zeit vom

11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07., öffentlich aus und kann dort montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06703/302-246 (Frau Rybok) von jedermann eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum werden diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) als zusätzliche Information zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal mit folgendem Link zugänglich: www.geoportal.rlp.de

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt (E-Mail an j.rybok@vg-woellstein.org) oder am Ort der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Relief, Geologie und Boden, Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie die hieraus folgenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden geprüft und bewertet. Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden.

Gau-Bickelheim, den 28.10.2024

(Gerd Rocker)
Bürgermeister