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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 45/2024
Wöllstein
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Solarpark JUWÖ“ der Ortsgemeinde Wöllstein

Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 09.10.2023

gem. § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark JUWÖ“ beschlossen.

Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, artenschutzrechtliche Beurteilung sowie die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung, gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) liegt in der Zeit vom

11.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, Zimmer 1.07 (1. Stock), öffentlich aus und kann dort montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 06703/302-246 (Frau Rybok) von jedermann eingesehen werden.

Im gleichen Zeitraum werden diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter www.woellstein.de (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) als zusätzliche Information zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind die Unterlagen über das Geoportal mit folgendem Link zugänglich: www.geoportal.rlp.de

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt (E-Mail an j.rybok@vg-woellstein.org) oder am Ort der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

ART DER VORLIEGENDEN UMWELTBEZOGENEN INFORMATIONEN (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Relief, Geologie und Boden, Fläche, Wasser, Klima und Lufthygiene, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Flora und Fauna, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie die hieraus folgenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden geprüft und bewertet. Schutzgebiete, oder geschützte Flächen nach § 15 LNatschG sind nicht vorhanden.

Wöllstein, den 28.10.2024

In Vertretung
(Kohn)
1.Beigeordneter