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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 45/2024
Seite 3
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Jahresablesung der Wasserzähler 2024

Wasserwerk bittet verstärkt um Online Zählerstandseingabe

Anfang November erhalten alle Hauseigentümer*innen bzw. Anschlussnehmer*innen ein Schreiben zur diesjährigen Jahresverbrauchsabrechnung.


In diesem Schreiben - mit Ablesepostkarte - werden Sie zur Abgabe des aktuellen Zählerstandes Ihres Wasserzählers aufgefordert.


Wir bitten Sie um zeitnahe Abgabe des Wasserzählerstandes.


Die Zählerstände dienen gleichzeitig der Ermittlung der Abwassermenge (ausgenommen Abzugszähler oder sonstige Besonderheiten)


Wir bitten Sie in diesem Jahr vorzugsweise die Online-Zählerstandseingabe zu nutzen. Diese Methode hat sich im letzten Jahr bereits bewährt und trägt dazu bei den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Ressourcen zu sparen.


Den Link für die Online Zählerstandseingabe finden Sie auch auf der Startseite unserer Homepage: www.woellstein.de


Es werden keine Ableser*innen zur Ermittlung der Wasserzählerstände in der Verbandsgemeinde unterwegs sein. Auch Schächte sind selbst abzulesen!


Gemäß § 20 Satz 1 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 07.12.2011 sind Wasserzähler auf Verlangen der Verbandsgemeinde vom Gründstückeigentümer selbst abzulesen.


Bei eventuellen Fragen sind wir wie folgt erreichbar:

06703 / 302-233 oder 06703 / 302-244

wasserwerk@vg-woellstein.org


Wöllstein, November 2024
Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein