Der Abgabenbescheid vom 28.10.2025 für den Veranlagungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025, Aktenzeichen 81893-171856, für die steuerpflichtigen Personen kann nicht zugestellt werden, weil sie unter der Adresse nicht zu ermitteln ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§10 Abs. 2 VwZG).
Der Bescheid kann von der Betroffenen bei der Verbandsgemeinde Wöllstein, Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Fachbereich Finanzen, eingesehen werden.