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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 46/2023
Seite 2
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Jahresablesung der Wasserzähler 2023

Ab diesem Jahr erstmals per Online Eingabe möglich

Anfang November erhalten alle Hauseigentümer*innen bzw. Anschlussnehmer*innen ein Schreiben zur diesjährigen Jahresverbrauchsabrechnung.


In diesem Schreiben - mit Ablesepostkarte - werden Sie zur Abgabe des aktuellen Zählerstandes Ihres Wasserzählers aufgefordert.


Wir bitten Sie um zeitnahe Abgabe Ihrer Wasserzählerstände durch Rücksendung der ausgefüllten Ablesepostkarte oder per Eingabe im Online-Portal.


Den Link für die Online Zählerstandseingabe finden Sie auch auf der Startseite unserer Homepage: www.woellstein.de


Die Zählerstände dienen gleichzeitig der Ermittlung der Abwassermenge (ausgenommen Abzugszähler oder sonstige Besonderheiten)


Es werden keine Ableser*innen zur Ermittlung der Wasserzählerstände in der Verbandsgemeinde unterwegs sein. Auch Schächte sind selbst abzulesen!


Gemäß § 20 Satz 1 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 07.12.2011 sind Wasserzähler auf Verlangen der Verbandsgemeinde vom Gründstückeigentümer selbst abzulesen.


Bei eventuellen Fragen sind wir wie folgt erreichbar:

06703 / 302-233 oder 06703 / 302-244

wasserwerk@vg-woellstein.org

Wöllstein, November 2023
Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein