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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 46/2024
Gau-Bickelheim
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Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

30. September 2024

Ort:

Rathaus Gau-Bickelheim

Beginn:

19:03 Uhr

Ende:

22:21 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vollmer, Jürgen

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Gräsel, Hans (o.RM)

2. Beigeordneter Haßlinger, Thomas (o.RM)

Ratsmitglieder:

Brunk, Markus  —  Ab 19.11 Uhr zu TOP 3

Fels, Sandra

Friedrich, Andreas

Frölich, Dieter

Groben, Manfred

Hollenbach, Peter

Dr. Janz, Johannes

Krollmann, Markus

Krollmann, Regine

Mayer, Frank

Noetzel, Thomas

Schnabel, Oliver

Stock, Tom

Vollmer, Martin  —  19.58 Uhr zu TOP 11 NÖT

Werber, Anette

Zahn, Thomas

Sonstige Anwesende:

Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde Wöllstein, zugl. Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Verpflichtung von Ratsmitgliedern nach § 30 Abs. 2 GemO

TOP 3

Hauptsatzung gemäß § 25 GemO

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Bildung der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

- Beratung und Beschluss -

TOP 5

Bauangelegenheiten

- Beratung und Beschluss -

TOP 6.a

Ausbau Johannisweg zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg

a) Information zur Kostenentwicklung

- Beratung und Beschluss

- Beratung und Beschluss -

TOP 6.b

Ausbau Johannisweg zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg;

- Auftragsvergabe Beschilderung und Markierungen

- Beratung und Beschluss

- Beratung und Beschluss -

TOP 6.c

Ausbau Johannisweg zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg;

- Auftragsvergabe Geländer

- Beratung und Beschluss

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Glasfaserausbau - Sachstand

- Information

TOP 8

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet die 2. Sitzung um 19:03 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 18.09.2024 form- und fristgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Herr Vollmer stellt den Antrag auf einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 4 „Ergänzung der Geschäftsordnung zur Bildung eines Ältestenrates“. Der Rat stimmt dem einstimmig zu. Alle weiteren TOP’s verschieben sich entsprechend um einen Punkt. Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde wird zur Schriftführerin bestimmt. Einwände zum letzten Protokoll werden nicht vorgebracht. Für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung (TOP 11) wird Herr Edinger der Fa. Horn aus Kaiserslautern im Laufe der Sitzung erwartet.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinde liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Besucher sind keine anwesend.

TOP 2 Verpflichtung von Ratsmitgliedern nach § 30 Abs. 2 GemO

In der konstituierenden Sitzung fehlten Ratsmitglied Thomas Noetzel und Dr. Johannes Janz.

Gem. § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die beiden Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Jedem Ratsmitglied liegt der Kommunalbrevier 2024 vor.

TOP 3 Hauptsatzung gemäß § 25 GemO

Im Rahmen der sogenannten Satzungsautonomie können die Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und im Einklang mit geltendem Recht Satzungen erlassen. Gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 handelt es sich bei der Hauptsatzung um eine sogenannte Pflichtsatzung. Der Erlass ist zwingend. Hier gibt es zudem sogenannte Pflichtinhalte z. B. die Festlegung der Form der öffentlichen Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GemO.

Die derzeit gültige Hauptsatzung ist vom 04.10.2004 und wurde mit verschiedenen Änderungssatzungen modifiziert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zudem der Notwendigkeit verschiedene Regelungen anzupassen, empfiehlt sich die Beschlussfassung einer neuen Hauptsatzung. Diese ist als Anlage eingestellt.

Gem. § 25 Abs. 2 GemO bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates Gau-Bickelheim. Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 GemO beträgt 16. Es müssen daher mindestens 9 Ratsmitglieder dieser Hauptsatzung zustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Gau-Bickelheim beschließt die neue Hauptsatzung gemäß Entwurf der Verwaltung. Ergänzend dazu soll das Sitzungsgeld auf 20,-- € erhöht werden. Zudem erhalten die Fraktionssprecher bei Teilnahme an Sitzungen den doppelten Betrag. Im Falle, dass der Fraktionssprecher verhindert ist, erhält der Vertreter das doppelte Sitzungsgeld.

Der Beschluss dazu ergeht einstimmig.

TOP 4 Ergänzung der Geschäftsordnung zur Bildung eines Ältestenrates

- Beratung und Beschluss -

Gemäß § 34 a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) kann in der Hauptsatzung bestimmt werden, dass der Gemeinderat einen Ältestenrat bildet, der den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Gemeinderates berät.

Das Nähere über die Zusammensetzung, die Aufgaben und den Geschäftsgang des Ältestenrates bestimmt gemäß § 34 a Abs. 2 die Geschäftsordnung des Gemeinderates. In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11. Juli 2024 wurde die Mustergeschäftsordnung als Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen. In der somit geltenden Geschäftsordnung sind keine Vorschriften über den Ältestenrat enthalten, so dass diese der Geschäftsordnung hinzugefügt werden müssen.

Zur Bildung des Ältestenrates wird die Geschäftsordnung um einen neuen Paragraphen 1a ergänzt, welcher folgenden Inhalt hat:

§ 1 a:

Zur Beratung des Bürgermeisters in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen wird ein Ältestenrat gebildet.

Der Ältestenrat besteht aus den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, im Verhinderungsfall die Beigeordneten in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis. Sind Bürgermeister und Beigeordnete verhindert, führt das älteste Ratsmitglied den Vorsitz.

Der Ältestenrat kann sich in seinen Sitzungen zur Erörterung und Beratung bedeutender Themen fachkundiger Personen bedienen.

Der Bürgermeister beruft den Ältestenrat formlos und ohne Einhaltung einer Frist ein. Die Sitzungen des Ältestenrats sind nichtöffentlich.

Für die Sitzungen des Ältestenrates gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entsprechend.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

TOP 5 Bildung der Ausschüsse der Ortsgemeinde gem. § 44 und 45 GemO

Eine Übersicht mit der zu besetzenden Personen liegt dem Rat vor.

Besetzung der Ausschüsse der Gemeinde Gau-Bickelheim

Legislaturperiode 2024 - 2029

Umlegungsausschuss:

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie der Jurist werden im Falle einer Sitzung vom Katasteramt bestellt.

Partnerschaftsausschuss:

Dieser Ausschuss ruht derzeit und ist deshalb namentlich nicht besetzt.

Im Rat wird angeregt, zu überprüfen, diesen Ausschuss wieder zu besetzen und die Partnerschaft mit unserer franz. Partnergemeinde wieder aufleben zu lassen. Möglicherweise zusammen mit den örtlichen Vereinen und Gruppierungen. Bis zur nächsten Sitzung sollen die Fraktionen intern klären, ob hierfür Interesse besteht. In der Folge könnte dann ein Aufruf im Amtsblatt gemacht werden. Bei positiver Entwicklung könnte dann die Besetzung dieses Ausschusses nachgewählt werden.

Landwirtschaftsausschuss:

Hier wurde aus dem Rat angeregt, in der nächsten Legislaturperiode die Anzahl der Ausschussmitglieder für alle 3 Fraktionen gleich zu gestalten, da es keine reine Landwirtschaftsfraktion mehr gibt. Die WG Krollmann hat dazu keine Bedenken, bei der nächsten Neubesetzung auf eine Stimme zu verzichten.

Der Rat beschließt einstimmig die Besetzung der Ausschüsse wie oben aufgeführt.

TOP 11 Bauangelegenheiten nichtöffentlicher Teil

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Edinger der Fa. Horn aus Kaiserslautern zu TOP 11 und stellt um 19.52 Uhr Nichtöffentlichkeit her.

Um 21.00 Uhr wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

TOP 6 Bauangelegenheiten

Die Ratsmitglieder Markus Brunk, Frank Mayer und Thomas Zahn nehmen im Zuschauerraum Platz.

-

Der Ortsgemeinde liegt ein Bauantrag bezüglich Neubau eines Einfamilienhauses im Gutenbergring vor. Ein Teil des Daches ist als Zeltdach ausgelegt, dessen Spitze die im B-Plan vorgesehene max. Firsthöhe um 1 m überschreitet. Da es sich bei der Dachspitze nur um ein untergeordnetes Bauteil handelt, legt die Verwaltung die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens oder das Versagen nach § 36 BauGB in das Ermessen der Ortsgemeinde.

Der Rat erteilt einstimmig bei zwei Enthaltungen das Einvernehmen.

Die Ratsmitglieder, die im Zuschauerraum Platz genommen haben, kommen an den Verhandlungstisch zurück.

-

Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag auf eine Nutzungsänderung im EG eines Verwaltungsgebäudes im St. Floriansweg zu Physiotherapie und Fitnessstudio vor. Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und empfiehlt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Der Rat stimmt dem Vorhaben einstimmig zu.

-

Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses in der Max-Planck-Str. vor. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans vor, der diesem Vorhaben an der vorgesehenen Stelle entgegensteht. Die Verwaltung hat die vorgelegten Unterlagen bauplanungsrechtlich geprüft und empfiehlt dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Der Rat lehnt das Einvernehmen einstimmig, bei 3 Enthaltungen ab.

-

Herr Vollmer gibt einen Zwischenbescheid zu dem Thema Errichtung eines Hundeplatzes. Zur Prüfung des Antrages benötigt die Kreisverwaltung noch weitere Unterlagen, dann wird eine kurzfristige Entscheidung des Kreisbaumtes erwartet.

-

Herr Vollmer informiert über die angestrebte Errichtung eines offenen SB-Pavillons mit Bankautomat in der Wöllsteiner Straße als Ersatz für derzeitige SB-Bankfiliale, die in absehbarer Zeit geschlossen werden soll. Ein entsprechender Bauantrag ist für die nächste Ratssitzung avisiert.

TOP 7.a Ausbau Johannisweg zum kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg

a) Information zur Kostenentwicklung

- Beratung und Beschluss

Die ursprüngliche Kostenschätzung zu Projektbeginn lag bei € 270.000,-- ohne Baunebenkosten (Planung etc). Auf dieser Basis wurde damals auch der Zuschuss gewährt (75% aus 270.000,-- = € 202.500,--).

Die spätere Kostenberechnung des Ing. Büros lag inkl. Baunebenkosten bei € 370.000,--. Auf dieser Basis wurde damals die Durchführung der Maßnahme beschlossen und die Aufschreibung veranlasst.

Nach Vorlage der Schlussrechnungen der ausführenden Straßenbaufirma Wust ergeben sich Gesamtkosten für Wegebau und Grabensanierung inkl. Baunebenkosten in Höhe von € 282.237,38. (Details siehe beiliegende Aufstellung).

Von diesem Betrag geht der vorgenannte Zuschuss aus dem EU-Leader-Programm in Höhe von € 202.500,-- ab.

Grund für diese erfreuliche Entwicklung war u. a. eine mit der Baufirma ausgehandelte vereinfachte Bauausführung beim Asphaltieren. Anstatt 2 Arbeitsgängen mit erst Tragschicht und dannDeckschicht wurde in einem Arbeitsgang eine kombinierte Trag-Deckschicht aufgebracht, was für einen Wirtschaftsweg völlig ausreichend ist.

Zu diesen Kosten kommen noch rund € 10.000,-- für Bodenuntersuchung, Vermessung möglicher Kampfmittel-Verdachtsfälle, Reinigung der Gräben, Abschieden der Bankette und Baum- und Heckenrückschnitt.

Des Weiteren werden unter TOP 6.b und 6c noch die Aufträge für Boden-Piktogramme und Schilder Erneuerung der beidseitigen Geländer hinter dem Bahnübergang vergeben.

Gleichzeitig mit der vorgenannten Maßnahme wurden als Teil des Starkregen-Schutzkonzepts die Wasserführung der oberen Wegehälfte Richtung „Todesbahngraben“ gekippt und eine zusätzliche Kastenrinne auf Höhe des Wirtschaftsweges nach Gau Weinheim eingebaut. Gesamtkosten diese Projektes € 19.696,83. Das Ganze verbucht unter Haushaltsstelle Hochwasserschutz.

Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Kostenverlauf Kenntnis und bestätigt einstimmig die angefallenen Kosten.

Der TOP 7b und 7c wird auf die nächste Sitzung vertagt.

Das Aufbringen der Piktogramme soll von einer Fachfirma gemacht werden.

TOP 8 Glasfaserausbau - Sachstand

- Information

Der Vorsitzende berichtet vom Glasfaserausbau. Erfreulich ist, dass inzwischen in allen Ortsstraßen das Kabel verlegt ist, inkl. Gutenbergring und St. Floriansweg.

Ausnahme sind die Wallertheimer- und Wöllsteiner Straße. Hier liegt ja bereits ein beim Neuausbau der Ortsdurchfahrt im vergangenen Jahr eingebrachtes Leerrohr-Netz vom EWR. Dieses sollte eigentlich vom neuen Anbieter, der GlasfaserPlus mitgenutzt werden, um einen erneuten Aufriss des Bürgersteiges zu vermeiden. Nach der letzten Aussage von GlasfaserPlus sind beide Netzsysteme aber wohl nicht kompatibel. Die Ortsgemeinde wartet hier noch auf eine offizielle Stellungnahme und auch entsprechende Aussage zur Wahrung unserer Garantieansprüche im Falle einer erneuten Öffnung des Bürgersteiges.

In den bereits fertig gestellten Straßen stehen noch die Abnahmen an. Jeder Bezirk um einen Verteilerkasten wird dabei separat abgenommen. Dann sind noch diverse Reklamationen gemäß den Protokollen des mit der Bauaufsicht beauftragten Ing. Büros abzuarbeiten.

Parallel dazu wurde bereits mit dem Einblasen der Glasfaser begonnen. Erst wenn das überall beendet ist, werden auch die prov. gepflasterten Straßenquerungen neu asphaltiert.

Die eigentlichen Hausanschlüsse in die Häuser mit Freischaltung des Netzes erfolgen erst wenn die Hauptzuleitung von Sprendlingen her da ist. Hier fehlt immer noch die Genehmigung der Autobahn GmbH zur Unterquerung der Autobahn.

Auch der Wiesbach muss noch auf Höhe der Bachbrücke Sprendlinger Straße gequert werden.

Ebenso die Ortsdurchfahrt auf Höhe der Kirche.

Mit dem Abschluss der Arbeiten und einem funktionierenden Glasfasernetz ist daher frühestens im Frühjahr zu rechnen.

TOP 9 Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen:

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Kita St. Martin wird in den Zweckverband „UNIKATHE“ als neuen Träger übernommen. Das Bistum hat angekündigt, dass entsprechende Verträge mit der Ortsgemeinde noch angepasst werden müssen.

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Die Ortsgemeinde hat von der Brandversicherung alle reklamierten Kosten für den damaligen Rohbaubrand der Kita erstattet bekommen. Es wurde eine Entschädigung von € 1.513.078,-- ausgezahlt. Mehrkosten für Bauverzögerungen durch den Brand sind darin allerdings nicht enthalten.

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Zwischenzeitlich verabschiedete neue Zuschussregelungen des Kreises für Kitabauten können leider nicht mehr angewendet werden.

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Bezüglich der beobachteten Straßenabsenkungen in der südlichen Pestalozzistraße prüft die Verwaltung das Kanalnetz.

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Die nach dem Wasserrohrbruch notdürftig geflickte Stelle am südöstlichen Ende des Römers wurde mit Originalpflaster erneuert.

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Die wegen der Neuverlegung der Wasserleitung in der Pestalozzistraße aufgerissene Aufpflasterung im Kreuzungsbereich von Pestalozzistraße/Badenheimer Weg wurde zunächst nur provisorisch asphaltiert.

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Die Arbeiten an den Bahnübergängen sind noch nicht abgeschlossen. Das Asphaltieren der Wirtschaftswege erfolgt noch zu einem späteren Zeitpunkt.

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Die Ortsgemeinde wird mangels Sammlern wie jedes Jahr eine Spende an den Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge machen.

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Der Sanitärbereich der Grundschule wurde in den Sommerferien von der Verbandsgemeinde renoviert.

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Im der letzten VG-Ratssitzung wurde die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Turnhalle auch dem VG-Rat vorgestellt. Der VG-Rat hat das positiv zur Kenntnis genommen und wartet nun auf ein Signal der Ortsgemeinde.

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Wie schon in Nachbargemeinden möchte auch Gau-Bickelheim eine Orts-App anbieten. Hierfür soll in einer der nächsten Sitzungen die in den Nachbargemeinden existierenden Systeme vorgestellt werden.

Anfragen:

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Anfrage zur Personalsituation der Kita Weltentdecker – Der Vorsitzende informiert hierzu ausführlich.

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Die Röhren (Beleuchtung) im Ratssaal flackern und sollten erneuert werden.

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Für künftige Präsentationen wird angeregt, einen leistungsstarken Beamer oder großen Fernseher für den Ratssaal anzuschaffen.

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Die Auslieferung der Geschwindigkeitsmessanlage für die Ortsdurchfahrt steht noch aus.

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Der Rat erinnert an Infos zum Sachstand Baugebiet „Hofstatt“.

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An verschiedenen Stellen der Bürgersteige sind die vor Jahren aufgebrachten „gelben Füße“ kaum mehr zu erkennen und sollen erneuert werden.

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Die Ortsgemeinde hat Busfahrer angezeigt, die den Johannisweg verbotenerweise zum Golfhotel hochgefahren sind. Bisher gab es noch keine Rückmeldung der Polizei. In St. Johann war ein Gerüst aufgebaut, weshalb die Busse und große Fahrzeuge nicht den offiziellen Weg zum Golfhotel fahren konnten. Leider wurde die OG Gau-Bickelheim nicht darüber informiert.

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Der Gruppierung „Die Grauen“ fehlt ein Platz zum Zusammenkommen. Die Ortsgemeinde stellt dazu die platzseitige Wohnung im DGH zur Verfügung, so lange diese nicht anderweitig genutzt wird.

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Bezüglich des Sachstandes und Zeitplanes der Baumaßnahmen auf dem Friedhof wird gebeten, den Friedhofsplaner Herrn Hock zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. In diesem Zusammenhang teilt Herr Vollmer mit, dass zwischenzeitlich ein Zuschuss aus dem Investitionsstock des Landes dazu beantragt wurde. Demnächst wird der Friedhofsausschuss wieder tagen, um die weiteren Schritte zu koordinieren.

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Der geplante Einbau der Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung an der Kita Weltentdecker verzögert sich, da wegen dem Baustellenverkehr zur aktuellen Baumaßnahme an der Kläranlage derzeit keine Straßensperrung für Baumaßnahmen im Badenheimer Weg möglich sind. Es werden daher provisorisch Kunststoffschwellen aufgeschraubt.

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Die Parksituation im St. Floriansweg Weg Höhe Netto ist immer wieder schwierig. Die Hecke am Parkplatz Netto müsse geschnitten werden. Der 1. Beigeordnete Herr Gräsel nimmt sich der Sache an.

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In einer der nächsten Sitzungen wird Herr Vollmer über die Entwicklung des neu eröffneten Jugendtreffs berichten.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.21 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender)
(Schriftführer)