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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 46/2025
Eckelsheim
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Niederschrift

über die 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Eckelsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

29. Oktober 2025

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus

Beginn:

19:30 Uhr Ende: 21:13 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Vogel, Hermann

anwesend

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Mann, Rainer

anwesend

2. Beigeordneter Stosic, Alexander

anwesend bis 21:00 Uhr

Ratsmitglieder:

Klenk, Claus-Peter

anwesend

Lahm-Stosic, Natascha

anwesend

Laufer, Andrea

entschuldigt

Matthäus, Ingrid

anwesend

Maurer, Susanne

anwesend

Rößler, Christoph

anwesend

Sonstige Anwesende:

Frau Hummel, VG Wöllstein

Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Übernahme der Kosten für den Heckenschnitt an den Wirtschaftswegen durch die Ortsgemeinde.

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Ausschreibung und Vergabe Gasliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 4

Ausschreibung und Vergabe Stromliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 5

Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein "Freiflächen Photovoltaikanlage", Fläche B in der Ortsgemeinde Wöllstein;

Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 6

Rückschnitt der Pappel im Ried

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

TOP 7

Ausbau des Haienheimer Weges

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Stundenweise Vermietung des Ratssaals im Dorfgemeinschaftshaus

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

TOP 9

Nutzung der Halle im DGH durch auswärtige Vereine

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

TOP 10

Anmietung einer Halle für das Brandungskliff

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Nachpflanzungen aus Fällungen 2023-2025;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Hermann Vogel eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, einen Zuhörer und Frau Hummel von der VG Wöllstein, die zur Schriftführerin bestellt wird. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung und die Niederschrift zur letzten Sitzung bestehen nicht.

I. ÖFFENTLICHER TEIL

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Es liegen keine Anfragen vor.

TOP 2

Übernahme der Kosten für den Heckenschnitt an den Wirtschaftswegen durch die Ortsgemeinde.

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Bisher werden die Kosten für den Heckenschnitt aus dem Konto der Wegebeiträge beglichen. Dieses Konto wird jährlich durch die Aufwendungen für den Heckenschnitt stark belastet, sodass die vorhandenen Mittel nahezu vollständig aufgebraucht werden. Dadurch ist es derzeit nicht möglich, Rücklagen für einen eventuellen Neubau des Haienheimer Weges zu bilden.

Selbst wenn ein Neubau aus Kostengründen nicht umgesetzt werden kann, werden dennoch finanzielle Mittel für Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an den Wirtschaftswegen benötigt. Durch die Übernahme der Kosten für den Heckenschnitt durch die Ortsgemeinde könnten auf dem Wegebeitragskonto künftig Mittel angespart werden, um anstehende Maßnahmen zumindest teilweise finanzieren zu können.

Aussprache:

Im Rat ist man sich einig, dass in den kommenden Jahren die Sanierung mehrerer Wirtschaftswege notwendig sein wird. Durch die Übernahme der Kosten für den Heckenschnitt durch die Gemeinde können, wie in der Sachdarstellung beschrieben, die Gelder aus den Wegebeiträgen für die notwendigen Sanierungen genutzt werden. Aus den Reihen des Rates wird darauf hingewiesen, dass die Hecken im Besitz der Gemeinde stehen und schon allein hierdurch die Kostenübernahme begründet ist.

Es kommt die Frage auf, ob die Wegebaubeiträge dann erhöht werden. Ortsbürgermeister Vogel erklärt hierzu, dass eine Erhöhung notwendig sein wird, wenn die Förderung und Finanzierung des Neubaus des Haienheimer Weges gesichert ist.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten für den Heckenschnitt an den Wirtschaftswegen ab

dem Jahr 2025 von der Ortsgemeinde übernommen werden.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 3

Ausschreibung und Vergabe Gasliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Die bestehenden Gaslieferverträge mit der E.ON Energie Deutschland GmbH für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde enden am 28.02.2026.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben.

Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 2 Jahre und 10 Monate bis zum 31.12.2028. Es wird ein Festpreis für die Vertragslaufzeit gefordert mit einem Anteil von mindestens 10% Biogas (höhere Biogasanteile sind laut Fachanwalt auf dem Markt nicht oder nur sehr schwer erhältlich). Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis. Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen einhergehend. Da der Gaspreis sich stündlich ändert, wurde die Bindefrist auf eine Stunde nach Gebotseröffnung festgelegt. Die Zustimmung der einzelnen betroffenen Kommunen innerhalb dieser Frist wird problematisch. Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen.

Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beratung

Ortsbürgermeister Vogel erteilt hierzu Frau Hummel das Wort. Diese gibt einen Überblick über den Sachstand des Vergabeverfahrens. Es wurde ein europaweites Verfahren durchgeführt. Teilnameantrag hat nur das EWR gestellt. Am 28.10.25 wurde die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes freigeschaltet. Die Submission findet am 26.11.25 um 15:00 Uhr statt.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Eckelsheim bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Gaslieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 4

Ausschreibung und Vergabe Stromliefervertrag 2026 - 2028

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Die bestehenden Stromlieferverträge mit der EWR AG für die Abnahmestellen der Ortsgemeinden (inkl. Straßenbeleuchtung) und der Verbandsgemeinde enden nach 3-jähriger Laufzeit am 31.12.2025.

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts sind die Lieferverträge auszuschreiben. Zur Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen wurde, nach Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister, Herr Rechtsanwalt Bauer (Fachanwalt für Energierecht) aus Stuttgart beauftragt. Die Laufzeit der neuen Verträge beläuft sich auf 3 Jahre bis zum 31.12.2028.

Es wird ein Festpreis für 3 Jahre Vertragslaufzeit gefordert mit 100 % Ökostrom (wie bei den aktuellen Verträgen). Die Ausschreibung wurde zur Fristwahrung (Neuabschluss vor Vertragsende) in der KW 38 veröffentlicht.

Nach Eröffnung der Submission gibt es immer eine Bindefrist (Warte- und Informationspflicht). Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Bieter den angebotenen Preis. Erfolgt die Zustimmung später, ist dies mit Preiserhöhungen einhergehend.

Daher ist es effizienter, der Verwaltung eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe durch die Ortsbürgermeister / Ortsbürgermeisterinnen und dem Bürgermeister zu erteilen. Es erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung aller 8 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde, den Zuschlag erhält der wirtschaftlichste Bieter für alle Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde (keine unterschiedlichen Lieferanten innerhalb der VG Wöllstein).

Beratung

Ortsbürgermeister Vogel erteilt hierzu Frau Hummel das Wort. Diese gibt einen Überblick über den Sachstand des Vergabeverfahrens. Es wurde ein europaweites Verfahren durchgeführt. Teilnameantrag hat nur das EWR gestellt. Am 28.10.25 wurde die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes freigeschaltet. Die Submission findet am 26.11.25 um 14:00 Uhr statt.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat Eckelsheim bestätigt die bereits veranlasste Ausschreibung der Stromlieferverträge und ermächtigt die Verwaltung nach erfolgtem Ausschreibungsverfahrens zum Abschluss der Lieferverträge mit dem wirtschaftlichsten Bieter.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 5

Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein "Freiflächen Photovoltaikanlage", Fläche B in der Ortsgemeinde Wöllstein;

Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 07.10.2025 liegt nach der Abwägung ein zustimmungsfähiger Flächennutzungsplan vor. Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf es vor dem endgültigen Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Zustimmung von mindestens der Hälfte der Ortsgemeinden mit mindestens zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht der Firma JUWÖ Proton- Werke Ernst Jungk & Sohn GmbH eine weitere Produktionslinie zu stärken. Ein Teil der für den Betrieb des gesamten Werkes erforderlichen Energie soll über eine Freiflächen-Photovoltaikanlage abgedeckt werden. Die geplante PV-Anlage dient somit ausschließlich dem Eigenbedarf des Betriebes. Aufgrund der derzeitigen Situation im Energiebereich – sowohl hinsichtlich der Versorgungssicherheit wie auch der Preissituation- ist es für die Standortsicherheit des Betriebes zwingend erforderlich, sich hinsichtlich der Energieversorgung möglichst unabhängig aufzustellen.

Die Begründung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit Darstellung der Planänderung ist anliegend beigefügt.

Aussprache

Im Rat wird kontrovers diskutiert. Es gibt sowohl Pro- als auch Contrapunkte. Eine einheitliche Meinung besteht nicht.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat erteilt die erforderliche Zustimmung zur Teiländerungen des Flächennutzungsplanes „Freifläche Photovoltaikanlage“, Fläche B in der Ortsgemeinde Wöllstein, gem. § 67 Abs. 2 GemO.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

TOP 6

Rückschnitt der Pappel im Ried

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

Zu diesem Top erklärt Ortsbürgermeister Vogel, dass hier kein Beschluss gefasst werden wird. Eine vorab durchgeführte Beratung durch die Fa. Dixius ergab, dass die Pappeln mehrere Spechtlöcher aufweisen und hier die Untere Naturschutzbehörde ein Veto einlegen könnte.

Außerdem seien zu viele große Äste vorhanden, sodass hier die Gefahr des Astbruchs weiterhin besteht. Aus den Reihen des Rats wird angeregt, hier Hinweisschilder aufzustellen, um die Nutzer des Weges auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Zunächst soll jedoch das schriftliche Gutachten der Fa. Dixius abgewartet werden.

Ein endgültiger Beschluss in der Angelegenheit kann in dieser Sitzung nicht gefasst werden.

TOP 7

Ausbau des Haienheimer Weges

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Im Jahr 2020 wurde mit der Planung zum Ausbau des Haienheimer Weges begonnen. Für Bodenuntersuchungen sind bereits Kosten in Höhe von ca. 6.000 € durch das Ingenieurbüro Hans angefallen.

Ein neuer Förderantrag des Ingenieurbüros MB Ingenieure aus dem Jahr 2025 liegt nun vor. Die veranschlagten Gesamtkosten für den Ausbau betragen 650.000 €. Unter der Annahme einer 75 % igen Förderung würde er Eigenanteil der Ortsgemeinde ca. 162.500 € betragen.

Da der Wirtschaftsweg derzeit nur noch sehr schlecht befahrbar ist, muss eine Sanierung in absehbarer Zeit erfolgen. Die Verwaltung wird die Planungen nur weiterverfolgen, wenn der Gemeinderat dem Ausbau zustimmt.

Aussprache:

Der Vorsitzende führt aus, dass der Wirtschaftsweg „Haienheimer Weg“ saniert werden muss. Der bisherige Aufbau war an die damaligen Bedingungen angepasst. Mittlerweile müssen die Wirtschaftswege für eine Achslast von 11 t ausgelegt sein.

Für ein solches Vorhaben werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, Herr Vogel informiert den Rat, dass realistisch mit einer Förderung in Höhe von ca. 70% gerechnet werden kann. Die geschätzten Gesamtkosten sind in der Sachdarstellung festgehalten. Die Kosten nach Förderung können laut dem Vorsitzenden zu 5-10% aus Mitteln der Gemeinde finanziert werden, die restlichen Kosten müssten durch Kredite aufgebracht werden.

Die VG soll den entsprechenden Förderantrag stellen. Der Beschluss soll unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderung gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Haienheimer Weg auszubauen. Der Ausbau soll jedoch nur erfolgen, wenn eine Förderung von mindestens 70 % der Gesamtkosten bewilligt wird.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 8

Stundenweise Vermietung des Ratssaals im Dorfgemeinschaftshaus

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

Bei der Ortsgemeinde gehen immer wieder Anfragen für eine stundenweise Nutzung des Ratssaales im DHG ein. Bisher sind hierfür keine Gebühren festgelegt.

Der Gemeinderat diskutiert lebhaft über die zu veranschlagenden Kosten (Heizung Strom Reinigung etc.). Letztendlich einigt man sich darauf, bei einer stundenweisen Vermietung des Ratssaales einen Betrag von 40,00 Euro zu verlangen. Dies Gebühr soll in die entsprechende Satzung aufgenommen werden.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 7Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

TOP 9

Nutzung der Halle im DGH durch auswärtige Vereine

- Information, Beratung, Beschlussfassung -

Ortsbürgermeister Vogel informiert darüber, dass ortsfremde Vereine wegen der Nutzung der Sporthalle im Erdgeschoss des DGH nachgefragt haben. In anderen verbandsgemeinde- angehörigen Ortsgemeinden werden gemeindliche Einrichtungen kostenfrei für ortsfremde Vereine zur Verfügung gestellt.

Der Rat spricht sich dafür aus, diese Regelung auch in Eckelsheim zu übernehmen. Die Halle soll ehrenamtlichen Vereinen saisonal (z.B. Fastnacht) für Übungsstunden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern es der Belegungsplan zulässt.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 10

Anmietung einer Halle für das Brandungskliff

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung:

Das Brandungskliff wird derzeit in einer Halle in Wallertheim gelagert. Da sich das Kliff aktuell in keinem optimalen Zustand befindet und auch die Lagerbedingungen in Wallertheim nicht ideal sind, wurde seitens der Verbandsgemeinde der Vorschlag unterbreitet, das Kliff in eine Halle nach Wöllstein umzulagern.

In Wöllstein steht eine Halle mit einer Fläche von rund 500 m² zur Verfügung, die angemietet werden kann. Eine Umlagerung erscheint sinnvoll, da nicht absehbar ist, wie lange die derzeitige Unterbringung in Wallertheim noch möglich sein wird. Das dortige Gelände ist künftig als Wohnbaugebiet vorgesehen.

Die Miete für die Halle beträgt 3,00 € pro m² zuzüglich der anfallenden Nebenkosten. Wie bisher werden die Mietkosten zu 60 % von der Verbandsgemeinde bezuschusst. Die Vermietung erfolgt unbefristet; der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Auf Initiative aller Fraktionen des Verbandsgemeinderates wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem weiteren Aufbau des Brandungskliffs befasst. Dieser soll in der angemieteten Halle erfolgen. Dort kann das Kliff übergangsweise auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchergruppen zugänglich gemacht werden.

Aussprache:

Der Gemeinderat sieht die Entwicklung für das Brandungskliff positiv. Endziel ist, dass das Brandungskliff am Strandpfad aufgebaut wird.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, der Umlagerung des Brandungskliffs von der Halle in Wallertheim in die Halle nach Wöllstein zuzustimmen. Die Anmietung der Halle in Wöllstein zu einem Mietpreis von 3,00 € pro m² zuzüglich Nebenkosten wird unter den in der Sachdarstellung genannten Bedingungen genehmigt.

Vor Unterzeichnung des Mietvertrags ist dieser durch die Fachabteilung der Verbandsgemeinde Wöllstein zu prüfen

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

TOP 11

Nachpflanzungen aus Fällungen 2023-2025;

Auftragsvergabe

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Im Zuge der Baumkontrollen in den Jahren 2023 und 2024 wurden Ende 2024 und 2025 auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs des Ingenieurbüros Funky Gardens diverse Fällungen von Fachfirmen durchgeführt. Für die daraus resultierenden, notwendigen Nachpflanzungen wurden im Zuge der freihändigen Vergabe drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Von drei Fachfirmen hat die Verwaltung zwei Angebote und eine Absage erhalten. Die beiden vorliegenden Angebote sind fristgerecht und vollständig abgegeben worden und konnten gewertet werden.

Die Angebotssummen liegen zwischen 70.463,40 € brutto und 103.595,45 € brutto.

Die Verwaltung hat die Angebote fachtechnisch und rechnerisch geprüft und stuft diese als wirtschaftlich ein. Die Firma Hahn und Singer aus Armsheim hat das günstigste Angebot abgegeben.

Es ergeben sich hieraus folgende Einzel-Bruttobeträge:

Ortsgemeinde Eckelsheim = 1.314,95 €

Ortsgemeinde Gau-Bickelheim = 7.824,25 €

Ortsgemeinde Gumbsheim = 1.267,35 €

Ortsgemeinde Stein-Bockenheim = 4.585,00 €

Ortsgemeinde Wendelsheim = 27.864,20 €

Ortsgemeinde Wöllstein = 12.001,15 €

Ortsgemeinde Wonsheim = 3.623,55 €

Die Verwaltung empfiehlt den Auftrag an die Firma Hahn & Singer aus Armsheim zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Die o.g. Ortsgemeinderäte beschließen den Auftrag an die Firma Hahn & Singer aus Armsheim zum dargelegten Angebotspreis in Höhe des jeweiligen Teilbetrages zu vergeben. Aussprache Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei der Aufstellung der Liste ein Fehler unterlaufen ist. Der Baum in Eckelsheim steht auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses. Frau Vieth von der VG hat gegenüber der Ortsgemeinde eine Erklärung abgegeben, nach der der Baum nicht im Eigentum der OG Eckelsheim steht und damit ein Beschluss hier nicht gefasst werden muss.

TOP 12

Mitteilungen und Anfragen

- Aus den Reihen des Rates taucht die Frage auf, ob irgendwelche Informationen über die Fusion der AWW Wöllstein-Wörrstadt und dem Abwasserzweckverband Untere Selz bekannt ist. Hierzu haben weder der Vorsitzende noch die Beigeordneten Informationen.

- Ortsbürgermeister Vogel informiert den Rat darüber, dass Herr Heribert Seibert ab dem 01.12.25 als Gemeindearbeiter beschäftigt wird.

- Es wird die Frage nach dem Sachstand des Glasfaserausbaus gestellt. Der Vorsitzende teilt mit, dass am 30.10.25 um 08:00 Uhr eine erneute Begehung erfolgt, um hier Mängel und Fehler aufzuzeigen, die behoben werden müssen.

- Die Ratsmitglieder fragen nach der Reinigung der Sinkkästen. Ortsbürgermeister Vogel erklärt, dass die Reinigung einmal im Jahr vorgesehen ist und diese bereits durchgeführt wurde. Durch die Arbeiten für den Glasfaserausbau sind diese jedoch wieder verschmutzt. Für die Reinigung ist die bauausführende Firma zuständig.

- Der Vorsitzende informiert den Rat darüber, dass mehrere Ziegel auf dem Dach des DGH gerissen und dadurch undicht waren. Herr Fuchs hat die defekten Ziegel ausgetauscht.

- Die Renovierung in der Kirchstraße 2 ist abgeschlossen. Es sind Kosten in Höhe von rund 2000,00 Euro entstanden. Die Entsorgung des Mülls wurde vom Mieter beglichen. Es muss noch ein neues Schloss eingebaut werden, da für das bestehende keine Schlüssel mehr vorhanden sind.

- Herr Vogel informiert den Rat darüber, dass Frau Beate Korffmann bei der Sammlung für die Kriegsgräber einen Betrag in Höhe von 762,00 Euro eingenommen hat. Der Gemeinderat spricht Frau Korffmann hierfür seinen Dank und Anerkennung aus.

- Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Hermann Vogel den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:13 Uhr.

Ein nichtöffentlicher Teil fand nicht statt.

Unterschriften:
(Vorsitzender)  — (Schriftführer)