- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 02. Mai 2024 |
| Ort: | Gumbsheim Ratssaal der OG |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:18 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Eich, Rudi
Beigeordnete:
2. Beigeordneter Mumm, Mathias
Ratsmitglieder:
Dexheimer, Gunter
Heckmann, Oliver
Hubrich, Axel
Kroh, Thorsten
Schmahl, Julian
Schmahl, Lothar
Schultheiß, Gernot
Sitzius, Jens
Sitzius, Kerstin
Trautwein, Dorothee
Unverzagt, Esther
Sonstige Anwesende:
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Ortsgemeinde Gumbsheim für die Jahre 2023/2024 |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 2 | Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim; |
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| Beauftragung der Ingenieurleistungen |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Friedhofsatzung |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Spende an die Kirche i.R. der 150 Jahrfeier zum Bau einer WC-Anlage |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Rudi Eich eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.
Die Sitzung begleiten Herr Bgm. Rocker sowie Herr Steinmetz (FBIII VG-Wöllstein) als Schriftführer.
I. Öffentlicher Teil
| TOP 1 | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Ortsgemeinde Gumbsheim für die Jahre 2023/2024 |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 23. November 2022 hat der Ortsgemeinderat Gumbsheim die Höhe der Hebesätze für das Jahr 2023 und 2024 beschlossen. Dies im Rahmen der Anpassung der sogenannten Nivellierungssätze im Zuge der Reformierung des kommunalen Finanzausgleiches des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde es versäumt, dies ausdrücklich als Satzung vorzunehmen.
Dies wurde im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Kommunalaufsicht beanstandet. Diese Formalie ist nachzuholen.
Zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern entwickelt sich ein Austausch zum Sachverhalt und der damaligen Beschlussfassung. Herr Eich erläutert hierbei nochmals die Nötigkeit der Einhaltung der Formvorschrift.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat bestätigt den am 19.09.2022 gefassten Beschluss in Bezug auf die Anpassung der Hebesätze für die Haushaltsjahre 2023/2024. Dieser Beschluss bestätigt nachträglich die Hebesatzung. Die entsprechende Bekanntmachung der Hebesatzung erfolgte am 23.03.2023 und wird hiermit ausdrücklich durch den Ortsgemeinderat bestätigt.
Beschluss
Der Beschluss ergeht Einstimmig
| TOP 2 | Bebauungsplan "Südlich der Wöllsteiner Straße" der Ortsgemeinde Gumbsheim; |
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| Beauftragung der Ingenieurleistungen |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Zur Fortführung bzw. Wiederholung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des geänderten Baugesetzbuches (§ 215 a) sind die Planungsleistungen neu zu beauftragen. Das Büro mb.ingenieure GmbH aus Rockenhausen, welches das bisherige Verfahren betreut hat, bietet die Leistungen zu einem Honorar von rund 8.500,-- € an. Berücksichtigt sind die Erkenntnisse und erbrachten Vorleistungen aus dem vorherigen Verfahren. Das Angebot ist von der Verwaltung geprüft, der Preis ist angemessen, die Auftragsvergabe an das Büro mb. ingenieure wird empfohlen.
Herr Eich erörtert hierbei nochmals den Sachverhalt und beantwortet allgemeine Fragestellungen zu Grundstückspreisen sowie vorhandenen Bauinteressenten.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Beauftragung des Büros mb.ingenieure gem. o.g. Angebot zur Erstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Wöllsteiner Straße“.
Beschluss
Der Beschluss ergeht Einstimmig
| TOP 3 | Friedhofsatzung |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
In der Sitzung vom 05.07.2023 hat der Gemeinderat beschlossen den § 19 Abs. 1 - Besondere Gestaltungsvorschriften genauer zu definieren.
Die Friedhofsverwaltung schlägt folgende Änderung vor:
Grabstätten und Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:
(1) Auf den Grabstätten sind lediglich liegende Grabmale mit einer Größe von 40 cm x 40 cm und einer Mindeststärke von 5 cm zugelassen.
Die Gravur für Schrift und Symbole muss wetterfest und vertieft sein.
Es sind nur Platten aus Marmor, Marmor-Granit oder Granit zulässig.
Die Platten sind ebenerdig und in der von der Gemeinde vorgegebenen Flucht zu verlegen.
(2) Bei der Bestattung niedergelegte Kränze, Gebinde usw. sind durch die
Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach der Bestattung zu entfernen.
Nach dem Ablauf der Frist auf der Grabstätte befindliche Gegenstände können durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt werden. Ein Kostenersatz für die entfernten Gegenstände findet nicht statt.
(3) Auf dem gesamten Rasengrabfeld sind nicht gestattet:
| a) | Anpflanzungen jeglicher Art |
| b) | das Einfassen von Grabstätten |
| c) | das Belegen von Grabstätten mit Materialien jeglicher Art (Kies, Steine, Gestecke, etc.) |
| d) | das Aufstellen von Vasen, Schalen, Grablichtern und anderen Gegenständen. |
(4) Die Grabstätte ist spätestens 6 Monate nach der Bestattung ebenerdig anzugleichen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Friedhofssatzung § 19 Abs.1 wie angegeben.
Beschluss
Der Beschluss ergeht Einstimmig
| TOP 4 | Spende an die Kirche i.R. der 150 Jahrfeier zum Bau einer WC-Anlage |
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| - Beratung und Beschluss - |
Sachdarstellung
Herr Eich erläutert, dass es von Seiten der Gemeinde Gumbsheim zum Jubiläum der Kirche eine Spende von Seiten der Gemeinde geben soll, der Vorschlag hierzu entspricht einem Betrag von ca. 150,00 - 200,00 €.
Beschlussvorschlag
Es wird vereinbart, dass ein Betrag von 200,00 € gespendet werden soll.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Aufleben: Am 24.04.2024 fand ein Reflexionsworkshop statt. Das Sportangebot in der Ortsgemeinde durch den SV Gumbsheim wird sehr gut angenommen. Das Projekt läuft noch bis 2024. Es wurde vereinbart, weitere Gespräche zu führen und zu prüfen, inwieweit der Bewegungsparcour und der Bouleplatz eine Aufwertung durch Sitzgelegenheiten erfahren können.
Erste-Hilfe-Tasche: Seitens des SV-Gumbsheim wurde eine EH-Tasche für die Gemeindehalle überlassen. Herzlichen Dank im Namen künftiger Nutzer.
Es liegt eine Anfrage von Frau Drobnik vor mit der Bitte am Menhirplatz das abgebr. Teilstück des Steines mittels eines kleinen Schildes (auf dem Stein) zu kennzeichnen.
Der abgebr. Klapppfosten (An den Gärten) ist immer noch nicht ersetzt worden.
Kooperationsvertrag Westconnect: Der Vertrag wurde wie besprochen unterzeichnet. Die Vermarktung beginnt voraussichtlich im August dieses Jahres.
Sprengungen im Windpark: In der kommenden Woche werden voraussichtlich zwei weitere Sprengungen, diesmal auf Eckelsheimer und Gumbsheimer Gemarkung, ausgeführt:
| Dienstag, 07.05. | 13:00 - 15:00 Uhr WEA K10, Gumbsheim |
| Mittwoch, 08.05. | 12:00 - 14:00 Uhr WEA K08, Eckelsheim |
Arbeiten und Fahrten zum Windpark: S. E-Mail
Kerb 2024 Weitere Aufwertung der Veranstaltung durch Feuerwerk und Puppentheater. Herr Eich erläutert die Vorhaben es gibt einen kurzen Austausch zu Brandgefahr sowie Immissionsschutz.
(Wahlerfasungssystem) am 15.05.2024 bzw. 16.05.2024 jeweils ab 18:00 Uhr im FWGH in Gau-Bickelheim - 3 Personen sind zu benennen.
Anfrage Frau Sitzuius: Eine Anfrage von Frau Sitzius zu einem Bauantrag aus der Sitzung wird von Herrn Eich erläutert und erhält die allgemeine Zustimmung.
Kreistag/VG-Rat/OG-Rat
Es sind drei Personen zu benennen.
Seniorenturnen: Herr Eich erläutert die Bewegungsstunde für Senioren und die starke Beteiligung.
Eigenleistung Sanierung des Wingertshäuschen: Es wird der Vorschlag gemacht das Wingertshäuschen in Eigenleistung zu streichen. Der Rat begrüßt dieses Vorhaben. Die Gemeinde wird die Materialkosten hierzu tragen. Der Beschluss ergeht mit einer Gegenstimme.
Der ÖT Endet um 20:18 Uhr
Unterschriften:
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |