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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 48/2023
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift

über die 22. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum:

25. April 2023

Ort:

Gemeindezentrum Wöllstein

Beginn:

18:00 Uhr Ende: 20.00 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Rocker, Gerd

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Heckmann, Oliver

zugleich gewähltes Ratsmitglied

Pitthan, Thomas

ohne Ratsmandat

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Faust-Marchert, Katharina

entschuldigt

Hahn, Stephan

Lintgen, Michael

Mittrücker, Matthias

Müller, Lucia

entschuldigt

Schnabel, Oliver

Schnabel, Sebastian

SPD

Brüchert, Johannes

Degen, Helmut

Eich, Rudi entschuldigt

Dr. Gerhardt, Günter

entschuldigt

Hollenbach, Peter

Jung, Ludwig

Knuth, Christine

Krieg, Sabine

entschuldigt

Rathgeber, Achim

entschuldigt

Weil, Dominik

FWG

Emrich, Jochen

Hahn, Ingo

Kinder, Annerose

entschuldigt

Wiesel, Sascha

Bündnis90/Die Grünen

Angermann, Terrance

Klemmer, Karin

entschuldigt

Selzer, Alice

FDP

Dr. Pietrowski, Rolf

Ortsbürgermeister (o. RM):

Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim

Mann, Rainer, Eckelsheim

entschuldigt

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Von der Verwaltung:

Werner, Tina – Stellv. Büroleiterin – zugleich Schriftführerin

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Fortschreibung Fahrzeugkonzept

- Beratung und Beschluss -

TOP 3

Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Wöllstein;

Beschaffung eines Pickup für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Einheit Wöllstein;

TLF 3000/TLF 4000

- Sachstandsbericht -

TOP 5

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Strom- und Ressourcenmangellage im Katastrophenfall

6.1 Anschaffung von Satellitentelefonen

6.2 Einrichtung von einer Wärmeinsel (Leuchtturm)

6.3 Anschaffung von Notstromaggregaten zur Stromversorgung der "Wärmeinsel"

6.4 Einrichtung eines Krisenstabes

- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Freiwillige Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vollzug des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes LBKG;

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Wartung und Prüfung der technischen Ausrüstung;

Weiterführung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Alzey, der

Verbandsgemeinde Alzey-Land und dem Landkreis Alzey-Worms

- Beratung und Beschluss -

TOP 8

Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz (KKB);

Beitritt der Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

TOP 9

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);

9.1 Beantragung der Fördermittel

9.2 Verteilung und Verwendung der Mittel an bzw. durch die Ortsgemeinden entsprechend der Einwohnerzahl - Antrag der FWG-Fraktion

- Beratung und Beschluss -

TOP 10

Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes;

Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau

- Beratung und Beschluss -

TOP 11

Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim;

Anmietung von zwei weiteren Klassensaalcontainern (6 Module)

- Beratung und Beschluss -

TOP 12

Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein;

Bad- und Beckenaufsicht;

12.1 Fortführung der Vereinbarung mit den Stadtwerken Frankenthal

(SWIFTEC)

12.2 Haus- und Badeordnung

12.3 Öffnungszeiten

12.4 Benutzungsentgeltordnung

12.5 Eröffnung der Badesaison

- Beratung und Beschluss -

TOP 13

Verbandsgemeindeverwaltung;

Einführung des digitalen Rechnungseinganges

- Sachstandsbericht -

TOP 14

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2022;

Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)

TOP 15

Mobilfunkversorgung in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Sachstandsbericht zur Erstellung einer Mobilfunkstrategie;

Antrag der CDU-Fraktion

TOP 16

Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2 Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Fortschreibung Fahrzeugkonzept

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Wehrleitung hat unter Beteiligung der örtlichen Wehrführer das bestehende Fahrzeugkonzept der Verbandsgemeinde Wöllstein für die Jahre 2023 bis 2030 fortgeschrieben. Das Konzept wurde ebenfalls mit dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Alzey-Worms, als auch in einem Beratungsgespräch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, abgestimmt. Der entsprechende Entwurf ist als Anlage eingestellt. Das Konzept sieht die bedarfsgerechten Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Fahrzeugen vor, die sich aus den „Zuständigkeiten“ der jeweiligen Wehr ergeben. Mit den vorgesehenen Beschaffungen werden die einzelnen Einheiten auf den neuesten Stand, was die Fahrzeugausrüstung anbelangt, gebracht, um so auch den künftigen immer weiter steigenden Anforderungen gerecht werden zu können. Zwingende Voraussetzungen für die entsprechende Umsetzung des vorliegenden Fahrzeugkonzeptes sind zum einen die Notwendigkeit der jeweiligen Ersatzbeschaffung und zum anderen die finanzielle Förderung im Rahmen einer Zuwendung durch das Land Rheinland- Pfalz. Die entsprechenden Mittel sind zudem im Haushaltsplan bzw. in der Finanzplanung zu veranschlagen. Die abschließende Entscheidung über die entsprechende Beschaffung erfolgt jeweils durch den Verbandsgemeinderat.

Im Rahmen der Sitzung des Feuerwehrbeirates am Donnerstag, dem 09.03.2023, wurde das vorliegende Fahrzeugkonzept bestätigt und dem Verbandsgemeinderat zur Annahme empfohlen. Im Rahmen der heutigen Sitzung steht die Wehrleitung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat begrüßt die Fortschreibung des bestehenden Fahrzeugkonzeptes für die Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Fahrzeugen für die örtlichen Feuerwehreinheiten für die Jahre 2023 bis 2030 und bestätigt dieses.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Verbandsgemeinde Wöllstein;

Beschaffung eines Pickup für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Im Rahmen des neuen Fahrzeugkonzeptes ist auch die Anschaffung eines KdoW-Pickup

vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt einen KdoW-Pickup, analog eines Kommandowagen KdoW, als Erkunderfahrzeug gem. Konzept „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Rheinland-Pfalz“, sowie bei Starkregenereignissen, zu beschaffen. Dies wurde von Seiten der Wehrleitung, unterstützt durch die örtlichen Wehrführer, vorgeschlagen. Auch durch den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Alzey-Worms und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird die Beschaffung befürwortet bzw. nachdrücklich empfohlen. Die wesentliche Einsatzmöglichkeit des Fahrzeuges ist die Verwendung als Erkundungsfahrzeug im Rahmen der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung, sowie im Einsatz bei Starkregenereignissen. Die Erfahrungen aus dem Ahrtal haben gezeigt, dass es zwingend notwendig ist auch geländegängige Fahrzeuge vorzuhalten, um im Notfall auch Einsatzgebiete zu erreichen, die mit den üblichen Fahrzeugen der Feuerwehr nicht angefahren werden können. Des Weiteren ist der Pickup als Zugfahrzeug für den vorgesehenen Notstromaggregateanhänger bei Starkregenereignissen vorgesehen. Von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz wird die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges mit einer Zuwendung in Höhe von 20.000,00 Euro finanziell gefördert. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 13.12.2022 einen entsprechenden Zuwendungsantrag gestellt. Mit Schreiben vom 09.01.2023 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Notwendigkeit zur Beschaffung des Fahrzeuges grundsätzlich anerkannt. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde auch dem Kauf vor der Bewilligung einer Zuwendung ausnahmsweise zugestimmt. Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Zuwendung. Die Zustimmung wird erteilt mit der Maßgabe, dass eine Vorfinanzierung auch über mehrere Jahre gesichert ist.Der vorbezeichnete Bescheid der ADD, Trier, vom 09.01.2023 ist als Anlage eingestellt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2023 mit einem Betrag von 60.000,00 Euro unter der Kostenstelle 126100 Maßnahme 11401 eingestellt.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Notwendigkeit zur Beschaffung eines KdoW-Pickup, analog eines Kommandowagens KdoW, als Erkunderfahrzeug gem. Konzept „Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung in Rheinland-Pfalz“, sowie Starkregenereignissen und beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Ausschreibung vorzunehmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 4 Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Einheit Wöllstein; TLF 3000/TLF 4000

- Sachstandsbericht -

Sachdarstellung

Entsprechend dem gültigen Fahrzeugkonzept wurde für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein, Einheit Wöllstein, ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 beschafft. Nach Auslieferung wurde festgestellt, dass das Fahrzeug um ca. 430 kg zu schwer ist. Die Angelegenheit wurde durch die Wehrleitung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Zuwendungsbehörde erörtert und ein entsprechender Antrag auf Umwidmung zum TLF 4000 gestellt. Eine Reduzierung des Gesamtgewichtes, sodass der Gesamtlastung eines TLF 3000 entsprochen wird, ist nicht möglich. Mit Schreiben vom 08.03.2023 hat die ADD dem Antrag auf Umwidmung des Zuwendungsantrages vom 07.02.2019 zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14 530-22 für den Standort Feuerwehreinheit Wöllstein, in einen Zuwendungsantrag, zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN 14 530-21 zugestimmt. Dies mit der Maßgabe, dass im Falle einer Förderung lediglich eine Zuwendung in Höhe der Förderung eines TLF 3000 gewährt werden kann. Zudem ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges auf maximal 15.520 Kilo zu beschränken. Die Gesamtkosten für das Fahrzeug betragen 312.610,24 Euro. Nach derzeit gültiger Festbetragsübersicht-Fahrzeuge gewährt das Land eine Zuwendung in Höhe von maximal 79.000,00 Euro +1.000,00 Euro für die Zusatzbeladung Waldbrand. Die Mehrkosten für die Umwidmung bzw. Umrüstung des Fahrzeuges zum TLF 4000 werden durch die Herstellerfirma Ziegler getragen. Die Umrüstung erfolgt am heutigen Tag, dem 25.04.2023. Die Überführung in das Werk in Mühlau erfolgt durch Herrn Wehrleiter Ernst Schön und Herrn stellvertretenden Wehrleiter Benjamin Roos.Im Ergebnis erhält die Verbandsgemeinde Wöllstein damit ein höherwertiges Fahrzeug, TLF 4000 (zum gleichen Preis wie das ursprünglich zur Beschaffung vorgesehene TLF 3000). Die Angelegenheit ist damit abgeschlossen. Herr Wiesel, Vorsitzender der FWG-Fraktion regt an, dass künftig bei der Übergabe der Fahrzeuge ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde dabei ist, um bei Verwaltungsfragen hinsichtlich der finanziellen oder kaufmännischen Abwicklung zu unterstützen. Bürgermeister Gerd Rocker begrüßt diesen Vorschlag und sichert künftig eine Teilnahme zu.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5 Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Gem. § 67 Abs. 1 Nr. 2 GemO ist die Verbandsgemeinde Wöllstein für den Brandschutz und die technische Hilfe zuständig. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 GemO. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein ergeben sich zum einen aus den gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz, die im Brand- und Katastrophenschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen normiert sind. Ein weiterer wesentlicher Aspekt für die Aufgabenwahrnehmung und -zuständigkeit sind die Gegebenheiten, die sich aus den örtlichen Strukturen ergeben. Die Verbandsgemeinde hat gem. § 3 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie Fahrzeugen auszustatten. Ein weiterer wesentlicher Baustein im Rahmen der Zuständigkeit ist die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Feuerwehreinheiten. Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine technische Hilfe sind ebenfalls aufzustellen. Die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wöllstein ist in 8 Einheiten mit ca. 250 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden untergliedert. Zur Erfassung der aktuellen Situation und insbesondere der nachhaltigen Planung und Bewertung der künftigen Bedarfe und Erfordernisse soll ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden. Mit der Wehrleitung wurde vereinbart, ein entsprechendes Regelwerk zu erarbeiten und aufzustellen und im Anschluss dem Verbandsgemeinderat zur Bestätigung und Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erstellung werden auch die Ortsgemeinden, die örtlichen Feuerwehreinheiten und sonstigen Institutionen mit eingebunden. Als Beispiel wie ein solcher Feuerwehrbedarfsplan aussehen kann ist in der Anlage der Feuerwehrbedarfsplan ab dem Jahr 2021 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingestellt.Herr Wiesel, Vorsitzender der FWG-Fraktion, hält den Feuerwehrbedarfsplan grundsätzlich für wichtig. Allerdings ist aus seiner Sicht die Umsetzung und Pflege dieses Planes bei einer externen Firma besser aufgehoben. Zum einen, weil nicht immer nur in Gänze die Bedarfe der Feuerwehr vorrangig behandelt werden und zum anderen eine externe Firma professioneller damit umgeht. Die Feuerwehrleute bekommen zwar eine Schulung, allerdings ist fraglich ob eine Schulung hierbei ausreichend ist. Herr Wiesel interessiert, was eine Vergabe an eine externe Firma kosten würde. Er würde die Beschlussfassung gerne vertagen, damit später nicht festgestellt wird, dass das Ganze von der Feuerwehr nicht geleistet werden kann. Herr Schnabel, Vorsitzender der CDU-Fraktion, hält den Feuerwehrbedarfsplan für nötig. Er ist der Meinung, dass trotzdem darüber abgestimmt werden sollte und man sich auch noch nachträglich über eine externe Vergabe unterhalten und entscheiden kann. Ratsmitglied Degen vertritt die gleiche Meinung wie Herr Schnabel und möchte den Beschluss fassen, da auch nachträglich noch über eine externe Vergabe entschieden werden kann. Ratsmitglied Weil möchte das Erstellen eines Konzeptes lieber extern vergeben. Von der ADD wird es keine Beratungsgespräche geben, die hier unterstützend wären und ihm fehlt es an Rechtssicherheit, wenn die Wehrleitungen das Konzept erstellen und führen müssten. Bürgermeister Gerd Rocker zeigt Verständnis für die von den Vorrednern aufgezeigten Bedenken. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass zunächst von Seiten der Wehrleitung, unterstützt durch die örtlichen Wehrführer und selbstverständlich auch der Verwaltung, eine gewisse Vorarbeit geleistet werden muss und Informationen zusammen zu tragen sind, die auch bei einer externen Vergabe zwingend zu liefern sind. Sollte sich zeigen, dass die Wehrleitung insgesamt mit der Thematik überfordert ist, kann jederzeit externe Hilfestellung angefragt und beauftragt werden. Im Übrigen gibt es bereits entsprechende Pläne anderer Kommunen, an denen man sich orientieren kann. Was die Aufgabe des Landes bzw. der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anbelangt, verweist Bürgermeister Gerd Rocker auf § 6 Ziffer 5 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes. Hiernach hat das Land die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem LBKG zu beraten. Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, unter Einbeziehung der Ortsgemeinden und sonstigen Aufgabenträger. Die Wehrleitung, unterstützt durch die örtlichen Wehrführer, werden gebeten einen entsprechenden Entwurf als Diskussionsgrundlage zu erarbeiten.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 6 Strom- und Ressourcenmangellage im Katastrophenfall

6.1 Anschaffung von Satellitentelefonen

6.2 Einrichtung von einer Wärmeinsel (Leuchtturm)

6.3 Anschaffung von Notstromaggregaten zur Stromversorgung der

"Wärmeinsel"

6.4 Einrichtung eines Krisenstabes

- Beratung und Beschluss -

TOP 6.1 Anschaffung von Satellitentelefonen

Sachdarstellung

Auf Ebene des Landkreises Alzey-Worms und mit entsprechender fachtechnischer Begleitung durch den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Alzey-Worms und der Fachabteilung der Kreisverwaltung haben sich die hauptamtlichen Bürgermeister darauf verständigt, dass im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung Satellitentelefone für den Katastrophenfall angeschafft werden. Konkret heißt dies, dass zwei Inmarsat BGAN Explore mobil Telefone zum Stückpreis von 4.103,12 Euro, sowie zwei Inmarsat IsatPhone 2 (mobile Handgeräte) zum Stückpreis von 1.297,10 Euro je Gebietskörperschaft, beschafft werden. Hinzu kommen Kosten für den Provider. Das entsprechende Angebot für die vorbezeichneten Satellitentelefone der Firma GSAT GmbH, Frankfurt am Main, vom 16.02.2023 ist in Kopie der Anlage beigefügt. Die mobilen Handgeräte erhalten die Wehrleitung und der Bürgermeister. Die Basisgeräte werden in der Verwaltung und der Einsatzzentrale der Feuerwehr vorgehalten.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Notwendigkeit der Anschaffung von Satellitentelefonen und erteilt seine Zustimmung zu der bereits getätigten Bestellung durch die Verwaltung.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig bei 3 Enthaltungen.

TOP 6.2 Einrichtung von einer Wärmeinsel (Leuchtturm)

TOP 6.3 Anschaffung von Notstromaggregaten zur Stromversorgung der "Wärmeinsel"

Sachdarstellung

Insbesondere aufgrund des Ukrainekrieges und der dadurch möglichen Strom- und Ressourcenmangellage, hat das Land Rheinland-Pfalz die kommunalen Gebietskörperschaften aufgefordert, auch vor dem Hintergrund eines möglichen Katastrophenfalles, entsprechende Notfallpläne zu erarbeiten und Vorsorge zu treffen. Für die Ebene der Verbandsgemeinde heißt dies, dass eine sogenannte Wärmeinsel (Leuchtturm) einzurichten ist, d. h. eine Räumlichkeit in der im Notfall die Stromversorgung und Beheizung sichergestellt werden kann, so dass hier Bürgerinnen und Bürger im Bedarfsfall Unterkunft finden. Hierfür ist das Gemeindezentrum in Wöllstein vorgesehen. Entsprechende Untersuchungen, wie die Notstromversorgung hier sichergestellt werden kann, sind durch das Ingenieurbüro Sysmatec bereits erfolgt. Um die Notstromversorgung im Gemeindezentrum über sogenannte Stromaggregate zu sichern, ist eine Leistung von rund 65 kW notwendig. Entsprechende Angebote zum Kauf eines mobilen Stromaggregates wurden eingeholt. Die Kosten hierfür betragen rund 52.000,00 Euro. Die erforderlichen Abstimmungen mit dem Energieversorger EWR sind erfolgt. Die Kosten für die Ingenieurleistungen durch die Firma Sysmatec einschließlich der Kosten für die Herstellung des Einspeisepunktes, als auch der Installation, betragen rund 15.000,00 Euro. Derzeit ist noch in Prüfung die Einspeisung von Energie von außen im Verwaltungsgebäude in Gau-Bickelheim. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch dies zunächst zurückzustellen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass mit der Fertigstellung des Neubaus und Sanierung des Altbaus des Bestandsgebäudes in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein Ende 2024 zu rechnen ist und gegebenenfalls hier entsprechende Vorsorgeeinrichtungen getroffen werden können. Das zur Beschaffung vorgesehene Notstromaggregat ist so ausgestattet und mobil, dass es auch im Rahmen von Feuerwehreinsätzen als Stromquelle für die Ausleuchtung mit Lichtmasten eingesetzt werden kann und insoweit auch die erweiterte Funktionalität sichergestellt ist. Auf Nachfrage aus dem Verbandsgemeinderat erklärt Bürgermeister Gerd Rocker, dass bei Bedarf die erforderliche Wärme mit strombetriebenen Geräten garantiert wird.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Prüfung der bereits vorliegenden Angebote zum Kauf des erforderlichen Stromaggregates und Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter. Die Kosten hierfür betragen rund 52.000,00 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Herstellung des erforderlichen Anschlusses und gegebenenfalls Unterverteilung in Höhe von rund 15.000 Euro. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig bei drei Enthaltungen.

TOP 6.4 Einrichtung eines Krisenstabes

Sachdarstellung

Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, auch einen Krisenstab für den möglichen Katastrophenfall einzurichten. Nach Erarbeitung eines entsprechenden Vorschlages sowie der Bildung einer notwendigen Informationskette wird der Verbandsgemeinderat erneut mit der Thematik befasst. Federführend für die entsprechende Organisation und Bildung ist die Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Nina Molitor. Im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates wird sie berichten.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 7 Freiwillige Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Vollzug des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes LBKG;

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Wartung und Prüfung der technischen Ausrüstung;

Weiterführung der Zweckvereinbarung mit der Stadt Alzey, der

Verbandsgemeinde Alzey-Land und dem Landkreis Alzey-Worms

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

In Vollzug des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) erfolgt die Wartung und Prüfung der technischen Ausrüstung der Feuerwehren im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in der Feuerwache der Stadt Alzey und des Landkreises Alzey-Worms. Im Rahmen einer entsprechenden Zweckvereinbarung nimmt die Stadt Alzey über ihre Gerätewarte seit 04.05.2012 die Prüfung der Einsatzgeräte der Feuerwehren der Verbandsgemeinden Alzey- Land und Wöllstein ebenfalls wahr. Im Rahmen einer Rechnungsprüfung der Stadt Alzey durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz wurde die bisherige Abrechnungspraxis durch die Prüfer kritisiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Tatsache, dass im Rahmen der Zweckvereinbarung mit den Verbandsgemeinden die Raum- und Nebenkosten nur unzureichend erhoben werden und insbesondere keine Kosten für die der Verwaltung entstehenden Overheadkosten berechnet werden (Personalsachbearbeitung, Leitungs- und Führungsaufgaben durch Vorgesetzte etc.). Auch wurde angemerkt, dass durch die Stadt Alzey von den Vertragspartnern keine Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung von Prüfgeräten in Form von Abschreibungen und gegebenenfalls kalkulatorischen Zinsen erhoben werden. Weiterhin wird der Landkreis Alzey-Worms künftig dieser Zweckvereinbarung beitreten. Der Entwurf ist als Anlage eingestellt. Die Zweckvereinbarung soll im Hinblick auf eine mögliche Umsatzsteuerpflicht zunächst bis 31.12.2024 befristet werden. Die Verbandsgemeinde Alzey-Land beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2023 Teile der Arbeiten durch einen eigenen Gerätewart wahrnehmen zu lassen. Im Laufe des Jahres werden sich daher die in Anspruch genommenen Dienstleistungen durch die Verbandsgemeinde Alzey-Land reduzieren. Auf die übrigen Vertragspartner wird sich dies nicht kostenmehrend auswirken, da nur die Arbeitsstunden in Rechnung gestellt werden, die auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden und durch die Gerätewarte der Stadt Alzey geleistet werden. Das heißt, der Stundensatz wird jeweils auf der Basis der tatsächlich möglichen Arbeitsstunden der drei Gerätewarte ermittelt. Stunden, die durch die Vertragspartner weniger in Anspruch genommen werden, gehen voll zu Lasten der Stadt Alzey. Kostenbeteiligungen für Investitionen bei Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Gerätschaften zur Wartung werden künftig im Rahmen der Abschreibungen berücksichtigt und den Vertragspartnern in Rechnung gestellt. Der im Rahmen des Personaleinsatzes anzuwendende Stundensatz wird entsprechend der tatsächlichen Lohnkosten eines jeden Jahres zugrunde gelegt. Es handelt sich hierbei um die durchschnittlichen Lohnkosten aller beschäftigten Gerätewarte. Derzeit werden drei Gerätewarte beschäftigt, die jeweils in Entgeltgruppe 7 TVöD eingruppiert sind. Der derzeitige Stundensatz beträgt 46,06 Euro. Bezüglich der Berechnung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. In der Praxis hat sich diese interkommunale Zusammenarbeit mehr als bewährt und wird zur Zufriedenheit aller Vertragspartner umgesetzt. Im Übrigen ist die Verbandsgemeinde Wöllstein nicht in der Lage, die hier vereinbarten Leistungen in Eigenregie zu erbringen, da es hierzu an den entsprechenden Einrichtungen (z. B. Atemschutzgerätewerkstatt) und auch technischer Ausstattung fehlt.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Weiterführung der bestehenden Zweckvereinbarung mit der Stadt Alzey, der Verbandsgemeinde Alzey-Land und künftig dem Landkreis Alzey- Worms im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Wartung, Pflege und Prüfung der technischen Ausrüstung, Fahrzeuge und Geräte der Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 8 Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz (KKB);

Beitritt der Verbandsgemeinde Wöllstein

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Regierungsparteien des Landes Rheinland-Pfalz haben sich auf Initiative der kommunalen Seite im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressourcenübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz (2035 bis 2040)“ zu erreichen. Der kommunale Klimapakt soll den Kommunen dabei helfen ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Der Pakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowie dem Ministerium des Innern, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz, mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren. Der Beitritt zum kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung, die unter anderem einen Ratsbeschluss erfordert. Der Beitritt ist ab dem 01.03.2023 möglich. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen. Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei. Voraussetzung ist lediglich ein Ratsbeschluss, der mit der Beitrittserklärung eingereicht werden muss.Mit ihrem Beitritt zum KKP bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen des Landes und forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen. Die Kommunen müssen Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen, die sie nach dem Beitritt zum KKP in Angriff nehmen möchten, benennen. Die Energieagentur des Landes Rheinland-Pfalz, sowie das Rheinland-Pfalz-Kompetenzzentrum für Klimafolgen, werden in einem ersten Schritt eine Bestandaufnahme in Form einer Initialberatung/Erstberatung durchführen. Dies schafft die Voraussetzungen für nachfolgende, bedarfsorientierte Beratungen zur strukturierten und zielgerichteten Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimawandelfolgen. Ein Bestandteil der Beratung ist auch die konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln. Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms „Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ erhalten die Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, unter Federführung des Landeskreistages Rheinland-Pfalz, haben umfassende Ausführungen zum kommunalen Klimapakt gemacht und auch Beratungs- und Beschlussvorlagen erstellt. Diese beinhalten auch einen Text für die erforderliche gemeinsame Erklärung, ein Formular der Beitrittserklärung zum KKP, als auch eine beispielhafte Liste der möglichen Maßnahmen. Auf die entsprechenden Anlagen wird verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, dass auch alle 8 Ortsgemeinden dem kommunalen Klimapakt beitreten und eine entsprechende Erklärung abgeben. Die Verwaltung wird eine entsprechende Beschlussvorlage erstellen und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister um entsprechende Entscheidungsfindung in den jeweiligen Räten bitten. Die Verwaltung schlägt vor, bezüglich der Benennung einer konkreten Maßnahmenliste, den Umwelt- und Klimaschutzausschuss miteinzubinden und eine entsprechende Liste zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Die Verbandsgemeinde Wöllstein tritt dem Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz

bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der

Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Die

entsprechenden Ziele und Maßnahmen, welche in das weitere Verfahren eingebracht werden,

sind noch nach Beratung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss abschließend zu benennen.

Auf dieser Basis wird die Verwaltung ermächtigt

  • die vollständige Beitrittserklärung gem. diesen Beschlusses in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereits zu stellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 9 Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);

9.1 Beantragung der Fördermittel

9.2 Verteilung und Verwendung der Mittel an bzw. durch die Ortsgemeinden entsprechend der Einwohnerzahl - Antrag der FWG-

Fraktion

- Beratung und Beschluss -

TOP 9.1 Beantragung der Fördermittel

Sachdarstellung

Zur Förderung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Anpassung an die Klimawandelfolgen in Rheinland-Pfalz ist es notwendig, dass die kommunalen Gebietskörperschaften mit den Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte sowie Landkreise in ihrer Investitionstätigkeit diesbezüglich unterstützt werden. Das Land Rheinland-Pfalz stellt den kommunalen Gebietskörperschaften daher mit dem kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation (KIPKI)“ einmalig insgesamt bis zu 240 Millionen Euro zur Verfügung, um ihnen finanzielle Anreize zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen im kommunalen Bereich zu ermöglichen.

Das Programm beinhaltet zwei Kernelemente:

1.

Eine einwohnerbezogene Pauschalförderung der antragsberechtigten Stellen für die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen

a) des Klimaschutzes, wie z. B. nachhaltige Wärmeversorgung, Elektromobilität, energetische Sanierung

b) der Anpassung an die Klimawandelfolgen, wie z. B. Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Klimaresilienz im Rahmen einer Positivliste, sowie

2.

Ein wettbewerbliches Verfahren zur Befähigung und Unterstützung der Entstehung von Leuchtturmprojekten des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und der Innovation bzw. zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur kommunalen Entwicklung aus mehreren Maßnahmen.

Federführend ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Das hierzu erforderliche Landesgesetz zur Ausführung ist derzeit in der Beratung und wird voraussichtlich im Mai durch den Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen. Die Verbandsgemeinde Wöllstein, basierend auf 12.011 Einwohnern, erhält aus diesem Programm voraussichtlich 350.986,31 Euro. Das Verfahren zur Auszahlung der Mittel im Zuweisungsverfahren ist in dem vorbezeichneten Gesetz in den §§ 4 ff. geregelt. Antragsberechtigt sind hiernach die Verbandsgemeinden. Eine Förderung von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Ortsgemeinden bedarf der eingehenden Prüfung, der Erfüllung einschlägiger Fördervoraussetzungen und Einhaltung derselben. Die Bewilligung von Seiten der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinden für entsprechende Maßnahmen erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat, durch die Verwaltung mit dem Rechtsinstrument des Verwaltungsaktes. Ratsmitglied Hahn fragt an, ob innerhalb des Projektes die Mittel innerhalb der Ortsgemeinden weitergeleitet werden können. Dies wird von Herrn Rocker bejaht. Herr Degen schlägt vor, dass die Ortsgemeinden Maßnahmen beschreiben sollen und diese sollten im Klimaschutzausschuss besprochen werden. Ratsmitglied Wiesel merkt an, dass aus seiner Sicht kein Fokus auf „Bauen“ gelegt wird wie z. B. Umbauten von Schulen und anderem, da diese sehr kostenintensiv sind und der gewährte Zuschuss somit für ein Projekt schon aufgebraucht wird. Die Positivliste ist groß und viele Projekte machbar und wirksam, die außerhalb von Bauthemen liegen. Herr Dr. Pietrowski möchte wissen wie die Ideen und die Zuweisung der Gelder weiterbearbeitet werden, also wie stellen sich die konkreten weiteren Schritte in der Umsetzung dar? Herr Rocker stellt hierzu fest, dass die Verwaltung der VG Wöllstein die Ideen bzw. Maßnahmen der Ortsgemeinden sammelt und darüber entscheidet, welche Maßnahmen überhaupt förderfähig sind. Die Ergebnisse hierzu werden dann gemeinsam besprochen und geschaut, welche Maßnahme evtl. noch zusätzlich über die VG bezuschusst werden können. Herr Angermann merkt an, dass hier „groß“ gedacht werden soll, damit das Ziel einer eigenständigen Energieversorgung erreicht werden kann. Herr Sebastian Schnabel unterstützt die Anmerkung von Herrn Wiesel, sich auf Maßnahmen zu fokussieren die auch eine direkte und schnelle Wirkung haben, wie z. B. Entsiegelung von Flächen. Der 3. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Wöllstein Thomas Pitthan unterstützt bei der Auswahl der Maßnahmen, dass die „Wirkung“ bei den Projekten und Maßnahmen im Mittelpunkt stehen sollte, um auch weitere Inspirationen zu schaffen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung zur Beantragung der einwohnerbezogenen Pauschalförderung. Die Verwaltung wird gebeten, von Seiten der Verbandsgemeinde entsprechende Maßnahmen zu benennen. Die Ortsgemeinden wiederum

werden aufgefordert im Sinne des § 4 Abs. 4 Landesgesetz zur Ausführung des kommunalen Investitionsprogramms „Klimaschutz und Innovation“ entsprechende Projekte zu benennen. Im Übrigen wird der Umwelt- und Klimaschutzausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein diese Maßnahmenliste beraten und erörtern und dem Verbandsgemeinderat zur abschließenden Entscheidungsfindung vorlegen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 9.2 Verteilung und Verwendung der Mittel an bzw. durch die Ortsgemeinden entsprechend der Einwohnerzahl - Antrag der FWG Fraktion

Sachdarstellung

Die FWG-Fraktion des Verbandsgemeinderates, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Sascha Wiesel, hat per Mail vom 15.03.2023 den in der Anlage beigefügten Antrag zur Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt. Eine pauschale, einwohnerbezogene Weiterleitung der Finanzmittel an die Ortsgemeinden ist grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr ist gem. § 4 Abs. 4 Landesgesetz zur Ausführung des kommunalen Investitionsprogrammes „Klimaschutz und Innovation“ eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Maßnahmen der Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeinde sicherzustellen. Wie bereits im Rahmen der Beschlussvorlage zu TOP 9.1 ausgeführt, befindet sich das Gesetz noch in der Beratung und bedarf der abschließenden Entscheidung durch den Landtag Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde. Eine Weiterleitung der durch das Land bewilligten Mittel ist durch Bescheid der Verbandsgemeinde nach der Maßgabe der jeweils einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben des Unionsrechtes auch an Ortsgemeinden zulässig (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Landesgesetz zur Ausführung des kommunalen Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“). Die Ortsgemeinden werden gebeten, entsprechende Maßnahmen aus ihrem Bereich zu benennen. Im Übrigen wird der Umwelt- und Klimaschutzausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein aufgefordert, eine konkrete Maßnahmenliste insgesamt zu erarbeiten und dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung und abschließenden Entscheidung vorzulegen. Dies unter Berücksichtigung etwaiger Maßnahmen aus dem Bereich der Ortsgemeinden.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat verweist auf die Beschlussfassung zu TOP 9.1 und bestätigt die hier vorgegebene Verfahrensweise.

Beschluss

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 10 Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10, Wöllstein;

Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes;

Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Auf die als Anlage eingestellte Vergabevorlage wird verwiesen. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Wöllstein hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 unter TOP 1.3 einstimmig dem Verbandsgemeinderat die Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Anbaus des Verwaltungsgebäudes in der Bahnhofstraße 10, Wöllstein, empfohlen.

Folgende ergänzende Unterlagen sind ebenfalls als Anlage eingestellt:

  • Planzeichnung
  • Kostenberechnung nach DIN 276
  • Berechnung des Ertrages
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Finanzergebnis
  • Honorarberechnung des Ingenieurbüros PBS Quadrat GmbH & Co. KG/Planungsbüro für Elektrotechnik, Bretzenheim

Die ermittelten Gesamtkosten nach DIN 276, inklusive des Honorars für den Fachingenieur, betragen 58.228,06 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des neuen Anbaus des Verwaltungsgebäudes in der Bahnhofstraße 10, Wöllstein, durchzuführen und genehmigt die zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 58.000,00 Euro brutto. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Schwarz, den Architekten Deibert und die HS GmbH mit der Planung und Betreuung zur Durchführung der Maßnahme als Erweiterung der bestehenden Aufträge zu beauftragen. Ratsmitglied Oliver Schnabel merkt an, dass die Angaben in der Berechnung „Watt-Pik“ nicht mehr aktuell sind. Die aktuellen Zahlen seien 450-470 Watt-Pik, was für den Ertrag pro Jahr in Kilowatt/Stunde Auswirkungen auf die Anlagengröße hat. Dies soll in der Sachdarstellung bzw. in der beigefügten Anlage noch geändert werden. Beschluss Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 11 Grundschule St. Martin Gau-Bickelheim;

Anmietung von zwei weiteren Klassensaalcontainern (6 Module)

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Erfreulicherweise sind auch für die neue 1. Klasse an der Grundschule „St. Martin“ in Gau-Bickelheim für das Schuljahr 2023/2024 zwei Parallelklassen zu bilden. Damit werden alle Jahrgangsstufen zweizügig geführt. Auf die der Anlage beigefügte Übersicht wird verwiesen. Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit der Schaffung weiteren Schulraums in Form der Bereitstellung von „Klassencontainern“. Es ist vorgesehen, zwei weitere Containeranlagen mit jeweils drei Modulen, auf die bereits bestehenden Container aufzustocken. Die 2 Gesamtgrundfläche je Klassenraum beträgt 54 m und entspricht den entsprechenden „Schulbaurichtlinien“. Die bisherige Containeranlage hat sich bestens bewährt und entspricht in vollem Umfang den Bedürfnissen der Schule. Die beiden neuen Container im „1. Stock“ werden durch eine entsprechende Außentreppenanlage, inklusive Podest, Stützen und Geländer, nach „Schulbaurichtlinien“ erschlossen. Ein entsprechender Bauantrag ist zu stellen. Das Angebot der Firma Optirent zur Anmietung der Container liegt vor. Hiernach betragen die monatlichen Mietkosten bei einer Mindestmietdauer von 24 Monaten 3.000,00 Euro (brutto) monatlich. Hinzu kommen einmalige Kosten für den Transport, die Ortsbesichtigung, den Kran und die Montage von rund 6.000,00 Euro. Weiterhin sind die beiden Räumlichkeiten mit Mobiliar, Tafeln und sonstigen Equipment auszustatten. Hierfür sind Kosten in Höhe von 15.000,00 Euro vorgesehen. Die Containeranlage ist avisiert und kann auch termingerecht zum Schuljahresbeginn 2023/2024 zur Verfügung stehen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, welcher für die Erweiterung der Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim mit zwei Containeranlagen spricht, ist auch die zwingende Notwendigkeit der Auslagerung von Klassen im Rahmen des geplanten Umbaus bzw. der Erweiterung der Grundschule. Die vier Containerklassensäle können dann entsprechend genutzt werden. Auch nimmt die Verwaltung die positive Entwicklung der aufgezeigten Schülerzahlen zum Anlass, bei der Schulaufsicht darauf hinzuwirken, dass gegebenenfalls die Grundschule nicht nur zur 1,5-Zügigkeit, sondern direkt zur 2-Zügigkeit ausgebaut wird. Im Hinblick auf die sich derzeit abzeichnende Schülerzahlenentwicklung sieht die Verwaltung hierzu die Notwendigkeit. Insbesondere im Hinblick auf den zukunftsweisenden und nachhaltigen Ausbau und der Stärkung des Schulstandortes Gau-Bickelheim. Ratsmitglied Wiesel hinterfragt, ob es auf Grund der wahrscheinlich langen Nutzungsdauer nicht sinnvoller ist, die Container direkt zu kaufen anstatt zu mieten. Herr Degen meint, dass diese Entscheidung auch noch später getroffen werden könnte. Bürgermeister Gerd Rocker erklärt, dass je nach Dauer der notwendigen Nutzung der Raumcontainer eine Überprüfung erfolgt,inwieweit sich dann ein Ankauf wirtschaftlicher darstellt. Aus heutiger Sicht wird ein Bedarf an Schulraumcontainern auch künftig bestehen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Notwendigkeit zur Schaffung weiteren Klassenraumes im Hinblick auf die steigenden Schülerzahlen und die Bildung von zwei neuen 1. Klassen. Die Verwaltung wird zur Anmietung von sechs Mietcontainern (=2 Klassenräume) für die Mietdauer von 24 Monaten von der Firma Optirent, Bergneustadt, ermächtigt. Die Gesamtkosten betragen rund 80.000,00 Euro. Analog der bestehenden Containeranlage, ist vor den eigentlichen Klassensälen ein „Vorflur“ miteinzubeziehen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 12 Freizeit- und Erlebnisbad "Am Schlossstadion" Wöllstein;

Bad- und Beckenaufsicht;

12.1 Fortführung der Vereinbarung mit den Stadtwerken Frankenthal

(SWIFTEC)

12.2 Haus- und Badeordnung

12.3 Öffnungszeiten

12.4 Benutzungsentgeltordnung

12.5 Eröffnung der Badesaison

- Beratung und Beschluss -

TOP 12.1 Fortführung der Vereinbarung mit den Stadtwerken Frankenthal (SWIFTEC)

Sachdarstellung

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage hat die Firma SWIFTEC GmbH, Frankenthal Tochterunternehmen der Stadtwerke Frankenthal) noch keinen Dienstleistungsvertrag vorgelegt. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass, wie durch den verantwortlichen Geschäftsführer der GmbH, Herrn Schröder, mitgeteilt, das Unternehmen nicht bzw. noch nicht über die notwenigen personellen Ressourcen verfügt, um das Freizeit- und Erlebnisbad „Am Schlossstadion“ in Wöllstein wie im letzten Jahr im Rahmen einer Betriebsführung zu betreiben. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis ist die Verwaltung bereits seit mehreren Wochen dabei den Badebetrieb in eigener Regie zu organisieren, um die Badesaison 2023 zu ermöglichen. Die Betriebsleitung, d. h. die Badaufsicht, ist mit der Person des eigenen Schwimmmeisters sichergestellt. Ergänzend wird derzeit Beckenaufsichtspersonal rekrutiert. Die Mindestvoraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist ein DLRG-Nachweis in Silber. Die Erfahrungen aus der Badesaison 2022 haben jedoch gezeigt, dass die Ergänzung mit eigenem Personal gewisses Konfliktpotential birgt. Sollte die Firma SWIFTEC nunmehr noch eine gewisse Betriebsführung wahrnehmen können, wurde mit den Fraktionsvorsitzenden undBeigeordneten in Vorbereitung zu dieser Ratssitzung vereinbart, dass dann klare Abgrenzungen bezüglich der Zuständigkeit erfolgen müssen. Die Zuständigkeit abgegrenzt nach Betriebstagen. Die Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme des Bades laufen auf Hochtouren. Die technische Ausstattung (Pumpen, Steuerung, Chlorgasanlage etc.) sind soweit betriebsbereit. Noch zu regeln ist das Kassieren der Eintrittsentgelte. Nach heutiger Erkenntnis und unter der Voraussetzung, dass kein wesentlicher Personalausfall erfolgt, kann der Badebetrieb gewährleistet werden. Unter Beachtung der Vorgaben, was die Sicherheit aber auch den Arbeitsschutz (Pausenzeiten, freie Tage etc.) angeht, kann allerdings eine umfassende Öffnung des Freibades nicht in Aussicht gestellt werden. Das heißt die Öffnungszeiten und -tage sind der personellen Situation angepasst zu organisieren. Dies ist zwingend notwendig, um die Sicherheit der Badegäste und der Beschäftigen zu garantieren. Die Verpachtung des Kioskbetriebes wird im Rahmen der heutigen Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil unter TOP 18 thematisiert. Der Bürgermeister wird im Rahmen der heutigen Sitzung berichten. Bürgermeister Gerd Rocker berichtet ausführlich zur derzeitigen Situation. Die Verwaltung ist gehalten, den Badebetrieb mit eigenen Mitarbeitern, ergänzt durch Pesonalgestellungen des Bäderservice Barth, zu organisieren und damit die Badesaison 2023 zu gewährleisten. Die Firma Swifttec GmbH, Frankenthal, hat sich bedauerlicherweise bis heute nicht rückgeäußert. Es ist daher davon auszugehen, dass von hier keine personelle Unterstützung geleistet werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, unter Beachtung der arbeitsschutz- und sicherheitsrelevanten Aspekte den Badebetrieb für die Saison 2023 zu organisieren. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Entscheidungen zu treffen und diesbezüglich Aufträge zu vergeben und/oder Dienstleistungsverträge zu schließen. Beschluss Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 12.2 Haus- und Badeordnung

Sachdarstellung

Auf die der Anlage beigefügte Haus- und Badeordnung wird verwiesen. Diese wurde im vergangenen Jahr modifiziert und redaktionell auf den neuesten Stand gebracht.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haus- und Badeordnung.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 12.4 Benutzungsentgeltordnung

Sachdarstellung

Auf die der Anlage beigefügte Benutzungsentgeltordnung wird verwiesen. Diese ist identisch mit den Regelungen der Benutzungsentgeltordnung im vergangenen Badejahr 2022. Notwendige Einschränkungen für die Badesaison 2023 bestehen zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Eine Vorabbuchungsverpflichtung der Eintrittskarte, wie in den vorvergangenen beiden Jahren praktiziert, als auch eine Registrierungspflicht besteht ebenfalls nicht mehr. Auch der Verkauf von Dauerkarten etc. ist wieder möglich. Der Verkauf der Eintrittskarten als auch das Kassieren der Eintrittsentgelte wird Vorort durch eigenes Kassenpersonal vorgenommen. Die Entgeltordnung ist grundsätzlich sozial verträglich gestaltet und hat sich bewährt. Eine Anhebung der Benutzungsentgelte mit dem Ziel einer vollständigen Kostendeckung ist nicht vertretbar. Insbesondere in den Ferienmonaten ist das Freibad Wöllstein, vor allem für Familien mit Kindern, ein beliebtes Ziel zur Freizeitgestaltung. Aufgrund der insgesamt stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in den verschiedensten Bereichen kommt dieser Freizeiteinrichtung Vorort eine immer größere Bedeutung zu.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgelegte Benutzungsentgeltordnung für die Badesaison 2023.

Beschluss

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig ohne Enthaltungen.

TOP 13 Verbandsgemeindeverwaltung;

Einführung des digitalen Rechnungseinganges

- Sachstandsbericht -

Sachdarstellung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird die stellvertretende Büroleiterin und Sachgebietsleiterin Organisation, Frau Amtsrätin Tina Werner, berichten. Der Bericht umfasst zum einen die Einführung des digitalen Rechnungseinganges zum 20.04.2023, als auch den Sachstand zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, d. h. des digitalen Angebotes zur Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen durch die Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Institutionen und Gewerbetreibende. Frau Werner informiert die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates über die Intention den Rechnungseingang digital zu organisieren und den derzeitigen Verfahrensstand. Wesentlich ist, dass sich alle Beteiligten dieser Thematik öffnen und bereit sind konstruktiv mitzuwirken. Nach Abschluss der Umsetzungsvoraussetzungen und auch eingehender Übungsphase wird eine effiziente Erledigung in diesem Aufgabengebiet gesehen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 14 Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes im Jahr 2022;

Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)

Sachdarstellung

Gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr (2022) zu unterrichten. Im Anschluss ist dieser Teil der Niederschrift unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wöllstein zu veröffentlichen. Die Nebentätigkeiten, die Bürgermeister Gerd Rocker im vergangenen Jahr ausgeübt hat, sind in der beigefügten Anlage aufgelistet. Bei der Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach sowie als nebenamtliche Lehrkraft in der Berufsbildenden Schule II Wirtschaft Bad Kreuznach, wurden Vergütungen erzielt. Dienstherr für die Tätigkeit an der Berufsbildenden Schule in Bad Kreuznach ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Versteuerung der erzielten Einnahmen erfolgt nach Lohnsteuerklasse VI. Die Vergütung am Kommunalen Studieninstitut Bad Kreuznach wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Einkommen angegeben. Die einheitliche Höchstgrenze für die Erzielung von Vergütungen im Rahmen von Nebentätigkeiten gem. § 7 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) ist 9.600,00 Euro im Jahr. Der Maßgabe des § 8 Abs. 4 der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) zur Aufstellung von Vergütungen, die im vergangenen Kalenderjahr im Rahmen von Nebentätigkeiten erzielt wurden, wird regelmäßig nachgekommen. Die durch Bürgermeister Gerd Rocker wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Nebenämter sind durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms genehmigt. Die politischen und sonstigen Ehrenämter sind in der zweiten Anlage aufgelistet.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 15 Mobilfunkversorgung in der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Sachstandsbericht zur Erstellung einer Mobilfunkstrategie;

Antrag der CDU-Fraktion

Sachdarstellung

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Sebastian Schnabel, hat per Mail vom 09.04.2023 die Aufnahme dieses Punktes beantragt. Insbesondere bittet er um einen Sachstandsbericht zu dem im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 08.12.2020 gefassten Beschluss in

Bezug auf die Beauftragung und Erstellung einer Mobilfunkstrategie durch die Firma mikus für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein. Der entsprechende Beschlussauszug aus der vorbezeichneten Sitzung ist als Anlage eingestellt, ebenso der Antrag der CDU-Fraktion, formuliert per Mail vom 09.04.2023. Die Firma mikus Strategie Beratung GmbH hat im Jahr 2021 die entsprechende Mobilfunkkonzeption erarbeitet. Die Erstellung dieser Konzeption wurde durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms fachtechnisch begleitet. Im Übrigen wurden für alle Gebietskörperschaften des Landkreises entsprechende Konzepte erstellt. Die Kosten für die Beratungs- und Planungsleistungen der Firma mikus Strategie Beratung GmbH beliefen sich auf rund 46.000,00 Euro, welche auch durch die Verwaltung beglichen wurden. Der beantragte Kostenzuschuss in Höhe von maximal 50.000,00 Euro ist bewilligt. Die finale Auszahlung des Zuschusses steht noch aus. Somit ist die Erstellung des Mobilfunkkonzeptes wie vorgesehen kostenneutral. Die Bestandsanalyse als auch die Strategie zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung, ist als Anlage eingestellt. Nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Fachingenieur des Beratungsbüros, ist auch eine Ergebnispräsentation im Verbandsgemeinderat möglich. Im Detail sind bei der Ausführung die unterversorgten Mobilfunkbereiche der einzelnen Mobilfunkversorger in der Verbandsgemeinde erfasst. Danach wurden Standorte für eventuell neue Funkmasten oder der Ausbau bestehender Funkmasten zur Deckung der Lücken aufgezeigt. Zuletzt wurden von Seiten der Firma mikus auch Gespräche mit den Providern (Telekom, Telefonica und Vodafone) zur Bestandssituation in der Verbandsgemeinde Wöllstein geführt. Diese haben bereits signalisiert, ihre Funkmasten nach und nach zu modernisieren oder neue zum Ausleuchten der bestehenden Problembereiche zu errichten. Seitens der Verbandsgemeinde ist derzeit kein aktives Zutun nötig. Die Provider kommen vielmehr, wie bereits geschehen, auf die Ortsgemeinden zu, in denen ein wirtschaftliches Tätigwerden möglich ist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die aktuelle Mobilfunkversorgung in der Verbandsgemeinde Wöllstein gut ist und nur vereinzelt entsprechende Lücken bestehen. Herr Lintgen weist daraufhin, dass die Lösung bei 5 G sein sollte und nicht bei 4 G, da 4 G zukünftig nicht zielführend ist.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16 Mitteilungen und Anfragen

1. Die diesjährigen Sommerferienspiele der Verbandsgemeinde Wöllstein finden vom 07. bis 11.08.2023 statt. Das Motto lautet: „Zauberei und Hexerei in der Verbandsgemeinde Wöllstein“. Hauptstandort für die Ausrichtung ist die Schulturnhalle und das Außengelände an der Realschule Plus "Rheinhessische Schweiz". Zur Steigerung der Attraktivität der Veranstaltung sind auch 3 Ausflüge geplant. Zum einen soll das Freilichtmuseum in Bad Sobernheim, sowie der Hochwildschutzpark in Rheinböllen, besucht werden. Bei entsprechender Witterung ist auch ein Tag im Freizeit- und Erlebnisbad in Wöllstein vorgesehen. Die kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von rund 7.000,00 Euro stehen Einnahmen in Höhe von 2.250,00 Euro durch den Verkauf von entsprechenden Ferienpässen gegenüber. Der Zuschuss von Seiten des Jugendamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms beträgt rund 2.500,00 Euro. Insgesamt können 80 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 12 Jahren teilnehmen. Es werden 8 Gruppen à 10 Kinder gebildet. Mit der Planung, Organisation und Durchführung sind die Mitarbeiter Philipp Jung und Andrea Schneider betraut. Der Ferienpass, inklusive Eintrittsgelder, Mittagsverpflegung und Getränken, kostet 30,00 Euro je Kind. Bezieher von Sozialleistungen erhalten den Pass vergünstigt für 20,00 Euro. Eine Geschwisterkinderregelung ist nicht vorgesehen.

2. Das im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Stadt Alzey beauftragte Tourismuskonzept für den Bereich des Alzeyer Land und der Rheinhessischen Schweiz ist weitgehend abgeschlossen. Die Präsentation erfolgt am Dienstag, dem 09. Mai 2023 um 18.30 Uhr in Mathis´ Wiesenmühle in Kettenheim. Hierzu sind der Tourismusausschuss der Verbandsgemeinde sowie die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister eingeladen.

3. Der Wasserverbrauch gesamt im Jahr 2022 betrug 993.587,00 m3. Der ermittelte durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch liegt bei rund 46 m3 pro Jahr. Dies bereits unter Berücksichtigung und Herausnahme der bekannten Großverbraucher.

4. Mit Schreiben vom 05.04.2023 hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt die Kosten für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für den Abrechnungszeitraum 01.06. bis 31.12.2022 bekanntgegeben. Auf die entsprechende Kostenabrechnung, samt der hierzu ergangenen Erläuterungen, wird in der Anlage verwiesen. Die Kosten, unter Berücksichtigung der Erträge durch Verwarn- und Bußgelder, betragen für diesen Abrechnungszeitraum 11.030,80 Euro. Die Verwaltung wird entsprechende Gespräche mit dem verantwortlichen Fachbereichsleiter bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt führen, ob künftig nicht ein höherer Deckungsgrad erzielt werden kann. Auf der anderen Seite kann dieses Abrechnungsergebnis natürlich auch so gedeutet werden, dass die Verkehrsteilnehmer mittlerweile durch die erfolgten Geschwindigkeitsüberwachungen ihr Verhalten den gegebenen Regelungen angepasst haben und nicht mehr mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Damit wäre natürlich auch ein Ziel der erfolgten Maßnahme erreicht. Im Ergebnis führt dies jedoch nicht dazu, dass künftig auf eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung verzichtet werden kann oder diese in reduzierter Form ausreichend ist. 5. Mit Schreiben vom 01.03.2023 hat die Verbandsgemeinde Wörrstadt, in Bezug auf die Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung und unter Bezugnahme auf den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 07.07.2016, eine Anpassung der Kostensätze zum 01.01.2023 erklärt. Auf die in der Anlage eingestellten Unterlagen wird verwiesen.

6. Für die Zwischenlagerung von Erdaushub im Rahmen der Unterhaltung und Pflege der Gewässer III. Ordnung und sonstigen Gräben auf dem Gelände der Kläranlage in Wöllstein wurde eine wasserrechtliche Genehmigung als Lagerplatz erzielt.

7. Der zwischen den Gemeinden Uffhofen und Wendelsheim geplante Radweg wird voraussichtlich im Jahr 2024 realisiert. Baulast- und damit Kostenträger ist das Land Rheinland-Pfalz. Die im Bereich der Gemarkung Wendelsheim befindlichen Flächen wurden wertmäßig ermittelt und sind von der Ortsgemeinde Wendelsheim an das Land Rheinland-Pfalz in dessen Eigentum zu veräußern.

8. Per Mail vom 07.03.2023 hat der Bürgermeister den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates mitgeteilt, dass für die Amtszeit 2023/2024 keine Bewerbungen um das Amt der Weinmajestäten der Verbandsgemeinde Wöllstein eingegangen sind. Erfreulicher- und dankenswerterweise hat sich die amtierende Weinkönigin, Frau Maria Frohnhöfer, bereit erklärt dieses Amt um ein weiteres Jahr auszuüben. Auch an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an Frau Frohnhöfer für die Bereitschaft zur Fortführung des Amtes.

9. Der Widerspruchsbescheid der Generaldirektion „Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Direktion Landesdenkmalpflege)“ vom 07.02.2023 in Bezug auf die Nichtgewährung einer Zuwendung aus Denkmalpflegemitteln für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes in der Bahnhofstraße 10 in Wöllstein wurde den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates per Mail vom 09.03.2023 überlassen. Die Beschreitung des Klageweges in Form der Einreichung einer Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht in Neustadt, hat keine Aussicht auf Erfolg, insoweit wurde hiervon abgesehen.

10. Ebenfalls per Mail wurde den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die per

Bescheid vom 24.02.2023 durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey- Worms erteilte Genehmigung zur Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk für das Jahr 2023 übersandt.

11. Die diesjährige Seniorenfahrt auf Verbandsgemeinde-Ebene findet am Donnerstag, dem 21. September 2023 statt.

12. Zur Steigerung des Frauenanteils in den kommunalen Gremien wird, wie angekündigt, ein entsprechender Vortrag bzw. Seminar stattfinden. Dieses wird am Samstag, dem 03. Juni 2023, 14.00 Uhr, im Nebenraum des Gemeindezentrums Wöllstein stattfinden. Der entsprechende Vortrag von Frau Dr. Halfmann trägt den Titel „Frauen in der Kommunalpolitik“. Organisiert wurde dieser Termin durch die örtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Isabell Steinle, unterstützt durch die Gleichstellungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms.

13. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Beratung und empfehlenden Feststellungen des Jahresabschlusses 2018 findet am Dienstag, dem 16.05.2023, statt.

14. Die Tarifrunde 2023 für die Beschäftigten im Bund und der VKA sind abgeschlossen. Eine Einigung mit den Arbeitnehmervertretern wurde erzielt. Nach Berechnungen der VKA belaufen sich die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2023 auf 4,54% und im Haushaltsjahr 2024 auf 10,54%. Die dauerhaften Mehrkosten liegen, gemessen an der allgemeinen Entgelttabelle, nach den Angaben der VKA bei 11,71%. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Die Entgelte der Beschäftigten im Bereich der VKA erhöhen sich um bis zu 17%. Die Entgeltsteigerung erhöht die Attraktivität der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich.

Anfragen:

• Herr Wiesel bemängelt, dass der Widerspruchsbescheid (unter Punkt 9) nicht schnell genug als Info dem Rat vorlag. Dies hatte zur Folge, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und die Chance auf eine Klage nicht mehr gegeben ist.

• Ratsmitglied Degen fragt an, ob die Ferienspiele dieses Jahr stattfinden und die Ausstattung mit Personal gegeben ist. Bürgermeister Rocker stellt klar, dass die Ferienspiele stattfinden und die entsprechende Ausstattung mit Personal gesichert ist.

• Ratsmitglied Hahn freut es sehr, dass es einen Vortrag zum Thema „Frauen in den kommunalen Gremien“ geben wird. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.15 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) (Schriftführer)