I. Jubiläumsveranstaltungen:
1. 50-, 75-, 100-, 125-, 150-jährige Jubiläen — 300,00 €
2. Bei allen „anderen“ Jubiläen — 200,00 €
II. Jahresveranstaltungen mit besonderem kulturellem Wert:
1. Musikabende, Theaterveranstaltungen, Bunte Abende — 200,00 €
2. Chorkonzerte — 200,00 €
3. sonstige Veranstaltungen (z.B. Geflügelausstellungen, Kaninchenschauen, Weinintermezzi) — 150,00 €
4. Hauskonzerte, Kirchenkonzerte, Vorspiel-/ Singabende Nachwuchs,
sowie sonstige Kunst- und Bilderausstellungen — 100,00 €
Jeder Verein erhält nur eine Zuwendung jährlich. Bei mehreren Veranstaltungen im Jahr wird die höchste Zusendung gewährt.
III. Zuwendungen bei Kerbe-Veranstaltungen, Weinfesten, Straßenfesten, Dorffesten, Sommernachtsfesten, Sonnenblumenfesten oder Festen mit ähnlichem Volksfestcharakter:
Hier werden keine Zuwendungen gewährt.
IV.
Diese Richtlinien haben grundsätzlichen Charakter. Im Einzelfall kann nach Abwägung aller relevanter Kriterien die Höhe der Zuwendung individuell festgesetzt werden.
V.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 01. Januar 2024 in Kraft.