(1) Zur Ehrung der Personen, die sich gemäß § 3 in der Verbandsgemeinde verdient gemacht haben, wird ein Verdienstorden geschaffen.
(2) Der Verdienstorden führt die Bezeichnung
"Verdienstorden der Verbandsgemeinde Wöllstein in _______________“
unter Hinzufügung der Stufe gemäß § 2.
(3) Form und Größe ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Zeichnung.
Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen:
Stufe I in Gold
Stufe II in Silber
Stufe III in Bronze
(1) Der Verdienstorden wird an Personen verliehen, die sich im kommunalen Bereich, in Parteien, im Bereich von Feuerwehr, Sport, Kultur, Kirche und sonstigen Organisationen und Verbänden um die Gemeinschaft innerhalb der Verbandsgemeinde verdient gemacht haben.
(2) Alle wahlberechtigten Bürger haben das Vorschlagsrecht. Die Vorschläge sind schriftlich mit der entsprechenden Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein einzureichen.
(1) Der Verdienstorden wird verliehen, wenn der jeweiligen Person zugeteilt werden können:
für die Stufe I in Gold, — mindestens 250 Punkte,
für die Stufe II in Silber, — mindestens 150 Punkte,
für die Stufe III in Bronze, — mindestens 100 Punkte.
| (2) Es werden zugeteilt für jedes Jahr: | |
| a) | Ortsbürgermeister — 5 Punkte |
| b) | Mitglied im Verbandsgemeinderat, stellv. Wehrleiter, Wehrführer — 4 Punkte |
| c) | Mitglied im Ortsgemeinderat — 3 Punkte |
| d) | Fraktionsvorsitzende(r) im Ortsgemeinderat, Wehrleiter — 5 Punkte |
| e) | Fraktionsvorsitzende(r) im Verbandsgemeinderat — 7 Punkte |
| f) | Mitglied in einem Ausschuss — 2 Punkte |
| g) | ehrenamtliche(r) Beigeordnete(r), stellv. Wehrführer — 3 Punkte |
| h) | Vorsitzende(r) von Parteien, Gruppen, Vereinen, Verbänden und Organisationen — 3 Punkte |
| i) | stellvertretende(r) Vorsitzende(r), Gruppenführer bei Feuerwehren, Kassierer(in), Schriftführer(in) von Parteien, Gruppen, Vereinen, Verbänden und Organisationen — 2 Punkte |
| j) | Beisitzer(in) bei Parteien, Gruppen, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen — 1 Punkt |
(3) Werden von den genannten Funktionen gleichzeitig mehrere ausgeübt, so summieren sich die Punktzahlen. Dies gilt nicht für die gleichzeitige Wahrnehmung mehrerer Funktionen im kommunalen Bereich auf der gleichen kommunalen Ebene. Es wird die jeweils höherwertige Punktezahl zugrunde gelegt.
(4) Angerechnet wird die Zeit ab 01.10.72 (Gründung der Verbandsgemeinde Wöllstein).
(1) Die Punktezahl ist von der Verbandsgemeindeverwaltung zu ermitteln und durch einen Ausschuss festzustellen.
(2) Der Ausschuss besteht aus:
| a) | dem Bürgermeister, als Vorsitzenden, |
| b) | den Beigeordneten, |
| c) | den Fraktionsvorsitzenden. |
Jedes Mitglied hat Stimmrecht, bei Stimmengleichheit entscheidet der Bürgermeister.
(1) Weiterhin kann der Verdienstorden der Stufe I in Gold an Personen verliehen werden, die nicht dem Personenkreis nach § 4 Abs. 2 zuzuordnen sind und sich aufgrund außergewöhnlicher Leistungen um das Ansehen und die Entwicklung der Verbandsgemeinde verdient gemacht haben.
(2) Der Verbandsgemeinderat entscheidet ohne Aussprache in nichtöffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung über die Verleihung des Verdienstordens der Stufe I mit 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder an Personen nach § 6 Abs. 1.
über die Verleihung wird eine Urkunde nach dem Muster der Anlage 2 ausgestellt.
Der Verdienstorden ist in öffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates oder bei einer anderen besonderen öffentlichen Gelegenheit in feierlicher Form zu verleihen.
Die Inhaber des Verdienstordens dieser Stufe sind zu besonderen Anlässen der Verbandsgemeinde als Gäste einzuladen.
Die Richtlinien treten am Tage ihrer Annahme durch den Verbandsgemeinderat (31.03.92) in Kraft.