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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 48/2023
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Richtlinien über die Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen   an die Sportvereine der Verbandsgemeinde Wöllstein, die eigene oder im Eigentum der Ortsgemeinde stehende Sportanlagen unterhalten.

über die Bewilligung von Betriebskostenzuschüssen an die Sportvereine der Verbandsgemeinde Wöllstein, die eigene oder im Eigentum der Ortsgemeinde stehende Sportanlagen unterhalten.

Im Rahmen der im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden ab dem 1. Januar 2024 für die Unterhaltung von Sportanlagen, die nicht im Eigentum der Verbandsgemeinde Wöllstein sind und deren Unterhaltung dem jeweiligen Sportverein obliegt, Betriebskostenzuschüsse nach folgenden Grundsätzen gewährt:

§ 1

– Zuschusshöhe –

a)

Vereinsheime mit Funktionsräumen

(Dusche, Umkleide etc.)  —  € 600,00 Pauschale

b)

für eine Sporthalle  —  € 900,00 Pauschale

c)

für eine Trainingsbeleuchtung  —  € 300,00 Pauschale

d)

Sportgelände  —  € 500,00 Pauschale

§ 2

– Anspruch auf Bezuschussung –

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Verwaltung ist ermächtigt, im Rahmen der durch den Verbandsgemeinderat bewilligten Haushaltsmittel, bis auf weiteres diese Zuschüsse zu gewähren.

§ 3

– Bewilligung –

Der Betriebskostenzuschuss wird jährlich zum 01. Mai durch die Verwaltung ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Änderungen für die zu Grunde liegende Bewilligung sind durch die Vereine unaufgefordert anzuzeigen.

Gau-Bickelheim, den 21. November 2023
(Gerd Rocker)
Bürgermeister