Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. November 2023 die nachfolgenden Satzungen über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr sowie über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung), sowie die Zuwendungsrichtlinien an Vereine und Verbände, sowie die Richtlinien für die Gewährung von Betriebskosten an Sportvereine einstimmig beschlossen.
Ergänzend werden hiermit die geänderten Richtlinien für die Verleihung der Verdienstorden der Verbandsgemeinde Wöllstein bekanntgemacht.
Die Satzungen werden hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der beiden anderen Regelungswerken erfolgt aus Gründen der Transparenz.