Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Wöllstein erinnert an die fristgemäße Einreichung der Wasserzählerstände.
Gemäß § 20 Satz 2 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 07.12.2011 ist das Wasserwerk dazu berechtigt, die nicht eingereichten Zählerstände auf Grundlage des Vorjahres zu schätzen.
Den Link für die Online Zählerstandseingabe finden Sie auch auf unserer Homepage: www.woellstein.de
Die Zählerstände dienen gleichzeitig der Ermittlung der Abwassermenge (ausgenommen Abzugszähler oder sonstige Besonderheiten)
Bei eventuellen Fragen sind wir wie folgt erreichbar:
06703 / 302-233 oder 06703 / 302-244
wasserwerk@vg-woellstein.org