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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 49/2024
Gau-Bickelheim
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Satzung der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim

über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2025 (Hebesatzung) vom 18.11.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01,1994 (GVBI. 5. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. 1 S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Gau-Bickelheim erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Steuersätze der Realsteuern und der Hundesteuer für 2025

Die Gemeinde Gau-Bickelheim setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

345 v. H.

465 v. H.

2.

380 v. H.

der Steuermessbeträge.

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Gau-Bickelheim, den 18.11.2024
(Jürgen Vollmer) Dienstsiegel
Ortsbürgermeister