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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 49/2024
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage, Flächen A und C“

1.) Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in der derzeit gültigen Fassung den Aufstellungsbeschluss der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage, Flächen A und C“ im Regelverfahren gefasst.

Die Fa. JUWÖ Green Energy GmbH beabsichtigt auf ihren Grundstücken in der Gemarkung Wöllstein Flur 6 Parzellen 36, Teilstück, (Fläche A) und 43 (Fläche C) von insgesamt ca. 16,72 ha. Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten.

Die Flächen sind im anliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

2.) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie das Unterrichtungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB der Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ (Flächen A und C) in der Ortsgemeinde Wöllstein beschlossen.

Die einzusehenden Unterlagen (Planvorentwurf, Begründung und Umweltbericht) liegen in der Zeit vom

09.12.2024 bis einschließlich 09.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein öffentlich aus und können dort von jedermann montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags - nach vorheriger Terminvereinbarung - eingesehen werden. Terminvereinbarungen sind unter folgenden Telefonnummern möglich:

06703 / 302-240 (Frau Vieth) oder 06703 / 302 -20 (Zentrale).

Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wöllstein unter (Bürgerservice – Bauleitplanung – Bauleitpläne im Verfahren) oder über das Geoportal RLP eingesehen werden.

Gau-Bickelheim, den 27.11.2024
(Gerd Rocker)
Bürgermeister