- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 25. November 2025 |
| Ort: | Rathaus Gau-Bickelheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr Ende: 19:35 Uhr |
Anwesenheitsliste
Bürgermeister:
Vollmer, Jürgen
Beigeordnete:
1. Beigeordneter Gräsel, Hans (o.RM)
2. Beigeordneter Haßlinger, Thomas (o.RM)
Ratsmitglieder:
Brunk, Markus um 19:03 Uhr zu TOP 2
Fels, Sandra
Friedrich, Andreas
Frölich, Dieter
Groben, Manfred
Hollenbach, Peter
Dr. Janz, Johannes entschuldigt
Krollmann, Markus
Krollmann, Regine
Mayer, Frank
Noetzel, Thomas
Schnabel, Oliver
Stock, Tom
Vollmer, Martin
Werber, Anette
Zahn, Thomas
Sonstige Anwesende:
Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde zugl. Schriftführerin
4 Besucher
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2 | Errichtung Mehrgenerationen-Freizeitgelände am Sportplatz |
| - Zuschussantrag aus dem Leader-Programm |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 3 | Bauangelegenheiten |
| a) Bauantrag Sanierung und Umbau Dorfgemeinschaftshaus |
| - Beratung und Beschluss |
| b) Bauvoranfrage Außenbereichsvorhaben |
| - Beratung und Beschluss - |
| c) Bauantrag Herstellung Außenzugang Sportlerheim |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Sachstand Glasfaserausbau |
| - Sachstandsbericht - |
| TOP 5 | Dorf-App; Ausweitung des Nutzerkreises |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet um 19:00 Uhr die 13. Sitzung und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder und 4 Besucher. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Zur Schriftführerin wird Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde bestimmt. Einwände zum letzten Protokoll werden nicht vorgebracht.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Zu diesem Punkt liegen der Ortsgemeinde keine schriftlichen Anfragen vor. Auch von Seiten der anwesenden Besucher gibt es keine Fragen.
TOP 2 Errichtung Mehrgenerationen-Freizeitgelände am Sportplatz
- Zuschussantrag aus dem Leader-Programm
- Beratung und Beschluss
Sachdarstellung
In der Sitzung v. 27.10.25 stimmte der Rat einstimmig dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Planungsstand unseres Planungsbüros Butsch + Faber zu. Die dazugehörige Kostenschätzung wurde auf tot. € 280.000,-- erhöht, um speziell im Bereich Bodenbeschaffenheit des Bolzplatzes noch Entscheidungsfreiheit zu haben.
In der nachfolgenden Sitzung des Bauausschusses v. 03.11.25 sollte geklärt werden, ob eine Erweiterung des Projektes um eine Sanierung des Sportlerheimes Sinn mache, um so das Mindestvolumen für eine Förderung nach dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von € 555.000,-- zu erreichen.
Eine gemeinsame Begehung des Sportlerheims unterstützt durch das techn. Gebäudemanagement der VG, Hr. Höhne, ergab, dass eine Generalsanierung des Sportlerheims derzeit nicht erforderlich ist. Zum anderen besagen die Förderrichtlinien dieser Bundesförderung, dass bei einem Eingriff ins Gebäude dasselbe auch umfangreich energetisch zu sanieren wäre, was zu weiteren erheblichen Mehrkosten führen würde und den Effekt der Förderung im Hinblick auf eine Gesamtkostenreduzierung zunichtemachen würde.
Der Bauausschuss empfiehlt daher einstimmig dem Rat, auf eine Generalsanierung des Sportlerheims zu verzichten und das Freizeitgelände wie ursprünglich vorgesehen über das europ. Leader-Programm fördern zu lassen. Leader hat kein Mindest-Invest und fördert mit 60%.
Vor diesem Hintergrund erfolgte am 20.11.25 eine Vorstellung des Projekts bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), die für die Betreuung der Leader-Förderung bei der Kreisverwaltung zuständig ist. Anwesend war dabei auch eine Vertreterin des Sportbundes Rheinhessen sowie Frau Schneider von der VG-Bauabteilung. LAG und Sportbund waren der Meinung, dass sich unser Projekt gut in das 2. Handlungsfeld „Lebensumfeld gemeinsam gestalten“, Teilhandlungsfeld „Gemeinden als Kommunikationsorte neu beleben“ einfindet. Um hier unsere Auswahlchancen zu erhöhen, sollte die Einbeziehung von Senioren und Kleinkindern aktiv herausgestellt werden. Frau Butsch hat daraufhin den Planungsentwurf angepasst, siehe Anlage. Als Konsequenz sollte die Investsumme auf € 300.000,-- angepasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses, auf die Einbeziehung einer Sanierung des Sportlerheims zu verzichten und einen Antrag auf Förderung aus dem Leader-Programm mit 60% Zuschuss zu stellen.
Er folgt ferner der Empfehlung der LAG, den Antrag zu einen „Mehrgenerationen-Erlebnisraum“ weiterzuentwickeln und beschließt die diesbezügliche Anpassung der Investsumme für den Förderantrag auf € 300.000,--
TOP 3 Bauangelegenheiten
a) Bauantrag Sanierung und Umbau Dorfgemeinschaftshaus
Beratung und Beschluss
Der Vorsitzende berichtet, dass die Ortsgemeinde zwischenzeitlich den Bauantrag zur Sanierung und Umbau des Dorfgemeinschaftshauses eingereicht habe. Der Rat erteilt zu der vorliegenden Planung einstimmig sein Einvernehmen.
b) Bauvoranfrage Außenbereichsvorhaben
Sachdarstellung
Es liegt eine Bauvoranfrage über die Nutzung eines ehemaligen Mühlenanwesens im Außenbereich vor.
Die Stellungnahme der VG-Bauabteilung lautet dazu wie folgt:
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach 5 35 BauGB.
Im Flächennutzungsplan der VG Wöllstein ist für diesen Bereich Landwirtschaftsfläche und Bodendenkmal bzw. Grabungsschutzgebiet dargestellt.
Vorliegend wird beantragt, das Grundstück für den privaten Gemüseanbau zu nutzen und das bestehende Einfamilienhaus zu erhalten und zu sanieren. Im Außenbereich ist Wohnung nur ausnahmsweise zulässig, die Maßstäben des 5 35 Abs. 4 BauGB (z.B. erneute Nutzung vorhandener Gebäude zum Erhalt der Bausubtanz) sind zu beachten. Diese Prüfung obliegt abschließend der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Die VG-Verwaltung empfiehlt das erforderliche Einvernehmen nach 5 36 BauGB zu erteilen, da die Bauvoranfrage auf den Erhalt des Bestands abzielt.
Hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung ist mit dem Antragsteller im Bauantragsverfahren ein Gestattungsvertrag über die Zuwegung und der künftigen Unterhaltung der Wirtschaftswege zu schließen. Insbesondere ist die Nutzung der Brücke über den Wiesbach (Begrenzung von 5 Tonnen Tragkraft) zu regeln und eine Kostenbeteiligung bei künftigen Sanierungsmaßnahmen der Brücke zu vereinbaren.
Weitere Aussagen zur Erschließung des Grundstücks (insbes. Wasser und Kanal) können nicht getroffen werden; hier soll der Antragsteller entsprechende Nachweise im Bauantragsverfahren vorlegen.
Aussprache:
Es ergibt sich eine rege Diskussion darüber, ob die Nutzung des Anwesens im Außenbereich durch eine nicht privilegierte Privatperson zulässig ist. Ortsbürgermeister Vollmer erklärt hierzu, dass es sich nach Auffassung der Bauabteilung um bereits existierende Wohnbebauung handelt, die auch weiterhin als solche von einer Privatperson genutzt werden könne. Dies zum Unterschied zu unbebautem Gelände im Außenbereich, wo nur privilegierte Personen (z.B. Landwirte) neu bauen dürfen. Über die Richtigkeit dieser Auffassung entscheidet letztendlich das Kreisbauamt. Eine gewerbliche Nutzung des Anwesens ist nicht möglich.
Für den Rat ist wichtig, dass aus der Nutzung der Erschließung für die Gemeinde keine Mehrkosten entstehen. Der Bürgermeister verweist hierzu auf die beiden Ergänzungspunkte im Beschlussvorschlag. Hier soll bezüglich der Brückennutzung noch präzisiert werden, dass auch bei einer bauzustandsbedingten Einschränkung der Nutzlast die Gestattung widerrufen werden kann.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat folgt der Stellungnahme der Bauabteilung und erteilt das Einvernehmen.
Bezüglich des zu schließenden Gestattungsvertrages über die Zuwegung werden folgende Ergänzungen beschlossen:
| 1° | Die Nutzung der südlich vom Anwesen gelegenen Wiesbachbrücke ist nur möglich, solange diese Brücke benutzbar bleibt. Sollte der Zustand der Brücke eine Vollsperrung für den Personen- oder Fahrzeugverkehr oder eine Reduzierung der Nutzlast erfordern, so wird diese Gestattung widerrufen. |
| 2° | Im Fall einer Widerrufung der Brückennutzung ist der unbefestigte Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie als Erschließung zu nutzen. Die Gemeinde wird für diesen Fall für besagte Strecke von ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Nutzer freigestellt. Eine Verbesserung des Wegezustandes über den für eine landwirtschaftliche Nutzung hinaus erforderlichen Zustand wird ausgeschlossen. |
Der Beschluss hierzu ergeht mit 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.
c) Bauantrag Herstellung Außenzugang Sportlerheim
Der Vorsitzende berichtet, dass im Rahmen der geplanten Errichtung des Freizeitgeländes am Sportplatz auch ein zusätzlicher Eingang ins Gebäude von der Westseite her geschaffen werden muss, zum Zugang zur neuen Besuchertoilette durch die Nutzer des Geländes. Da es sich um einen Eingriff in die Gebäudestruktur handelt, ist dazu ein separater Bauantrag erforderlich. Diesen habe er zwischenzeitlich eingereicht. Der Rat erteilt dazu einstimmig sein Einvernehmen.
TOP 4 Sachstand Glasfaserausbau
Sachdarstellung
Letzte Woche konnte nach Eingang der entsprechenden Genehmigung nach der Autobahn endlich auch die unterirdische Pipeline in unserer Gemarkung unterquert werden, sodass nun die Voraussetzung für die Anbindung unserer Ortsgemeinde an das überörtliche Glasfasernetz gegeben sind. Nächste Woche soll der Hauptanschluss zugeschaltet werden. Anschließend soll dann tatsächlich noch dieses Jahr nach und nach mit den Hausanschlüssen weitergemacht werden. Sobald uns ein neuer Bauzeitenplan vorliegt, wann wo was gemacht wird, geben wir neue Info.
Als nächste „sichtbare“ Maßnahme sollen ab nächste Woche die nervigen „Straßenquerungen“ die teilweise noch provisorisch gepflastert bzw. geschottert sind zuasphaltiert werden.
TOP 5 Dorf-App; Ausweitung des Nutzerkreises
Ortsbürgermeister Vollmer gibt das Wort an den 2. Beigeordneten, Herrn Thomas Haßlinger.
Herr Haßlinger stellt den Antrag, den Nutzerkreis der Dorf-App Gau-Bickelheim zu erweitern. Er wurde in letzter Zeit öfter angesprochen, ob es möglich sei, dass auch die örtlichen Winzer und Winzer aus den Nachbargemeinden Veranstaltungen in der Dorf-App veröffentlichen können.
Er schlägt vor, dies ab dem 01. Januar 2026 den örtlichen Winzern und den Winzern aus den Nachbargemeinden zu ermöglichen, ihre Veranstaltungen in den Kalender der App eintragen zu lassen. Es dürfen keine Push-Benachrichtigungen und keine Werbung erfolgen. Lediglich ein Kalendereintrag wird möglich sein.
Im Schnitt nutzen ca. 350 – 400 Bürger die APP.
Ein Ratsmitglied bittet darum, keine privaten Einträge in die App zu stellen.
Der Beschluss, die örtlichen Winzer und Winzer aus den Nachbargemeinden Veranstaltungen in der Dorf-App zu veröffentlichen, ergeht einstimmig.
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen der Verwaltung
| • | Nach Begehung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der VG wird der Zuweg zum Bahnsteig behindertengerecht umgebaut. Dazu wird die Einmündung der Abel-Thivant-Str. in die Bahnhofstraße mit Bordsteinkeilen aus Kunststoff ausgerüstet, um eine Überwindung der Bordsteinkanten für Rollatoren oder Rollstühle zu verbessern. Ferner wird der Übergang des Bürgersteigs Bahnhofstraße auf den Bahnsteig durch den Einbau von Bordstein-Absenkern erleichtert. |
| • | Zum Jahresende geben Margot Faßbinder und Inge Krämer die Leitung des Seniorenclubs in jüngere Hände. Es übernimmt Sabine Groß. Die Ortsgemeinde dankt sowohl den Damen Faßbinder und Krämer für die langen Jahre im Dienst für unsere Senioren und Sabine Groß für die Bereitschaft hier zu übernehmen. |
| • | Die mobilen Weidezäune entlang der Autobahn zur Eindämmung der afrik. Schweinepest sollen durch dauerhafte Festzäune ersetzt werden, siehe Anlage |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:35 Uhr.