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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde Wöllstein
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Niederschrift

über die 26. Sitzung des Verbandsgemeinderates

- Öffentlicher Teil -

Datum:

12. Dezember 2023

Ort:

Gemeindezentrum Wöllstein

Beginn: 18:00 Uhr

Ende: 19:20 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeister:

Rocker, Gerd

Beigeordnete:

Schnabel, Alfons zugleich gewähltes Ratsmitglied

Heckmann, Oliver entschuldigt

Pitthan, Thomas ohne Ratsmandat

Ratsmitglieder:

CDU

Bunn, Gernot

Faust-Marchert, Katharina

Hahn, Stephan

entschuldigt

Lintgen, Michael

Mittrücker, Matthias

entschuldigt

Müller, Lucia

Schnabel, Oliver

Schnabel, Sebastian

SPD

Brüchert, Johannes

Degen, Helmut

Eich, Rudi

entschuldigt

Dr. Gerhardt, Günter

entschuldigt

Hollenbach, Peter

Jung, Ludwig

entschuldigt

Knuth, Christine

Krieg, Sabine

Rathgeber, Achim

entschuldigt

Weil, Dominik

FWG

Emrich, Jochen

Hahn, Ingo

entschuldigt

Kinder, Annerose

Wiesel, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Angermann, Terrance

entschuldigt

Klemmer, Karin

Selzer, Alice

FDP

Dr. Pietrowski, Rolf

Ortsbürgermeister (o. RM):

Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim

entschuldigt

Mann, Rainer, Eckelsheim

entschuldigt

Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim

Weitere Anwesende:

Herr Weil (Stellvertretender Wehrleiter)

Von der Verwaltung:

Herr Emrich (Bauabteilung)

Herr Zehmer (Klimaschutzmanagement und Schriftführer)

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbauflächen "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen a und c) in der Ortsgemeinde Wöllstein

- Beratung -

TOP 2

Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes

2.1 Nachtragsangebot der Firma Bennert (Dachdecker und Zimmererarbeiten Bestandsgebäude)

2.2 Zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude

2.3 Heizungsanlage Altbau

- jeweils Beratung und Beschlussfassung -

2.4 Sachstandsbericht und Kostenentwicklung

TOP 3

Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Beantragung der Fördermittel; Festlegung der konkreten Maßnahmen

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein; Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz zur Umsetzungskontrolle

TOP 5

Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbauflächen "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen a und c) in der Ortsgemeinde Wöllstein

- Beratung -

Sachdarstellung

Im Rahmen der heutigen Sitzung geht es um die Thematik zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Energieerzeugung für die Firma Juwö. Insgesamt beabsichtigt die Firma Jungk Juwö in Zusammenarbeit mit WiWi Consult, Wörrstadt, 21 ha Fläche zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Flächen befinden sich gänzlich im Eigentum der Firma Jungk Juwö. Nach intensivem Austausch der relevanten Aspekte, auch vor dem Hintergrund des Flächenverbrauches, sprechen sich die im Rat vertretenen Fraktionen bzw. deren Vorsitzenden für die Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan aus. Die übergeordnete Regionalplanung hat den Regionalplan bereits dahingehend geändert, dass dieses Gebiet nicht mehr als Vorrangfläche Landwirtschaft ausgewiesen ist. Insoweit ist auch ein Zielabweichungsverfahren, wie im 1. Schritt durchgeführt, entbehrlich. Den Flächenverbrauch sieht der Verbandsgemeinderat grundsätzlich kritisch, jedoch vor dem Hintergrund der energieautarken Ausrichtung der Firma Juwö, im Rahmen der Gesamtabwägung, noch vertretbar.

Ein weiteres Ziel der Firma Juwö in Verbindung mit der Firma WiWi Consult ist die geplante Errichtung von 3 Windenergieanlagen. Diesem Ansinnen steht der Verbandsgemeinderat derzeit sehr kritisch gegenüber. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde eine Sonderbaufläche Windkraft im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Diese Fläche ist ca. 310 m groß. Dies sind, ausmachend auf das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein, mehr als 5%. Somit hat die Verbandsgemeinde Wöllstein das vom Gesetzgeber geforderte Mindestareal zur Errichtung von Windenergieanlagen mehr als erfüllt. Die Bereitstellung weiterer Flächen für Windenergieanlagen würde auch bedingen, dass die Kriterien für die Ausweisung dieser durch den Verbandsgemeinderat angepasst werden müssten. Die als Sondergebiet Windenergie dargestellte Fläche wurde seinerzeit im Ausschlussverfahren ermittelt. Das heißt, das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde vor dem Hintergrund der Beeinträchtigung von Natur, Umwelt und Landschaft eingehend untersucht.

Die geplanten Windenergieanlagen sind zwar derzeit erst in Planung, jedoch besteht die feste Absicht zur Errichtung.

Dem Verbandsgemeinderat ist es ebenso wichtig, dass die durch die Freiflächen- Photovoltaikanlagen erzeugte Energie gegebenenfalls auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde genutzt werden kann. Dies auch beispielsweise durch die Nutzung der im Unternehmen erzielten Abwärme in der Kommune.

Auch im Ortsgemeinderat Wöllstein wurde die Angelegenheit, sowohl der Photovoltaikflächen, als auch die Errichtung der Windenergieanlagen, thematisiert. Ortsbürgermeister Brüchert erklärt, dass der Rat grundsätzlich positiv gegenüber der Ausweisung der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf insgesamt 21ha gegenübersteht. Die Errichtung der Windenergieanlagen wird allerdings auch hier kritisch gesehen. Gegebenenfalls sollte für die Ortsgemeinde Wöllstein oder auch die Verbandsgemeinde ein Vorkaufsrecht für den über den Eigenbedarf erzielten Strom eingeräumt werden. Insgesamt begrüßt der Verbandsgemeinderat, dies drückt sich in verschiedenen Wortmeldungen aus, das entschlossene und innovative Bestreben der Firma Juwö Porotonwerke, Wöllstein, künftig energetisch unabhängiger zu werden. Dies trägt auch dazu bei den Standort Wöllstein zu sichern. In einem Schreiben, nebst verschiedenen Anlagen, hat die Firma Juwö eingehend die Intention des Unternehmens dargelegt. So deckt z. B. die geplante Photovoltaikanlage im Winter nur 10% der Nennleistung. Daher ist es unentbehrlich im Winter entsprechend Zukäufe von Strom zu tätigen oder beispielsweise im Rahmen von Windenergieanlagen zu gewinnen.

Für die Planungsleistungen Flächennutzungsplan, als auch Bebauungsplan, hat aufgrund der zu erwartenden Honorare eine Ausschreibung zu erfolgen. Das heißt, dem bisher tätigen Planungsbüro WSW kann nicht ohne ein hier vorherig durchgeführtes Verfahren der Auftrag erteilt werden. Weiterhin ist mit der Firma Juwö ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in welchem insbesondere die Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen, als auch sonstigen Gutachten und Untersuchungen, durch die Firma geregelt werden. Bürgermeister Gerd Rocker bedankt sich für die intensive Diskussion und den konstruktiven Austausch. Die Verwaltung wird dann einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorbereiten, als auch die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage durchführen.

TOP 2

Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes

2.1 Nachtragsangebot der Firma Bennert (Dachdecker und Zimmererarbeiten Bestandsgebäude)

2.2 Zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude

2.3 Heizungsanlage Altbau

- jeweils Beratung und Beschlussfassung -

2.4 Sachstandsbericht und Kostenentwicklung

Sachdarstellung

Am 01.06.2021 wurde nach umfangreicher Überarbeitung und Neuvorlage der Antragsunterlagen der Finanzierungsantrages in Höhe von 6.334.400,00 € zzgl. Mietkosten ca. 542.800,00 € über insgesamt 6.877.200,00 € Gesamtkosten eingereicht und am 14.12.2021 in Höhe von 6.348.614,00 € ohne „allgemeine und besondere Ausstattung“ anerkannt und bewilligt.

Übersicht:

Beantragte und bewilligte Gesamtkosten

6.334.400,00 €

Miete Provisorium zzgl.

+542.800,00 €

Gesamtkosten der Maßnahme:

6.877.200,00 €

verbleibender Eigenanteil

3.127.200,00 €

Im Nachgang zur Bewilligung übermittelte das Ministerium des Innern und für Sport mit Schreiben vom 16.02.2022 Schlussanmerkungen des Rechnungshofes: Demnach regt der Rechnungshof bei der Ausführung der Maßnahme weitere Planänderungen und Nachweise an. Insbesondere soll eine geänderte energetische Beurteilung erfolgen: Realisierung KfW 55 Standard mit verbesserter energetischer Qualität der Außenhülle, Weiterbetrieb des 16 Jahre alten Gasheizkessels. Nach Angabe der ADD sind die damit verbundenen Planungsänderungen anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.

Planungsstand

Die Ausführungsplanung -Leistungsphase 5 (von 9) wurde von den Planern erstellt und wird baubegleitend je nach Anforderung weiter verfeinert.

Vergabe

Bisher wurden bis auf die Restbauleistungen des letzten Vergabepaketes alle Leistungen beauftragt.

Gesamtsumme

Kostenberechnung

Aufträge

Mehr- (+)

Minderkosten (-)

Summe aller bisherigen Vergaben incl. aller NT,

5.774.251,36

5.790.936,38

16.685,02

enthaltene Auftragsänderung wg. Entfall- und Verringerung von Einzelpositionen des beauftragten Dachdeckers Bennert i.H. von:

Nachtrag 1

35.490,49 €

Nachtrag 2

-61.230,25 €

Nachtrag 3

37.070,64 €

Summe Mehraufwand Dachdeckerarbeiten Bennert

11.330,88 €

Aktuell noch verfügbare Kostenberechnungsansätze

591.318,46 €

Bautenstand

Der neue Rohbau wurde fertiggestellt. Die Entkernungsarbeiten im Altbau sind abgeschlossen. Die Dachdeckerarbeiten sind fast abgeschlossen. Die Fenster wurden montiert. Die technischen Ausbaugewerke haben die Rohinstallation im Neubau fast abgeschlossen. Die Wände wurden fast vollflächig verputzt. Zurzeit ruhen die Rohinstallationsarbeiten der techn. Gewerke wegen der ausstehenden Entscheidung des Bauherrn zum Ausbaustandard der Keller- und Dachgeschoßräume.

Unvorhersehbare Mängel:

Gem. Sachstandsbericht des Architekten vom 07.12.2023 wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich. Es zeigte sich während der Bauarbeiten, dass der innenseitige Putz der Außenwände sowie die unterseitige Verkleidung der Holzbalkendecken wegen mangelnder Haftung entfernt werden musste. Hierdurch werden zusätzliche Innenputzarbeiten und eine zusätzliche Verkleidung an den unterseitigen Holzbalkendecken erforderlich.

Zusätzliche Änderung:

Keller-Nutzung: Die alten AWO-Räume sollen wieder nutzbar gemacht werden. Deren Zugang muss ggfs. zu einem Rettungsweg umgebaut werden. Es entstehen zusätzliche Aufwendungen durch das Aufarbeiten der Oberflächenqualitäten für die Nutzung von Technik-, Lager-, und Sanitärräumen im Keller.

Brandschutz-Sicherheit, Stabilisierung-Qualität: Die Wiederertüchtigung der unterseitigen Holzbalkendecke soll für die zukunftsfähige Nutzung des gesamten Gebäudes in F60- Qualität erfolgen. Hierdurch wird eine 2. Gipskartonlage sowie eine ESB-Plattenstabilisierung erforderlich.

Außenanlage, Entwässerung, E-Ladesäule: Für das äußerer Erscheinungsbild sollen zusätzliche Mastleuchten, eine Doppel-E-Ladestation montiert und ein neues Pflaster mit neuer Entwässerung hergerichtet werden.

Neubau Indexplanung: Im Neubau wurden wegen eines günstigeren Betriebsablauf die Zwischenwände verschoben. Im EG wurde eine Küchenrochade erforderlich.

Heizungsraum & Energie: Wegen der gebündelten Nutzung der Lagerräume im Keller sollen alle techn. Anlagen (Wärmepumpe, ELT-Verteilung) in den Heizungs- und vorh. Technikraum verlegt werden.

Das Herrichten der alten Heizungsanlage ist mit einer neuen Bauartzulassung verbunden. Diese Kosten würden ca. 17.100 zzgl. 15% NK betragen. Ein neuer Gasheizkesselersatz kosten ca. 50.000,00 € zzgl. 15% NK. Ein Ersatz der alten Gasheizung durch eine neue Wärmepumpe kostet 130.000,00 € zzgl. 15% NK.

Ungeziefer& Dach: In den Holzbalkenzwischenlagen wurde die alte Stroh-Lehmfüllung entfernt.

Hierdurch muss ein neuer Deckenaufbau mit neuem ESB-Plattenbelag hergerichtet werden.

Gesamtkosten

Beantragte und

bewilligte Gesamtkosten:

6.334.400,00 €

zuzüglich folgender Mehrkosten

VgV – Verfahren v. 05.10.2017

12.852,00 €

Photovoltaik Kosten

v. 25.05.2023

73.399,70 €

140.502,35 €

140.502,35 €

Aktuelle Summe Gesamtkosten

6.474.902,35 €

Weitere Grobkosten gem. Aufstellung Architekt (v. 07.12.2023)

Herrichten Wand- und Bodenoberflächen für zukunftsfähigen Ausbau im DG und KG sowie zusätzliche Kosten neue Wärmepumpe 130.000 € zzgl. 15% NK = ca. 150.000 €.

387.522,23 €

zukünftige sich dann ergebende Gesamtkosten ca.

6.862.424,58 €

Die o.g. Planungsänderung muss dem Fördergeber (ADD/SGD) noch angezeigt und von diesem genehmigt werden, da es sich hierbei um eine Planungsänderung gegenüber dem bewilligten Finanzierungsantrag handelt. Die Fördersumme wird sich damit nicht erhöhen, da diese festgeschrieben ist. Es besteht das Risiko, dass der Fördergeber der Planungsänderung nicht zustimmt.

Übersicht noch verfügbare Kosten aus der Kostenberechnung:

Aktuelle Summe Gesamtkosten

6.474.902,35 €

Abzgl. bisher erteilte Aufträge

- 5.790.936,38 €

Abzgl. geringen Leistungen

ohne Auftrag, Risikoreserven

- 92.647,51 €

Summe akt.

noch verfügbare Kostenberechnungsansätze

591.318,46 €

Ausgabenstand:

Bisher erteilte Aufträge

5.790.936,38 €

incl. bisherige Nachträge und Kleinaufträge

Der Bauausgabenstand beträgt per 15.11.2023

2.880.741,29 €

Termine

Baugenehmigung

28.10.2021

Bewilligung

14.12.2021

Baubeginn

27.07.2022

Spatenstich

10.08.2022

Rohbaufertigstellung Neubau

Mai 2023

Fertigstellung Neubaugebäude ca.

Ende 2023

Sanierungsbeginn Bestandsgebäude

Mai 2023

bauliche Fertigstellung ca.

Frühjahr 2025

Abrechnung ca.

Herbst 2025

Die Ratsmitglieder diskutieren die möglichen Optionen für die Heizungsanlage des Altbaus. Da die Rohre für die bereits vorhandene Gas-Heizung (ohne Brennwert-Technik) bereits zurückgebaut wurden, ergeben sich für den Weiterbetrieb Kosten in Höhe von 17.000 € denen die Kosten von 50.000 € für eine neue Gas-Heizung und Kosten von 130.000 € für eine Wärmepumpenlösung gegenüberstehen. Zwar würde es aus Klimaschutz-Sicht langfristig Sinn machen, eine Wärmepumpe zu installieren, allerdings steht dies in keinem Verhältnis zu den hohen Beschaffungskosten und den fehlenden Einsparungen im Betrieb, die sich aus der geringen Jahresarbeitszahl im Altbau ergeben würde, da das Verhältnis von Heizkörpergröße zu Raumvolumen suboptimal ist. Hier würde sich auch langfristig ein finanzieller Mehraufwand ergeben. Andererseits wäre es nicht sinnvoll, zur jetzigen Zeit eine neue Gasheizung einzubauen, wenn man das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 einhalten will. Es wird weiterhin angemerkt, dass die Unsicherheiten beim Gaspreis und der Entwicklung der CO2-Bepreisung die Gasheizung schwer wirtschaftlich darstellbar machen. Die Ratsmitglieder regen daher an, die ursprünglich (2020) angedachte Heizungsoption der Pelletheizung wieder in den Fokus zu rücken. Weitere Beratungen und wirtschaftliche Prüfungen sind notwendig. Die Verwaltung wird, in Zusammenarbeit mit dem Architekten und den Fachingenieuren, beauftragt hier weitere Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu erarbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat Wöllstein nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt den Nachtrag Dachdecker sowie die Mehrkosten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Durchführung der zusätzlichen Änderungen bei den Förderbehörden anzuzeigen und nach deren Bewilligung ausführen zu lassen. Für das Kellergeschoss gilt dies insoweit, dieses für eine zukünftige Nutzung vorzubereiten, d.h. die erforderlichen Vorkehrungen, die zwingend notwendig sind, zu treffen.

Nach Vorlage der Stellungnahme der Förderbehörde wird der VG-Rat erneut mit der Thematik befasst.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig.

TOP 3

Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI);

Beantragung der Fördermittel;

Festlegung der konkreten Maßnahmen

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

In der Juli-Sitzung hatte der Verbandsgemeinderat eine Maßnahmenliste für das kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beschlossen. Dies mit dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die konkrete Antragstellung in Frage kommen. Der Klima- und Umweltschutzmanager der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Pascal Zehmer, hat, unter Hinzunahme der Beratungsleistungen der Energieagentur des Landes Rheinland-Pfalz, die Vorschlagsliste bearbeitet und entsprechend modifiziert. Da in der ursprünglichen Liste verschiedene Maßnahmen enthalten waren, die gegen das Doppelförderungsverbot oder gegen das EU-Beihilferecht verstoßen, scheiden diese für eine Antragstellung aus. Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 14.11.2023 eingehend mit den verbliebenen Maßnahmen beschäftigt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die, der Anlage beigefügte, Maßnahmenliste für die Beantragung der Mittel im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Die Maßnahmenliste ist so ausgeführt, dass der Gesamtbetrag der Fördermittel in Höhe von rund 352.000,00 Euro ausgeschöpft werden kann. Dies bei einer 100%igen Finanzierung der Maßnahmen mit KIPKI- Mitteln. Sofern sich bei der konkreten Betrachtung der Maßnahmen höhere Kosten im Einzelfall ergeben, ist es zum einen möglich auch Eigenanteile miteinzukalkulieren, als auch einzelne Kostenblöcke zu verschieben.

Die Antragstellung hat bis 31.01.2024 zu erfolgen. Die zuvor beabsichtigte Vollförderung für ein neues vollelektrisches Bauhof-Fahrzeug der Ortsgemeinde Wöllstein wird in eine 50%-Förderung umgewandelt. Die frei werdenden Mittel sollen der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim zugutekommen, sodass diese ebenfalls die Neubeschaffung eines vollelektrischen Bauhof-Fahrzeugs zu 50% aus KIPKI-Fördermitteln tätigen kann.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die durch die Verwaltung erstellte und durch den Umwelt- und Klimaschutzausschuss empfohlene Maßnahmenliste zur Beantragung der Fördermittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) mit der im Verbandsgemeinderat besprochenen Änderung.

Beschluss

Der Beschluss ergeht mit 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen.

TOP 4

Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein;

Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz zur Umsetzungskontrolle

Sachdarstellung

Auf den, der Anlage beigefügten, umfassenden Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz wird verwiesen. Die Mitarbeiterin der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Frau Lisa Diehl, zeigt hier alle Kompensationsmaßnahmen detailliert auf.

Frau Diehl wird im Rahmen der heutigen Sitzung nicht anwesend sein. Sollten sich zur Umsetzungskontrolle Fragen ergeben oder weiterer Informationsbedarf bestehen, schlägt die Verwaltung vor, hierzu im neuen Jahr eine Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein einzuberufen. Dies kann auch im Rahmen einer Begutachtung der durchgeführten Maßnahmen Vorort erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 5

Mitteilungen und Anfragen

  1. Mit Schreiben vom 07.12.2023 hat das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz die Berechnung der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern und die Vorauszahlungen für das vierte Quartal 2023 mitgeteilt. Auf die der Anlage beigefügten Übersicht wird verwiesen.
  2. Mit Schreiben vom 06.12.2023 hat die Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Alzey-Worms die anteiligen Baugebühren für 2023 mitgeteilt. Auf die Verbandsgemeinde Wöllstein fällt insgesamt ein Anteil von 5.242,35 €. Hinsichtlich der Zusammensetzung dieses 10 %igen Gemeindeanteils an den Baugebühren wird auf die beigefügten Listen verwiesen.
  3. Bezüglich der Unterbringung/ Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Wöllstein wird auf den beigefügten Sachstandsbericht vom 08.12.2023 verwiesen. Insgesamt werden derzeit 230 Personen betreut. Von Seiten der Verbandsgemeinde sind 29 Privatwohnungen angemietet. Auf den ergänzenden Bericht der FID e.V. im Rahmen des Projektes AMIF wird ebenfalls verwiesen. Sofern der Wunsch besteht, besteht die Möglichkeit der näheren Information durch die Verantwortlichen im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates unter einem eigenen Tagesordnungspunkt.
  4. Für die Durchführung von Deutschkursen für Flüchtlinge wurden für die Monate Mai bis Dezember 2023 insgesamt 7.853,00 € (Dozententätigkeit) aufgewandt.
  5. Der Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Verbandsgemeinde Wöllstein wird derzeit von Seiten des Bundesministeriums nicht angenommen. Alle Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative unterliegen der sofortigen Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums. Das heißt im Ergebnis, die vorgegebene Abgabefrist 31.12.2023 ist ausgesetzt. Wie hier von Seiten von Seiten des Bundes weiter verfahren wird bleibt offen.
  6. Am 04. Dezember 2023 wurde die Grillhütte Wöllstein in Folge Brandeinwirkung stark beschädigt. Als Ursache wird Brandstiftung vermutet. Die Ermittlungen durch die Polizei laufen. Strafanzeige wurde von Amts wegen erstattet. Eigentümerin der Grillhütte ist die Ortsgemeinde Wöllstein. Die Grillhütte wurde seinerzeit hälftig durch den Zweckverband Naherholungsgebiet Rheinhessische Schweiz und die Ortsgemeinde Wöllstein errichtet. Die Baukosten insgesamt betrugen 50.000,00 DM.
  7. Die Wahlzeit des Verbandsgemeinderates endet am 30. Juni 2024. Die Verwaltung plant, noch zu drei Sitzungen des Verbandsgemeinderates einzuladen. Dies im Januar, März und Mai.
  8. Für die Mittagsverpflegung an der Grundschule Am Appelbach in Wöllstein berechnet die Firma Apetito Catering, Rheine, ab 01.01.2024 einen Betrag von 4,50 € netto pro Menü. Zur Begründung wird auf das der Anlage beigefügte Schreiben vom 29.11.2023 verwiesen. Hinzu kommt die Anpassung der Mehrwertsteuer auf 19 % zum 01. Januar 2024. Diese höheren Bezugspreise bedingen letztendlich eine Anpassung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten.
  9. Mit Schreiben vom 09.11.2023 hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms die endgültige Festsetzung der Kreisumlage 2023 mitgeteilt. Die Gesamtsumme für die Verbandsgemeinde Wöllstein und die acht Ortsgemeinden beträgt 8.634.943,95 €. Die Aufteilung dieser Beträge auf die einzelnen Gebietskörperschaften der Verbandsgemeinde Wöllstein können der beigefügten Anlage entnommen werden.
  10. Die Entgelte der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt werden ab dem 01. Januar 2024 angepasst. Hinsichtlich der Notwendigkeit und Begründung wird auf die der Anlage beigefügten Ausführungen des Vorstandes verwiesen. Im aktuellen Nachrichtenblatt sind diese ebenfalls veröffentlicht.
  11. Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Prüfung der Jahresrechnung 2019 findet am 04. Januar 2024, 19.00 Uhr, statt. Die Einladung ist bereits erfolgt.
  12. Bürgermeister Gerd Rocker informiert die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, dass die Beantragung der Fördermittel zur kommunalen Wärmeplanung aufgrund der Haushaltssperre des Bundes derzeit nicht möglich ist. Ob und zu welchem Zeitpunkt ein entsprechendes Programm wieder aufgelegt wird, ist derzeit nicht bekannt. Ratsmitglied Dominik Weil richtet an die Verwaltung verschiedene Fragen in Bezug auf Feuerwehrangelegenheiten:
  • Die Bauvoranfrage für den Anbau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus Gau-Bickelheim ist durch die Verwaltung gestellt und über die Ortsgemeinde Gau-Bickelheim an das Bauamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms auf den Weg gebracht.
  • Ratsmitglied Weil bittet die Verwaltung die Parkplätze am Feuerwehrgerätehaus in Gau-Bickelheim für die Feuerwehrangehörigen freizuhalten. Bürgermeister Gerd Rocker erklärt, dass Nutzungskonflikte bisher nicht festgestellt werden konnten. Dies gilt ebenso für den durch die Verwaltung für Besprechungen etc. genutzten Mannschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:20 Uhr.

Unterschriften:
(Vorsitzender) —  (Schriftführer)