- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 12. Dezember 2023 |
| Ort: | Gemeindezentrum Wöllstein |
| Beginn: 18:00 Uhr | Ende: 19:20 Uhr |
| Bürgermeister: | |
| Rocker, Gerd | |
| Beigeordnete: | |
| Schnabel, Alfons zugleich gewähltes Ratsmitglied | |
| Heckmann, Oliver entschuldigt | |
| Pitthan, Thomas ohne Ratsmandat | |
| Ratsmitglieder: | |
| CDU | |
| Bunn, Gernot | |
| Faust-Marchert, Katharina | |
| Hahn, Stephan | entschuldigt |
| Lintgen, Michael | |
| Mittrücker, Matthias | entschuldigt |
| Müller, Lucia | |
| Schnabel, Oliver | |
| Schnabel, Sebastian | |
| SPD | |
| Brüchert, Johannes | |
| Degen, Helmut | |
| Eich, Rudi | entschuldigt |
| Dr. Gerhardt, Günter | entschuldigt |
| Hollenbach, Peter | |
| Jung, Ludwig | entschuldigt |
| Knuth, Christine | |
| Krieg, Sabine | |
| Rathgeber, Achim | entschuldigt |
| Weil, Dominik | |
| FWG | |
| Emrich, Jochen | |
| Hahn, Ingo | entschuldigt |
| Kinder, Annerose | |
| Wiesel, Sascha | |
| Bündnis 90/Die Grünen | |
| Angermann, Terrance | entschuldigt |
| Klemmer, Karin | |
| Selzer, Alice | |
| FDP | |
| Dr. Pietrowski, Rolf | |
| Ortsbürgermeister (o. RM): | |
| Jahn, Thorsten, Stein-Bockenheim | entschuldigt |
| Mann, Rainer, Eckelsheim | entschuldigt |
| Vollmer, Jürgen, Gau-Bickelheim | |
| Weitere Anwesende: | |
| Herr Weil (Stellvertretender Wehrleiter) | |
| Von der Verwaltung: | |
| Herr Emrich (Bauabteilung) | |
| Herr Zehmer (Klimaschutzmanagement und Schriftführer) | |
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbauflächen "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen a und c) in der Ortsgemeinde Wöllstein |
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| - Beratung - |
| TOP 2 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes |
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| 2.1 Nachtragsangebot der Firma Bennert (Dachdecker und Zimmererarbeiten Bestandsgebäude) |
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| 2.2 Zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude |
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| 2.3 Heizungsanlage Altbau |
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| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - |
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| 2.4 Sachstandsbericht und Kostenentwicklung |
| TOP 3 | Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI); Beantragung der Fördermittel; Festlegung der konkreten Maßnahmen |
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| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 4 | Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein; Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz zur Umsetzungskontrolle |
| TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
| Bürgermeister Gerd Rocker eröffnet die Sitzung um 18:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Wöllstein - Sonderbauflächen "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" (Flächen a und c) in der Ortsgemeinde Wöllstein |
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| - Beratung - |
Im Rahmen der heutigen Sitzung geht es um die Thematik zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Energieerzeugung für die Firma Juwö. Insgesamt beabsichtigt die Firma Jungk Juwö in Zusammenarbeit mit WiWi Consult, Wörrstadt, 21 ha Fläche zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu nutzen. Die Flächen befinden sich gänzlich im Eigentum der Firma Jungk Juwö. Nach intensivem Austausch der relevanten Aspekte, auch vor dem Hintergrund des Flächenverbrauches, sprechen sich die im Rat vertretenen Fraktionen bzw. deren Vorsitzenden für die Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan aus. Die übergeordnete Regionalplanung hat den Regionalplan bereits dahingehend geändert, dass dieses Gebiet nicht mehr als Vorrangfläche Landwirtschaft ausgewiesen ist. Insoweit ist auch ein Zielabweichungsverfahren, wie im 1. Schritt durchgeführt, entbehrlich. Den Flächenverbrauch sieht der Verbandsgemeinderat grundsätzlich kritisch, jedoch vor dem Hintergrund der energieautarken Ausrichtung der Firma Juwö, im Rahmen der Gesamtabwägung, noch vertretbar.
Ein weiteres Ziel der Firma Juwö in Verbindung mit der Firma WiWi Consult ist die geplante Errichtung von 3 Windenergieanlagen. Diesem Ansinnen steht der Verbandsgemeinderat derzeit sehr kritisch gegenüber. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde eine Sonderbaufläche Windkraft im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Diese Fläche ist ca. 310 m groß. Dies sind, ausmachend auf das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein, mehr als 5%. Somit hat die Verbandsgemeinde Wöllstein das vom Gesetzgeber geforderte Mindestareal zur Errichtung von Windenergieanlagen mehr als erfüllt. Die Bereitstellung weiterer Flächen für Windenergieanlagen würde auch bedingen, dass die Kriterien für die Ausweisung dieser durch den Verbandsgemeinderat angepasst werden müssten. Die als Sondergebiet Windenergie dargestellte Fläche wurde seinerzeit im Ausschlussverfahren ermittelt. Das heißt, das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein wurde vor dem Hintergrund der Beeinträchtigung von Natur, Umwelt und Landschaft eingehend untersucht.
Die geplanten Windenergieanlagen sind zwar derzeit erst in Planung, jedoch besteht die feste Absicht zur Errichtung.
Dem Verbandsgemeinderat ist es ebenso wichtig, dass die durch die Freiflächen- Photovoltaikanlagen erzeugte Energie gegebenenfalls auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde genutzt werden kann. Dies auch beispielsweise durch die Nutzung der im Unternehmen erzielten Abwärme in der Kommune.
Auch im Ortsgemeinderat Wöllstein wurde die Angelegenheit, sowohl der Photovoltaikflächen, als auch die Errichtung der Windenergieanlagen, thematisiert. Ortsbürgermeister Brüchert erklärt, dass der Rat grundsätzlich positiv gegenüber der Ausweisung der Freiflächen-Photovoltaikanlage auf insgesamt 21ha gegenübersteht. Die Errichtung der Windenergieanlagen wird allerdings auch hier kritisch gesehen. Gegebenenfalls sollte für die Ortsgemeinde Wöllstein oder auch die Verbandsgemeinde ein Vorkaufsrecht für den über den Eigenbedarf erzielten Strom eingeräumt werden. Insgesamt begrüßt der Verbandsgemeinderat, dies drückt sich in verschiedenen Wortmeldungen aus, das entschlossene und innovative Bestreben der Firma Juwö Porotonwerke, Wöllstein, künftig energetisch unabhängiger zu werden. Dies trägt auch dazu bei den Standort Wöllstein zu sichern. In einem Schreiben, nebst verschiedenen Anlagen, hat die Firma Juwö eingehend die Intention des Unternehmens dargelegt. So deckt z. B. die geplante Photovoltaikanlage im Winter nur 10% der Nennleistung. Daher ist es unentbehrlich im Winter entsprechend Zukäufe von Strom zu tätigen oder beispielsweise im Rahmen von Windenergieanlagen zu gewinnen.
Für die Planungsleistungen Flächennutzungsplan, als auch Bebauungsplan, hat aufgrund der zu erwartenden Honorare eine Ausschreibung zu erfolgen. Das heißt, dem bisher tätigen Planungsbüro WSW kann nicht ohne ein hier vorherig durchgeführtes Verfahren der Auftrag erteilt werden. Weiterhin ist mit der Firma Juwö ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in welchem insbesondere die Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen, als auch sonstigen Gutachten und Untersuchungen, durch die Firma geregelt werden. Bürgermeister Gerd Rocker bedankt sich für die intensive Diskussion und den konstruktiven Austausch. Die Verwaltung wird dann einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vorbereiten, als auch die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage durchführen.
| TOP 2 | Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 10 in Wöllstein; Erweiterungsbau und Sanierung des Bestandsgebäudes |
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| 2.1 Nachtragsangebot der Firma Bennert (Dachdecker und Zimmererarbeiten Bestandsgebäude) |
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| 2.2 Zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude |
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| 2.3 Heizungsanlage Altbau |
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| - jeweils Beratung und Beschlussfassung - |
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| 2.4 Sachstandsbericht und Kostenentwicklung |
Am 01.06.2021 wurde nach umfangreicher Überarbeitung und Neuvorlage der Antragsunterlagen der Finanzierungsantrages in Höhe von 6.334.400,00 € zzgl. Mietkosten ca. 542.800,00 € über insgesamt 6.877.200,00 € Gesamtkosten eingereicht und am 14.12.2021 in Höhe von 6.348.614,00 € ohne „allgemeine und besondere Ausstattung“ anerkannt und bewilligt.
Übersicht:
| Beantragte und bewilligte Gesamtkosten | 6.334.400,00 € |
| Miete Provisorium zzgl. | +542.800,00 € |
| Gesamtkosten der Maßnahme: | 6.877.200,00 € |
| (davon zuwendungsfähige Gesamtkosten ohne lose Ausstattung | 6.348.614,00 €) |
| Zuwendungen des Landes aus dem Investitionsstock./. | 3.750.000,00 € |
| verbleibender Eigenanteil | 3.127.200,00 € |
Im Nachgang zur Bewilligung übermittelte das Ministerium des Innern und für Sport mit Schreiben vom 16.02.2022 Schlussanmerkungen des Rechnungshofes: Demnach regt der Rechnungshof bei der Ausführung der Maßnahme weitere Planänderungen und Nachweise an. Insbesondere soll eine geänderte energetische Beurteilung erfolgen: Realisierung KfW 55 Standard mit verbesserter energetischer Qualität der Außenhülle, Weiterbetrieb des 16 Jahre alten Gasheizkessels. Nach Angabe der ADD sind die damit verbundenen Planungsänderungen anzuzeigen bzw. genehmigen zu lassen.
Die Ausführungsplanung -Leistungsphase 5 (von 9) wurde von den Planern erstellt und wird baubegleitend je nach Anforderung weiter verfeinert.
Bisher wurden bis auf die Restbauleistungen des letzten Vergabepaketes alle Leistungen beauftragt.
| Gesamtsumme | Kostenberechnung | Aufträge | Mehr- (+) Minderkosten (-) |
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| Summe aller bisherigen Vergaben incl. aller NT, | 5.774.251,36 | 5.790.936,38 | 16.685,02 |
enthaltene Auftragsänderung wg. Entfall- und Verringerung von Einzelpositionen des beauftragten Dachdeckers Bennert i.H. von:
| Nachtrag 1 | 35.490,49 € |
| Nachtrag 2 | -61.230,25 € |
| Nachtrag 3 | 37.070,64 € |
| Summe Mehraufwand Dachdeckerarbeiten Bennert | 11.330,88 € |
| Aktuell noch verfügbare Kostenberechnungsansätze | 591.318,46 € |
Der neue Rohbau wurde fertiggestellt. Die Entkernungsarbeiten im Altbau sind abgeschlossen. Die Dachdeckerarbeiten sind fast abgeschlossen. Die Fenster wurden montiert. Die technischen Ausbaugewerke haben die Rohinstallation im Neubau fast abgeschlossen. Die Wände wurden fast vollflächig verputzt. Zurzeit ruhen die Rohinstallationsarbeiten der techn. Gewerke wegen der ausstehenden Entscheidung des Bauherrn zum Ausbaustandard der Keller- und Dachgeschoßräume.
Unvorhersehbare Mängel:
Gem. Sachstandsbericht des Architekten vom 07.12.2023 wurden zusätzliche Arbeiten erforderlich. Es zeigte sich während der Bauarbeiten, dass der innenseitige Putz der Außenwände sowie die unterseitige Verkleidung der Holzbalkendecken wegen mangelnder Haftung entfernt werden musste. Hierdurch werden zusätzliche Innenputzarbeiten und eine zusätzliche Verkleidung an den unterseitigen Holzbalkendecken erforderlich.
Zusätzliche Änderung:
Keller-Nutzung: Die alten AWO-Räume sollen wieder nutzbar gemacht werden. Deren Zugang muss ggfs. zu einem Rettungsweg umgebaut werden. Es entstehen zusätzliche Aufwendungen durch das Aufarbeiten der Oberflächenqualitäten für die Nutzung von Technik-, Lager-, und Sanitärräumen im Keller.
Brandschutz-Sicherheit, Stabilisierung-Qualität: Die Wiederertüchtigung der unterseitigen Holzbalkendecke soll für die zukunftsfähige Nutzung des gesamten Gebäudes in F60- Qualität erfolgen. Hierdurch wird eine 2. Gipskartonlage sowie eine ESB-Plattenstabilisierung erforderlich.
Außenanlage, Entwässerung, E-Ladesäule: Für das äußerer Erscheinungsbild sollen zusätzliche Mastleuchten, eine Doppel-E-Ladestation montiert und ein neues Pflaster mit neuer Entwässerung hergerichtet werden.
Neubau Indexplanung: Im Neubau wurden wegen eines günstigeren Betriebsablauf die Zwischenwände verschoben. Im EG wurde eine Küchenrochade erforderlich.
Heizungsraum & Energie: Wegen der gebündelten Nutzung der Lagerräume im Keller sollen alle techn. Anlagen (Wärmepumpe, ELT-Verteilung) in den Heizungs- und vorh. Technikraum verlegt werden.
Das Herrichten der alten Heizungsanlage ist mit einer neuen Bauartzulassung verbunden. Diese Kosten würden ca. 17.100 zzgl. 15% NK betragen. Ein neuer Gasheizkesselersatz kosten ca. 50.000,00 € zzgl. 15% NK. Ein Ersatz der alten Gasheizung durch eine neue Wärmepumpe kostet 130.000,00 € zzgl. 15% NK.
Ungeziefer& Dach: In den Holzbalkenzwischenlagen wurde die alte Stroh-Lehmfüllung entfernt.
Hierdurch muss ein neuer Deckenaufbau mit neuem ESB-Plattenbelag hergerichtet werden.
| Beantragte und bewilligte Gesamtkosten: |
| 6.334.400,00 € |
| zuzüglich folgender Mehrkosten | ||
| VgV – Verfahren v. 05.10.2017 | 12.852,00 € |
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| Kanalisation Kosten v. 01.02.2023 | 54.250,65 € |
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| Photovoltaik Kosten v. 25.05.2023 | 73.399,70 € |
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| 140.502,35 € | 140.502,35 € |
| Aktuelle Summe Gesamtkosten |
| 6.474.902,35 € |
| Weitere Grobkosten gem. Aufstellung Architekt (v. 07.12.2023) | ||
| Herrichten Wand- und Bodenoberflächen für zukunftsfähigen Ausbau im DG und KG sowie zusätzliche Kosten neue Wärmepumpe 130.000 € zzgl. 15% NK = ca. 150.000 €. |
| 387.522,23 € |
| zukünftige sich dann ergebende Gesamtkosten ca. |
| 6.862.424,58 € |
Die o.g. Planungsänderung muss dem Fördergeber (ADD/SGD) noch angezeigt und von diesem genehmigt werden, da es sich hierbei um eine Planungsänderung gegenüber dem bewilligten Finanzierungsantrag handelt. Die Fördersumme wird sich damit nicht erhöhen, da diese festgeschrieben ist. Es besteht das Risiko, dass der Fördergeber der Planungsänderung nicht zustimmt.
Übersicht noch verfügbare Kosten aus der Kostenberechnung:
| Aktuelle Summe Gesamtkosten | 6.474.902,35 € |
| Abzgl. bisher erteilte Aufträge | - 5.790.936,38 € |
| Abzgl. geringen Leistungen ohne Auftrag, Risikoreserven | - 92.647,51 € |
| Summe akt. noch verfügbare Kostenberechnungsansätze | 591.318,46 € |
Ausgabenstand:
| Bisher erteilte Aufträge | 5.790.936,38 € |
| incl. bisherige Nachträge und Kleinaufträge | |
| Der Bauausgabenstand beträgt per 15.11.2023 | 2.880.741,29 € |
| Baugenehmigung | 28.10.2021 |
| Bewilligung | 14.12.2021 |
| Baubeginn | 27.07.2022 |
| Spatenstich | 10.08.2022 |
| Rohbaufertigstellung Neubau | Mai 2023 |
| Fertigstellung Neubaugebäude ca. | Ende 2023 |
| Sanierungsbeginn Bestandsgebäude | Mai 2023 |
| bauliche Fertigstellung ca. | Frühjahr 2025 |
| Abrechnung ca. | Herbst 2025 |
Die Ratsmitglieder diskutieren die möglichen Optionen für die Heizungsanlage des Altbaus. Da die Rohre für die bereits vorhandene Gas-Heizung (ohne Brennwert-Technik) bereits zurückgebaut wurden, ergeben sich für den Weiterbetrieb Kosten in Höhe von 17.000 € denen die Kosten von 50.000 € für eine neue Gas-Heizung und Kosten von 130.000 € für eine Wärmepumpenlösung gegenüberstehen. Zwar würde es aus Klimaschutz-Sicht langfristig Sinn machen, eine Wärmepumpe zu installieren, allerdings steht dies in keinem Verhältnis zu den hohen Beschaffungskosten und den fehlenden Einsparungen im Betrieb, die sich aus der geringen Jahresarbeitszahl im Altbau ergeben würde, da das Verhältnis von Heizkörpergröße zu Raumvolumen suboptimal ist. Hier würde sich auch langfristig ein finanzieller Mehraufwand ergeben. Andererseits wäre es nicht sinnvoll, zur jetzigen Zeit eine neue Gasheizung einzubauen, wenn man das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 einhalten will. Es wird weiterhin angemerkt, dass die Unsicherheiten beim Gaspreis und der Entwicklung der CO2-Bepreisung die Gasheizung schwer wirtschaftlich darstellbar machen. Die Ratsmitglieder regen daher an, die ursprünglich (2020) angedachte Heizungsoption der Pelletheizung wieder in den Fokus zu rücken. Weitere Beratungen und wirtschaftliche Prüfungen sind notwendig. Die Verwaltung wird, in Zusammenarbeit mit dem Architekten und den Fachingenieuren, beauftragt hier weitere Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu erarbeiten.
Der Verbandsgemeinderat Wöllstein nimmt Kenntnis vom allgemeinen Kostenverlauf und genehmigt den Nachtrag Dachdecker sowie die Mehrkosten.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Durchführung der zusätzlichen Änderungen bei den Förderbehörden anzuzeigen und nach deren Bewilligung ausführen zu lassen. Für das Kellergeschoss gilt dies insoweit, dieses für eine zukünftige Nutzung vorzubereiten, d.h. die erforderlichen Vorkehrungen, die zwingend notwendig sind, zu treffen.
Nach Vorlage der Stellungnahme der Förderbehörde wird der VG-Rat erneut mit der Thematik befasst.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
| TOP 3 | Kommunales Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI); |
| Beantragung der Fördermittel; |
| Festlegung der konkreten Maßnahmen |
| - Beratung und Beschluss - |
In der Juli-Sitzung hatte der Verbandsgemeinderat eine Maßnahmenliste für das kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beschlossen. Dies mit dem Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die konkrete Antragstellung in Frage kommen. Der Klima- und Umweltschutzmanager der Verbandsgemeinde Wöllstein, Herr Pascal Zehmer, hat, unter Hinzunahme der Beratungsleistungen der Energieagentur des Landes Rheinland-Pfalz, die Vorschlagsliste bearbeitet und entsprechend modifiziert. Da in der ursprünglichen Liste verschiedene Maßnahmen enthalten waren, die gegen das Doppelförderungsverbot oder gegen das EU-Beihilferecht verstoßen, scheiden diese für eine Antragstellung aus. Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 14.11.2023 eingehend mit den verbliebenen Maßnahmen beschäftigt und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die, der Anlage beigefügte, Maßnahmenliste für die Beantragung der Mittel im Rahmen des kommunalen Investitionsprogrammes für Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Die Maßnahmenliste ist so ausgeführt, dass der Gesamtbetrag der Fördermittel in Höhe von rund 352.000,00 Euro ausgeschöpft werden kann. Dies bei einer 100%igen Finanzierung der Maßnahmen mit KIPKI- Mitteln. Sofern sich bei der konkreten Betrachtung der Maßnahmen höhere Kosten im Einzelfall ergeben, ist es zum einen möglich auch Eigenanteile miteinzukalkulieren, als auch einzelne Kostenblöcke zu verschieben.
Die Antragstellung hat bis 31.01.2024 zu erfolgen. Die zuvor beabsichtigte Vollförderung für ein neues vollelektrisches Bauhof-Fahrzeug der Ortsgemeinde Wöllstein wird in eine 50%-Förderung umgewandelt. Die frei werdenden Mittel sollen der Ortsgemeinde Gau-Bickelheim zugutekommen, sodass diese ebenfalls die Neubeschaffung eines vollelektrischen Bauhof-Fahrzeugs zu 50% aus KIPKI-Fördermitteln tätigen kann.
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die durch die Verwaltung erstellte und durch den Umwelt- und Klimaschutzausschuss empfohlene Maßnahmenliste zur Beantragung der Fördermittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) mit der im Verbandsgemeinderat besprochenen Änderung.
Der Beschluss ergeht mit 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen.
| TOP 4 | Kompensationsmaßnahmen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Verbandsgemeinde Wöllstein; |
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| Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz zur Umsetzungskontrolle |
Auf den, der Anlage beigefügten, umfassenden Bericht der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz wird verwiesen. Die Mitarbeiterin der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Frau Lisa Diehl, zeigt hier alle Kompensationsmaßnahmen detailliert auf.
Frau Diehl wird im Rahmen der heutigen Sitzung nicht anwesend sein. Sollten sich zur Umsetzungskontrolle Fragen ergeben oder weiterer Informationsbedarf bestehen, schlägt die Verwaltung vor, hierzu im neuen Jahr eine Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses der Verbandsgemeinde Wöllstein einzuberufen. Dies kann auch im Rahmen einer Begutachtung der durchgeführten Maßnahmen Vorort erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 5 | Mitteilungen und Anfragen |
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Bürgermeister Gerd Rocker den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:20 Uhr.