- Öffentlicher Teil -
| Datum: | 11. Dezember 2024 |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Eckelsheim |
| Beginn: | 19:30 Uhr Ende: 21:00 Uhr |
Anwesenheitsliste
| Bürgermeister: | |
| Vogel, Hermann | anwesend |
| Beigeordnete: | |
| 1. Beigeordneter Mann, Rainer | anwesend |
| 2. Beigeordneter Stosic, Alexander | anwesend |
| Ratsmitglieder: | |
| Klenk, Claus-Peter | anwesend |
| Lahm-Stosic, Natascha | anwesend |
| Laufer, Andrea | anwesend |
| Matthäus, Ingrid | anwesend |
| Maurer, Susanne | anwesend |
| Rößler, Christoph | anwesend |
| Sonstige Anwesende: | Herr Janzer – Verbandsgemeinde Wöllstein |
| zugleich als Schriftführer |
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung |
| TOP 2.a | Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025 |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 2.b | Festlegung der Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025 |
| TOP 3 | Weitere Nutzung des Duschgebäudes am DGH |
| - Information und Beratung - |
| TOP 4 | Vermietung der Halle im DGH |
| - Information und Beratung – |
| TOP 5 | Anpassung des Bestuhlungsplanes des Dorfgemeinschaftshauses im Erdgeschoss auf den aktuellen Stand |
| - Beratung und Beschluss - |
| TOP 6 | Mitteilungen und Anfragen |
Ortsbürgermeister Hermann Vogel eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Einwände gegen die Niederschrift der letzten Sitzung wurden keine erhoben, die Tagesordnung soll um einen TOP 5 „Anpassung des Bestuhlungsplanes des Dorfgemeinschaftshauses im Erdgeschoss auf den aktuellen Stand“ ergänzt werden, TOP 6 wäre dann „Mitteilungen und Anfragen“. Die Änderung der Tagesordnung wurde per Handzeichen einstimmig beschlossen.
I. Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung
Der Vorsitzende teilt mit, dass dem Gemeinderat keinerlei Anträge oder Anfragen vorliegen und fährt in der Tagesordnung fort.
TOP 2.a Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) ab dem Jahr 2025
Sachdarstellung
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet die bisherige gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer A und B. Damit endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge.
Ab dem 01.01.2025 tritt die angekündigte Grundsteuerreform in Kraft. Hier beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum.
Ohne eine gültige, genehmigte und veröffentlichte Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wäre es aufgrund des neuen Hauptveranlagungszeitraumes nicht möglich zum Jahresbeginn die Grundsteuer A und B per Grundsteuerbescheid zu erheben.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat daher die Empfehlung ausgesprochen, die sogenannten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzung festzusetzen. Die entsprechende Veröffentlichung sollte bis zum 31.12.2024 im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgen. Die Hebesatzung behält solange ihre Gültigkeit bis die Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025 der Ortsgemeinde öffentlich bekannt gemacht ist.
Steuerhebesätze
| Steuerart |
| 2024 | 2025 |
| Grundsteuer A | - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Stückländereien | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | - für sonstige Grundstücke | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | - nach Ertrag und Kapital | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Hundesteuer | |||
| - für den 1. Hund | 48,00 € | 48,00 € |
| - für den 2. Hund | 0,00 € | 60,00 € |
| - für den 3. und jeden weiteren Hund | 72,00 € | 72,00 € |
| - für jeden gefährlichen Hund (Kampfhund) | 600,00 € | 600,00 € |
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Eckelsheim beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 in der vorgelegten Form.
Beschluss
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 2.b Festlegung der Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025
Sachdarstellung
Für die Beiträge zur Unterhaltung der Weinbergshut und der Wirtschaftswege muss ein Beitrag beschlossen werden. Nach kurzer Beratung wurde der Hebesatz auf 8,00 EUR festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt folgende Beiträge für Weinbergshut und Unterhaltung von Wirtschaftswegen ab dem Jahr 2025
Flächenbeiträge
| Gebühren- / Beitragsart | 2024 | 2025 |
| Beitrag für die Durchführung der Weinbergshut | - | - |
| Beitrag für den Bau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen | 8,00 € / ha | 8,00 € / Ha |
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TOP 3 Weitere Nutzung des Duschgebäudes am DGH
- Information und Beratung -
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Borussia Eckelsheim den Fußball aufgegeben hat.
Das Duschgebäude des Vereins wird durch den Sportverein zukünftig nicht mehr genutzt.
Aus Kostengründen soll der vorhandene Gastank abgebaut werden.
Um die weitere Heizung des Gebäudes sichern zu können, haben sich Mitglieder der Borussia bereit erklärt, einen Gas-Anschluss herzustellen, welcher dann durch einen Fachbetrieb abgenommen werden könnte. Damit wäre die Heizung weiterhin sichergestellt.
Beschluss
In dieser Sache wird kein Beschluss gefasst, da es nur um einen Informationsaustausch ging.
TOP 4 Vermietung der Halle im DGH
- Information und Beratung -
Der Ortsgemeinde liege eine Anfrage für eine Gymnastik Veranstaltung vor. Es geht um eine Gymnastik-Gruppe, welche die gemeindeeigenen Räume nutzen möchte. Aus der Mitte des Rates wurde angefragt, ob die Veranstaltung dann auch eventuell durch Eckelsheimer Senioren genutzt werden könnte. Zu beachten wäre dann aber auch eine mögliche Organisation der Reinigung der Räume. Der Gemeinderat wird sich hier in einer der nächsten Sitzungen ausführlich damit befassen.
Beschluss
Auch hier ergeht kein Beschluss, da es sich um eine reine Mitteilung des Vorsitzenden handelt.
TOP 5 Anpassung des Bestuhlungsplans im Dorfgemeinschaftshaus – Erdgeschoss auf den aktuellen Stand
- Beratung und Beschluss -
Da wir im vergangenen Jahr festgelegt hatten, dass eine Nutzung des Untergeschosses als Versammlungsstätte nicht mehr erfolgen sollte, wäre es erforderlich den vorhandenen Bestuhlungsplan anzupassen.
Dies hätte gegebenenfalls zur Folge, dass die Rahmenbedingungen für die Einstufung als Versammlungsstätte nach VStättVO nicht mehr gegeben sind und somit weder eine wiederkehrende Prüfung durch die Bauaufsicht noch die wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen nach der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) erforderlich wären.
Der Allzweckraum wird seit drei Jahren der Abteilung Tischkicker zu Verfügung gestellt.
Es ist keine Bestuhlung für diesen Raum mehr vorgesehen.
Die Halle im EG wird nur noch für sportliche Zwecke zu Verfügung gestellt.
Die Ortsgemeinde hat einen Bestand von 140 Stühlen im Dorfgemeinschaftshaus
Diese Anzahl der Stühle sind im Obergeschoss schon verplant.
Die Stühle und Tische aus dem Obergeschoss werden nicht mehr zur Bestuhlung im Erdgeschoss genutzt, da der Transport in das Erdgeschoss häufig zu Schäden an den Tischen, Stühlen und den Wänden führte.
Aus diesen Gründen soll der Bestuhlungsplan für das Erdgeschoss (Halle und Allzweckraum) im DGH auf den aktuellen Stand angepasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Bestuhlungsplans des DGH auf den aktuellen Stand der Nutzung.
Beschluss
Der Beschluss ergeht mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeister Hermann Vogel den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:55 Uhr.
Unterschriften: | |
(Vorsitzender) | (Schriftführer) |