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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 5/2025
Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim
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Auslegung Jahresabschluss

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Anstalt des öffentlichen Rechts Ruhewald Rheinhessische Schweiz Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 11. September 2024 den Jahresabschluss 2023 der Anstalt des öffentlichen Rechts Ruhewald Rheinhessische Schweiz Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim zum 31.12.2023 mit der festgestellten Bilanzsumme von 717.424,59 Euro sowie einen Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 von 1.290.922,04 Euro beschlossen.

Dem Vorstand und dem stellvertretenden Vorstand wurde für das Wirtschaftsjahr 2023 die Entlastung erteilt.

Der Verwaltungsrat folgt damit der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers, der nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt hat, dass:

  1. Der Jahresabschluss der Anstalt des öffentlichen Rechts Ruhewald Rheinhessische Schweiz Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim zum 31.12.2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen Rechts unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt,
  2. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie die sie ergänzenden Vorschriften, Satzungen und sonstige Bestimmungen nicht festgestellt wurden,
  3. Der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Prüfbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfers Mittelrheinische Treuhand GmbH (Koblenz) liegen in der Zeit von Montag, 03. Februar 2025 bis einschließlich Dienstag, 11. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein, Zimmer N001, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann nur nach telefonischer Terminabsprache erfolgen!

Telefon: 06703 302231.

Stein-Bockenheim, 15. Januar 2025
gezeichnet Jahn
Vorsitzender des Verwaltungsrates