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Nachrichtenblatt Wöllstein aktuell
Ausgabe 5/2025
Wendelsheim
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Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ortsgemeinderates Wendelsheim

- Öffentlicher Teil -

Datum:

16. Dezember 2024

Ort:

Rathaus Wendelsheim

Beginn:

19:00 Uhr

Ende: 20:35 Uhr

Anwesenheitsliste

Bürgermeisterin:

Knuth, Christine

Beigeordnete:

1. Beigeordneter Wagner, Norbert

2. Beigeordneter Bäder, Steffen

Ratsmitglieder:

Dr. Gerhardt, Günter

entschuldigt

Groß, Joachim

Hahn, Ingo

Hahn, Peter

Hahn, Stephan

Dr. Hengstenberg, Patricia

Jungbluth, Frank

Roth, Manfred

Roth, Richard

Steinbacher, Marc Philipp

Unger, Jasmin

Wagner, Christian

Wolf, Kerstin

Zinser, Gerda

Sonstige Anwesende:

Herr Schrey von der Firma WSW GmbH

VGV Frau Koch zugleich Schriftführerin

5 Zuschauer

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

TOP 2

Bebauungsplan Auf dem Mühlberg

a)

Eingegangene Stellungnahmen sowie Abwägungsergebnisse und Entwurf des Bebauungsplans "Auf dem Mühlberg"

- Beratung und Beschlussfassung -

b)

Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz

- Beschluss -

c)

Satzung zum Bebauungsplan "Auf dem Mühlberg" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

- Beschluss -

TOP 3

Bauantrag zur Errichtung eines Solar- und Geothermieparks

- Beratung und Beschluss -

TOP 4

Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen zu

Windenergieanlagen mit der EWI Mörsfeld GmbH & Co. KG,

- Beratung und Beschlussfassung -

TOP 5

Bildung der Wahlvorstände zur Bundestagswahl am 23.03.2025

- Beratung und Beschluss -

TOP 6

Antrag der SPD-Fraktion Pegelmessstellen an Finkenbach, Wiesbach und Moosbach- Beratung und Beschluss -

TOP 7

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeisterin Christine Knuth eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Ratsmitglieder und Anwesenden, besondere Herrn Schrey von der Firma WSW & Partner GmbH Planungsbüro für Umwelt, Städtebau und Architektur. Sie stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Auf Nachfrage der Vorsitzende, ob es Einwände gegen die vergangene Niederschrift gibt, werden keine Einwände erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt die Vorsitzende vor TOP 4 – Ehrungen verdienter Bürger in den nicht öffentlichen Teil zu verlegen. Die jeweils nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend. Einwendungen gegen die Tagesordnungen werden nicht erhoben. Frau Koch von der Verbandsgemeindeverwaltung wird zur Schriftführerin bestellt.

I. Öffentlicher Teil

TOP 1

Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung

Es liegen seitens der Bürger keine Mitteilungen und Anfragen vor.

TOP 2

Bebauungsplan Auf dem Mühlberg

a)

Eingegangene Stellungnahmen sowie Abwägungsergebnisse und Entwurf des Bebauungsplans "Auf dem Mühlberg"

- Beratung und Beschlussfassung -

b)

Aufnahme gestalterischer Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz

- Beschluss -

c)

Satzung zum Bebauungsplan "Auf dem Mühlberg" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

- Beschluss -

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Schrey von der Firma WSW & Partner GmbH Planungsbüro für Umweltbüro, Städtebau und Architektur. Norbert Wagner, Christian Wagner und Dr. Patricia Hengstenberg verlassen wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch. Herr Schrey gibt die Kopie der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlichen Belangen gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Verfahren nach § 215 a BauGB) Stellungnahme von Alzey Worms in Umlauf. Er weist daraufhin, dass am 13.12.2024 die Verfristung stattgefunden hat. Er fasst inhaltlich zusammen und stellt den Bebauungsplanentwurf „Auf dem Mühlberg „ der Ortsgemeinde Wendelsheim vor.

Aussprache

Herr Schrey erklärt die Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Aus den Reihen des Rates ergeben sich Fragen. Diese wurden ausführlich von Herrn Schrey beantwortet.

Sachdarstellung

Der Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ wurde gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuches erarbeitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Die öffentliche Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplans erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden abgegeben werden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Planungsbüro WSW & Partner GmbH geprüft und bewertet. Die daraus entwickelten Abwägungsempfehlungen wurden der Verwaltung und dem Gemeinderat vorgelegt. Ziel ist es, die Abwägungsergebnisse zu beschließen und über den finalen Entwurf des Bebauungsplans zu entscheiden. Zudem wird empfohlen, gestalterische Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) aufzunehmen, um eine einheitliche Gestaltung und Nutzung innerhalb des Plangebiets sicherzustellen. Nach Abschluss der Abwägung soll der Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

a)

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgelegten Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsergebnisse und den Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem Mühlberg“ in der vorliegenden Fassung.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig mit 13 Meldungen, ohne Enthaltung

b)

Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen in den Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“, insbesondere zur Gestaltung von Gebäuden, Dachformen, Fassaden und Materialien, gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 LBauO Rheinland-Pfalz.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig mit 13 Meldungen, ohne Enthaltung

c)

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Auf dem Mühlberg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig mit 13 Meldungen, ohne Enthaltung

Anlagen

  • Abwägungsempfehlungen des Planungsbüros WSW & Partner GmbH
  • Finaler Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem Mühlberg“

Herr Schrey von der Firma WSW & Partner GmbH bedankt sich und verlässt die Sitzung um 19:35 Uhr. Die 3 Ratsmitglieder nehmen wieder am Sitzungstisch Platz.

TOP 3

Bauantrag zur Errichtung eines Solar- und Geothermie Park

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Das Vorhaben (Errichtung eines Solar- und Geothermie Park) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „ Auf der Katzenbell „. Auf den Grundstücken Flur 5 Parzelle 83 – 87 sind Stellplätze festgesetzt; das Vorhaben widerspricht dieser Festsetzung. Die Antragssteller haben daher einen Befreiungsantrag gestellt und insbesondere begründet, dass bei einer späteren Notwendigkeit der Stellplätze bei der Errichtung weiterer Gebäude die Bereitschaft besteht, die Stellplätze anderweitig auszuweisen oder die PV-Anlage aufzuständern. Die Antragsteller haben Ihr Vorhaben in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.09.2024 präsentiert; dieses fand großen Zuspruch im Ortsgemeinderat. Die VG-Verwaltung empfiehlt das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Vorhaben, verbunden mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, zu erteilen. Die künftige Änderung der Stellplätze, wie oben beschrieben, ist als Auflage in der Baugenehmigung aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben nach § 36 BauGB verbunden mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Aus dem Rat ergibt sich die Frage, sofern mehrere Gebäude entstehen, entstehen auch hierüber mehr Stellplätze. Darauf wurde von der Ortsbürgermeisterin auf die Sachdarstellung verwiesen. Die Ortsgemeinde folgt den Empfehlungen seitens der VG.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig, ohne Enthaltung

TOP 4

Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen zu Windenergieanlagen mit der EWI Mörsfeld GmbH & Co. KG,

- Beratung und Beschlussfassung -

Sachdarstellung

Die Fa. Abo-Wind hat im Windpark Mörsfeld hat zwei weitere Windenergieanlagen (WEA 01 und WEA 03) in Betrieb genommen. Für diese WEA hat sich der Betreiber dafür ausgesprochen, den betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2,5 km Luftlinie um die WEA gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG eine Kommunalabgabe von 0,2 ct/kWh zu zahlen. Diese Summe wird dann auf alle betroffenen Gemeinden in diesem Umkreis anteilig der Flächenanteile aufgeteilt (siehe Anlage 2 zum Vertragsentwurf). Innerhalb der VG Wöllstein sind die drei Gemeinden Stein-Bockenheim, Wendelsheim und Wonsheim davon betroffen. Es wurden entsprechende Musterverträge zur Durchsicht an die Ortsgemeinden und die VG-Verwaltung geschickt. Die Betreiber gewähren nach aktuellen Hochrechnungen ein Gesamtentgelt von jährlich ca. 6.500 € (siehe Anlage 2 zum Vertragsentwurf). Diese Angaben dienen jedoch nur zur groben Information. Die Kommunalabgabe berechnet sich immer nach den tatsächlich erwirtschafteten Erlösen im jeweiligen Jahr, sie kann demnach auch über oder unter dem genannten Wert liegen. Die jeweiligen Flächenanteile der einzelnen Ortsgemeinden können der Anlage 2 des Mustervertrages entnommen werden. Die Verträge wurden von der Verwaltung geprüft. Es wird empfohlen, diesen zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrags zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen mit der EWI Mörsfeld GmbH & Co. KG zu.

Beschluss

Der Beschluss ergeht hiernach einstimmig, ohne Enthaltung

TOP 5

Bildung der Wahlvorstände zur Bundestagswahl am 23.03.2025

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die Bürgermeisterin schlägt vor sich bei der Bildung der Wahlvorstände an der Besetzung der Kommunalwahl 2024 zu orientieren. Gemäß §§ 9 und 10 des Bundeswahlgesetzes (BWG) und § 6 der Bundeswahlordnung (BWO) ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/in, seinem/ihrem Stellvertreter/in sowie weiteren Beisitzern. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich, insbesondere für die Leitung des Wahlvorgangs und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Beschlussvorschlag

1.

Die Bildung des Wahlvorstandes gemäß den oben genannten Vorschlägen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die benannten Personen zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl zu treffen.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig

Die Ortsgemeinde Wendelsheim hat folgende Personen für den Wahlvorstand vorgeschlagen:

Vorgeschlagene Besetzung des Wahlvorstandes:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt zu.

TOP 6

Antrag der SPD-Fraktion Pegelmessstellen an Finkenbach, Wiesbach und Moosbach

- Beratung und Beschluss -

Sachdarstellung

Die SPD-Fraktion beantragt die Beschaffung und Installation eines Vorwarnsystems für Hochwasserereignisse auf Basis von Pegelmessungen an den Zuflüssen zum Ortsgebiet, namentlich Finkenbach, Wiesbach und Moosbach Mit der kontinuierlichen Messung der Pegelstände an den Gewässern Wiesbach, Finkenbach und Moosbach in ausreichender Entfernung zum Ortsgebiet kann eine erhöhte Vorwarnzeit ({{gt}}1Std.) bezüglich Hochwasserereignissen im Ortsgebiet erzielt werden. Durch frühzeitige Erkennung steigender Pegel können Maßnahmen zur örtlichen Gefahrenabwehr, zur Evakuierung von Bürgern bzw. zum Schutz deren Besitzes frühzeitig eingeleitet werden. Die Installation eines solchen Systems umfasst ein zentrales Gateway mit Internetanschluss, lokale, drahtlose Pegelsensoren auf Basis von Ultraschall an den drei Gewässern, sowie eine Software zur Benachrichtigung und Alarmierung von Feuerwehr und Bürgern. Die Kosten für Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme belaufen sich auf ca. 2.900,- € gem. beiliegendem Angebot. Für die Softwarelizenz entstehen jährliche Kosten von 339,- €. Ortsbürgermeisterin Knuth übergibt das Wort an ein Ratsmitglied. Kosten werden im Detail erläutert und die entsprechende „ Meine Pegel-App „ aufgeführt. Weiterhin wird das Wort an Timo Ritzheim von der Feuerwehr Wendelsheim übergeben. Durch den Rat kommen Anregungen, Aussprache und Vorschläge für ein entsprechende Hochwasserschutzkonzept auf. Der Ortsgemeinderat beschließt nach regem Austausch die Anschaffung des Vorwarnsystems.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung und Installation eines Vorwarnsystems für Hochwasserereignisse wie in der Sachdarstellung beschrieben.

Anschaffungskosten 2900,- € plus jährliche Kosten von 339,-€.

Beschluss

Der Beschluss ergeht einstimmig, ohne Enthaltung

TOP 7

Mitteilungen und Anfragen

Ortbürgermeisterin Knuth informiert über den Neujahrsempfang am 12.01.2025.

Ein Ratsmitglied bittet darum das Protokoll vom 29.10.2024 TOP 2 um eine Sachdarstellung zu ergänzen.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Ortsbürgermeisterin Christine Knuth den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:35 Uhr.

Unterschriften:

(Vorsitzender)  — (Schriftführer)