Die Ortsgemeinde Gumbsheim erinnert alle Grundstückseigentümer und -pächter daran, dass Bäume, Gehölze, Sträucher und Hecken, die an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze grenzen, bis spätestens 28.02.2026 zurückgeschnitten werden müssen.
Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherheit, der Sichtfreiheit und dem freien Zugang zu öffentlichen Flächen.
Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Bitte kommen Sie daher Ihrer Pflicht rechtzeitig nach, um mögliche Beanstandungen zu vermeiden.
Rückfragen können direkt beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde gestellt werden.